96 BKS-Synergetik Therapeutinnen - Adressliste - - - - - - - - - - -§GG - Jetzt (15. März 2004) auch in München verletzt?

Dies ist die Eingangsseite der www.Brustkrebsstudie.de mit der Adressliste. Wir haben sie auf Intervention des Gesundheitsamtes München sofort abgeschaltet. Doch lesen Sie den Vorgang hier:

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Mit komplett abgeschlossener Berufsausbildung, ausreichend Berufspraxis und
abgeschlossener Prüfung zur Eröffnung einer anerkannten Praxis für Synergetik Therapie

Wenn Sie nicht ihre Symptome bekämpfen wollen, sondern den Hintergrund von Problemen, Lebensthemen und Krankheiten auflösen wollen, sind Sie hier richtig. Bei körperlichen Symptomen sollten Sie auch die Hilfe von ganzheitlich denkenden Ärzten oder Heilpraktiker in Anspruch nehmen, denn Synergetik Therapeuten unterliegen nicht dem Heilpraktikergesetz, sie diagnostizieren und heilen nicht, sondern geben Ihnen professionelle Hilfe zur Selbsthilfe - eine Anleitung zur Selbstheilung! Diese intelligente Art sich selbst zu heilen, wird allerdings noch nicht von den Krankenkassen bezahlt.

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5. März 2004 - Bernd Joschko: Wichte Mitteilung

Das Gesundheitsamt München - Referat für Gesundheit und Umwelt, Verwaltungsoberinspektor Dobmeier hat Mitglieder dieser Adressliste angeschrieben und Verfahren - Vergehen wg. Heilpraktergesetz - angedroht. Daher haben wir uns entschlossen, die Adressenliste abzuschalten.

Verwaltungsinspektor Dopmeier hatte im April 2003 die Genehmigung zur Ausübung der Synergetik Therapie auch bei Kranken in München erlaubt. Hier Ausschnitte (den ganzen Brief finden Sie, wenn Sie hier klicken):

Er hatte sich extra noch für allein zuständig erklärt:
"Es ist vielmehr sogar so, dass jede örtlich zuständige Sicherheitsbehörde (so wie wir in unserer Doppelfunktion als solche für den Gesundheitsbereich) nach Art. 6 und 7 des bayerischen „Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" (LStVG) ausdrücklich befugt und verpflichtet ist, zur Erfüllung ihrer originären Aufgabe der Gefahrenabwehr eine eigene Einschätzung der Gefahrenlage zu treffen und bei entsprechendem Ergebnis in eigener Kompetenz die erforderlichen gefahrenabwehrenden Maßnahmen anzuordnen. Dies gilt auch für das vorliegende Thema „Synergetik-Therapie".

Ich schrieb ihm eine Mail:

5. März 2004 - Bernd Joschko: Referat für Gesundheit und Umwelt - Dachauerstr. 90 - Landeshauptstadt München:

Sehr gehrter Herr Verwaltungsoberinspektor Dobmeier

Ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen, dass ich den Bürgern in Ihrem Zuständigkeitsbereich die Synergetik Therapeuten dieser Liste empfohlen hatte, da ich dachte dies wäre auch in Ihrem Sinne. Von einigen Synergetik Therapeutinnen bekam ich Ihr Schreiben von vor 3 Tagen übermittelt, indem Sie Ihre Einschätzung vom April 2003 widerrufen. Selbstverständlich möchte ich nichts ungesetzliches tun und auch die angeschriebenen Synergetik Therapeutinnen nicht in Schwierigkeiten bringen, so daß ich die komplette Adressliste für hilfesuchende Brustkrebsklientinnen ab sofort abschalten werde.

Ich finde es zwar sehr Schade, da dies ja ein Beitrag war zur Kostensenkung im Gesundheitswesen und auch die Brustkrebsklientinnen sich immer sehr freuten und es bisher nicht verboten war.
Ich habe mit Datum vom 1. März 2004 allen Synergetik Therapeuten empfohlen keine synergetischen Innenweltreisen mehr für kranke Menschen durchzuführen, ohne ihr zuständiges Gesundheitsamt um eine Sondergenehmigung zu bitten, wenn denn die kranken Klienten dies unbedingt wünschen.

Auffällig in Ihrem Schreiben sind die Argumente, die überweigend wörtlich mit den Sätzen eines Dr. Hepp vom Gesundheitsamt Goslar identisch sind. Mit diesem Amt führe ich eine juristische Klärung herbei, denn Dr. Hepp hat vor einem Jahr einem Synergetik Therapeuten Uwe Ibenthal - im Gegensatz zu Ihnen - die Tätigkeit der Durchführung von synergetischen Innenweltreisen komplett verboten. Auch hat mir das Regierungspräsidium Darmstadt - das mir meine Berufsausbildung als ordentlich durchgeführte bescheinigte - empfohlen, eine juristische Klärung durchzuführen.

Ich schätze mich glücklich, daß Dr. Hepp diesen Fall des Verbots auch auf mich und die Verbandsvorsitzende Sylke Urhahn ( die im Auftrag ihrer 128 Mitglieder handelt) übertragen hat - so daß jetzt der Weg bis in die höchste Gerichtssprechung möglich wird. Solange unterstütze ich selbstverständlich jede Zurückhaltung bezüglich von Selbstheilungsmaßnahmen bei kranken Menschen.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis - denn ich bemühe mich seit Jahren Wege der Klärtung zu finden.
Mit freundlichen Grüßen Bernd Joschko

PS: Ich möchte die Informationen dieser Brustkrebsstudie weiterhin im Netz halten, denn diese Studie gibt es nun schon seit 4 Jahren und es gibt auch einige wenige Heilpraktiker und 12 Ärzte und Ärztinnen, die die Methode der Synergetik Therapie zur Anleitung von Selbstheilung durch Selbsterfahrung erlernt haben. Allerdings möchte ich die Informationsdarstellung der Brustkrebsstudie in Zukunft um Audioinformationen aus Brustkrebssessions ergänzen, um damit den Verdacht zu entkräften - den Sie ja auch erhoben haben - wir würden unsere Klientinnen beeinflussen. Die Tonaufnahmen sollen verdeutlichen, daß wir reine Selbsterfahrung durchführen. Beim Lesen der veröffentlichten Sessions kann man das naturgemäß nicht so gut feststellen, sodaß ich diesen Fehler beheben möchte. Ausserdem sehe ich mich als Leiter des Brustkrebsinstituts verpflichtet, alle meine Ergebnisse offenzulegen.

- übermittelt per mail an rgu-gdk@muenchen.de

H. Verwaltungsoberinspektor Dobmeier vom Gesundheitsamt München hat mir geantwortet, was beweist, das es auch anders geht.
Miteinander Reden ist immer wertvoll. Danke.

Hier seine Mail vom 9. März 2004 und meine Antwort - Zeitgleich kam eine Mail einer Brustkrebsklientin, die möglicherweise keine OP mehr braucht wg. Synergetik Therapie. Diese wollte zuerst einen Therapieaufenthalt bei einer Münchner Synergetik Therapeutin. Doch aus aktuellem Anlaß hatte diese Therapeutin Angst vor Strafverfolgung wg. HP-Gesetz. Die Mail zeigt, dass wir reine Selbsterfahrung machen, und dies möglicherweise zur Selbstheilung auch in diesem Falle führt.

Wir begrüßen die bayerische Gesetzesinitiative zur Lebensbewältigungshilfe. www.lbhg.de - Diese würde die Rechtssicherheit verbessern

Hier die Antwort von H. Dobmeier vom Gesundheitsamt München - seine 2. Mail vom 10. März und meine Antwort darauf vom 13. März 2004

H. Dobmeier teilt mit, ein Gesundheitsamt braucht zur Gefahrenabwehr nur eine Vermutung und sollte ein Gericht - wie jetzt das Verwaltungsgericht in Braunschweig ein akutes Verbot bestätigen, reicht dies schon, damit eine Methode generell untersagt werden kann.
Meine Antwort im Kern lautete: Dann ist es logischerweise sofort notwendig, dieses Verwaltungsverbot zu brechen, damit ein Staatsanwalt ermittelt und diese Gefahr bestätigt oder verneint. Meine Konsequenz heißt hier, sollte es für Münchner Synergetik Therapeuten verboten werden, Selbsterfahrung mittels synergetischer Innenweltreisen auch z.B. für Brustkrebsklientinnen anzubieten, würde ich sofort einen Präzidenzfall schaffen. Die oben genannte Brustkrebsklientin hat wahrscheinlich ihren Tumor in 8 Sitzungen "aufgelöst" - der Brustkrebsspezialist Prof. Dr. Raimund Jakesz aus Wien gab Hinweise und ist bereit vor Gericht Aussagen zur Synergetik Therapie zu machen. Synergetik nimmt einen immer größeren Bereich in seinen Vorträgen über Brustkrebs ein.

Auch in München: Selbstheilung durch Selbsterfahrung verboten!
Eine erneute Anfrage einer Klientin aus Bayern kam am Montag, den 15. März. Ich habe sofort H. Dobmeier (Gesundheitsamt München) nachgefragt, ob diese Klientin synergetische Innenweltreisen nehmen dürfte - H. Dobmeier verneinte innerhalb von 5 Minuten und stellte am anderen Tag alle weiteren Auskünfte ein. Somit war das Klärungsbedürfnis scheinbar nur an der Oberfläche, denn ab sofort dürfen keine Brustkrebsklientinnen aus dem Münchner Stadtgebiet keine Selbsterfahrung durch Innenweltreisen oder sogar Profilings bekommen, auch nicht Frauen, die schon ihre OP hinter sich haben. Lesen Sie die Mails - hier klicken. Wieso gibt es solche Beamte auf den Gesundheitsämtern? Vergessen wir nicht, diese Klienten haben ein Recht mit ihrem Geld zu machen, was sie wollen
- da gibt es ein Grundgesetz mit dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Jetzt werden auch dieses GG in München unterdrückt. 16. März 2004

 

Die Geschichte geht weiter.23. April 2004 H. Dobmeier "nötigt" Synergetik Therapeutinnen sich zu "verleugnen".

 

Die Synergetik Therapeutin Rita Schreiber - Leiterin der Brustkrebsstudie und Inhaberin der ersten Praxis für Synergetik Therapie seit 11 Jahren - schaltet sich ein und bittet Dobmeier um Klärung - geht nach München um auch gerichtlich Klärung herbeizuführen.

 

 


Brustkrebs-Studie
Träger: Synergetik Therapie Institut

EMail: Info@brustkrebs-studie.de
Spendenkonto: Sparkasse Wetzlar -
BLZ 515 500 35 - Konto Nr. 42002139


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Zuletzt aktualisiert am: 29-Apr-2004 14:51
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