An das Gesundheitsamt LDK

13. Nov. 2011

Sehr geehrte Frau Dr. Heltweg

Hiermit möchte ich Ihnen auf Ihre Schreiben vom 21. 10.2011 und 25. Juli 2011 antworten. Ich habe mir Zeit damit gelassen, weil ich zuerst die mündliche Begründung des BGH abwarten wollte, denn ich erwartete Hinweise von diesem höchsten deutschen Gericht und Klarheit zur Strafbarkeit der Anwendung der von mir entwickelten Synergetik Therapie. Nach knapp 4 Monaten liegt mir diese nun vor. Das BGH hat die 22 Freisprüche bestätigt, ebenso die Synergetik Therapie als „Provokative Psychotherapie“ eingestuft. Dies bedeutet, das ich bei Anwendung meiner eigenen Therapieform, wenn ich sie kranken Menschen als Heilbehandlung anbiete, einen HPP-Schein benötige, ansonsten ist die Synergetik Methode frei anwendbar. Ist ja auch logisch, wie ich es selbst schon sah: Heilbehandlung kann nur bei kranken Menschen durchgeführt werden, nicht bei Gesunden, denn die sind ja schon gesund.

Es geht damit weiterhin um die Frage der Grenzziehung, die ich schon seit 18 Jahren von Ihrem Amt einforderte und in meinem letzten Gespräch in Ihrem Amt am 18. Januar 2011 weiterhin konkret von Ihnen, Frau Dr. Heltweg einforderte. Seit 18 Jahren erwarte ich Antworten von Ihrem Amt, doch die bleiben aus. Daher habe ich eine erneute Dienstaufsichtsbeschwerde an Herrn Landrat Schuster geschickt.

Dr. Schulz hat in seinem Schreiben vom 4. März 2003 an das RP Darmstadt klar formuliert, in welchem er sich auf ein gemeinsames Gespräch bezieht : „Auch haben wir erneut das Thema der Heilpraktikererlaubnis angesprochen. In den vergangenen Jahren habe ich Herrn Joschko immer wieder – mündlich – erklärt, dass ich seine Tätigkeiten, insoweit sie sich auf die Ausbildung von Synergetik-Therapeuten oder –Profiler bezieht, nicht für erlaubnispflichtig im Sinne des Heilpraktikergesetzes halte. Vielmehr seien er und die übrigen Ausbildungsleiter oder Mentoren dann Lehrer und stützen sich auf die gesetzlichen Regelungen zur Freiheit von Forschung und Lehre.“

Also, das ist nun schon mal unstrittig. Daher verwenden wir auch als Psychobioniker diesen Begriff des Lehrers und Mentors, denn wir unterrichten. Einen entsprechenden Ausbildungsvertrag unterzeichnet jeder Teilnehmer vorher. Genau dies ist auch immer bei meinen Magic-Seminaren geschehen, die Sie erwähnten. Selbstverständlich befinden sich seit 18 Jahren immer wieder einige Menschen mit schweren Erkrankungen unter den Lernteilnehmern. Auch für diese Arbeit gilt das GG Art. 5, wie ich Ihnen schon mehrfach mitteilte.
Auch neue Rechtsprechung berücksichtigt neue Sichtweisen der Heilung außerhalb der Schulmedizin: „Für das freiheitliche Menschenbild des Grundgesetzes ist es selbstverständlich, dass der Bürger Heilung und/oder Linderung seiner Beschwerden nicht nur in der Schulmedizin suchen muss“. VG Oldenburg 7 A 1324/08 Urteil vom 18.11.2008

Also, diese beiden Personengruppen sind juristisch klar geregelt und bedarf keiner weiteren Klärung meinerseits. Der BGH hat nun dies nocheinmal klar bestätigt. Wörtliches Zitat aus der mündlichen Urteilbsbegründung vom 22. Juni 2011:

„„Im Nahmen des Volkes... Auch hier eine kurze mündliche Begründung.... Wie die Hauptverhandlung ja schon gezeigt hat, geht es hier um die schwierige Abgrenzung zwischen der Qualifikation des § 5 HP-Gesetz als abstraktes, konkretes oder potentielles – also dazwischenstehendes - Gefährdungsdelikt. Die abstrakte Gefahr ist in §5 HP-Gesetz ausgeführt – ist ja der Grund der gesetzlichen Regelung. Der Senat ist mit der ganz herrschenden Meinung, die ja wohl auch nicht ernsthaft letztlich bestritten wird, der Ansicht, dass eine konkrete Gefährdung im Sinne eines konkreten Gefährdungsdelikts nicht erforderlich ist, sondern dass es sich hier um ein sogenanntes potentielles Gefährdungdelikt handelt. Das ist ein Teil - natürlich immer wieder neu auszulotende Zwischenkategorie von Gefährdungsdelikten, bei denen – um es kurz zu sagen – es auf das Verhältnis eines abstrakt gefährlichen Verhaltens zu der konkreten Situation ankommt, in der dieses Verhalten gezeigt wird....

Das Landgericht hat jetzt versucht diese allgemeine Erkenntnis umzusetzen auf den konkreten Fall bei den hier angeklagten Fällen unterschiedlicher Patientengruppen und ist zu der Ansicht gekommen, dass in den Fällen, in denen eine, im weitesten Sinne, Krankheit genannte Situation der Patienten vorlag, eine potentielle Gefährdung anzunehmen sei – objektiv. Und in den Fällen, in denen eine solche Krankheit nicht festgestellt werden konnte – aus welchen Gründen auch immer – eine solche potentielle Gefahr nicht gegeben sei. Das ist jedenfalls plausibel und ist auch jedenfalls gut vertretbar. ...

Das kann man auch nicht - wie der Senat meint - einschränken nur auf Fälle in denen psychische Krankheiten manifest vorgelegen haben, sondern man wird es jedenfalls auch auf solche Diagnosen, Vordiagnosen erstrecken müssen, in denen psychogene Ursachen jedenfalls möglich sind – oder nahe liegend sind, nach der medizinischen Erfahrung. Das ist bei den beiden Krankheiten der Fall. ...

Diese Fälle grenzen sich natürlich davon ab, was das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung der Wunderheiler gesagt hat, denn dort ging es ja gerade um eine Methode bei der ausgeschlossen ist, das sich solche Gefahren überhaupt realisieren könnten. Also, es kommt letztenendlich nicht darauf an, ob jemand vorgeschädigt ist, oder ob jemand eine Persönlichkeitsstörung oder eine diagnostische Erkrankung hat, wenn die Behandlung daraus besteht die Hand auf die Brust legt. Anders ist es in den Fällen in denen tiefenpsychologischen Methoden Menschen dazu gebracht werden, in sich hineinzuschauen und Grenzen nach außen fast vollständig aufzugeben. Es liegt auf der Hand und ist auch den Personen, die das vollziehen, so bekannt – es ist ja gerade der Effekt dieser Synergetik Therapie, mit der auch geworben wird.
Die Grenze ist natürlich da erreicht, wo keine Heilkunde betrieben wird. Also wenn jemand sagt: Ich möchte das nur wegen der - um ein schönes Erlebnis zu haben oder überhaupt ein Erlebnis zu haben, der mag das machen. Wie auch jemand auf den Jahrmarkt gehen kann und sich hypnotisieren lassen kann – das ist keine Heilkunde....
Jedenfalls ist die Entscheidung, die das Landgericht getroffen hat, auch unter dem Gesichtspunkt natürlich des Schutzes des Rechtsgutes – aus praktischen Gründen – als auch aus normativen Gründen gut vertretbar und nach der Auffassung des Senats rechtsfehlerfrei, die Grenze dort zu ziehen, wo sie das Landgericht gezogen hat .“


Die schriftliche Begründung liegt Ihrem Amt ebenfalls vor. Das Landgericht Frankfurt hat dem Ansinnen eines Kunden der Synergetik Therapeutin ebenfalls grünes Licht gegeben, der nur wissen wollte Warum er seine Krankheit hat. Damit ist die Erstsession als Profiling ebenfalls keine Heilkunde – nun auch bestätigt vom BGH.
Damit haben beide höchste deutschen Gerichte sich gegenseitig bestätigt: Synergetik Therapie ist Heilkunde, wenn sie kranken Menschen angeboten wird. Auch für diese Grenzziehung gibt es nun endlich klare Hinweise.

Das BVerwG hatte den Stand von 2004 beurteilt, wo ich stellvertretend für einen Synergetik Therapeuten eine Synergetik Profiler Praxis in Goslar eröffnete und Krankenbehandlung in meinem Beruf Synergetik Profiler anbot. Dafür braucht es einen HPP-Schein, auch das ist nun geklärt und daran halte ich mich bisher.

Hiermit beantrage ich bei Ihnen in Wetzlar meinen HPP-Schein Prüfung ablegen zu dürfen, um auch als Synergetik Profiler im LDK arbeiten zu können. Mein Berufsselbstverständnis kennen Sie ja, denn es wurde im Urteil klar beschrieben und genau dafür will ich nun – mit meinem höchstrichterlichen Urteil unterm Arm – meine Prüfung bei Ihnen ablegen. Der Vorsitzende des 3. Senats meinte abschließend in der mündlichen Urteilsbegründung zu mir: „Herr Joschko, machen Sie ihren HP-Schein“. Und den will ich jetzt haben!
Das es sich dabei nur um den HPP-Schein handelt, ist für mich sehr klar, denn die Synergetik Therapie ist eine Psychotherapie und dazu gibt es genaue Rechtsprechung. Wie gesagt, der BGH hat die Synergetik Therapie ebenfalls zur Psychotherapie erklärt.

Was immer noch nicht geklärt ist eine praktische Grenzziehung, wenn ich mich mit der Synergetik Therapie nicht an kranke Menschen wende, sondern nur an Gesunde. Dafür will ich von Ihnen, Frau Dr. Heltweg, Hinweise. Und diese fordere ich nun erneut ein.

Reicht es aus, wenn ich mir dies schriftlich bestätigen lasse, das mein Klient gesund ist? Und was ist, wenn dieser lügt? Er darf das ja... Diese Frage haben Sie mir bisher nicht beantwortet. Viele weitere Fragen warten. Beispielsweise: Was ist, wenn eine Klientin mit Migräne kommt, aber nur ihre Beziehung klären will? Und was ist dann, wenn dann die Anfälle sich verringern? Mache ich mich dann strafbar? Wie kann ich verhindern, das ich mich strafbar mache?

Ich weiß, Sie wollen halt alles verbieten, da gibt’s aber Ihre Fürsorgepflicht mir gegenüber und das Grundgesetz der freien Berufsausübung.
Was ist zum Beispiel, wenn eine Krebsklientin kommt, weil sie vor ihrem (zu erwartenden Sterben) noch schnell spirituelle Hilfe sucht? Innerlich Abschied nehmen will, von Lebensereignissen, die ihr auf der Seele liegen? Pfarrer gibt es ja nicht mehr...

Was ist, wenn sie ihren Lebensmut steigern will und dann einfach nicht mehr stirbt? Hab ich mich dann strafbar gemacht?
Der BGH meint „ja“, daher haben wir nun diese Frage dem BVerfG vorgelegt, denn der BGH nimmt auch bei der Synergetik Therapie körperliche Krankheiten als Krankheitsbehandlung an, obwohl es diese abstrakte Gefahr bei einer Psychotherapie gar nicht gibt!

Dürfen krebskranke Menschen ihre Persönlichkeit stärken? Also spirituelle Hilfe bekommen, denn nichts anderes ist Selbsterfahrung, Selbsterkundung – in sich schauen! Eine qualitativ hochwertige Antwort erwarten wir vom BVerfG, denn danach suchen hunderttausende von Krebskranken. Und es gibt weitere hunderte spirituelle Heilmethoden.
Ich habe in den letzten 30 Jahren etwa 200 verschiedene Selbsterfahrungsmethoden kennengelernt und viele gute Aspekte davon in meine Synergetik Therapie eingebaut. Nur weil die Synergetik Therapie so gut ist, erzeugt sie automatisch auch Selbstheilung!

Sollen wir „schlechter“ werden, damit wir straffrei „Selbsterfahrung“ anbieten dürfen?

Oder sollen die Gerichte einfach alle Selbsterfahrungsmethoden verbieten? Denn alle helfen mehr oder weniger... Am besten alles verbieten, meinte auch die Bundesstaatsanwältin vor dem BGH. Doch wir haben Grundrechte und die fordere ich ein! Auch von Ihnen, Frau Dr. Heltweg. Sie sind für mich zuständig. Bitte zeigen Sie mir meine Grenzen auf. Damit ich mich nicht strafbar mache. Aber hören Sie auf, einfach ALLES verbieten zu wollen!!

Wir haben mittlerweile 16 Gerichte bemüht um Klarheit für die Anbieter von Selbsterfahrung und Selbstheilung zu schaffen. Der Begriff „Innenweltreisen“ wurde von mir erschaffen, doch er meint einfach nur, sich mit sich selbst innerlich zu beschäftigen. Damit wir nicht mit Phantasiereisen verwechselt werden. Und Sie wollen einfach alle „Innenweltreisen“ verbieten? Das geht nicht. Das Deutsche Patentamt hat festgelegt, dass Innenweltreisen jeder verwenden darf. Das Wort stammt zwar von mir, doch es gibt schon länger die Sichtweise „Reise nach Innen“ usw. – meinte das Bundespatentamt. Daher habe ich mir das „Innenweltsurfen®“ patentamtlich schützen lassen, denn es ist mein geistiges Eigentum. Und dieses Wissen vermittele ich in meinen Seminaren und Ausbildungen.

Also, Innenweltreisen darf jeder nutzen, anbieten, ausbilden usw nur die Anbietung zur Krankheitsbehandlung für Kranke unterliegt auch hier dem HP-Gesetz.
Der Synergetik Profiler hat tatsächlich die Fähigkeit gezielt „Selbstheilung“ als Heilbehandlung anzubieten und ist daher ein neuer Heilberuf, denn er wurde vom BVerwG gemäß Art. 12 GG bestätigt. Darin bin ich mit Ihnen einig.

Und diese Tätigkeit führe ich ohne HP-Schein auch nicht aus.
Ich arbeite als Psychobioniker. Im Gegensatz zum Synergetiker, der sich auf die wissenschaftliche Synergetik nach Hermann Haken beruft, bezieht sich der Psychobioniker auf die wissenschaftliche Evolutionsbionik, die ich erstmalig in meiner Ing.-Arbeit 1975 selbst entdeckte. Dieser Hintergrund, die Arbeitsweise und die Ausgestaltung unterschieden sich fundamental und sind nicht vergleichbar.

Es ist nicht korrekt, wenn sie mir eine Um-Ettikierung unterstellen. Aber ich kann auch verstehen, das dies nicht ihr Fachgebiet ist. Daher bin ich gerne bereit, Ihnen den Unterschied aufzuzeigen und alle Fragen diesbezüglich zu beantworten. In der Anlage habe ich Ihnen sehr kurz und klar eine Übersicht aufgestellt. Dies bitte ich unbedingt bei Ihrer Entscheidung eines eventl. Berufsverbotes zu berücksichtigen.Psychobionik hat nichts mit Krankheitsbehandlung zu tun. Psychobionik ist auch keine Psychotherapie, im Gegensatz zur Synergetik Therapie. Psychobionik ist eine Wissenschaft, denn sie nutzt Gesetze der Veränderung von Gehirnbilder hin zu den in jedem Menschen wohnende Urbilder. In den Einzelseminaren wird diese Gesetzmäßigkeit unterrichtet, gelehrt und vom Schüler/Klienten eingeübt. Wie ein Fahrlehrer seinem Schüler das Autofahren beibringt. In diesen Sessions wird auch keine Innenweltreise unternommen, wie sie fälschlich annehmen, sondern die Technik des Innenweltsurfens® eingeübt.
Selbstverständlich dürfen dies auch kranke Menschen erlernen. Denn das Grundgesetz gilt für jeden. Die Kranken dürfen nicht dadurch ausselektiert werden. Das hatten wir schon mal...
Abschließend möchte ich Ihnen noch mitteilen, was ich mit dem von Ihnen angefragten Klienten am 30. Juni 2011 gemacht habe. Ich habe ihm im Vorgespräch genau die rechtliche Situation geschildert. Er suchte keine Heilung, sondern er wollte nur mehr „Lebensfreude“ in sein Leben bekommen, denn er fühlte sich nach seinem Psychatrieaufenthalt gefühlsmäßig wie ein Zombie. Seine Medikamente hatte er schon einige Monate vorher selbstständig abgesetzt.

Ich habe ihn mit seinem „inneren Löwen“ bekannt gemacht und dieser hat ihm geholfen, seinen Vater „umzubringen“ und aufzufressen. Der Klient hat dabei einen Schlagstock benutzt und “echt“ auf den Boden gehauen, bis sein Vater „tot“ war. Nach den Gesetzen der Psychobionik transformiert sich das innere Bild von seinem Vater hin zu seinem „Urbild“, das in seiner Seele gespeichert ist und er erlebte seinen „neuen Vater“ plötzlich sehr liebevoll. Das Urbild ist der Attraktor für seine Gehirnveränderung. Der Klient war nach dieser Session sehr glücklich und meinte, diese Session hätte ihm mehr geholfen, als das halbe Jahr Psychiatrieaufenthalt.

Habe ich mich jetzt Ihrer Meinung nach strafbar gemacht? Der Klient hat mir die DVD zur freien Verwendung überlassen. Vor Gericht kann ich somit jedes Wort nachweisen. Dies tue ich nunmehr seit 15 Jahren zur Dokumentation. Immerhin habe ich schon 8.000 Sessions dokumentiert.

Nach der obigen Schilderung dürfte Ihnen ja klar geworden sein, das ich nicht mehr mit (angeblichen hypnotischen) Tracezuständen arbeite oder das sogar regressive Phasen auftauchen.

Die Psychobionik beinhaltet das Gebiet der „Selbsttransformation“ – also ist nur für Menschen nachvollziehbar, die in komplexen Zusammenhängen denken können. Daher ist dies meine wichtigste Aufgabe in der Psychobionik, das komplexe Denken theoretisch und praktisch zu vermitteln. Nach dem Motto: Wissen macht gesund“. Dies habe ich auch im BKA gelernt und wurde mir auch dort bescheinigt: „ Herr Schmidt (heute Joschko) geht die Problemstellung seines Arbeitsgebietes systematisch und zielstrebig an. Dabei zeigt er ein hohes Maß an Eigeninitiative und Selbständigkeit ... Herr Schmidt ist in der Lage, komplexe und fachübergreifende Sachverhalte im Kern zu erfassen. Bei der Problemlösung verwirklicht er ideenreich eigene Vorstellungen. Dabei urteilt er selbständig und ausgewogen ... Sein gediegenes Fachwissen findet im Kreis der Mitarbeiter und bei den Fachabteilungen des Amtes Anerkennung ... Besonders auffällig ist seine positive Grundeinstellung.“Weiter möchte ich Ihnen mitteilen, das ich bis zum Erwerb meines HPP-Scheins bei Anfragen von krebskranken Menschen diese einlade, mit mir nach Holland zu fahren, um dort ihre „Lebens-Nein’s“ abzutreiben – wie damals beim §218 sind andere Länder oft humaner.
Wir halten keine Menschen von der Schulmedizin ab, doch es gibt sehr viele Menschen, die sich von der Schulmedizin abgewendet haben und die nach Alternativen suchen. So wie damals bei den Kirchen liefen die Menschen diesen davon, weil die Kirchen keine zeitgemäßen Antworten mehr haben und viele neue spirituelle Richtungen entstanden. Die Tagesschau sprach damals von 2,4 Millionen Sektenmitgliedern in Deutschland. Auch da gabs die Sektenhetze – statt nachzuschauen WARUM diese Menschen neue Wege suchen. In der Schulmedizin ist dieser Trend auch schon da. Die Schulmedizin versäumt neue Antworten zu geben und viele Menschen suchen daher gerade bei den ganzheitlichen Therapieansätzen neue Wege der Heilung oder Selbstheilung. Daher ist Selbstheilung so gefragt... und der Wellnessmarkt boomt.

Dr. Hamer hat schon vor 15 Jahren Krebs als Konfliktgeschehen dargestellt und behauptet, die Schulmedizin bringt täglich tausend Menschen mit der Chemo um. Diese Sichtweise hat sich im Untergrund sehr verbreitet. Wir haben nichts mit dieser „Neuen Medizin“ zu tun – sie ist ebenfalls linear im Ansatz.

Weiter teile ich Ihnen mit, das ich die Ausbildung zum Synergetik Therapeuten und Synergetik Profiler einstelle, da das RP die MWSt-Bescheinigung zurückgezogen hat und die Qualitätssicherung nur mit einem HPP-Schein zu niedrig ist, da nur ich hier im Institut eine korrekte Qualitätssicherung durch Prüfungen sichern kann.

Allerdings werde ich das Wissen zur Synergetik Therapie frei verbreiten und jedem zugänglich machen. Eine ordentliche Berufsausbildung war mein Ziel, doch dies ist in Deutschland nicht möglich. Doch jeder soll sich jetzt selbst mit diesem Wissen gesünder machen können. Der Berufsverband BVSPro löst sich ebenfalls auf. Leider hatten wir keine Unterstützung von Ihnen und dem RP Darmstadt, da sie beide so massiv gegen uns vorgeben. Die Firma Synergetik Institut GbR ist zerstört und wir lösen sie auf. Daran ist auch maßgeblich das GA LDK schuld, da Sie uns keine Unterstützung und Klärung seit 18 Jahren geben. Die meißten Auszubildenden haben ihre Ausbildung abgebrochen und gehen in den „Untergrund“. Sie fürchten weitere staatsanwaltliche Ermittlungen und/oder Schikanen ihres Gesundheitsamtes.

Pionierarbeit in Deutschland ist leider sehr schwierig. Die Kranken sind wieder mal die „looser“ ...

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Joschko

Ich hätte gerne eine einklagbare Antwort auf meine Fragen, damit ich mich nicht strafbar mache.



Info-Darstellung – 6 Seiten


 

 

 

 

Persönliche Erklärung und Fazit von Bernd Joschko vom 11. November 2011

Mit dem heutigen Tag ist meine zweite große gesellschaftliche Aufgabe erledigt. Die Verfassungsklage liegt als Kopie auf meinem Schreibtisch und beim BVerfG. Damit obliegt meine von mir vor 23 Jahren definierte Synergetik Therapie in den Ausformungen der verschiedenen Berufe dem BVerfG zur Bewertung gemäß dem GG vor. Nach dem Urteil des BVerwG vom letzten Jahre habe ich meinen Beruf des Synergetik Profilers niedergelegt. Ich arbeite nunmehr als Psychobioniker, einem neuen Forschungsberuf zur Vermittlung von Wissen.

Gleichzeitig droht mir nun ein Totalverbot von meinem Gesundheitsamt in Wetzlar, das sich letztmalig 1993 mit der Synergetik Therapie beschäftigt hat, allerdings die Weiterentwicklung bewusst bis heute ignorierte.

Die obige Darstellung wurde auf Grund der Ankündigung von Frau Dr. Heltweg (21.10.2011) mir eine Ordnungsverfügung zu erteilen, erstellt, damit das GA Wetzlar ein klareres Verständnis entwickelt für meine neue Arbeit. Da durch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren (ohne Klientenbeschwerden) vom Sommer 2011 alle Aussagen und Unterlagen nun beim Gesundheitsamt gelandet sind, will Dr. Heltweg auch meine Ausbildungstätigkeit verbieten.

Zitat: “Der Aktenvorgang enthält Merkblätter für Teilnehmer der von Ihnen durchgeführten “Psychobionik”-Ausbildungen. Darin findet sich unter der Überschrift “Synergetik Magic Seminar - 50 Lernstunden Psychobionik” eine Beschreibung der Zielrichtung und des Inhalts dieser Ausbildungen. Danach handelt es sich um eine “praktische Ausbildung für kranke und gesunde Menschen”, bei der u.a. “5 Sessions in Innenweltarbeit (angeboten werden), die dazu dienen, die Gesetze der Innenwelt kennenzulernen, um diese Innenwelt selbständig zu verändern”. Den schriftlichen Zeugenaussagen und den Rechnungen im Aktenvorgang läßt sich entnehmen, dass Sie im Rahmen der “Psychobionik”-Ausbildung im Frühjahr 2011 sogenannte “Innenweltreisen” bei Klienten durchführten”.

Meine Lebensgefährtin Rita Schreiber hat schon ihr Totalverbot vor einigen Tagen bekommen, auch die Coach-Arbeit, stellvertretend für alle Synergetik Coach als Berufsverbandsvorsitzende, wurde unter Androhung von Strafe gestellt.

Nach Artikel 5 GG ist die Lehre und Forschung frei. Meine Forschungstätigkeit wurde in meiner Gewerbeanmeldung hinterlegt. Mein Rechtsanwalt Dr. Fischer von der Kanzlei “von Plottnitz” Frankfurt verteitigt mich. Grundrechte sind nicht mehr selbstverständlich, sondern müssen von den Bürgern selbst verteitigt werden - Behörden setzen sich “locker” darüber hinweg. Die sog. Gefahrenabwehr ist ein oft benutztes Instrument gegen den einzelnen Bürger, der die “Mainstream”-Sichtweise nicht teilt.

Schon 1982 hatte ich meinen ersten Beruf “geopfert”, als ich meine Tätigkeit als Physik-Ing. im BKA, im SPIEGEL, Panorama und in einem Kinofilm veröffentlichte. Kernpunkt war meine Kritik am Verhalten des BKA zur Überwachung von tausenden von Bürgern, die ihr Grundrecht auf Demonstration nutzten, das BKA fing dpa-Bilder zur Gesichterrkennung ab usw. Dr. Sternsdorf: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14019418.html + Sebastian Cobler: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13511465.html Damals (1982) unterstützte mich der SPIEGEL, indem er alle Kosten übernahm und mir Prof. Preusch und RA Riemann zur Seite stellte. Das BVerfG definierte dann 1984 das Grundrecht auf “infomationelle Selbstbestimmung”.

Heute habe ich meine Lebensversicherung auflösen müssen, um die Kosten der Gerichtsprozesse zahlen zu können. Meinen selbsterschaffenen zweiten Beruf als Synergetik Profiler darf ich nicht ohne HP-Schein ausüben und um ihn zu bekommen, muß ich “anders Denken”, wie das GA Wetzlar fordert. Damit darf ich auch nicht mehr meinen zweiten Beruf ausüben, habe ihn “geopfert”.

Ich habe die Qualität der Schulmedizin in Frage gestellt, indem ich aufzeigte, dass sehr viele Mediziner nur den Körper beachten und den Patienten als OPFER darstellen. Kritisieren kann jeder, doch um die Welt menschlicher zu machen habe ich einen eigenen neuen Gesundheitsberuf erschaffen und ein “Recht auf Selbstheilung” eingefordert. Die eigene Bewältigungsarbeit muß jeder selbst tun - leider gibt es jetzt keinen geordneten Beruf für diese Dienstleistung, denn das Regierungspräsidium Darmstadt hat mir mit Da-tum vom 12. Mai 2011 die MWSt-Bescheinigung widerrufen. Das einzige Kriterium ist der (schulmedizinisch ausgerichtete) HP-Schein zur Gefahrenabwehr. Mein Kriterium zur Gefahrenabwehr war die Qualitätsvermittlung des Wissens zur Selbstheilungsmethode “Synergetik-Therapie”. Die Ausbildung wird nun leider eingestellt. Das Synergetik Institut GbR löst sich zum Jahresende auf.

Die Schulmedizin bekämpft nur die Symptome - bei Krebs mit Chemo und Bestrahlung - wie ein Feind. Die Seele wird ignoriert. Dies kommt einer “unterlassenen Hilfeleistung” gleich. Dr. Immerschmidt vom Landgericht Frankfurt fragte eine Krebsklientin warum sie Selbstheilung machen wolle? Ihre Antwort war: “Meinen Sie der Krebs fällt vom Himmel?” So wie eine US-Politikerin vor einigen Tagen im Präsidentenwahlkampf, das Auftreten des Wirbelsturm Kathrina dem “lieben Gott” zuschob und nicht der mitverursachenden Menschheit.
Alternative Medizin wird in Deutschland nicht mit Steuermitteln erforscht - allerdings in Amerika. Die Nutzung wird auch nicht von den Krankenkassen bezahlt. Der Bürger zahlt sie von seinem Geld - trotzdem darf er sich nicht durch die Nutzung der Synergetik Therapie helfen lassen, denn diese darf nur gesunden Menschen straflos angeboten werden (BGH). Und da der Anbieter keine Unterscheidung zwischen kranken und gesunden Menschen machen kann, weil er ja keinen HP-Schein hat, will das GA Wetzlar jede Anwendung verwaltungsjuristisch verbieten: Logisch lineares Denken... Die looser sind immer die Menschen...

“Für das freiheitliche Menschenbild des Grundgesetzes ist es selbstverständlich, dass der Bürger Heilung und/oder Linderung seiner Beschwerden nicht nur in der Schulmedizin suchen muss.” VG Oldenburg 7 A 1324/08 Urteil vom 18.11.2008

In der logischen Konsequenz verbreite ich jetzt mein Wissen zur Selbstheilung an jeden SUCHENDEN, der sie lernen möchte (Art. 5 GG). Jeder soll sie dann weitergeben und nennen, wie er es will. Speziell kranke Menschen hätten Wissen zur “Selbstheilung” besonders nötig. Aber das muß der einzelne Kranke selbst herausfinden. Seminare für Kranke verlagere ich nach Holland und warte auf das Ergebnis vom BVerfG in Karlsruhe.

Bernd Joschko