An das Gesundheitsamt LDK
13. Nov. 2011
Sehr geehrte Frau Dr. Heltweg
Hiermit möchte ich Ihnen auf Ihre Schreiben vom 21. 10.2011 und 25. Juli
2011 antworten. Ich habe mir Zeit damit gelassen, weil ich zuerst die mündliche
Begründung des BGH abwarten wollte, denn ich erwartete Hinweise von diesem
höchsten deutschen Gericht und Klarheit zur Strafbarkeit der Anwendung
der von mir entwickelten Synergetik Therapie. Nach knapp 4 Monaten liegt mir
diese nun vor. Das BGH hat die 22 Freisprüche bestätigt, ebenso die
Synergetik Therapie als „Provokative Psychotherapie“ eingestuft.
Dies bedeutet, das ich bei Anwendung meiner eigenen Therapieform, wenn ich sie
kranken Menschen als Heilbehandlung anbiete, einen HPP-Schein benötige,
ansonsten ist die Synergetik Methode frei anwendbar. Ist ja auch logisch, wie
ich es selbst schon sah: Heilbehandlung kann nur bei kranken Menschen durchgeführt
werden, nicht bei Gesunden, denn die sind ja schon gesund.
Es geht damit weiterhin um die Frage der Grenzziehung, die ich schon seit 18
Jahren von Ihrem Amt einforderte und in meinem letzten Gespräch in Ihrem
Amt am 18. Januar 2011 weiterhin konkret von Ihnen, Frau Dr. Heltweg einforderte.
Seit 18 Jahren erwarte ich Antworten von Ihrem Amt, doch die bleiben aus. Daher
habe ich eine erneute Dienstaufsichtsbeschwerde an Herrn Landrat Schuster geschickt.
Dr. Schulz hat in seinem Schreiben vom 4. März 2003 an das RP Darmstadt
klar formuliert, in welchem er sich auf ein gemeinsames Gespräch bezieht
: „Auch haben wir erneut das Thema der Heilpraktikererlaubnis angesprochen.
In den vergangenen Jahren habe ich Herrn Joschko immer wieder – mündlich
– erklärt, dass ich seine Tätigkeiten, insoweit sie sich auf
die Ausbildung von Synergetik-Therapeuten oder –Profiler bezieht, nicht
für erlaubnispflichtig im Sinne des Heilpraktikergesetzes halte. Vielmehr
seien er und die übrigen Ausbildungsleiter oder Mentoren dann Lehrer und
stützen sich auf die gesetzlichen Regelungen zur Freiheit von Forschung
und Lehre.“
Also, das ist nun schon mal unstrittig. Daher verwenden wir auch als Psychobioniker
diesen Begriff des Lehrers und Mentors, denn wir unterrichten. Einen entsprechenden
Ausbildungsvertrag unterzeichnet jeder Teilnehmer vorher. Genau dies ist auch
immer bei meinen Magic-Seminaren geschehen, die Sie erwähnten. Selbstverständlich
befinden sich seit 18 Jahren immer wieder einige Menschen mit schweren Erkrankungen
unter den Lernteilnehmern. Auch für diese Arbeit gilt das GG Art. 5, wie
ich Ihnen schon mehrfach mitteilte.
Auch neue Rechtsprechung berücksichtigt neue Sichtweisen der Heilung außerhalb
der Schulmedizin: „Für das freiheitliche Menschenbild des Grundgesetzes
ist es selbstverständlich, dass der Bürger Heilung und/oder Linderung
seiner Beschwerden nicht nur in der Schulmedizin suchen muss“. VG Oldenburg
7 A 1324/08 Urteil vom 18.11.2008
Also, diese beiden Personengruppen sind juristisch klar geregelt und bedarf
keiner weiteren Klärung meinerseits. Der BGH hat nun dies nocheinmal klar
bestätigt. Wörtliches Zitat aus der mündlichen Urteilbsbegründung
vom 22. Juni 2011:
„„Im Nahmen des Volkes... Auch hier eine
kurze mündliche Begründung.... Wie die Hauptverhandlung ja schon gezeigt
hat, geht es hier um die schwierige Abgrenzung zwischen der Qualifikation des
§ 5 HP-Gesetz als abstraktes, konkretes oder potentielles – also
dazwischenstehendes - Gefährdungsdelikt. Die abstrakte Gefahr ist in §5
HP-Gesetz ausgeführt – ist ja der Grund der gesetzlichen Regelung.
Der Senat ist mit der ganz herrschenden Meinung, die ja wohl auch nicht ernsthaft
letztlich bestritten wird, der Ansicht, dass eine konkrete Gefährdung im
Sinne eines konkreten Gefährdungsdelikts nicht erforderlich ist, sondern
dass es sich hier um ein sogenanntes potentielles Gefährdungdelikt handelt.
Das ist ein Teil - natürlich immer wieder neu auszulotende Zwischenkategorie
von Gefährdungsdelikten, bei denen – um es kurz zu sagen –
es auf das Verhältnis eines abstrakt gefährlichen Verhaltens zu der
konkreten Situation ankommt, in der dieses Verhalten gezeigt wird....
Das Landgericht hat jetzt versucht diese allgemeine Erkenntnis umzusetzen auf
den konkreten Fall bei den hier angeklagten Fällen unterschiedlicher Patientengruppen
und ist zu der Ansicht gekommen, dass in den Fällen, in denen eine, im
weitesten Sinne, Krankheit genannte Situation der Patienten vorlag, eine potentielle
Gefährdung anzunehmen sei – objektiv. Und in den Fällen, in
denen eine solche Krankheit nicht festgestellt werden konnte – aus welchen
Gründen auch immer – eine solche potentielle Gefahr nicht gegeben
sei. Das ist jedenfalls plausibel und ist auch jedenfalls gut vertretbar. ...
Das kann man auch nicht - wie der Senat meint - einschränken nur auf Fälle
in denen psychische Krankheiten manifest vorgelegen haben, sondern man wird
es jedenfalls auch auf solche Diagnosen, Vordiagnosen erstrecken müssen,
in denen psychogene Ursachen jedenfalls möglich sind – oder nahe
liegend sind, nach der medizinischen Erfahrung. Das ist bei den beiden Krankheiten
der Fall. ...
Diese Fälle grenzen sich natürlich davon ab, was das Bundesverfassungsgericht
in der Entscheidung der Wunderheiler gesagt hat, denn dort ging es ja gerade
um eine Methode bei der ausgeschlossen ist, das sich solche Gefahren überhaupt
realisieren könnten. Also, es kommt letztenendlich nicht darauf an, ob
jemand vorgeschädigt ist, oder ob jemand eine Persönlichkeitsstörung
oder eine diagnostische Erkrankung hat, wenn die Behandlung daraus besteht die
Hand auf die Brust legt. Anders ist es in den Fällen in denen tiefenpsychologischen
Methoden Menschen dazu gebracht werden, in sich hineinzuschauen und Grenzen
nach außen fast vollständig aufzugeben. Es liegt auf der Hand und
ist auch den Personen, die das vollziehen, so bekannt – es ist ja gerade
der Effekt dieser Synergetik Therapie, mit der auch geworben wird.
Die Grenze ist natürlich da erreicht, wo keine Heilkunde betrieben wird.
Also wenn jemand sagt: Ich möchte das nur wegen der - um ein schönes
Erlebnis zu haben oder überhaupt ein Erlebnis zu haben, der mag das machen.
Wie auch jemand auf den Jahrmarkt gehen kann und sich hypnotisieren lassen kann
– das ist keine Heilkunde....
Jedenfalls ist die Entscheidung, die das Landgericht getroffen hat, auch unter
dem Gesichtspunkt natürlich des Schutzes des Rechtsgutes – aus praktischen
Gründen – als auch aus normativen Gründen gut vertretbar und
nach der Auffassung des Senats rechtsfehlerfrei, die Grenze dort zu ziehen,
wo sie das Landgericht gezogen hat .“
Die schriftliche Begründung liegt Ihrem Amt ebenfalls vor. Das Landgericht
Frankfurt hat dem Ansinnen eines Kunden der Synergetik Therapeutin ebenfalls
grünes Licht gegeben, der nur wissen wollte Warum er seine Krankheit hat.
Damit ist die Erstsession als Profiling ebenfalls keine Heilkunde – nun
auch bestätigt vom BGH.
Damit haben beide höchste deutschen Gerichte sich gegenseitig bestätigt:
Synergetik Therapie ist Heilkunde, wenn sie kranken Menschen angeboten wird.
Auch für diese Grenzziehung gibt es nun endlich klare Hinweise.
Das BVerwG hatte den Stand von 2004 beurteilt, wo ich stellvertretend für
einen Synergetik Therapeuten eine Synergetik Profiler Praxis in Goslar eröffnete
und Krankenbehandlung in meinem Beruf Synergetik Profiler anbot. Dafür
braucht es einen HPP-Schein, auch das ist nun geklärt und daran halte ich
mich bisher.
Hiermit beantrage ich bei Ihnen in Wetzlar meinen HPP-Schein Prüfung ablegen
zu dürfen, um auch als Synergetik Profiler im LDK arbeiten zu können.
Mein Berufsselbstverständnis kennen Sie ja, denn es wurde im Urteil klar
beschrieben und genau dafür will ich nun – mit meinem höchstrichterlichen
Urteil unterm Arm – meine Prüfung bei Ihnen ablegen. Der Vorsitzende
des 3. Senats meinte abschließend in der mündlichen Urteilsbegründung
zu mir: „Herr Joschko, machen Sie ihren HP-Schein“. Und den will
ich jetzt haben!
Das es sich dabei nur um den HPP-Schein handelt, ist für mich sehr klar,
denn die Synergetik Therapie ist eine Psychotherapie und dazu gibt es genaue
Rechtsprechung. Wie gesagt, der BGH hat die Synergetik Therapie ebenfalls zur
Psychotherapie erklärt.
Was immer noch nicht geklärt ist eine praktische Grenzziehung, wenn ich
mich mit der Synergetik Therapie nicht an kranke Menschen wende, sondern nur
an Gesunde. Dafür will ich von Ihnen, Frau Dr. Heltweg, Hinweise. Und diese
fordere ich nun erneut ein.
Reicht es aus, wenn ich mir dies schriftlich bestätigen lasse, das mein
Klient gesund ist? Und was ist, wenn dieser lügt? Er darf das ja... Diese
Frage haben Sie mir bisher nicht beantwortet. Viele weitere Fragen warten. Beispielsweise:
Was ist, wenn eine Klientin mit Migräne kommt, aber nur ihre Beziehung
klären will? Und was ist dann, wenn dann die Anfälle sich verringern?
Mache ich mich dann strafbar? Wie kann ich verhindern, das ich mich strafbar
mache?
Ich weiß, Sie wollen halt alles verbieten, da gibt’s aber Ihre Fürsorgepflicht
mir gegenüber und das Grundgesetz der freien Berufsausübung.
Was ist zum Beispiel, wenn eine Krebsklientin kommt, weil sie vor ihrem (zu
erwartenden Sterben) noch schnell spirituelle Hilfe sucht? Innerlich Abschied
nehmen will, von Lebensereignissen, die ihr auf der Seele liegen? Pfarrer gibt
es ja nicht mehr...
Was ist, wenn sie ihren Lebensmut steigern will und dann einfach nicht mehr
stirbt? Hab ich mich dann strafbar gemacht?
Der BGH meint „ja“, daher haben wir nun diese Frage dem BVerfG vorgelegt,
denn der BGH nimmt auch bei der Synergetik Therapie körperliche Krankheiten
als Krankheitsbehandlung an, obwohl es diese abstrakte Gefahr bei einer Psychotherapie
gar nicht gibt!
Dürfen krebskranke Menschen ihre Persönlichkeit stärken? Also
spirituelle Hilfe bekommen, denn nichts anderes ist Selbsterfahrung, Selbsterkundung
– in sich schauen! Eine qualitativ hochwertige Antwort erwarten wir vom
BVerfG, denn danach suchen hunderttausende von Krebskranken. Und es gibt weitere
hunderte spirituelle Heilmethoden.
Ich habe in den letzten 30 Jahren etwa 200 verschiedene Selbsterfahrungsmethoden
kennengelernt und viele gute Aspekte davon in meine Synergetik Therapie eingebaut.
Nur weil die Synergetik Therapie so gut ist, erzeugt sie automatisch auch Selbstheilung!
Sollen wir „schlechter“ werden, damit wir straffrei „Selbsterfahrung“
anbieten dürfen?
Oder sollen die Gerichte einfach alle Selbsterfahrungsmethoden verbieten? Denn
alle helfen mehr oder weniger... Am besten alles verbieten, meinte auch die
Bundesstaatsanwältin vor dem BGH. Doch wir haben Grundrechte und die fordere
ich ein! Auch von Ihnen, Frau Dr. Heltweg. Sie sind für mich zuständig.
Bitte zeigen Sie mir meine Grenzen auf. Damit ich mich nicht strafbar mache.
Aber hören Sie auf, einfach ALLES verbieten zu wollen!!
Wir haben mittlerweile 16 Gerichte bemüht um Klarheit für die Anbieter
von Selbsterfahrung und Selbstheilung zu schaffen. Der Begriff „Innenweltreisen“
wurde von mir erschaffen, doch er meint einfach nur, sich mit sich selbst innerlich
zu beschäftigen. Damit wir nicht mit Phantasiereisen verwechselt werden.
Und Sie wollen einfach alle „Innenweltreisen“ verbieten? Das geht
nicht. Das Deutsche Patentamt hat festgelegt, dass Innenweltreisen jeder verwenden
darf. Das Wort stammt zwar von mir, doch es gibt schon länger die Sichtweise
„Reise nach Innen“ usw. – meinte das Bundespatentamt. Daher
habe ich mir das „Innenweltsurfen®“ patentamtlich schützen
lassen, denn es ist mein geistiges Eigentum. Und dieses Wissen vermittele ich
in meinen Seminaren und Ausbildungen.
Also, Innenweltreisen darf jeder nutzen, anbieten, ausbilden usw nur die Anbietung
zur Krankheitsbehandlung für Kranke unterliegt auch hier dem HP-Gesetz.
Der Synergetik Profiler hat tatsächlich die Fähigkeit gezielt „Selbstheilung“
als Heilbehandlung anzubieten und ist daher ein neuer Heilberuf, denn er wurde
vom BVerwG gemäß Art. 12 GG bestätigt. Darin bin ich mit Ihnen
einig.
Und diese Tätigkeit führe ich ohne HP-Schein auch nicht aus.
Ich arbeite als Psychobioniker. Im Gegensatz zum Synergetiker, der sich auf
die wissenschaftliche Synergetik nach Hermann Haken beruft, bezieht sich der
Psychobioniker auf die wissenschaftliche Evolutionsbionik, die ich erstmalig
in meiner Ing.-Arbeit 1975 selbst entdeckte. Dieser Hintergrund, die Arbeitsweise
und die Ausgestaltung unterschieden sich fundamental und sind nicht vergleichbar.
Es ist nicht korrekt, wenn sie mir eine Um-Ettikierung unterstellen. Aber ich
kann auch verstehen, das dies nicht ihr Fachgebiet ist. Daher bin ich gerne
bereit, Ihnen den Unterschied aufzuzeigen und alle Fragen diesbezüglich
zu beantworten. In der Anlage habe ich Ihnen sehr kurz und klar eine Übersicht
aufgestellt. Dies bitte ich unbedingt bei Ihrer Entscheidung eines eventl. Berufsverbotes
zu berücksichtigen.Psychobionik hat nichts mit Krankheitsbehandlung zu
tun. Psychobionik ist auch keine Psychotherapie, im Gegensatz zur Synergetik
Therapie. Psychobionik ist eine Wissenschaft, denn sie nutzt Gesetze der Veränderung
von Gehirnbilder hin zu den in jedem Menschen wohnende Urbilder. In den Einzelseminaren
wird diese Gesetzmäßigkeit unterrichtet, gelehrt und vom Schüler/Klienten
eingeübt. Wie ein Fahrlehrer seinem Schüler das Autofahren beibringt.
In diesen Sessions wird auch keine Innenweltreise unternommen, wie sie fälschlich
annehmen, sondern die Technik des Innenweltsurfens® eingeübt.
Selbstverständlich dürfen dies auch kranke Menschen erlernen. Denn
das Grundgesetz gilt für jeden. Die Kranken dürfen nicht dadurch ausselektiert
werden. Das hatten wir schon mal...
Abschließend möchte ich Ihnen noch mitteilen, was ich mit dem von
Ihnen angefragten Klienten am 30. Juni 2011 gemacht habe. Ich habe ihm im Vorgespräch
genau die rechtliche Situation geschildert. Er suchte keine Heilung, sondern
er wollte nur mehr „Lebensfreude“ in sein Leben bekommen, denn er
fühlte sich nach seinem Psychatrieaufenthalt gefühlsmäßig
wie ein Zombie. Seine Medikamente hatte er schon einige Monate vorher selbstständig
abgesetzt.
Ich habe ihn mit seinem „inneren Löwen“ bekannt gemacht und
dieser hat ihm geholfen, seinen Vater „umzubringen“ und aufzufressen.
Der Klient hat dabei einen Schlagstock benutzt und “echt“ auf den
Boden gehauen, bis sein Vater „tot“ war. Nach den Gesetzen der Psychobionik
transformiert sich das innere Bild von seinem Vater hin zu seinem „Urbild“,
das in seiner Seele gespeichert ist und er erlebte seinen „neuen Vater“
plötzlich sehr liebevoll. Das Urbild ist der Attraktor für seine Gehirnveränderung.
Der Klient war nach dieser Session sehr glücklich und meinte, diese Session
hätte ihm mehr geholfen, als das halbe Jahr Psychiatrieaufenthalt.
Habe ich mich jetzt Ihrer Meinung nach strafbar gemacht? Der Klient hat mir
die DVD zur freien Verwendung überlassen. Vor Gericht kann ich somit jedes
Wort nachweisen. Dies tue ich nunmehr seit 15 Jahren zur Dokumentation. Immerhin
habe ich schon 8.000 Sessions dokumentiert.
Nach der obigen Schilderung dürfte Ihnen ja klar geworden sein, das ich
nicht mehr mit (angeblichen hypnotischen) Tracezuständen arbeite oder das
sogar regressive Phasen auftauchen.
Die Psychobionik beinhaltet das Gebiet der „Selbsttransformation“
– also ist nur für Menschen nachvollziehbar, die in komplexen Zusammenhängen
denken können. Daher ist dies meine wichtigste Aufgabe in der Psychobionik,
das komplexe Denken theoretisch und praktisch zu vermitteln. Nach dem Motto:
Wissen macht gesund“. Dies habe ich auch im BKA gelernt und wurde mir
auch dort bescheinigt: „ Herr Schmidt (heute Joschko) geht die Problemstellung
seines Arbeitsgebietes systematisch und zielstrebig an. Dabei zeigt er ein hohes
Maß an Eigeninitiative und Selbständigkeit ... Herr Schmidt ist in
der Lage, komplexe und fachübergreifende Sachverhalte im Kern zu erfassen.
Bei der Problemlösung verwirklicht er ideenreich eigene Vorstellungen.
Dabei urteilt er selbständig und ausgewogen ... Sein gediegenes Fachwissen
findet im Kreis der Mitarbeiter und bei den Fachabteilungen des Amtes Anerkennung
... Besonders auffällig ist seine positive Grundeinstellung.“Weiter
möchte ich Ihnen mitteilen, das ich bis zum Erwerb meines HPP-Scheins bei
Anfragen von krebskranken Menschen diese einlade, mit mir nach Holland zu fahren,
um dort ihre „Lebens-Nein’s“ abzutreiben – wie damals
beim §218 sind andere Länder oft humaner.
Wir halten keine Menschen von der Schulmedizin ab, doch es gibt sehr viele Menschen,
die sich von der Schulmedizin abgewendet haben und die nach Alternativen suchen.
So wie damals bei den Kirchen liefen die Menschen diesen davon, weil die Kirchen
keine zeitgemäßen Antworten mehr haben und viele neue spirituelle
Richtungen entstanden. Die Tagesschau sprach damals von 2,4 Millionen Sektenmitgliedern
in Deutschland. Auch da gabs die Sektenhetze – statt nachzuschauen WARUM
diese Menschen neue Wege suchen. In der Schulmedizin ist dieser Trend auch schon
da. Die Schulmedizin versäumt neue Antworten zu geben und viele Menschen
suchen daher gerade bei den ganzheitlichen Therapieansätzen neue Wege der
Heilung oder Selbstheilung. Daher ist Selbstheilung so gefragt... und der Wellnessmarkt
boomt.
Dr. Hamer hat schon vor 15 Jahren Krebs als Konfliktgeschehen dargestellt und
behauptet, die Schulmedizin bringt täglich tausend Menschen mit der Chemo
um. Diese Sichtweise hat sich im Untergrund sehr verbreitet. Wir haben nichts
mit dieser „Neuen Medizin“ zu tun – sie ist ebenfalls linear
im Ansatz.
Weiter teile ich Ihnen mit, das ich die Ausbildung zum Synergetik Therapeuten
und Synergetik Profiler einstelle, da das RP die MWSt-Bescheinigung zurückgezogen
hat und die Qualitätssicherung nur mit einem HPP-Schein zu niedrig ist,
da nur ich hier im Institut eine korrekte Qualitätssicherung durch Prüfungen
sichern kann.
Allerdings werde ich das Wissen zur Synergetik Therapie frei verbreiten und
jedem zugänglich machen. Eine ordentliche Berufsausbildung war mein Ziel,
doch dies ist in Deutschland nicht möglich. Doch jeder soll sich jetzt
selbst mit diesem Wissen gesünder machen können. Der Berufsverband
BVSPro löst sich ebenfalls auf. Leider hatten wir keine Unterstützung
von Ihnen und dem RP Darmstadt, da sie beide so massiv gegen uns vorgeben. Die
Firma Synergetik Institut GbR ist zerstört und wir lösen sie auf.
Daran ist auch maßgeblich das GA LDK schuld, da Sie uns keine Unterstützung
und Klärung seit 18 Jahren geben. Die meißten Auszubildenden haben
ihre Ausbildung abgebrochen und gehen in den „Untergrund“. Sie fürchten
weitere staatsanwaltliche Ermittlungen und/oder Schikanen ihres Gesundheitsamtes.
Pionierarbeit in Deutschland ist leider sehr schwierig. Die Kranken sind wieder
mal die „looser“ ...
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Joschko
Ich hätte gerne eine einklagbare Antwort auf meine Fragen, damit ich mich
nicht strafbar mache.
Info-Darstellung – 6 Seiten
Persönliche Erklärung und Fazit von Bernd Joschko
vom 11. November 2011
Mit dem heutigen Tag ist meine zweite große gesellschaftliche Aufgabe
erledigt. Die Verfassungsklage liegt als Kopie auf meinem Schreibtisch und beim
BVerfG. Damit obliegt meine von mir vor 23 Jahren definierte Synergetik Therapie
in den Ausformungen der verschiedenen Berufe dem BVerfG zur Bewertung gemäß
dem GG vor. Nach dem Urteil des BVerwG vom letzten Jahre habe ich meinen Beruf
des Synergetik Profilers niedergelegt. Ich arbeite nunmehr als Psychobioniker,
einem neuen Forschungsberuf zur Vermittlung von Wissen.
Gleichzeitig droht mir nun ein Totalverbot von meinem Gesundheitsamt in Wetzlar,
das sich letztmalig 1993 mit der Synergetik Therapie beschäftigt hat, allerdings
die Weiterentwicklung bewusst bis heute ignorierte.
Die obige Darstellung wurde auf Grund der Ankündigung von Frau Dr. Heltweg
(21.10.2011) mir eine Ordnungsverfügung zu erteilen, erstellt, damit das
GA Wetzlar ein klareres Verständnis entwickelt für meine neue Arbeit.
Da durch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren (ohne Klientenbeschwerden)
vom Sommer 2011 alle Aussagen und Unterlagen nun beim Gesundheitsamt gelandet
sind, will Dr. Heltweg auch meine Ausbildungstätigkeit verbieten.
Zitat: “Der Aktenvorgang enthält Merkblätter für Teilnehmer
der von Ihnen durchgeführten “Psychobionik”-Ausbildungen. Darin
findet sich unter der Überschrift “Synergetik Magic Seminar - 50
Lernstunden Psychobionik” eine Beschreibung der Zielrichtung und des Inhalts
dieser Ausbildungen. Danach handelt es sich um eine “praktische Ausbildung
für kranke und gesunde Menschen”, bei der u.a. “5 Sessions
in Innenweltarbeit (angeboten werden), die dazu dienen, die Gesetze der Innenwelt
kennenzulernen, um diese Innenwelt selbständig zu verändern”.
Den schriftlichen Zeugenaussagen und den Rechnungen im Aktenvorgang läßt
sich entnehmen, dass Sie im Rahmen der “Psychobionik”-Ausbildung
im Frühjahr 2011 sogenannte “Innenweltreisen” bei Klienten
durchführten”.
Meine Lebensgefährtin Rita Schreiber hat schon ihr Totalverbot vor einigen
Tagen bekommen, auch die Coach-Arbeit, stellvertretend für alle Synergetik
Coach als Berufsverbandsvorsitzende, wurde unter Androhung von Strafe gestellt.
Nach Artikel 5 GG ist die Lehre und Forschung frei. Meine Forschungstätigkeit
wurde in meiner Gewerbeanmeldung hinterlegt. Mein Rechtsanwalt Dr. Fischer von
der Kanzlei “von Plottnitz” Frankfurt verteitigt mich. Grundrechte
sind nicht mehr selbstverständlich, sondern müssen von den Bürgern
selbst verteitigt werden - Behörden setzen sich “locker” darüber
hinweg. Die sog. Gefahrenabwehr ist ein oft benutztes Instrument gegen den einzelnen
Bürger, der die “Mainstream”-Sichtweise nicht teilt.
Schon 1982 hatte ich meinen ersten Beruf “geopfert”, als ich meine
Tätigkeit als Physik-Ing. im BKA, im SPIEGEL, Panorama und in einem Kinofilm
veröffentlichte. Kernpunkt war meine Kritik am Verhalten des BKA zur Überwachung
von tausenden von Bürgern, die ihr Grundrecht auf Demonstration nutzten,
das BKA fing dpa-Bilder zur Gesichterrkennung ab usw. Dr. Sternsdorf: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14019418.html
+ Sebastian Cobler: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13511465.html Damals
(1982) unterstützte mich der SPIEGEL, indem er alle Kosten übernahm
und mir Prof. Preusch und RA Riemann zur Seite stellte. Das BVerfG definierte
dann 1984 das Grundrecht auf “infomationelle Selbstbestimmung”.
Heute habe ich meine Lebensversicherung auflösen müssen, um die Kosten
der Gerichtsprozesse zahlen zu können. Meinen selbsterschaffenen zweiten
Beruf als Synergetik Profiler darf ich nicht ohne HP-Schein ausüben und
um ihn zu bekommen, muß ich “anders Denken”, wie das GA Wetzlar
fordert. Damit darf ich auch nicht mehr meinen zweiten Beruf ausüben, habe
ihn “geopfert”.
Ich habe die Qualität der Schulmedizin in Frage gestellt, indem ich aufzeigte,
dass sehr viele Mediziner nur den Körper beachten und den Patienten als
OPFER darstellen. Kritisieren kann jeder, doch um die Welt menschlicher zu machen
habe ich einen eigenen neuen Gesundheitsberuf erschaffen und ein “Recht
auf Selbstheilung” eingefordert. Die eigene Bewältigungsarbeit muß
jeder selbst tun - leider gibt es jetzt keinen geordneten Beruf für diese
Dienstleistung, denn das Regierungspräsidium Darmstadt hat mir mit Da-tum
vom 12. Mai 2011 die MWSt-Bescheinigung widerrufen. Das einzige Kriterium ist
der (schulmedizinisch ausgerichtete) HP-Schein zur Gefahrenabwehr. Mein Kriterium
zur Gefahrenabwehr war die Qualitätsvermittlung des Wissens zur Selbstheilungsmethode
“Synergetik-Therapie”. Die Ausbildung wird nun leider eingestellt.
Das Synergetik Institut GbR löst sich zum Jahresende auf.
Die Schulmedizin bekämpft nur die Symptome - bei Krebs mit Chemo und Bestrahlung
- wie ein Feind. Die Seele wird ignoriert. Dies kommt einer “unterlassenen
Hilfeleistung” gleich. Dr. Immerschmidt vom Landgericht Frankfurt fragte
eine Krebsklientin warum sie Selbstheilung machen wolle? Ihre Antwort war: “Meinen
Sie der Krebs fällt vom Himmel?” So wie eine US-Politikerin vor einigen
Tagen im Präsidentenwahlkampf, das Auftreten des Wirbelsturm Kathrina dem
“lieben Gott” zuschob und nicht der mitverursachenden Menschheit.
Alternative Medizin wird in Deutschland nicht mit Steuermitteln erforscht -
allerdings in Amerika. Die Nutzung wird auch nicht von den Krankenkassen bezahlt.
Der Bürger zahlt sie von seinem Geld - trotzdem darf er sich nicht durch
die Nutzung der Synergetik Therapie helfen lassen, denn diese darf nur gesunden
Menschen straflos angeboten werden (BGH). Und da der Anbieter keine Unterscheidung
zwischen kranken und gesunden Menschen machen kann, weil er ja keinen HP-Schein
hat, will das GA Wetzlar jede Anwendung verwaltungsjuristisch verbieten: Logisch
lineares Denken... Die looser sind immer die Menschen...
“Für das freiheitliche Menschenbild des Grundgesetzes ist es selbstverständlich,
dass der Bürger Heilung und/oder Linderung seiner Beschwerden nicht nur
in der Schulmedizin suchen muss.” VG Oldenburg 7 A 1324/08 Urteil vom
18.11.2008
In der logischen Konsequenz verbreite ich jetzt mein Wissen zur Selbstheilung
an jeden SUCHENDEN, der sie lernen möchte (Art. 5 GG). Jeder soll sie dann
weitergeben und nennen, wie er es will. Speziell kranke Menschen hätten
Wissen zur “Selbstheilung” besonders nötig. Aber das muß
der einzelne Kranke selbst herausfinden. Seminare für Kranke verlagere
ich nach Holland und warte auf das Ergebnis vom BVerfG in Karlsruhe.
Bernd Joschko