REGIERUNG VON OBERBAYERN
Aktenzeichen: 209.3 – 2677 – 2/2004
Ansprechpartner/in: Frau SteinHeilmittelwerbegesetz (HWG);
Bußgeldbescheid der Regierung von Oberbayern gegen Frau Bxxx Mxxx
Sehr geehrter Herr Joschko,
zu Ihrem Schreiben vom 29.06.2005 ist folgendes anzumerken:
Wir werden inhaltlich vorerst aus zwei Gründen nicht darauf eingehen.
Zum einen sind Sie nicht Beteiligter des Verwaltungsverfahrens, weil sich der
Bußgeldbescheid gegen Frau Molnar und nicht gegen Sie richtet. Sofern
Sie Frau Mxxx vertreten wollen, bitten wir um Vorlage einer Vollmacht. Es sei
hier jedoch darauf hingewiesen, dass Frau Molnar bereits von einem Rechtsanwalt
in dieser Sache vertreten wird.
Zum anderen erstaunt uns der Tonfall Ihres Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
Stein
Oberregierungsrätin