Union Deutscher Heilpraktiker e. V
GRAEGER xxxx . xxxxx . 60313 Frankfurt am Main
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Dienstag, 12. Dezember 2006 – 211/06 AT10/PO D 12907
UDH e. V. ./. Joschko
Sehr geehrter Herr Joschko,
unter Vorlage einer Originalvollmacht zeige ich an, dass ich beauftragt bin,
die Union Deutscher Heilpraktiker e. V. Bundesverband anwaltlich
zu vertreten. Die Korrespondenz in dieser Angelegenheit führen Sie bitte
mit mir.
Bei der Union Deutscher Heilpraktiker handelt es sich um eine anerkannte berufsständische
Organisation der deutschen Heilpraktiker mit dem rechtlichen Status eines eingetragenen
Vereins und Sitz in Schöneck (eingetragen in das Vereinsregister Nr. 7104
beim Amtsgericht Frankfurt am Main am 9.6.1983). Ausweislich § 3 Ans. 1
lit. H. der Satzung vom 9.6.1983 gehört es unter anderem zu den Aufgaben
der Union Deutscher Heilpraktiker, Wettbewerbsverstöße auf dem Gebiet
des Heilwesens zu bekämpfen. Eine Kopie der Satzung ist in Anlage zu Ihrer
Kenntnis beigefügt. Der Union Deutscher Heilpraktiker gehören zur
Zeit 5.757 Heilpraktiker und Heilpraktikeranwärter im gesamten Bundesgebiet
als Mitglieder an, darunter auch eine Vielzahl in Hessen und insbesondere im
Einzugsgebiet von Gießen und Bad Vilbel. Die Union Deutscher Heilpraktiker
ist anerkanntermaßen klagebefugt im Sinne des Gesetzes zur Bekämpfung
des unlauteren Wettbewerbs (UWG).
Die Union Deutscher Heilpraktiker wurde von den Mitgliedern auf Ihre Internetseite
unter der Domain http://www.synergetik-therapie-institut.de aufmerksam gemacht.
Auf dieser Internetseite werben Sie für Ihr Synergetik Institut in Mittelhessen.
Unter der Internetseite http://www.synergetik-therapie-institut.de/mission.html
führen Sie folgendes aus:
„Wir sind Marktführer bei der Erforschung
von Selbstheilungsprozessen und der Anwendung dieses Know-hows bei unheilbaren
Krankheiten und speziell der Krebsforschung.“
Auf derselben Internetseite heißt es an anderer Stelle weiter:
„Wir bearbeiten die Hintergründe von Krankheiten,
anstatt die Symptome zu bekämpfen. Unsere Devise ist: `Heile Dich selbst..
die anderen können es nicht für Dich tun.` Basis unserer Methode ist
die wissenschaftliche Synergetik nach Hermann Haken. Unsere Innovation besteht
in der Übertragung dieser Gesetzmäßigkeiten auf die Selbstorganisationsfähigkeit
der Psyche in Tiefenentspannung. Die praktische Umsetzung durch die Veränderung
der Informationsstruktur ermöglicht dem Klienten, seine Selbstheilungskräfte
aktiv zu mobilisieren.“
Auf derselben Internetseite heißt es ferner:
„Krankheit ist kein Schicksal, sondern ein dringender
Wegweiser zu mehr Selbstbestimmung. Jeder kann in seiner Innenwelt aufräumen
und dadurch als Eigenleistung Selbstheilung als neue stabile Ordnung erzeugen.
Diese Seelsorge im ursprünglichen Sinne ist immer Hilfe zur Selbsthilfe.
Daher ist synergetische Selbstheilung immer intelligente Krankheitsmeisterung
und positive Lebensbewältigung.“
Mit diesen Aussagen verstoßen Sie gegen das Verbot der Werbung für
die Behandlung von Geschwulstkrankheiten im Sinne der Anlage A zu § 12
Heilmittelwerbegesetz. Für die rechtliche Einordnung ist dabei bedeutungslos,
ob Sie tatsächlich die Heilkunde ausüben, da Sie aufgrund der vorgenannten
Textpassagen bei den umworbenen Patientenkreisen zweifellos den Eindruck erwecken,
dass von Ihnen angebotene Verfahren der „Synergetik“ wäre zur
Behandlung von Krebserkrankungen geeignet und Sie seien auf diesem Gebiet „Marktführer“.
Darüber hinaus stellen die Aussagen eine ungerechtfertigte Alleinstellung
auf dem Gebiet der Krebsbehandlung dar.
Aufgrund Ihrer unerlaubten Werbung verletzen Sie den fairen Wettbewerb zum Nachteil
der Mitglieder meines Mandanten, die als Heilpraktiker die Naturheilkunde am
Menschen ausüben und in diesem Rahmen auch Krebstherapie und begleitende
Krebstherapie durchführen. Durch Ihre Werbung verschaffen Sie sich
einen unerlaubten Vorteil im Wettbewerb gegenüber den Mitgliedern meines
Mandanten.
Sie werden deshalb hiermit aufgefordert, die Werbung außerhalb der Fachkreise
für die Behandlung von Krebs mittels Synergetik zu unterlassen.
Zur Absicherung des vorgenannten Unterlassungsanspruches und zur Ausräumung
der Wiederholungsgefahr ist die rechtsverbindliche Abgabe einer Unterlassungserklärung
erforderlich, die durch ein angemessenes Vertragsstrafeversprechen abgesichert
ist. Sie werden hiermit aufgefordert, diese Erklärung umgehend, spätestens
jedoch bis
Freitag, den 22.12.2006, 12:00 Uhr Schriftlich und zu meinen Händen abzugeben.
Hierzu ist eine entsprechende Erklärung vorbereitet, der Sie sich bedienen
können. Die Abgabe der Unterlassungserklärung ohne ein angemessenes
Vertragsstrafeversprechen genügt zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr
nicht.
Eine Fristverlängerung ist wegen der in Wettbewerbssachen geltenden kurzen
Fristen ausgeschlossen. Die Übersendung der Erklärung vorab per Telefax
genügt zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr nur dann, wenn das Original
unverzüglich nachfolgend hier eingeht.
Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werde ich meinem Mandanten raten, gerichtliche
Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Auf Grund der Rechtsverletzung haben Sie meiner Mandantschaft die notwendigen
Kosten der Rechtsverfolgung gemäß der nachfolgenden Kostennote zu
erstatten:
Gegenstandswert: 15.000,00 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG 1,3 735,80 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 735,80 €
Post- u. Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 755,80 €
16 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 120,93 €
zu zahlender Betrag 876,73 €
Sie werden hiermit aufgefordert, den vorgenannten Kostenbetrag umgehend, spätestens
jedoch bis zum 04.01.2007 auf das im Briefkopf angegebene Konto unter Angabe
des hiesigen Aktenzeichens und des Datums dieses Schreibens zu zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Talib
Rechtsanwalt
-Anlagen-
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
UDH e.V. ./. Joschko – 211/06 – D 12908
Hiermit verpflichtet sich
Bernd Joschko
Amselweg 1
35649 Bischoffen
- Verpflichteter -
gegenüber der
Union Deutscher Heilpraktiker e.V. – Bundesverband
Vertr. d. d. Präsidentin Monika Gerhardus
Waldstraße 21, 61137 Schöneck
- Berechtigte -
1. es ab sofort zu unterlassen, außerhalb der medizinischen Fachkreise
für Synergetik mit nachfolgenden Aussagen zu werben:
a. „Wir sind Marktführer bei der Erforschung von Selbstheilungsprozessen
und der Anwendung dieses Know-hows bei unheilbaren Krankheiten und speziell
der Krebsforschung.“
b. „Wir bearbeiten die Hintergründe von Krankheiten, anstatt die
Symptome zu bekämpfen. Unsere Devise ist: „Heile Dich selbst.. die
anderen können es nicht für Dich tun.“ Basis unserer Methode
ist die wissenschaftliche Synergetik nach Hermann Haken. Unsere Innovation besteht
in der Übertragung dieser Gesetzmäßigkeiten auf die Selbstorganisationsfähigkeit
der Psyche in Tiefenentspannung. Die praktische Umsetzung durch die Veränderung
der Informationsstruktur ermöglicht dem Klienten, seine Selbstheilungskräfte
aktiv zu mobilisieren.“
c. „Krankheit ist kein Schicksal, sondern ein dringender Wegweiser zu
mehr Selbstbestimmung. Jeder kann in seiner Innenwelt aufräumen und dadurch
als Eigenleistung Selbstheilung als neue stabile Ordnung erzeugen. Diese Seelsorge
im ursprünglichen Sinne ist immer Hilfe zur Selbsthilfe. Daher ist synergetische
Selbstheilung immer intelligente Krankheitsmeisterung und positive Lebensbewältigung.“
2. für jede Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung aus Ziffer 1 eine Vertragsstrafe
in Höhe von 5.000,00 € an die Union Deutscher Heilpraktiker e.V. –
Bundesverband zu zahlen;
3. die Kosten der Union Deutscher Heilpraktiker e.V. Bundesverband aufgrund
der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts Matthias Talib nach Maßgabe der
Regelungen des RVG in Höhe von 876,73 € aus einem Gegenstandswert
in Höhe von 15.000,00 € zu erstatten.
Bischoffen, den _______________________________________________________________
Bernd Joschko