Union Deutscher Heilpraktiker e. V

GRAEGER xxxx . xxxxx . 60313 Frankfurt am Main
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Dienstag, 12. Dezember 2006 – 211/06 AT10/PO D 12907
UDH e. V. ./. Joschko

Sehr geehrter Herr Joschko,

unter Vorlage einer Originalvollmacht zeige ich an, dass ich beauftragt bin, die Union Deutscher Heilpraktiker e. V. Bundesverband anwaltlich zu vertreten. Die Korrespondenz in dieser Angelegenheit führen Sie bitte mit mir.

Bei der Union Deutscher Heilpraktiker handelt es sich um eine anerkannte berufsständische Organisation der deutschen Heilpraktiker mit dem rechtlichen Status eines eingetragenen Vereins und Sitz in Schöneck (eingetragen in das Vereinsregister Nr. 7104 beim Amtsgericht Frankfurt am Main am 9.6.1983). Ausweislich § 3 Ans. 1 lit. H. der Satzung vom 9.6.1983 gehört es unter anderem zu den Aufgaben der Union Deutscher Heilpraktiker, Wettbewerbsverstöße auf dem Gebiet des Heilwesens zu bekämpfen. Eine Kopie der Satzung ist in Anlage zu Ihrer Kenntnis beigefügt. Der Union Deutscher Heilpraktiker gehören zur Zeit 5.757 Heilpraktiker und Heilpraktikeranwärter im gesamten Bundesgebiet als Mitglieder an, darunter auch eine Vielzahl in Hessen und insbesondere im Einzugsgebiet von Gießen und Bad Vilbel. Die Union Deutscher Heilpraktiker ist anerkanntermaßen klagebefugt im Sinne des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs (UWG).

Die Union Deutscher Heilpraktiker wurde von den Mitgliedern auf Ihre Internetseite unter der Domain http://www.synergetik-therapie-institut.de aufmerksam gemacht. Auf dieser Internetseite werben Sie für Ihr Synergetik Institut in Mittelhessen.

Unter der Internetseite http://www.synergetik-therapie-institut.de/mission.html führen Sie folgendes aus:

„Wir sind Marktführer bei der Erforschung von Selbstheilungsprozessen und der Anwendung dieses Know-hows bei unheilbaren Krankheiten und speziell der Krebsforschung.“

Auf derselben Internetseite heißt es an anderer Stelle weiter:

„Wir bearbeiten die Hintergründe von Krankheiten, anstatt die Symptome zu bekämpfen. Unsere Devise ist: `Heile Dich selbst.. die anderen können es nicht für Dich tun.` Basis unserer Methode ist die wissenschaftliche Synergetik nach Hermann Haken. Unsere Innovation besteht in der Übertragung dieser Gesetzmäßigkeiten auf die Selbstorganisationsfähigkeit der Psyche in Tiefenentspannung. Die praktische Umsetzung durch die Veränderung der Informationsstruktur ermöglicht dem Klienten, seine Selbstheilungskräfte aktiv zu mobilisieren.“

Auf derselben Internetseite heißt es ferner:

„Krankheit ist kein Schicksal, sondern ein dringender Wegweiser zu mehr Selbstbestimmung. Jeder kann in seiner Innenwelt aufräumen und dadurch als Eigenleistung Selbstheilung als neue stabile Ordnung erzeugen. Diese Seelsorge im ursprünglichen Sinne ist immer Hilfe zur Selbsthilfe. Daher ist synergetische Selbstheilung immer intelligente Krankheitsmeisterung und positive Lebensbewältigung.“

Mit diesen Aussagen verstoßen Sie gegen das Verbot der Werbung für die Behandlung von Geschwulstkrankheiten im Sinne der Anlage A zu § 12 Heilmittelwerbegesetz. Für die rechtliche Einordnung ist dabei bedeutungslos, ob Sie tatsächlich die Heilkunde ausüben, da Sie aufgrund der vorgenannten Textpassagen bei den umworbenen Patientenkreisen zweifellos den Eindruck erwecken, dass von Ihnen angebotene Verfahren der „Synergetik“ wäre zur Behandlung von Krebserkrankungen geeignet und Sie seien auf diesem Gebiet „Marktführer“. Darüber hinaus stellen die Aussagen eine ungerechtfertigte Alleinstellung auf dem Gebiet der Krebsbehandlung dar.
Aufgrund Ihrer unerlaubten Werbung verletzen Sie den fairen Wettbewerb zum Nachteil der Mitglieder meines Mandanten, die als Heilpraktiker die Naturheilkunde am Menschen ausüben und in diesem Rahmen auch Krebstherapie und begleitende Krebstherapie durchführen. Durch Ihre Werbung verschaffen Sie sich einen unerlaubten Vorteil im Wettbewerb gegenüber den Mitgliedern meines Mandanten.

Sie werden deshalb hiermit aufgefordert, die Werbung außerhalb der Fachkreise für die Behandlung von Krebs mittels Synergetik zu unterlassen.
Zur Absicherung des vorgenannten Unterlassungsanspruches und zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr ist die rechtsverbindliche Abgabe einer Unterlassungserklärung erforderlich, die durch ein angemessenes Vertragsstrafeversprechen abgesichert ist. Sie werden hiermit aufgefordert, diese Erklärung umgehend, spätestens jedoch bis
Freitag, den 22.12.2006, 12:00 Uhr Schriftlich und zu meinen Händen abzugeben. Hierzu ist eine entsprechende Erklärung vorbereitet, der Sie sich bedienen können. Die Abgabe der Unterlassungserklärung ohne ein angemessenes Vertragsstrafeversprechen genügt zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr nicht.
Eine Fristverlängerung ist wegen der in Wettbewerbssachen geltenden kurzen Fristen ausgeschlossen. Die Übersendung der Erklärung vorab per Telefax genügt zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr nur dann, wenn das Original unverzüglich nachfolgend hier eingeht.

Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werde ich meinem Mandanten raten, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Auf Grund der Rechtsverletzung haben Sie meiner Mandantschaft die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung gemäß der nachfolgenden Kostennote zu erstatten:
Gegenstandswert: 15.000,00 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG 1,3 735,80 €

Zwischensumme der Gebührenpositionen 735,80 €
Post- u. Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €

Zwischensumme netto 755,80 €
16 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 120,93 €

zu zahlender Betrag 876,73 €

Sie werden hiermit aufgefordert, den vorgenannten Kostenbetrag umgehend, spätestens jedoch bis zum 04.01.2007 auf das im Briefkopf angegebene Konto unter Angabe des hiesigen Aktenzeichens und des Datums dieses Schreibens zu zahlen.
Mit freundlichen Grüßen

Matthias Talib
Rechtsanwalt

-Anlagen-

 

Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
UDH e.V. ./. Joschko – 211/06 – D 12908

Hiermit verpflichtet sich
Bernd Joschko
Amselweg 1
35649 Bischoffen
- Verpflichteter -

gegenüber der

Union Deutscher Heilpraktiker e.V. – Bundesverband
Vertr. d. d. Präsidentin Monika Gerhardus
Waldstraße 21, 61137 Schöneck
- Berechtigte -

1. es ab sofort zu unterlassen, außerhalb der medizinischen Fachkreise für Synergetik mit nachfolgenden Aussagen zu werben:

a. „Wir sind Marktführer bei der Erforschung von Selbstheilungsprozessen und der Anwendung dieses Know-hows bei unheilbaren Krankheiten und speziell der Krebsforschung.“

b. „Wir bearbeiten die Hintergründe von Krankheiten, anstatt die Symptome zu bekämpfen. Unsere Devise ist: „Heile Dich selbst.. die anderen können es nicht für Dich tun.“ Basis unserer Methode ist die wissenschaftliche Synergetik nach Hermann Haken. Unsere Innovation besteht in der Übertragung dieser Gesetzmäßigkeiten auf die Selbstorganisationsfähigkeit der Psyche in Tiefenentspannung. Die praktische Umsetzung durch die Veränderung der Informationsstruktur ermöglicht dem Klienten, seine Selbstheilungskräfte aktiv zu mobilisieren.“

c. „Krankheit ist kein Schicksal, sondern ein dringender Wegweiser zu mehr Selbstbestimmung. Jeder kann in seiner Innenwelt aufräumen und dadurch als Eigenleistung Selbstheilung als neue stabile Ordnung erzeugen. Diese Seelsorge im ursprünglichen Sinne ist immer Hilfe zur Selbsthilfe. Daher ist synergetische Selbstheilung immer intelligente Krankheitsmeisterung und positive Lebensbewältigung.“

2. für jede Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung aus Ziffer 1 eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 € an die Union Deutscher Heilpraktiker e.V. – Bundesverband zu zahlen;

3. die Kosten der Union Deutscher Heilpraktiker e.V. Bundesverband aufgrund der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts Matthias Talib nach Maßgabe der Regelungen des RVG in Höhe von 876,73 € aus einem Gegenstandswert in Höhe von 15.000,00 € zu erstatten.

Bischoffen, den _______________________________________________________________

Bernd Joschko