Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg
Aktenzeichen: T 8710/18
Datum: 22.09.2005
Auskunft gibt: Herr Kobald
Datenschutz
Ihre Anfrage vom 14. September 2005
Sehr geehrte Frau Eymann,
für Ihre o. g. Anfrage danken wir Ihnen. Leider ist unsere Dienststelle
nicht der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen, und zwar aus folgendem
Grund:
Unserem Amt ist nach dem Landesdatenschutzgesetz allein die Aufgabe übertragen,
die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften durch die Behörden
und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes, der Gemeinde und Gemeindeverbände
sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen
des öffentlichen Rechts zu überwachen und diese öffentlichen
Stellen in Fragen des Datenschutzes zu beraten.
Die datenschutzrechtliche Aufsicht und Beratung im sog. nicht-öffentlichen
Bereich, zu dem auch die in der Rechtsform von eingetragenen Vereinen tätige
Berufsverbände zählen, liegt dagegen beim Innenministerium Baden-Württemberg,
Dorotheenstraße 6, 70173 Stuttgart (E-Mail: poststelle@im.bwl.de). Dies
gilt allerdings im Grundsatz nur für Verbände, die ihren Geschäftssitz
in Baden-Württemberg haben. Gleichwohl bleibt es Ihnen unbenommen, Ihre
Anfrage unmittelbar an das Innenministerium zu richten.
Unabhängig hiervon möchten wir Sie auf die Bestimmung des § 27
des Landesdatenschutzgesetzes hinweisen, wonach sich jeder an unsere Dienststelle
wenden kann. Wenn er der Ansicht ist, bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen
Daten durch eine öffentliche Stelle in seinen Rechten verletzt worden zu
sein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir angesichts unserer
gesetzlichen Aufgabenzuweisung und der knappen personellen Ausstattung unserer
Dienststelle keine allgemeine Rechtsberatung in dem von Ihnen gewünschten
Sinne leisten könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Kobald