Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg

Aktenzeichen: T 8710/18
Datum: 22.09.2005
Auskunft gibt: Herr Kobald

Datenschutz
Ihre Anfrage vom 14. September 2005

Sehr geehrte Frau Eymann,

für Ihre o. g. Anfrage danken wir Ihnen. Leider ist unsere Dienststelle nicht der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen, und zwar aus folgendem Grund:

Unserem Amt ist nach dem Landesdatenschutzgesetz allein die Aufgabe übertragen, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften durch die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes, der Gemeinde und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu überwachen und diese öffentlichen Stellen in Fragen des Datenschutzes zu beraten.

Die datenschutzrechtliche Aufsicht und Beratung im sog. nicht-öffentlichen Bereich, zu dem auch die in der Rechtsform von eingetragenen Vereinen tätige Berufsverbände zählen, liegt dagegen beim Innenministerium Baden-Württemberg, Dorotheenstraße 6, 70173 Stuttgart (E-Mail: poststelle@im.bwl.de). Dies gilt allerdings im Grundsatz nur für Verbände, die ihren Geschäftssitz in Baden-Württemberg haben. Gleichwohl bleibt es Ihnen unbenommen, Ihre Anfrage unmittelbar an das Innenministerium zu richten.
Unabhängig hiervon möchten wir Sie auf die Bestimmung des § 27 des Landesdatenschutzgesetzes hinweisen, wonach sich jeder an unsere Dienststelle wenden kann. Wenn er der Ansicht ist, bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch eine öffentliche Stelle in seinen Rechten verletzt worden zu sein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir angesichts unserer gesetzlichen Aufgabenzuweisung und der knappen personellen Ausstattung unserer Dienststelle keine allgemeine Rechtsberatung in dem von Ihnen gewünschten Sinne leisten könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Kobald