Land Brandenburg
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht


Geschäftszeichen: Oe/066/05/356
Datum: 14. Oktober 2005

Datenverarbeitung nach § 28 Abs. 7 Satz 3 BDSG
Weitergabe von Klientendaten an die Stadt München

Sehr geehrte Frau Eymann,
da es sich bei der uns von Ihnen mit Schreiben vom 14.09.05 geschilderten Fragestellung um ein ganz konkretes Gerichtsverfahren in Bayern handelt, können wir Ihre Anfrage mangels unserer Zuständigkeit nicht beantworten.
Allgemeine Hinweise unserer Kollegen aus Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben Sie ja mit Schreiben vom 23.09.05 und 22.09.05 erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Astrid Oehme