Forderungen von Bernd Joschko als Kläger gegen das Gesundheitsamt Goslar an das

Verwaltungsgericht Braunschweig

vom 28. Okt. 2006

Betrifft AZ 5A 102/04; 5A 133/04

Klarstellungen von Bernd Joschko

1. Zum Hypnosevorwurf

Die Synergetik Therapie arbeitet nicht mit Hypnose und ist auch keine Hypnose. Dr. Hepp hat nach eigenen Angaben nur Seminare zur Hypnose besucht und offensichtlich nicht aufgepasst. Ausserdem darf er als Amtsarzt keine Therapieform selbst anwenden. Somit ist er Laie auf dem Gebiet der Innenweltreisen.

Die einzige Gemeinsamkeit zur “Therapeutischen Hypnose” ist der Eingangszustand der “Trance”. Dieser Zustand gehört niemand und ist in vielfältiger Form weit verbreitet. Um Verwechslungen zur Hypnose zu vermeiden, haben wir immer von “Tiefenentspannung” gesprochen. Die von uns verwendeten Texte wurden von frei verfügbaren Fantasiereisenkassetten abgeschrieben (Dr. Bayer - Begründer der De-Hypnotherapie bietet Fantasiereisenkassetten seit 20 Jahren frei verkäuflich an). Fantasiereisen stehen jedem Menschen offen und sind nicht gefährlich und somit nicht reglementierbar.

Dr. Wolfgang Geißler gründete 1985 die “Deutsche Gesellschaft für Ganzheitliche Gesundheit” und schreibt in seinem Buch “Therapeutische Hypnose” 1990: “Hergeleitet aus dem Griechischen (hypnos = Schlaf) meint der Begriff zuerst einmal einen Zustand. Man ist in Hypnose oder in einem hypnotischen Zustand. Aber unter Hypnose versteht man auch die Technik, jemanden in diesen Zustand zu versetzen, etwa: mit “Hypnose” in die “Hypnose”. In der wissenschaftlichen Literatur hat sich zur Beschreibung des hypnotischen Zustandes der Begriff “Trance” etabliert, während der Begriff “Hypnose” relativ uneinheitliche Verwendung findet.” (Seite 16).

Wir (Synergetik Therapie) verwenden diesen Eingangszustand um innere Bilder zu sehen, zu surfen und zu verändern. Die dabei verwendete Technik unterscheidet sich grundsätzlich zur Hypnosetechnik. Die einzige Gemeinsamkeit ist die Fokussierung der Aufmerksamkeit nach innen: Zur Innenwelt.
Dr. Geißler schreibt dazu:
“Eine Fokussierung der Aufmerksamkeit ist - wie gesagt - charakteristisch für alle Verfahren, die sich mit Entspannung und Trance beschäftigen - unabhängig von Bezeichnungen (Hypnose, Meditation, Yoga usw.) und Hintergründen, zum Beispiel religiöser oder therapeutischer Art.”(Seite 37)
In der Synergetik Therapie wird ausschließlich das von mir selbst entwickelte Basishandwerkszeug angewendet. Dies steht im Gegensatz zur Verwendung der Hypnosetechnik. Dort wird überwiegend mit Suggestionen und standartisierten Verfahren gearbeit. Geißler:“Die standartisierten Verfahren sind weitestgehend symptomorientiert: Schmerz, Angst oder Spannungen beispielsweise werden in der Suggestion direkt angesprochen und sollen zum Verschwinden gebracht werden. Der Patient “...wird gesund, es geht ihm von Tag zu Tag besser, der Schmerz läßt nach, die Angst löst sich auf...” usw.”

In diesen Fällen hat der Therapeut das Sagen, er bestimmt, wie es dem Patienten gehen soll und da eigentlich selbstverständlich ist, wie die Veränderung auszusehen hat, gibt er die Ziele vor; eben: “gesund, ohne Schmerz, entspannt, angstfrei”. Dieses Konzept erinnert an das Automatenprinzip der Hypnose: Suggestion rein = Symptome weg”
. (Seite 41)

Wenn ich die Synergetik Therapie mit dieser Art Hypnose vergleiche, komme ich zum Ergebnis, daß Thera-peutische Hypnose einer “Schellakplatte” entspricht und die Synergetik Therapie einem “mp3 Player”. Daher bezeichne ich meine Technik mittlerweile als highTech Methode und als Innovation auf dem Gesundheits-markt. Es wurden viele neue Therapieansätze in die Synergetik Technik integriert und das moderne Prinzip der “Selbstorganisation” verwendet. Somit ist die Methode des synergetischen Heilens weltweit einzigartig.
Daher hat auch Dr. Svobota es abgelehnt, meine Technik korrekt zu bewerten. Er schreibt übrigens auch in seinem Buch “Das Hypnosebuch” (1990) im Vorwort. “Im ersten Teil finden Sie ... vor allem praxisorientierte Texte und Erläuterungen, die vorgelesen oder mit eigenen Worten wiedergegeben werden können... und werden Sie ohne jede Vorübung dazu befähigen, Menschen, die damit einverstanden sind, den Zustand einer hypnotischen Trance erleben zu lassen... es wird nur die sog. neutrale oder Leerhypnose durchgeführt. Da sie sich hervorragend zur Entspannung eignet, kann ich diesen Teil jedem ernsthaft bemühten und gutwilligen Autodidakten ohne Vorbehalte empfehlen.”

Dr. Svobota hätte sehr leicht feststellen können, daß der einzige gemeinsame Nenner aus der Einleitungsphase - dem hypnoider Zustand - besteht und dieser vollkommen ungefährlich ist. Er schreibt selbst auf Seite 13: “Hypnoider Zustand ist gekennzeichnend durch eine gewisse Loslösung (Dissoziation) vom Alltag und durch körperliche und geistig-seelische Entspannung. Die Aufmerksamkeit wendet sich stärker realitätsfremden Ebenen zu, kritisches Denken ist reduziert. Nicht-Wirkliches wird zur Realität. Der hypnoide Zustand tritt z.B. spontan bei der Lektüre eines besonders spannenden Buches ein”.
Der Hypnoide Zustand wird von Svobota als Vorstufe zur “Leichten Tance” gesehen (Seite 15). In der leichten Trance gibt es eine “Unfähigkeit, die Augen zu öffnen” und eine “Fortschreitende Vertiefung der Schlaffheit” usw.

Die synergetischen Innenweltreisen werden mit Augenbinde durchgeführt, weil der Klient so wach ist, daß er jederzeit die Augen öffnen würde, wären sie nicht mit einem Tuch abgedeckt. Ausserdem spricht der Klient ständig, hinterfragt die Vorschläge des Begleiters, steht auf und schlägt mit einem sog.”Dhyando” - er erlebt also eine intensive Selbsterfahrung mit allen Sinnen. Auch seine kritische Reflexionsfähigkeit ist stets vorhanden, gerade die Nutzung beider Gehirnhälften ist besonders wirkungsvoll. Die Therapietechnik der Hypnose wird eher in der mittleren und tiefen Trance angewendet, die für die Synergetik Therapie keine Bedeutung hat. Also ist der Bereich der Tiefenentspannung vollkommen harmlos.

Dr. Svobota schreibt dann auch sehr deutlich: “Auch wenn die hier genannten Phänomene als erscheinungsweisen der Hypnose bezeichnet werden, ist ihr Auftreten nicht auschliesslich an das Vorhandensein eines besonderen Bewusstseinszustandes gebunden, der Hypnose heißt. Sie treten ebenso gut auf der nichthypnotischen Ebene auf - im Alltag selbst.”

Der Klient behält in der Synergetik Therapie immer die Kontrolle und Entscheidungsfähigkeit, seine “Ich-Struktur” wird stets gestärkt. Die gesamte Sitzung von durchschnittlich 90 min wird immer auf Tonband aufgezeichnet und dem Klienten ausgehändigt. Somit hat er immer die Kontrolle über die synergetischen Anweisungen durch den Synergetik Therapeuten. Hier im Synergetik Institut lagern etwa 8.000 Tonband-Kassetten und werden gerne jeder deutschen Uni oder dem Gericht zur Einsicht oder Auswertung vorgelegt.

Dr. Svobota schreibt zur Autonomie des Patienten: “Vereinfacht ausgedrückt geschieht im hypnotischen Zu-stand nichts anderes, als daß sich der Klient selbst auf Anweisungen des Hypnotiseurs hin kontrolliert”. (S. 21)
Svobota verweist auf Milton Erickson als DER Begründer der modernen Hypnosetherapie, den wir im Internet zitieren und versucht damit zu belegen, daß wir Berührungspunkte mit Hypnose hätten.

Selbstverständlich haben wir bei etwa 150 Domains und 10.000 Internetseiten auch Hinweise auf Milton Erikson.
Svobota zitiert Erikson auf Seite 28 : “Stets um Anschaulichkeit und um empirische Zugänglichkeit bemüht, schlägt er anstelle des für ihn unfruchtbaren Begriffs “Hypnose” den der “menschlichen Entwicklungsmöglichkeiten” vor.” Svobota zitiert weiter: “Der hypnotische Zustand sei ein Erlebnis, das dem Klienten alleine gehöre und nur bei Beachtung seiner gesamten Individualität zustande kommen könne (1977). Einfach gesprochen sei Hypnose nicht mehr als ein besonderer Zustand der Bewußtheit, in dem sich ein bestimmtes Alltagsverhalten in reiner Form zeige (Erikson, 1970). Dieser spezielle, aber nicht ungewöhnliche Verhalten könne dann zu Tage treten, wenn die Aufmerksamkeit und das Denken nach innen geleitet werden, wo sie auf das Wesen aller Lebenserfahrungen aktivieren, die der Mensch sein Leben lang macht. In dem besonderen Zustand der Bewußtheit, den man Hypnose nennt, können die verschiedenen Typen des Alltagsverhalten gefunden werden - in Stärke und Beziehungen untereinander zwar verändert, aber immer im Rahmen des Normalen.”

Fazit: Der Zustand der Tiefenentspannung ist normal und somit ungfährlich. DIE TECHNIK der Hypnose wird von der Synergetik Therapie nicht angewendet, da wir mit “Selbstorganisation” arbeiten.

Die Technik der Hypnose wird von mir als veraltet und nicht mehr zeitgemäß angesehen. Daher kann ich nur zu dem Schluß kommen, daß Dr. Hepp, Prof. Revenstorf und Dr. Svobota die Synergetik als innovative Konkurrenz ausschalten wollen und mit dem Begriff “gefährlich” belegen ohne dies zu beweisen, da das Gericht nicht fachkundig ist, wird diese Behauptung weiter aufrecht erhalten.

Dr. Svobota vergleicht mich mit dem “Guru” und Selbstmörder Bruno Bettelheim - er benutzt damit auf menschlich niedrigem Niveau Suggestionen, um die Richter am VG negativ zu manipulieren. Ebenso soll der seitenweise Auszug von “Haßpredigern” über “die Praktiken der Seelenfänger” und speziell hier über die Lehre und Therapie von OSHO offentsichlich die Richter am VG ebenfalls gegen mich einnehmen. Sachlich sei darauf hingewiesen, daß ich tatsächlich den indischen Philosophieprofessor OSHO als meinen Lehrer von 1982 bis 1990 angesehen habe, der einen positiven Einfluss auf mich privat ausgeübt hat. Jedoch hat die Synergetik Therapie nichts mit Meditation zu tun, sondern im Gegenteil.

Die modernste Form der Traumaforschung nutzt hingegen den “meditativen Zustand des Beobachters” um Traumen innerlich zu überwinden. Dieser Ansatz kommt aus dem Buddismus und wurde um den religiösen Kontext bereinigt. Die Synergetik Therapie nutzt das Prinzip der Selbstorganisation um direkt im Gehirn das Trauma aufzulösen - die bisher fortschrittlichste und wirkungsvollste Methode. Daher sind wir so erfolgreich.

Abschliessend möchte ich noch darauf hinweisen, daß ich mich in meinen Recht auf Religionsausübung von den diskriminierenden Äusserungen - die Dr. Svobota dem VG zugänglich gemacht hat, - beeinträchtigt fühle. Die Darstellung in dem zitierten Buch entspricht den Äusserungen sog. “Haßpredigern”.

Im folgenden möchte ich dazu das BVerfG zitieren:

Beschluss vom 26. 6. 2002 - 1 BvR 670/ 91

Bundesverfassungsgericht


Das Grundrecht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG bietet keinen Schutz dagegen, dass sich der Staat und seine Organe mit den Trägern dieses Grundrechts sowie ihren Zielen und Aktivitäten öffentlich - auch kritisch - auseinander setzen. Diese Auseinandersetzung hat allerdings das Gebot religiös-weltanschaulicher Neutralität des Staates zu wahren und muss daher mit Zurückhaltung geschehen. Diffamierende, diskriminierende oder verfälschende Darstellungen einer religiösen oder weltanschaulichen Gemeinschaft sind dem Staat untersagt.
Auszüge: ...„das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 31. Januar 1986 - 10 K 5029/ 84 - hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung des Präsidenten Papier, der Richterinnen Jaeger, Haas, der Richter Hömig, Steiner, Richterin Hohmann-Dennhardt, und der Richter Hoffmann-Riem, Bryde am 26. Juni 2002 beschlossen:
2
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22. Mai 1990 - 5 A 1223/ 86 - verletzt die Beschwerdeführer in ihren Grundrechten aus Artikel 4 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes. Es wird aufgehoben, soweit die Klage der Beschwerdeführer hinsichtlich der Attribute “destruktiv”, “pseudoreligiös” und des Vorwurfs der Mitgliedermanipulation abgewiesen worden ist.
6
Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Beschwerdeführern die Hälfte der im Verfassungsbeschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.
...
I. Das Urteil verletzt insoweit Art. 4 Abs. 1 und 2 GG.
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1. Die Beschwerdeführer sind Träger dieses Grundrechts. Dass sie als eingetragene Vereine des bürgerlichen Rechts nach § 21 BGB juristische Personen sind, steht dem nicht entgegen. Gemäß Art. 19 Abs. 3 GG gilt das Grundrecht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit auch für inländische juristische Personen, wenn ihr Zweck die Pflege oder Förderung eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses ist (vgl. BVerfGE 19, 129 [132]; 24, 236 [247]; 99, 100 [118]). Bei den Beschwerdeführern ist dies nach den tatsächlichen Feststellungen, die das Verwaltungs- und das Oberverwaltungsgericht im Ausgangsverfahren getroffen haben, der Fall. Danach verfolgen die Beschwerdeführer ausweislich ihrer Satzungen jeweils den Zweck, gemeinschaftlich die Lehren des Osho-Rajneesh zu pflegen. Diese bestimmten, wie es das Oberverwaltungsgericht ausgedrückt hat, die Ziele des Menschen, sprächen ihn im Kern seiner Persönlichkeit an und erklärten auf eine umfassende Weise den Sinn der Welt und des menschlichen Lebens. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Oberverwaltungsgericht daraus gefolgert hat, dass es sich bei den Zielen und Inhalten der Osho-Bewegung jedenfalls um eine Weltanschauung im Sinne des Art. 4 Abs. 1 GG handelt.
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Dieser Annahme steht nicht entgegen, dass sich die Beschwerdeführer wie die Osho-Bewegung insgesamt auch wirtschaftlich betätigen. Die ideellen Zielsetzungen dieser Bewegung dienen, wie die Tatsachengerichte im Ausgangsverfahren weiter festgestellt haben, den Beschwerdeführern und ihren Anhängern nicht nur als Vorwand für wirtschaftliche Aktivitäten. Die Tätigkeit der Beschwerdeführer sei nicht einmal überwiegend auf Gewinnerzielung gerichtet. Die Verwaltungsgerichte haben den Beschwerdeführern auf der Grundlage dieser Tatsachenfeststellungen den Schutz des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG zu Recht zuerkannt.
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2. Das Grundrecht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit umfasst neben der Freiheit des Einzelnen zum privaten und öffentlichen Bekenntnis seiner Religion oder Weltanschauung auch die Freiheit, sich mit anderen aus gemeinsamem Glauben oder gemeinsamer weltanschaulicher Überzeugung zusammenzuschließen (vgl. BVerfGE 53, 366 [387]; 83, 341 [355]). Die durch den Zusammenschluss gebildete Vereinigung selbst genießt das Recht zu religiöser oder weltanschaulicher Betätigung, zur Verkündigung des Glaubens, zur Verbreitung der Weltanschauung sowie zur Pflege und Förderung des jeweiligen Bekenntnisses (vgl. BVerfGE 19, 129 [132]; 24, 236 [246 f.]; 53, 366 [387]). Geschützt sind auch die Freiheit, für den eigenen Glauben und die eigene Überzeugung zu werben, und das Recht, andere von deren Religion oder Weltanschauung abzuwerben (vgl. BVerfGE 12, 1 [4]; 24, 236 [245]).
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2. Zum Vorwurf: Die Synergetik Therapie sei Psychotherapie

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sieht im Beschluss vom 5. Juli 2005 die Synergetik Therapie als eine Art homöopathieähnliches psychotherapeutisches Verfahren.
“Dem Klienten wird versprochen, ihm zu helfen, sich selbst zu erkennen und was ihm seine Krankheit sagen will, damit er dadurch seine innere Wirklichkeit verändern und sich dadurch selbst heilen könne. Der Klient soll daher sein Vertrauen in diese auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende, ihm in den Therapiesitzungen beigebrachte Methode der Selbsterkenntnis, Selbstveränderung und darauf beruhenden Selbstheilung setzen, die sich von einer psychiatrischen, psychotherapeutischen oder von Heilpraktikern durchgeführten psychischen Behandlung nicht grundsätzlich, sondern nur graduell unterscheidet. Das Erscheinungsbild des Behandlers bei der Synergetik-Therapie unterscheidet sich daher nicht allzu weit von medizinischer Behandlung. Man könnte das Tätigwerden der Antragstellerin unwissenschaftlich auch als eine Art homöopathieähnliches psychotherapeutisches Verfahren bezeichnen, da es wie die echte Homöopathie auch auf die mit Hilfe des Behandlers durch gezielten äußeren Anstoß aktivierten Selbstheilungskräfte des Körpers abstellt und dem Klienten verspricht, ihn Instand zu setzen und zu helfen, diesen Selbstheilungsprozess in Gang zu setzen.”

Dem bay. VGH lag nicht die Zeitschrift “Innenweltreisen” Nr. 4 vom Okt. 2004 zur Beurteilung vor, in der ich erstmalig die wirkenden Hintergrundprinzipien veröffentlicht habe: Die Psychobionik.
Diese Selbstoptimierungsprinzipien der Evolution wurden von mir 1975 in meiner Ing. Arbeit entdeckt. Diese Gesetzmäßigkeiten sind das Geheimnis der Synergetik Therapie und jederzeit reproduzierbar. Ein Menschenbild bzw. die Einbettung in eine Psychotherapieform sind für die Umsetzung nicht notwendig. Die Synergetik Therapie ist somit eine reine Technikwissenschaft und entspringt meiner persönlichen ingenieurmäßigen Leistung. Siehe auch Gutachten von. Prof. Herman
Ich bin kein Psychotherapeut, wie soll ich da eine Psychotherapie entwickeln können, die so gut ist, daß 500 Teilnehmer für die Ausbildung bis zu 12.000 Euro zahlen? Ausserdem ist es unmöglich, beispielsweise mit Psychotherapie Brustkrebs aufzulösen usw... Ich bin Physik-Ingenieur und Mitentdecker der Evolutionsbionik und habe die Fahndungsstrategien des BKA als Rasterfahndung bei Krankheiten in den Kopf der Klienten gelegt
.
Internetdarstellung unter www.evolutionsbionik.de bzw. www.psychobionik.de

 

Ich erinnere das VG Braunschweig an das Gutachten des Österreichischen Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, daß ich schon im Jan. 2004 einreichte:


Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen in Wien bat Dr. Gerhard Pawlowsky – Mitglied des Psychotherapiebeirates - um eine Stellungnahme zum Verhältnis der Synergetik-Therapie zur Psychotherapie.

Auszüge aus dem Gutachten:

- Es ist korrekt, Synergetik Therapie nicht als Psychotherapie anzusehen.
Die Synergetik Therapie verfügt nicht über ein eigenes Weltbild, sie strebt auch kein Menschenbild in der Ausbildung an. Es fehlen absichtsvoll Überlegungen zur Persönlichkeitsentwicklung, zur Ätiologie von Pathologie etc. Nach herkömmlichen Verständnis definiert die Synergetik Therapie sich als Technik, nicht als (psychotherapeutische) Methode.
Die Synergetik Therapie sieht ihren Arbeitsbereich von der Begleitung belasteter, aber psychisch gesunder Menschen bis zum Führungskräftetraining. Die Synergetik Therapie positioniert sich damit – sieht man von der konkreten Ausformung der Vorgangsweise ab – als Technik zwischen Rebirthing, Kinesiologie und Neurolinguistischem Programmieren.

- Sofern die Klienten autonome Personen sind, und sofern Synergetik Therapie als Technik verstanden wird, ist eine Vorstellung über Krankheitsentstehung oder über Persönlichkeitsentwicklung nicht erforderlich. Der Klient ist zwar in einem verletzlichen, einem „nicht heilen „ Zustand (sonst könnte man nicht von Selbstheilung sprechen), und er ist dem – über Ausbildung nicht professionalisierten – jeweiligen Welt- und Menschenbild des Synergetik Therapeuten ausgesetzt; doch kann man davon ausgehen, dass der autonome Klient den Prozess mitgestaltet, im Bedarfsfall auch beenden kann.
Es ist festzuhalten, dass die gegebenen Beschreibung – optimale – Prozesse im Klienten völlig einer gelungenen Psychotherapiesequenz entspricht, aber ebenso einem hilfreichen Trauerprozess, also die Bedeutung konstruktiver Bewältigung von emotional bedeutsamen Erlebnissen hat.

 


3. Wir heilen nicht medizinisch, sondern “synergetisch” bzw. “bionisch”.

Wir haben immer von Selbstheilung gesprochen, bzw. von Anleitung zur Selbstheilung. Damit wollten wir für den Verbraucher klar aufzeigen, daß wir keine medizinischen Kenntnisse haben. Dies weiß der Verbraucher im Normalfall. In den letzten Jahren haben wir zur Verdeutlichung immer auch von “Anleitung zur Selbstheilung durch Selbsterfahrung” gesprochen, um die aktive Mitarbeit des Klienten zur eigenen Selbst-erfahrung zu betonen. Damit es weiterhin keine Missverständnisse gibt, haben wir dann von “Anleitung zur Selbstheilung durch Selbsterfahrung durch Selbstorganisation” gesprochen oder kurz unsere Arbeit “synergetisches Heilen” genannt. Dies wird auch so bleiben. Damit meinen wir den Aspekt der unspezifischen Selbst-heilung durch “synergetisches innerliches Aufräumen”, den wir als Sekundareffekt nicht vermeiden können.
Da wir in den letzten Jahren - speziell durch die Vorwürfe des GA Goslar - in die Heilerecke gedrängt wurden, habe ich auch als Reaktion auf das Urteil des Bay. VGH ab Sommer 2005 die gezielte Anwendung der Synergetik bei kranken Menschen zwecks Hintergrundauflösung als “Bionisches Heilen” definiert und meine damit die gezielte Arbeit des Synergetik Profilers. Diese Art des Heilens ist weltweit einzigartig und sehr innovativ bzw. erfolgreich.
Somit ist eine klare Unterscheidung in den Berufsdefinitionen zwischen dem Synergetik Therapeuten (Probleme allg. Art) und Synergetik Profilern (Krankheitshintergründe) erbracht. Beide Berufe werden unterschiedlich von mir trainiert und arbeiten sehr erfolgreich. Beide Berufe haben einen eigenen Berufsverband. Die Mitgliederzahl beträgt beim BVST z.Zt. 140, beim BVSPro 50 Mitglieder.
Beide Berufe besitzen das Recht auf Werbung und die Pflicht zur Verbraucheraufklärung und damit zur Selbstdarstellung. Das Recht auf Werbung wird zur Zeit auf dem Klageweg über das Bay. OLG Bamberg zum BVerfG aktiv betrieben (Recht auf Internetverlinkung zu meiner Homepage www.gesundheitsforschung.info - Anwalt: Dr. Michael Kleine-Cosack mit Schwerpunkt Verfassungsrecht).

 

4. Die Qualitätssicherung der beiden Berufe

Die Qualitätssicherung erfolgt über die korrekte Anwendung des Basishandwerkszeug, daß von mir in nunmehr 18 Jahren entwickelt wurde. Das Regierungspräsidium Darmstadt bescheinigte mir rückwirkend bis 1996 “ordnungsgemäß auf einen Beruf vorzubereiten”.
Die Absolventen der Berufsausbildung müssen in differenzierten Zwischenschritten Supervisionen und Prüfungen ablegen. Nur dies garantiert die korrekte Anwendung dieser meiner Methode. Die Ausbilder wurden ausschliesslich von mir trainiert. Für die Prüfungen zum Berufsabschluss Synergetik Profiler gilt momentan ausschliesslich mein Votum.

Die Anwendung des HP-Gesetzes zur Qualitätssicherung wäre kontraproduktiv, da dieses Wissen nicht relevant ist. Im Gegenteil, Menschen mit HP-Schein und ohne Abschlussprüfung als Synergetik Therapeut/in könnten unqualifiziert die Synergetik Therapie anwenden und damit großen Schaden anrichten und dies trotz HP-Schein und medizinischer Kenntnisse. Auch 15 Ärzte haben bisher die Synergetik bei mir gelernt und müssen eine Prüfung ablegen! Die Qualitätssicherung muß logischerweise an den Inhalt der Methode gekoppelt bleiben. In dieser Hinsicht bitte ich das Gericht um dringende Unterstützung: Es kann nicht angehen, daß Teilnehmer, die die Berufsausbildung abbrechen und den HP-Schein machen, Synergetik Therapie mit staatlicher juristischer Genehmigung anbieten, ohne inhaltlich sicherzustellen, das die Methode korrekt angewendet wird. In dieser Hinsicht lehne ich jede weitere Verantwortung ab. Nur wer sich den Prüfungen unterwirft und diese besteht, stellt keine Gefahr für die Klienten dar und somit auch keine Gefahr für die Volksgesundheit. Dies ist auch sehr klar sinngemäß den aktuellen Beschlüssen des BVerfG zu entnehmen.

Der Fall meiner ehemaligen Schülerinnen Monika Sauer und Doris Stamm machen diesen Tatbestand sehr deutlich. Beide sind nicht im Besitz einer Abschlussprüfung und wenden somit die Synergetik Methode falsch an. Die Beschwerden der Doris Stamm sind aus meiner Sicht direkt auf die falsche und somit gefährliche Anwendung der Synergetik Therapie zurückzuführen. Eine Anzeige gegen Monika Sauer geht mit gleicher Post an die zuständige Staasanwaltschaft Koblenz. Da Monika Sauer nicht im Besitz eines HP-Scheines ist und somit nicht medizinisch heilen darf und ebenso nicht im Besitz einer Urkunde zur gefahrlosen Ausübung des Berufes als Synergetik Therapeutin, hat sie sich strafbar gemacht, insbesondere da Doris Stamm über massive Nebenwirkungen durch falsche Aufdeckungsstrategien zu ihrem Missbrauch klagt und diese fälschlicherweise auf die Methode projeziert und nicht auf die Anwendung der Methode durch Frau Sauer.
Ausserdem lügt Doris Stamm das Gericht an, wenn sie mitteilt, sie hätte sich von der Synergetik Therapie abgewendet. Sie hat keine Prüfung abgelegt, hält weiter Vorträge (Zeitungsbericht 13. April 05) und bietet Sitzungen in Synergetik Therapie an (Internet vom 5. April 2006 !! ) Siehe Anlagen 1 + 2

 


5. Zur Klientenzufriedenheit


Nur durch die korrekte Anwendung der Synergetik Methode ist gewährleistet, daß kein Klient sich beschwert und somit die Volksgesundheit größtmöglich verbessert wird. Bis heute gibt es keine Klienten, die sich über die Anwendung der Synergetik Therapie durch mich oder Therapeutinnen an meinem Synergetik Institut beschwert hätten.
Die Beschwerden einiger Auszubildende beziehen sich ausschliesslich auf die Ausbildung und den dortigen notwendigen Kriterien. Die Azubis Stamm, Sauer, Bartl haben nie eine einzige Synergetik Sitzung bei mir gemacht !! Auch haben sie nie ein Gespräch gesucht oder die Feedbackrunden genutzt. Dazu später mehr.
In der Anlage befindet sich eine aktuelle Umfrage zur Wirksamkeit und Klientenzufriedenheit. Darin werden 10 Parameter zur “Lebenskompetenzsteigerung” subjektiv nach der Therapie bzw. nach der Ausbildung abgefragt. Es gab keine rückläufigen Werte. Bei den Klienten, die einen Therapieaufenthalt im Synergetik Institut von einer Woche absolvierten, war die Verbesserung der Lebenskompetenzwerte um durchschnittlich 88% verbessert. Die Verbesserungen betrafen alle Chakren gleichmäßig als Längsschnittuntersuchung. Dies ist ebenfalls ein deutlicher Beweis, daß die Synergetik Methode keine Psychotherapie ist, denn diese Steigerungsraten, sowie die dabei erzielbaren Spontanremissionen sind prinzipiell nicht mit Psychotherapie erreichbar. Anlagen 3 + 4

Fragebogen “Lebenskompetenz”
Auswertung - Zeitraum 2005 bis 2006 - 142 Teilnehmer

1. Links: 64 Klienten nach einem “Therapieaufenthalt” von 1 Woche -
2. Rechts: 78 Teilnehmer von 6 Synergetik - Ausbildungsgruppen

Legende. A = gemittelter Wert aus 10 Werten zur Lebenskompetenz vor dem Therapieaufenthalt bzw. Ausbildung
B = gemittelter Wert aus 10 Werten zur Lebenskompetenz nach dem Therapieaufenthalt bzw. Ausbildung
C = Differenz oder Verbesserung in Punkten - Fragebogen wurde direkt nach der Therapie vom Klienten subjektiv ausgefüllt
D = Differenzwerte sind auf den Ausgangswert bezogen in % der Verbesserung der Werte zur Lebenskompetenz

Anmerkungen: Die Werte der Tabelle rechts sind x 10 zu nehmen. Absolutwerte der Spalten A, B + C können auch direkt als Prozentwerte gelesen werden, da sich die “Lebenskompetenz” genau aus 10 Werten zusammensetzt.

Fazit: Die Lebenskompetenz hat sich bei allen Klienten mit Therapieaufenthalt durchschnittlich um 88 % verbessert, bei den Auszubildenden um 74%. Der Zeitraum der Messung zur Ausbildung betrug zwischen 1 Woche (A23/1 + A25/1) und 6 Monaten (A22/4, AS1/4, A24/4) und 2 Jahren (B14/15).

 

Die Klientenzufriedenheit ist logischerweise immer sehr hoch, denn unzufriedene Klienten bleiben einfach weg. Wir machen öfters Umfagen und führen ständig Verbesserungen durch. Daher muß unsere Leistungsbereitschaft und -fähigkeit sehr hoch sein. Wir unterliegen den strengen Marktgesetzen und sind nicht an den sicheren Futtertrögen der Krankenkassen wie Ärzte und Psychotherapeuten per Vertrag eingebunden. Das Bundessozialgericht urteilte aktuell (B 1 KR 12/04 R). „Versicherte können dagegen nicht alles von der GKV beanspruchen, was ihrer Ansicht nach oder objektiv der Behandlung einer Krankheit dient. Die gesetzlichen Krankenkassen sind auch nicht von Verfassung wegen gehalten, alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist....“.

Allein daher muß es Anbieter alternativer Heilweisen geben, sofern eine Verbrauchernachfrage existiert. Und diese ergibt sich logischerweise immer durch gute Qualität innovativer Berufe.

 


6. Die Synergetik Therapie als “Innovative Technikmethode im Gesundheitswesen”

Der bekannte Psychotherapiekritiker Prof. Grawe meinte, es gäbe keine echte Psychotherapieforschung in Deutschland, weil alle Psychotherapierichtungen nur auf ihrem eigenen Gebiet arbeiten, die von den GKV bezahlt werden und somit die Ergebnisse als “Grundlagenforschung” darstellten.

In die Synergetik Therapie sind viele verschiedene, alternative, ganzheitliche Methoden integriert und somit wurde ein Innovationsvorsprung erreicht. Die von Prof. Schiepek definierte “Synergetik in der Psychotherapie” beruft sich ebenfalls auf das von Prof. Hermann Haken gefundene Selbstorganisationsprinzip, bezieht diese aber nur auf die Interaktion zwischen Klient und Therapeut bei den verschiedenen gängigen Therapieverfahren. Er schrieb mir in einem Brief wörtlich - Prof. Schiepek, daß ihm “die Umsetzung der Synergetik in Ihre Form der Therapie und Selbsterfahrung höchst zweifelhaft vorkommt. Natürlich könnte ich mir ein konkretes Urteil nur durch Anschauung vor Ort erlauben...” Leider hatte er keine Zeit. (Anlage 5) - Ebenfalls winkte Prof. Grawe ab (Uni Bern 9.Nov. 04). Kein Fachgutachter aus dem Bereich “Synergetik in der Psychologie” war somit zu einer Stellungs-nahme bereit - die Synergetik Therapie wurde schon 1988 von mir definiert, die Psychosynergetik erst ab 1992 und bezieht sich nicht auf neue Ordnungszustände im Kopf des Klienten, denn dies ist eine echte Innovation mit dem Prinzip “Selbstorganisation”. Somit ist die Synergetik Therapie aktuell die innovativste Methode.

 


7. Selbsterfahrungsmethoden in der Synergetik Therapie

Keine Selbsterfahrungsmethode wurde 1:1 in die Synergetik Methode integriert. Es werden keine Rebirthingübungen,, Bioenergetische Übungen, Festhaltetherapie, Provokationstherapie oder Encountermethoden usw. direkt auf den Klienten angewendet. Das kurzfristige Erlernen dieser Methoden im Sinne eines “Crashkurses” bleibt der Ausbildung vorbehalten. Alle gemachten negativen Äusserungen von einigen wenigen Azubis beziehen sich auf subjektive negative Erfahrungen mit diesen Methoden in der Reinform. Da die Ausbildung zum Synergetik Therapeuten nicht als Hochschulstudium mit intellektuellen Schwerpunkten ausgerichtet ist, sondern als sehr pragmatische Ausbildung zu “Helfern in Lebenskompetenz”, ist der Anspruch an eine emotionale Stabilität der Therapeuten besonders hoch. Daher kann auch jeder Azubi zu jeden Zeitpunkt seine Ausbildung abbrechen und muß nur den Teil bezahlen, den er absolviert hat.

Allein aus dieser Tatsache ist es nachvollziehbar, daß die Abbrecherquote bei etwa 50% liegt. Viele sind dieser hochqualitativen Ausbildung nicht gewachsen, wobei der Anteil der Teilnehmer etwa ebenso auf 50% geschätzt wird, die die Ausbildung nur zu privaten Gründen oder als günstigen Therapieersatz sehen.
Daher wird in jedem Ausbildungsvertrag extra darauf hingewiesen, daß die Ausbildungsmaßnahmen vorrang haben und die Ausbildung kein Therapieersatz ist. Trotzdem bleibt sehr viel Zeit für Feedback.

Die Behauptung von Frau Körner: “Ein wesentliches Gefahrenmoment bei der Ausübung der Synergetik Therapie ... handelt sich hierbei um die Anwendung der sog. Provokationstechnik.... handelt es sich bei dem Verfahren darum, dass bei Klienten vom Therapeuten schwerwiegende und traumatisierende Erlebnisse als krankheitsverursacht angenommen werden, die dann nachgestellt werden. Dass es hierbei zu schwersten emotionalen und psychischen Symptomen kommen kann, ist aus meiner Sicht selbst einem therapeutischen Laien einsichtig. Selbst ein medizinisch nicht vorgebildeter Durchschnittsbürger sollte erkennen können, dass es zur weiteren Bearbeitung derart schwerer Symtome eines ausgebildeten Therapeuten bedarf.

Der Umstand, dass diese Provokationstechnik zur Standardausbildung eines Synergetik-Therapeuten gehört, habe ich bereits mit dem vorgelegten Ausbildungsvertrag zur Synergetik-Therapie belegt.”


Auf diese schwerwiegenden und dumm-dreisten Behauptungen von Frau Körner muß ich leider ebenfalls direkt antworten. Ihre Behauptungen sind schlichtweg falsch. In der Synergetik Therapie wird nie etwas nachgestellt und der Begriff “Provokation” bezieht sich auf die in der Evolutionsbionik notwendigen Strategie des “Scheibchenziehens”. Frau Körner hat in keinerlei Hinsicht ein therapeutische Fachkompetenz und müßte wohl selbst als medizinisch nicht vorgebildeter Durchschnittsbürger erkennen können, dass diese oben von ihr dargestellte Dienstleistung nicht von Menschen angenommen würden - oder es wenigstens eine Beschwerde geben müßte. Richtig ist jedoch, daß Frau Witscher mit Brief vom 29. Mai 2005 an Dr. Hepp und Frau Körner klar stellte: “Provokationssitzungen gehören nicht zur regulären Ausbildung dies habe ich damals missverstanden und meine eigene Provokationssitzung war eine Sondersitzung”. Alle Äusserungen zu Selbsterfahrungsmethoden von einigen wenigen Azubis (Stamm, Sauer, Barth) beziehen sich überwiegend auf von den Teilnehmer speziell gewünschten Selbsterfahrungs-Seminaren “Encounter + Inneres Kind”. Alle drei haben sich einer vertraglich vereinbarten Klärung durch die Ethikkommission verweigert!
Zur letztmaligen Klarstellung an Frau Körner: Sog. Provokationssitzungen werden nie direkt mit End-Verbrauchern durchgeführt und nur auf Wunsch einiger Azubis wurden diese Selbsterfahrungsmethoden freiwillig gegen Bezahlung mit schriftlicher Anmeldung und jederzeitig möglichen Rücktrittsrecht im Rahmen der Ausbildung zum Therapeuten angeboten. Während dieser 4 (!!!) Sonderveranstaltungen in den Jahren 2001 bis 2004 wurden aus Transparenzgründen etwa 4 Stunden Videomaterial aufgezeichnet, daß ich gerne dem Gericht zur Verfügung stelle. Wir haben in der Zwischenzeit Videomaterial auf DVD gepresst und 10.000 fach verteilt. Ebenso an alle 512 Gesundheitsämter in Deutschland eine DVD “Gesundheitspioniere” versendet und auf die Methode hingewiesen bzw. um Einwände gebeten. Es gab keine Reaktion bis auf eine: In der letzten Ausbildungsgruppe befindet sich eine Amtsärztin, sie kommt von dieser Aktion und macht ganz begeistert privat die Ausbildung zusammen mit ihrem Mann einem Physiker und einem weiteren Arzt.

 


8. Statistik - Nur die besten erreichen das Berufsziel

Bisher haben sich 474 Teilnehmer in die Synergetik Grundausbildung eingeschrieben (28 Tage zum aktueller Preis von 4.500 Euro) - davon haben 407 Teilnehmer eine Abschlussurkunde bekommen. Dies entspricht einem Anteil von 86%. Etwa 70 % oder 288 Teilnehmer fangen eine weitere qualifizierte Berufsausbildung über 2 Jahre an (aktuell 28 Tage - etwa 5.000 Euro). Davon sind bisher 108 mit Prüfungsqualifizierung angekommen, 30 Teilnehmer befinden sich noch z.Zt. in der Berufsausbildung. D.h. bezogen auf den Anfangswert erreichen etwa 40 % den Berufsstatus. Von den 108 Berufsabsolventen haben 61 eine zusätzliche Qualifizierung als Praxislizenz für Synergetik Therapeut/in erreicht und etwa 50 Teilnehmer das Zusatzseminar Synergetik Profiler (13 Zusatztage).
Fazit: Etwa 15% der Azubis erreichen den qualifizierten Abschluß um “bionisches Heilen” anzubieten.

 


9. Zur Transparenz

Wie gesagt, jede Sitzung wird auf Tonband aufgezeichnet und ich bitte Frau Körner Tonbandaufzeichnungen von meinen Klienten dem Gericht vorzulegen, die ihre Behauptungen untermauern. Zur größtmöglichen Transparenz verwende ich seit Anfang dieses Jahres eine Videokamera und zeichne die Sitzung direkt auf DVD auf und gebe diese dem Klienten mit nach Hause. Speziell um die Technik der Synergetik Therapie vollkommen transparent darzustellen, wurden für die Ü-WE (Übungswochenenden) unbeteiligte Gäste eingeladen und ich mache vor laufender Kamera Demos. Diese sind ebenfalls dem Gericht zugängig und belaufen sich nunmehr schon auf etwa 100 DVD mit verschiedenen Krankheitsbildern. Zwei Arbeitsproben liegen bei. Am Demo-WE sind üblicherweise 20 - 30 Gäste anwesend.- einige mit schwersten Krankheitsbildern wie Krebs usw.
Angefangen hat die Videoaufzeichnung mit der Brustkrebsklientin “Ilka”. Bei dieser Demo im Dez. 05 war der von mir eingeladene Gutachter Dr. Andritzky anwesend. Die kompletten weiteren 16 Aufarbeitungs-Sessions wurden abgetippt und sind im Internet einsehbar, bzw. können dem Gericht vorgelegt werden. Frau Ilka ist ohne OP und Chemo nunmehr wieder arbeitsfähig und in ihren alten Beruf zurückgekehrt. Die 17. Session wurde ebenfalls auf DVD aufgezeichnet und wird veröffentlicht.
Nunmehr hat das Synergetik Institut beschlossen, allen Klienten der einwöchigen Therapieaufenthalte eine DVD-Aufzeichnung anzubieten. Entsprechende Kameraausrüstungen wurden soeben angeschafft. Damit machen wir unsere Arbeit für jeden sichtbar und die Heilerfolge sind nachvollziehbar. Damit wird auch eine entsprechende Qualitätssicherung als Fortbildung angeboten.
Um auf die sehr hohe Qualität der Arbeit als Synergetik Profiler aufmerksam zu machen, biete ich auch live Demo-Sitzungen bei Vortragsveranstaltungen und Messen an.

Unten: Grenzenlosmesse in Saarbrücken am 20. Okt. 06 mit 50 Zuhörern und einer Klientin mit Darmkrebs. Siehe Anlage 6


Wie gesagt, wir halten niemand vom Arztbesuch ab, sondern suchen die Zusammenarbeit. Jetzt zur Profilerausbildung Pro 8 kommt ua. auch eine 19 jähige Klientin mit Leukämie, bei der die Chemo und weitere moderne Medikamente nichts helfen. Sie wurde extra von ihrem med. Prof zu uns geschickt und ist als Probantin zur Profilerausbildung kostenlos eingeladen.
Desweiteren werde ich gerne als Redner eingeladen, z. B. am 18. Nov.06 zum Festvortrag “10 Jahre Krebs-forum Stuttgart” - (Anlage. 7) bzw. am 11.Nov 06 zur Ascent AG mit Lothar Spät zum Investment-Kongress



10. Das HP-Gesetz gibt eine Scheinsicherheit

Eine weitere Bemerkung zu den von Frau Körner behaupteten Gefahren durch Krankheitsbilder wie Schizophrenien und Borderline Erkrankungen. Diese Menschen stehen üblicherweise unter Medikamenteneinfluss, so daß synergetische Innenweltreisen kaum Wirkung entfalten. Daher müßten diese Menschen unter Aufsicht eines Arztes oder HP ihre Medikamentierung reduzieren. Gerade daher dürfen wir nicht mit HP verwechselt werden, denn genau dann erwarten diese Menschen kompetente medizinische Hilfestellung von den Synergetik Profilern. Ausserdem betont Dr. Hepp immer wieder, daß der kleine HP-Schein keine Berechtigung gibt mit Menschen und deren körperlichen Krankheiten zu arbeiten. Aber genau diese Menschen suchen alternative seelische Hilfe bei den Synergetik Profilern. Hier betonen wir die Zusammenarbeit mit dem Hausarzt.
Wir sind selbstverständlich bereit, die höchste Rechtssprechung in Deutschland einzufordern. Denn gerade der HP Schein bietet nur eine Scheinsicherheit für die Arbeit des Berufes des Synergetik Profilers. Schon mein Schreiben vom 23. Sept. 1996 (!!!) an Dr. Schulz Kreisgesundheitsamt Wetzlar zeigt meine schon damalige Sorge um eine gute Qualitätssicherung. Brief anbei (Anlage 8) - hier ein Auszug:

“.... übersende ich heute die anliegende Beschreibung der Synergetik Therapie. Darin ist zum Ausdruck gebracht, daß Synergetik Therapie nur indirekt heilend wirken kann und daß der Klient das Wesentliche für seine Heilung selbst tut. Ich folgere daraus wie schon früher mündlich dargelegt, daß Synergetik Therapie deshalb nicht unter §1 des HP-Gesetz fällt und beantrage, das schriftlich zu bestätigen.
Sollte meine Schlußfolgerung einer anderen juristischen Bewertung letztendlich nicht standhalten, so beantrage ich nach §2 Abs.1 des HPG eine Erlaubnis für mich und meine Schüler, die auf die Notwendigkeiten der Synergetik Therapie beschränkt ist, weil die Lerninhalte für die normale oder eingeschränkte HP-Prüfung nichts mit denen der Synergetik Therapie gemein haben.
Für die Ausarbeitung zur Festlegung des Prüfungsstoffes und des Berufsbildes stehe ich zur Verfügung.


Mit frerundlichen Grüßen Bernd Joschko

 

Leider bekam ich keine Anwort. Die erste schriftliche Stellungsnahme bekam ich am 3. Juli 2003 worin Dr. Schulz zu meinem Erstaunen erstmalig feststellte: “Es ist nicht Aufgabe des Lahn-Dill-Kreises, die von Ihnen durchgeführte Therapie zu bewerten”. Anlage 9

Da wurde dann für mich endgültig sichtbar, daß es keine Stelle der Bewertung gibt und ich eine juristische Klärung herbeiführen müßte. Dr. Schulz fragte mich dann weiter: “Wir bitten um Mitteilung, ob Sie hinsichtlich des Bescheides des Landkreises Goslar eine gerichtliche Klärung anstreben” - was ich bejahte. Ich bekam aber auch darauf keine Antwort.

Allerdings hatte schon die Staatsanwaltschaft Limburg ein Verfahren wg. Vergehens gegen das HP-Gesetz am 23.8.95 eingestellt. AZ: 24 Js 1746/95. Ich hatte einer (neidischen) Psychologenehefrau Synergetik Therapie angeboten. Somit hatte ich eine negative juristische Einschätzung zum HP-Gesetz bei der Anwendung der Synergetik Therapie. Anlage 10
Ebenso bekam ich keine Antwort von Dr. Hepp, bezüglich dem Berufsverbot des Synergetik Therapeuten Uwe Ibenthal, sodaß ich Dr. Hepp androhte, direkt nach Goslar zu kommen und dort selbst meine Leistung anzubieten (Dr. Hepp nahm dies wohl nicht ernst!). Die weitere Geschichte ist dem VG bekannt.

 


11. Die Schulmedizin ist nicht ungefährlich und jeder Klient soll selbst über sein Leben und seinen Heilungsweg entscheiden können

Erst vor wenigen Tagen lief ein Bericht im ARD mit dem Hinweis auf 30.000 Todesfälle pro Jahr, die auf Unverträglichkeit und Wechselwirkung von Tabletten untereinander herrühren. Allein 500.000 Einlieferungen pro Jahr ins Krankenhaus erfolgen dadurch. Die Pharmaindustrie setzt täglich 17.000 Pharmavertreter ein, um Ärzte nach dem sehr einseitigen und gewinnorientierten Weltbild der Pharmaindustrie (Heilen durch Tabletten) zu manipulieren. Jeder Deutsche nimmt durchschnittlich 800 Tabletten pro Jahr zu sich (“Gesundheit” - MDR). Da ich keine Tabletten nehme, muß es Menschen geben die 1.600 Tabletten schlucken - dies sind 4- 5 Tabletten pro Tag - die Wechselwirkungen untereinander sind unbekannt. Die aktuellen Zuwachsraten bei den Medikamentenkosten betragen 16 % auf 25 Milliarden Euro - daher ist kein weiteres Geld für alternative Therapiemethoden vorhanden. Somit werden diese ständig unterdrückt - auch durch den Amtsarzt Dr. Hepp der noch nicht einmal zu einem Info-Gespräch bereit war.

Dagegen gibt es keine Nachteile bei der Anwendung der Synergetik Therapie durch den mündigen Verbraucher, der dies in seinem Selbstbestimmungsrecht auch selbst nutzt und selbst bezahlt. Alle Äusserungen von Frau Körner sind nur negative Hypothesen und Ängste. Sie entbehren jeder sachlichen Basis. Es gibt leider bisher keine klinischen Forschungen zur Synergetik Therapie, es sei denn, daß Gericht ordnet Studien an. Dies würde mich sehr freuen.

 

 

Gerade heute erschien im Darmstädter Echo: Tod beim Arzneimitteltest - Mit dubiosen Methoden bringt die Pharmabrache teure Medikamente ohne Zusatznutzen auf den Markt - siehe Anlage 11

 


12. Klärung statt Berufsverbot und Steuerausfall


Ich kann nicht nachvollziehen, warum keine Stelle sich mit mir auseinandersetzt, bzw. Dr. Hepp ein Verbot aussprechen kann, ohne je mit mir geredet zu haben. Meinen letzten Versuch der Klärung unternahm ich nach dem Gespräch zwischen Dr. Hepp und Sylke Urhahn und sendete mit Datum vom 9. Jan.04 beiliegenden Brief an Dr. Rolf Hennighausen als verantwortlichen Leiter des Gesundheitsamtes Goslar. Anlage 12

Ich sehe es so: Dr. Hepp hat Panik bekommen, weil ich seine Stadt Goslar als Feldversuch ausgesucht hatte, um die enorm hohe positive Wirksamkeit der Synergetik Therapie auch an Schwerstfällen regional auffällig zu beweisen. Denn ich hatte eine Zweigstelle direkt in der Fußgängerzone in Goslar errichtet und 30.000 Flugblätter über die Zeitung verteilen lassen. Da griff er bei mir und Sylke Urhahn notfallartig zum Akutverbot. Denn ansonsten hätte er selbstähnlich zu Uwe Ibenthal nur sein Verbot auszusprechen brauchen, so daß über den Gerichtsweg eine - von beiden Seiten gewünschte - Klärung herbeigeführt worden wäre. Durch das Aussprechen des Akutverbots durch Dr. Hepp ließ das hohe Interesse der Goslarer Bevölkerung schlagartig nach und auch Frau Urhahn wurde monatelang sehr krank (Vertreibungskonflikt nach Dr. Hamer).

Das dann durch das VG Braunschweig ausgesprochene Verbot meiner Tätigkeit nach 16 Jahren (!) fehlerfreier Arbeit in einem von mir selbst erschaffenen Beruf trug auch dann dazu bei, daß etwa 60 Auszubildende die Ausbildung innerhalb weniger Monate abbrachen.Einige gingen zurück zur Sozialhilfe. Mein Jahresumsatz 2004 sank um etwa 50%, der staatliche Steuerausfall dürfte bei etwa 50.000 Euro gelegen haben.

“Schuldhaftes Verhalten ist bereits deshalb zu verneinen, weil das VG Braunschweig mit Beschluss vom 13.02.04 die Anordnung der sofortigen Vollziehung als rechtsmäßig bestätigt hat” schreiben die Anwälte von Dr. Hepp. Frau Sylke Urhahn hat daraufhin keinen Schadensersatz vom LG Hannover zugesprochen bekommen - alles lief angeblich nach Recht und Gesetz ab. Ich werde einen neuen Versuch starten und das GA Goslar auf Schadensersatz verklagen, denn Dr. Hepp (bzw. Frau Körner ua.) hat bis heute niemals mit mir geredet, ein Telefongespräch geführt oder ein Fax/ Mail gesendet usw.

Der Vorfall um mein und Sylke Urhahns Berufsverbot durch Dr. Hepp hat mein Rechtsempfinden ebenso erschüttert, wie meine damaligen Erfahren im Umgang mit dem Rechtssystem durch meinen letzten Arbeit-geber - das BKA in Wiesbaden. Ich teilte Ihnen ja schon mit, daß damals über Jahre hinweg Bilder von Presse-fotographen vom BKA zur Auswertung (Gesichter-Mustererkennung) abgefangen wurden - der damalige Bundesdatenschützer Bull war entsetzt über dieses Vorgehen - aber nichts geschah. Ich konnte dieses Verhalten nicht mehr mit meinem Gewissen vereinbaren und veröffentlichte einige Angaben in einem (mit Steuergelder finanzierten) Kinofilm (Filmverlag der Autoren) und einem Titelthema im Spiegel 1/1983.


Warum ich Ihnen dies mitteile?

Ich kann es auch heute nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, daß eine einfache HP-Prüfung als Massstab für die Volksgesundheit herhalten soll, in einem von mir selbst erschaffenen Beruf, der ganz anderen und hohen Qualitätsregeln entsprechen muß. Es kann nicht angehen, das synergetisches Heilen für jeden frei sein soll, wenn er eine HP-Prüfung aufweist, aber hochqualifizierte Menschen wie Sylke Urhahn und ich - nur weil wir keinen HP-Schein aufweisen können, ein Arbeitsverbot bekommen.
Ich stehe für ein Recht auf Selbstheilung mit meiner eigenen Methode des unspezifischen “synergetischen Heilen” bzw. des gezielten “bionischen Heilen” und werde es ggfl beim BVerfG einklagen.

Ich habe auch damals die Überwachungstechniken des BKA bis vor den BGH gebracht. Doch dieser war damit in einer sehr misslichen Situation: Hätte der BGH die 10 angeprangerten Praktiken des BKA gebilligt, hätten wir per höchster Rechtsprechung einen Überwachungsstaat gehabt (den niemand wollte), - hätte ich Recht bekommen, wäre das Rechtsbewusstsein der BRD offen als kriminell zu bezeichnen gewesen. Dieser Problematik habe ich meine Berufskarriere geopfert. Daher mußte ich mir einen neuen eigenen Beruf aufbauen.

Ich fordere diemal mein ganz persönliches Recht, um meine eigene hochqualifizierte Arbeit in meinem eigenen Beruf als Synergetik Profiler gemäß den Artikeln des GG von Deutschland ausüben zu dürfen. Ich fordere persönliche Grundrechte ein auch im Namen meiner (oftmals todkranken) Klienten.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Joschko

Anlagen 1 - 12 sowie zwei Demo-DVD als Arbeitsprobe