Bernd Joschko Synergetik Therapie Institut
Datum: 26 Mai 2003
per Fax (05321-7699883) an Gesundheitsamt/Landkreis Goslar 38610 Goslar
Betrifft: XYZ Ihr Berufsverbot wg. HP-Gesetz

Sehr geehrte Frau Gabriele Schacht.

Hiermit möchte ich mich noch einmal in das Verfahren um Ihre Einschätzung der Synergetik Therapie bezügl. dem HP-Gesetz einmischen. In meinem Brief mit Datum vom 17.Februar 03 bezügl. Ihrem Schreiben vom 3. Februar 03 an Uwe Ibenthal teilte ich Ihnen wörtlich mit:
„Uwe Ibenthal hat mir Ihr Schreiben vorgelegt und ich möchte Ihnen hiermit mitteilen, dass er den Beruf des Synergetik Therapeuten ordentlich absolviert hat.“
D.h. Sie sind im Besitz des Wissens, dass es sich bei Uwe Ibenthal um eine ordentliche Absolvierung einer Berufsausbildung handelt. Wieso erteilen Sie ein Berufsverbot?? Wieso widersprechen Sie sich in Ihrem Brief an die Berufsverbandsvorsitzende Frau Urhahn mit Datum vom 23. Mai 03, daß Sie gar kein Berufsverbot erteilt haben?? Weil das kein Beruf ist. Welche Informationen benötigen Sie noch für eine ordentliche Einschätzung? Ich stehe Ihnen gerne mit weiteren Informationen zur Verfügung.
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Es liegt nicht in der Zeitqualität, Arbeitsplätze zu verhindern, sondern im Gegenteil werden alle Investitionsbremser als solche gekennzeichnet. Es muß Ihnen doch klar sein, dass Sie damit große Bevölkerungsschichten gegen sich aufbringen, wenn sie weiter die Ausübung der Synergetik Therapie verhindern wollen. Es gibt einige hundert aktive Synergetik Therapeuten und kein einziges Urteil oder Gerichtsverfahren, das einer Einschränkung der Anwendung der SynergetikTherapie aufzeigen würde. Es gibt bis heute keine Geschädigten und nahezu 100 % Klientenzufriedenheit. Das Gesundheitsamt in Goslar ist das einzige Gesundheitsamt in Deutschland , das die Anwendng der Synergetik Therapie verbietet. Ich halte dies einfach für dumm, denn selbstverständlich holt dies mein volles Angagement bei mir hoch, mich öffentlich gegen Sie zu wenden. Denn ich habe in den letzten 15 Jahren diese Methode entwickelt und bilde seit 10 Jahren Menschen darin aus. Das ist mein Beitrag zur Überwindung der Arbeitslosigkeit. Mittlerweile wird sogar die komplette Berufsausbildung schon vom Arbeitsamt bezahlt und das Hessische Sozialministerium bescheinigt meinem Ausbildungsinstitut „ordentlich auf einen Beruf vorzubereiten“. Daher bin ich MWSt.-befreit. Dies gilt schon ab dem Jahr 1996. Die zuständige IHK hat schon 1993 an der Berufsbezeichnung mitgearbeitet und das Gesundheitsamt die Anerkennung definiert.
Welche Berufsanerkennung wollen Sie mehr? Welche Anerkennung gibt es noch??

Sie wissen ganz genau, daß Sie keine Berufsbild verbieten können, sondern nur im Einzelfall genau vorschreiben können, was genau Uwe Ibenthal nicht machen darf und müssen dies genau begründen und das muß vor Gericht Bestand haben.

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Also, Frau Schacht, Herr Martin Kaupe,
1) sollten Sie nicht bis zum Monatsende - wie auch vom BVST zu Recht gefordert – H. Uwe Ibenthal die selbstständige Ausübung der Synergetik Therapie weiterhin pauschal verbieten, teile ich Ihnen jetzt schon mit, das ich mich persönlich vor Ort - also z.B. in den Fußgängerzonen mit Flugblattaktionen und Vorträgen die Thematik mit der Bevölkerung und der Presse erörtere und
2) Respektieren Sie bitte Ihre eingeschränkte Möglichkeiten nur Teile seiner praktischen Arbeit einzugrenzen, dadurch, dass Sie diese genau definieren und beschreiben und
3) seien Sie bereit, den Rechtsstaat zu akzeptieren, in dem Uwe Ibenthal diese Teile von Gerichten überprüfen läßt.
Vielleicht ist Uwe Ibenthal ja bereit auf das „Rückwärtszählen“ zu verzichten oder andere Details wegzulassen, die Sie als Begründung anführten. Die Synergetik Therapie funktioniert als Selbsterfahrungsmethode ohne „Rückwärtszählen“ - wie 100 andere ganzheitliche Methoden auch, die vielleicht im entferntesten auch an „Hypnose“ erinnern.
Innenweltreisen sind als Selbsterfahrungserlebnisse nie unter ein Gesetz zu stellen und die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung in einer freiheitlichen Demokratie nie zu verbieten – egal aus welcher Motivationslage diese absolviert werden. Der Klient zahlt selbst!!
Sicher können Sie daher verstehen, das ich auf das von Ihnen ausgesprochene Berufsverbot recht intensiv reagiere: Ich halte es - einfach ausgedrückt - für dumm und dreist und in keinem Falle für begründet. Auch in der Behauptung „Ich habe ihm lediglich die selbständige Ausübung untersagt“ wird jeder Richter ein Berufsverbot sehen. (Sie können es ja auch drauf ankommen lassen . ist mir auch Recht ...dann gibt es viel Öffentlichkeit und eine endgültige Klärung)!
In meiner Definition der Synergetik Therapie sind Handlungen, die unter das HP-Gesetz fallen untersagt. Selbstverständlich halte ich mich und auch die Synergetik Therapeuten an die Gesetze – also bitte definieren Sie oder auch in Folge ein Gericht welche Handlungen usw. nicht erlaubt sind, weil sie unter das HP-Gesetz fallen. Denn die Methode selber, oder der Therapeut, heilt nicht, da sind wir uns sicher einig. Daher nennen wir diesen Ansatz ja auch Selbstheilung. In meinen Ausbildungen befinden sich mittlerweile auch Ärzte - auch mit dem Zusatz Psychotherapie. Dieser Unterricht der Anleitung zur Selbstheilung durch Innenweltreisen wird nur exclusive im Synergetik Therapie Institut gelehrt. Alle medizinischen Erkenntnisse bleiben aussen vor, daher ist die Zusammenarbeit mit Ärzten wichtig und erwünscht. Allerdings nicht unter Aufsicht – diese Forderung halte ich für arrogant und durch nichts begründet. Es gäbe genügend Argument eher für den Umkehrschluss. Und Schaden ist noch in keinem Falle der letzten 10 Jahre bei tausenden von Sessions aufgetreten. Was erwarten Sie noch??
Wenn Synergetik Therapeuten den HP-Schein haben, genau dann tritt die Verunsicherung des Klienten ein, denn er hält ihn dann auch auf diesem Gebiet für kompetent. Genau das muß vermieden werden. Genau dann ist die höchstmögliche Sicherheit gewährleistet, dass er sich auch einem Heilpraktiker oder Arzt zusätzlich anvertraut. Dies zeigen unsere Erfahrungen sehr gut auf.
Weiter ist sicher unstrittig: „Nach ständiger Rechtssprechung des BVerWG (so zuletzt NJW 1994 § 3624 ff) und nach der herrschender Meinung in der Literatur ist der Heilkundebegriff dahingehend auszulegen, dass Heilkundeausübung nur dann vorliegt, wenn die Tätigkeit nach allgem. Auffassung ärztliche bzw. medizinische Fachkenntnisse voraussetzt und die Behandlung gesundheitlichen Schaden verursachen kann.“

H. Uwe Ibenthal will damit arbeiten und seinen Lebensunterhalt bestreiten, wie viele andere auch. Sie sollten sich freuen, auch in Ihrer Gegend einen Synergetik Therapeuten zu haben und Uwe Ibenthal gibt gute Sessions, seine Klienten sind begeistert.
Ich halte gerne in Goslar und Umgebung Vorträge, dies wird aber erfahrungsgemäß dazu führen, dass sich noch mehr Menschen zur Berufsausbildung der Synergetik Therapeuten interessieren und auch einige diese absolvieren werden.
Innovativer Fortschritt lässt sich nie verhindern und im Gesundheitswesen liegt sehr sehr viel im argen! Gorbatschov hat mal gesagt, entweder ist man Teil des Problems oder Teil dessen Lösung. Entscheiden Sie sich Frau Schacht.

Mit freundlichen Grüßen Bernd Joschko Begründer der Synergetik Therapie

PS. Sie haben sicher Verständnis dafür, das ich eine Kopie dieser Stellungsnahme auch an Gesundheitsamtsleiter LDK Dr. Schulz sende, sowie alle anderen etwa 250 Synergetik Therapeuten informiere.
Ich werde die Kollegen von Uwe Ibenthal auffordern, Ihnen weitere Informationen zukommen zu lassen, bzgl. einer „Gefahrenlage“ durch die Ausübung der Synergetik Therapie. Sie können sich daher gerne mit jedem praktisch auseinandersetzen, bis Sie sich ein besseres Bild von der Wirklichkeit machen können. Ob Sie dann noch ein Gericht bemühen, bleibt selbstverständlich ihrer Grundmotivation überlassen.
Sollten Sie weitere Informationen bzgl. HP-Gesetz und Synergetik Therapie brauchen, bitte schauen Sie unter unserer Domain nach oder über die Synergetik Therapie und die Neue Medizin des Dr. Hamers: . Speziell diese hat z.Zt. sehr steigende Zugriffszahlen.
Meine Motivationslage können Sie auch unter www.recht-auf-selbstheilung.de nachspüren, in der ich schon meinen Beitrag zum BGH Urteil für das Recht auf instrumentelle Selbstbestimmung aufzeige. Damals wurden ua. BKA-Rasterfahndungsveröffentlichungen aktiv im Spiegel und Panorama und in einem Kinofilm (Filmverlag der Autoren HH) durch mich veröffentlicht. Jahrelang hatten sogar alle Fotoreporter angefangen von der taz bis FAZ usw ohne ihr Wissen für das BKA zu arbeiten, indem ihre Fotos durch „BKA-Massnahmen“ abgefangen wurden und „Rasterfahndungsmassnahmen“ zugeführt wurden. Diese massiven Verletzungen des Presserechts wurden durch meine Intervention sofort eingestellt.
Sie sehen, Frau Schacht, mir liegt eine rechtsstaatliche demokratische Gesellschaftsordung schon immer sehr am Herzen.

Leider gab es noch nicht einmal eine Antwort und als Uwe Ibenthal bei seinem Gesundheitsamt nachfragte, gab es keine Veränderung. Es bleibt beim Tätigkeitsverbot/Berufsverbot.
Hier der weitere Brief von Bernd Joschko an Frau Schacht und Martin Kaupe:


An das Gesundheitsamt Goslar z.Hd. Frau Schacht - H. Kaupe - Heinrich Pieper Str. 9 - 38619 Goslar
Datum: 14.6.2003 Betrifft: HP-Gesetz und Selbstbestimmung

Sehr geehrte Frau Schacht, sehr geehrter H. Kaupe.
Ich gehe davon aus, dass Sie mein Fax vom 26. Mai 2003 erhalten haben, sicherheitshalber lege ich es nochmal bei. Leider haben Sie mir nicht geantwortet und von Uwe Ibenthal weiss ich, dass meine Hinweise und Argumente keine Wirkung gezeigt haben und sie in Folge das Tätigkeitsverbot - das identisch einem Berufsverbot ist - sogar wiederholt haben.
So geht es nicht, das ist keine Problemlösung.
Hiermit fordere ich Sie nocheinmal auf, dass wir uns alle gemeinsam treffen und Argumente austauschen, Sie sich also direkt bei mir persönlich über die „Gefährlichkeit“ informieren. Sie haben als Beamter die Pflicht, sich in jeder Richtung zu informieren. Sollte kein Gesprächsangebot von Ihrer Seite eintreffen, werde ich ein Gespräch erzwingen: Ich erkläre hiermit, innerhalb sehr kurzer Zeit eine eigene Praxis in Ihrem Zuständigkeitsbereich aufzumachen und vor Ihrer Tür zu stehen. Selbstverständlich werde ich mich einer öffentlichen Diskussion stellen und diese auch aktiv und kreativ herbeiführen, sowie eine Selbstanzeige initiieren, denn ich werde kein Berufsverbot für Synergetik Therapeuten in einer einzelner Stadt in Deutschland erlauben, es sein denn, es kommt von höchster Instanz und ist gut begründet.
Allein mit dieser Darstellung will ich Ihnen einen kleinen Einblick in das Wesen und Wirken der Synergetik Therapie geben, denn dort wird nur ausschliesslich Handlungskompetenz trainiert. Das dies gut zur Krankheitshintergrundauflösung ist, müssen Sie nicht glauben, sondern sich nicht einmischen, wenn mündige und selbstverantwortliche Bürger, diese Dienstleistung von Synergetik Therapeuten haben wollen, denn diese Menschen entscheiden selbst ohne Ihre Suggestionen. Da sehe ich auch keine Kompetenz bei Ihnen und so werde ich logisch gut begründ
et Ihre Ablösung fordern, denn Sie leben von Steuergeldern, die auch Synergetik Therapeuten erwirtschaften. Synergetik hat nichts mit Suggestionen zu tun, sondern ich sehe im Gegenteil die Schädlichkeit der Manipulation. Sie haben Uwe Ibenthal doch auch Ihre eigenen Ängste suggeriert und ihn versucht damit unter Druck zu setzen, statt sich objektiv zu informieren.!! Letzte Woche hatten wir eine Frau aus Goslar zu einem Therapieaufenthalt hier im Institut und ich fragte nach Ihrer Einstellung. Sie kennt Dr. Hepp persönlich: Er gilt als „Hardliner und Schulmedizinfreak“ - ich freue mich schon jetzt auf eine öffentliche Disskussion und eine kritische Auseinandersetzung. Zu meinem ersten Vortrag lade ich alle vom Gesundheitsamt hiermit schon ein! Oder wollen Sie Frau Schacht oder Dr. Hepp kneifen? Nur vom Schreibtisch aus argumentieren? Ich hatte mal eine öffentliche Diskussion mit Fernsehaufzeichnung auf der ua. auch der Kasseler Polizeipräsident auftauchen sollte, nur leider gab es mittags im Hessischen Innenministerium eine Kriesensitzung, in der beschlossen wurde, dass dieser besagte Polizeipräsident sich nicht mit mir öffentlich diskutieren dürfe, „weil er mir argumentativ nicht gewachsen wäre“. Er saß ganz kleinlaut und anonym im Zuschauerraum als der Moderator dies der Öffentlichkeit mitteilte. Sie, Herr Martin Kaupe, kommen aber sicherlich trotzdem, denn Sie sind ja von Ihrer Meinung der „Gefährlichkeit“ der von mir entwickelten
innovativen Selbstheilungsmethode sehr überzeugt.
OK? Ich warte auf ein Gesprächsangebot.

Mit freundlichen Grüßen - Bernd Joschko

Sollte ich in wenigen Tagen kein Gesprächsangebot bekommen, beginne ich mit der Öffentlichkeitsarbeit. Die Darstellung des Falles des „Gesundheitsamt Goslar“ unter der Domain www.heilpraktikergesetz.de ist vorbereitet


KOPIE an: Gesundheitsamt Wetzlar, BVST Vorstand , Netzwerk Synergetik Therapeuten, www.heilpraktikergesetz.de