Bernd Joschko Synergetik Therapie Institut
Datum: 26 Mai 2003
per Fax (05321-7699883) an Gesundheitsamt/Landkreis Goslar 38610 Goslar
Betrifft: XYZ Ihr Berufsverbot wg. HP-Gesetz
Sehr geehrte Frau Gabriele Schacht.
Hiermit möchte ich mich noch einmal in das Verfahren um Ihre Einschätzung
der Synergetik Therapie bezügl. dem HP-Gesetz einmischen. In meinem Brief
mit Datum vom 17.Februar 03 bezügl. Ihrem Schreiben vom 3. Februar 03 an
Uwe Ibenthal teilte ich Ihnen wörtlich mit:
„Uwe Ibenthal hat mir Ihr Schreiben vorgelegt und ich möchte Ihnen
hiermit mitteilen, dass er den Beruf des Synergetik Therapeuten ordentlich absolviert
hat.“
D.h. Sie sind im Besitz des Wissens, dass es sich bei Uwe Ibenthal um eine ordentliche
Absolvierung einer Berufsausbildung handelt. Wieso erteilen Sie ein Berufsverbot??
Wieso widersprechen Sie sich in Ihrem Brief an die Berufsverbandsvorsitzende
Frau Urhahn mit Datum vom 23. Mai 03, daß Sie gar kein Berufsverbot erteilt
haben?? Weil das kein Beruf ist. Welche Informationen benötigen Sie noch
für eine ordentliche Einschätzung? Ich stehe Ihnen gerne mit weiteren
Informationen zur Verfügung.
....
Es liegt nicht in der Zeitqualität, Arbeitsplätze zu verhindern, sondern
im Gegenteil werden alle Investitionsbremser als solche gekennzeichnet. Es muß
Ihnen doch klar sein, dass Sie damit große Bevölkerungsschichten
gegen sich aufbringen, wenn sie weiter die Ausübung der Synergetik Therapie
verhindern wollen. Es gibt einige hundert aktive Synergetik Therapeuten und
kein einziges Urteil oder Gerichtsverfahren, das einer Einschränkung der
Anwendung der SynergetikTherapie aufzeigen würde. Es gibt bis heute keine
Geschädigten und nahezu 100 % Klientenzufriedenheit. Das Gesundheitsamt
in Goslar ist das einzige Gesundheitsamt in Deutschland , das die Anwendng der
Synergetik Therapie verbietet. Ich halte dies einfach für dumm, denn selbstverständlich
holt dies mein volles Angagement bei mir hoch, mich öffentlich gegen Sie
zu wenden. Denn ich habe in den letzten 15 Jahren diese Methode entwickelt und
bilde seit 10 Jahren Menschen darin aus. Das ist mein Beitrag zur Überwindung
der Arbeitslosigkeit. Mittlerweile wird sogar die komplette Berufsausbildung
schon vom Arbeitsamt bezahlt und das Hessische Sozialministerium bescheinigt
meinem Ausbildungsinstitut „ordentlich auf einen Beruf vorzubereiten“.
Daher bin ich MWSt.-befreit. Dies gilt schon ab dem Jahr 1996. Die zuständige
IHK hat schon 1993 an der Berufsbezeichnung mitgearbeitet und das Gesundheitsamt
die Anerkennung definiert.
Welche Berufsanerkennung wollen Sie mehr? Welche Anerkennung gibt es noch??
Sie wissen ganz genau, daß Sie keine Berufsbild verbieten können,
sondern nur im Einzelfall genau vorschreiben können, was genau Uwe Ibenthal
nicht machen darf und müssen dies genau begründen und das muß
vor Gericht Bestand haben.
...
Also, Frau Schacht, Herr Martin Kaupe,
1) sollten Sie nicht bis zum Monatsende - wie auch vom BVST zu Recht gefordert
– H. Uwe Ibenthal die selbstständige Ausübung der Synergetik
Therapie weiterhin pauschal verbieten, teile ich Ihnen jetzt schon mit, das
ich mich persönlich vor Ort - also z.B. in den Fußgängerzonen
mit Flugblattaktionen und Vorträgen die Thematik mit der Bevölkerung
und der Presse erörtere und
2) Respektieren Sie bitte Ihre eingeschränkte Möglichkeiten nur Teile
seiner praktischen Arbeit einzugrenzen, dadurch, dass Sie diese genau definieren
und beschreiben und
3) seien Sie bereit, den Rechtsstaat zu akzeptieren, in dem Uwe Ibenthal diese
Teile von Gerichten überprüfen läßt.
Vielleicht ist Uwe Ibenthal ja bereit auf das „Rückwärtszählen“
zu verzichten oder andere Details wegzulassen, die Sie als Begründung anführten.
Die Synergetik Therapie funktioniert als Selbsterfahrungsmethode ohne „Rückwärtszählen“
- wie 100 andere ganzheitliche Methoden auch, die vielleicht im entferntesten
auch an „Hypnose“ erinnern.
Innenweltreisen sind als Selbsterfahrungserlebnisse nie unter ein Gesetz zu
stellen und die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung in einer freiheitlichen
Demokratie nie zu verbieten – egal aus welcher Motivationslage diese absolviert
werden. Der Klient zahlt selbst!!
Sicher können Sie daher verstehen, das ich auf das von Ihnen ausgesprochene
Berufsverbot recht intensiv reagiere: Ich halte es - einfach ausgedrückt
- für dumm und dreist und in keinem Falle für begründet. Auch
in der Behauptung „Ich habe ihm lediglich die selbständige Ausübung
untersagt“ wird jeder Richter ein Berufsverbot sehen. (Sie können
es ja auch drauf ankommen lassen . ist mir auch Recht ...dann gibt es viel Öffentlichkeit
und eine endgültige Klärung)!
In meiner Definition der Synergetik Therapie sind Handlungen, die unter das
HP-Gesetz fallen untersagt. Selbstverständlich halte ich mich und auch
die Synergetik Therapeuten an die Gesetze – also bitte definieren Sie
oder auch in Folge ein Gericht welche Handlungen usw. nicht erlaubt sind, weil
sie unter das HP-Gesetz fallen. Denn die Methode selber, oder der Therapeut,
heilt nicht, da sind wir uns sicher einig. Daher nennen wir diesen Ansatz ja
auch Selbstheilung. In meinen Ausbildungen befinden sich mittlerweile auch Ärzte
- auch mit dem Zusatz Psychotherapie. Dieser Unterricht der Anleitung zur Selbstheilung
durch Innenweltreisen wird nur exclusive im Synergetik Therapie Institut gelehrt.
Alle medizinischen Erkenntnisse bleiben aussen vor, daher ist die Zusammenarbeit
mit Ärzten wichtig und erwünscht. Allerdings nicht unter Aufsicht
– diese Forderung halte ich für arrogant und durch nichts begründet.
Es gäbe genügend Argument eher für den Umkehrschluss. Und Schaden
ist noch in keinem Falle der letzten 10 Jahre bei tausenden von Sessions aufgetreten.
Was erwarten Sie noch??
Wenn Synergetik Therapeuten den HP-Schein haben, genau dann tritt die Verunsicherung
des Klienten ein, denn er hält ihn dann auch auf diesem Gebiet für
kompetent. Genau das muß vermieden werden. Genau dann ist die höchstmögliche
Sicherheit gewährleistet, dass er sich auch einem Heilpraktiker oder Arzt
zusätzlich anvertraut. Dies zeigen unsere Erfahrungen sehr gut auf.
Weiter ist sicher unstrittig: „Nach ständiger Rechtssprechung des
BVerWG (so zuletzt NJW 1994 § 3624 ff) und nach der herrschender Meinung
in der Literatur ist der Heilkundebegriff dahingehend auszulegen, dass Heilkundeausübung
nur dann vorliegt, wenn die Tätigkeit nach allgem. Auffassung ärztliche
bzw. medizinische Fachkenntnisse voraussetzt und die Behandlung gesundheitlichen
Schaden verursachen kann.“
H. Uwe Ibenthal will damit arbeiten und seinen Lebensunterhalt bestreiten, wie
viele andere auch. Sie sollten sich freuen, auch in Ihrer Gegend einen Synergetik
Therapeuten zu haben und Uwe Ibenthal gibt gute Sessions, seine Klienten sind
begeistert.
Ich halte gerne in Goslar und Umgebung Vorträge,
dies wird aber erfahrungsgemäß dazu führen, dass sich noch mehr
Menschen zur Berufsausbildung der Synergetik Therapeuten interessieren und auch
einige diese absolvieren werden.
Innovativer Fortschritt lässt sich nie verhindern und im Gesundheitswesen
liegt sehr sehr viel im argen! Gorbatschov hat mal gesagt, entweder ist man
Teil des Problems oder Teil dessen Lösung. Entscheiden Sie sich Frau Schacht.
Mit freundlichen Grüßen Bernd Joschko
Begründer der Synergetik Therapie
PS. Sie haben sicher Verständnis dafür, das ich eine Kopie dieser
Stellungsnahme auch an Gesundheitsamtsleiter LDK Dr. Schulz sende, sowie alle
anderen etwa 250 Synergetik Therapeuten informiere.
Ich werde die Kollegen von Uwe Ibenthal auffordern, Ihnen weitere Informationen
zukommen zu lassen, bzgl. einer „Gefahrenlage“ durch die Ausübung
der Synergetik Therapie. Sie können sich daher gerne mit jedem praktisch
auseinandersetzen, bis Sie sich ein besseres Bild von der Wirklichkeit machen
können. Ob Sie dann noch ein Gericht bemühen, bleibt selbstverständlich
ihrer Grundmotivation überlassen.
Sollten Sie weitere Informationen bzgl. HP-Gesetz und Synergetik Therapie brauchen,
bitte schauen Sie unter unserer Domain nach oder über die Synergetik Therapie
und die Neue Medizin des Dr. Hamers: . Speziell diese hat z.Zt. sehr steigende
Zugriffszahlen.
Meine Motivationslage können Sie auch unter www.recht-auf-selbstheilung.de
nachspüren, in der ich schon meinen Beitrag zum BGH Urteil für das
Recht auf instrumentelle Selbstbestimmung aufzeige. Damals wurden ua. BKA-Rasterfahndungsveröffentlichungen
aktiv im Spiegel und Panorama und in einem Kinofilm (Filmverlag der Autoren
HH) durch mich veröffentlicht. Jahrelang hatten sogar alle Fotoreporter
angefangen von der taz bis FAZ usw ohne ihr Wissen für das BKA zu arbeiten,
indem ihre Fotos durch „BKA-Massnahmen“ abgefangen wurden und „Rasterfahndungsmassnahmen“
zugeführt wurden. Diese massiven Verletzungen des Presserechts wurden durch
meine Intervention sofort eingestellt.
Sie sehen, Frau Schacht, mir liegt eine rechtsstaatliche demokratische Gesellschaftsordung
schon immer sehr am Herzen.
Leider gab
es noch nicht einmal eine Antwort und als Uwe Ibenthal bei seinem Gesundheitsamt
nachfragte, gab es keine Veränderung. Es bleibt beim Tätigkeitsverbot/Berufsverbot.
Hier der weitere Brief von Bernd Joschko an Frau Schacht und Martin Kaupe:
An das Gesundheitsamt Goslar z.Hd. Frau Schacht - H. Kaupe
- Heinrich Pieper Str. 9 - 38619 Goslar
Datum: 14.6.2003 Betrifft: HP-Gesetz und Selbstbestimmung
Sehr geehrte Frau Schacht, sehr geehrter H. Kaupe.
Ich gehe davon aus, dass Sie mein Fax vom 26. Mai 2003 erhalten haben, sicherheitshalber
lege ich es nochmal bei. Leider haben Sie mir nicht geantwortet und von Uwe
Ibenthal weiss ich, dass meine Hinweise und Argumente keine Wirkung gezeigt
haben und sie in Folge das Tätigkeitsverbot - das identisch einem Berufsverbot
ist - sogar wiederholt haben.
So geht es nicht, das ist keine Problemlösung.
Hiermit fordere ich Sie nocheinmal auf, dass wir uns alle gemeinsam treffen
und Argumente austauschen, Sie sich also direkt bei mir persönlich über
die „Gefährlichkeit“ informieren. Sie haben als Beamter die
Pflicht, sich in jeder Richtung zu informieren. Sollte kein Gesprächsangebot
von Ihrer Seite eintreffen, werde ich ein Gespräch erzwingen: Ich erkläre
hiermit, innerhalb sehr kurzer Zeit eine eigene Praxis in Ihrem Zuständigkeitsbereich
aufzumachen und vor Ihrer Tür zu stehen. Selbstverständlich
werde ich mich einer öffentlichen Diskussion stellen und diese auch aktiv
und kreativ herbeiführen, sowie eine Selbstanzeige initiieren, denn ich
werde kein Berufsverbot für Synergetik Therapeuten in einer einzelner Stadt
in Deutschland erlauben, es sein denn, es kommt von höchster Instanz und
ist gut begründet.
Allein mit dieser Darstellung will ich Ihnen einen kleinen Einblick in das Wesen
und Wirken der Synergetik Therapie geben, denn dort wird nur ausschliesslich
Handlungskompetenz trainiert. Das dies gut zur Krankheitshintergrundauflösung
ist, müssen Sie nicht glauben, sondern sich nicht einmischen, wenn mündige
und selbstverantwortliche Bürger, diese Dienstleistung von Synergetik Therapeuten
haben wollen, denn diese Menschen entscheiden selbst ohne Ihre Suggestionen.
Da sehe ich auch keine Kompetenz bei Ihnen und so werde ich logisch gut begründet
Ihre Ablösung fordern, denn Sie leben von Steuergeldern, die auch Synergetik
Therapeuten erwirtschaften. Synergetik hat nichts mit Suggestionen zu tun, sondern
ich sehe im Gegenteil die Schädlichkeit der Manipulation. Sie haben Uwe
Ibenthal doch auch Ihre eigenen Ängste suggeriert und ihn versucht damit
unter Druck zu setzen, statt sich objektiv zu informieren.!! Letzte Woche hatten
wir eine Frau aus Goslar zu einem Therapieaufenthalt hier im Institut und ich
fragte nach Ihrer Einstellung. Sie kennt Dr. Hepp persönlich: Er gilt als
„Hardliner und Schulmedizinfreak“ - ich freue mich schon jetzt auf
eine öffentliche Disskussion und eine kritische Auseinandersetzung. Zu
meinem ersten Vortrag lade ich alle vom Gesundheitsamt hiermit schon ein! Oder
wollen Sie Frau Schacht oder Dr. Hepp kneifen? Nur vom Schreibtisch aus argumentieren?
Ich hatte mal eine öffentliche Diskussion mit Fernsehaufzeichnung auf der
ua. auch der Kasseler Polizeipräsident auftauchen sollte, nur leider gab
es mittags im Hessischen Innenministerium eine Kriesensitzung, in der beschlossen
wurde, dass dieser besagte Polizeipräsident sich nicht mit mir öffentlich
diskutieren dürfe, „weil er mir argumentativ nicht gewachsen wäre“.
Er saß ganz kleinlaut und anonym im Zuschauerraum als der Moderator dies
der Öffentlichkeit mitteilte. Sie, Herr Martin Kaupe, kommen aber sicherlich
trotzdem, denn Sie sind ja von Ihrer Meinung der „Gefährlichkeit“
der von mir entwickelten
innovativen Selbstheilungsmethode sehr überzeugt.
OK? Ich warte auf ein Gesprächsangebot.
Mit freundlichen Grüßen - Bernd Joschko
Sollte ich in wenigen Tagen kein Gesprächsangebot bekommen, beginne ich
mit der Öffentlichkeitsarbeit. Die Darstellung des Falles des „Gesundheitsamt
Goslar“ unter der Domain www.heilpraktikergesetz.de ist vorbereitet
KOPIE an: Gesundheitsamt Wetzlar, BVST Vorstand , Netzwerk Synergetik Therapeuten,
www.heilpraktikergesetz.de