Alternative Methoden der Heilung werden in Deutschland nicht nur sehr benachteiligt, sondern auch die Informationsverbreitung für den mündigen Bürger massiv unterdrückt.

Auch wir mußten dies erfahren durch ein Tätigkeitsverbot durch die Gesundheitsämter Goslar, München und Aachen, sowie durch ein Internetverlinkungsverbot durch die Regierung von Oberbayern (Bussgeld durch das Amtsgericht) und jetzt sogar durch die Abmahnung durch die Union Deutscher Heilpraktiker, die die Selbstdarstellung des Synergetik Institut des Krebs-Forschungsaspektes im Internet per einstweiliger Verfügung durch das Landgericht untersagt haben. Der Termin vor dem Oberlandgericht in Frankfurt ist am 19. Juli 2007. Die Hauptverhandlung wird am 5. Sept. 2007 am Landgericht in Limburg eröffnet - wir laden hiermit herzlich die alternativ-denkende Presse ein.

 

 

- Mittlerweile sind wir beim BVerfG in Karlsruhe....

 

 

... und wie es weiterging:

Wir haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 23. Mai 2007 Verfassungsbeschwerde eingereicht. Eine Synergetik Therapeutin bekam von der Regierung von Oberbayern ein Busgeldbescheid wg. Verlinkung auf eine Domain des Synergetik Institut: www.gesundheitsforschung.info. Dort lagern die Praxislizenzen der Auszubildenden (also auch ihre eigene Abschlussarbeit) und einige hundert Beispiele in Dokumentationsform - abgeschriebene Sessions als Wortprotokoll mit einer kleinen Zusammenfassung am Anfang. Das Amtsgericht stellte ein Bussgeldbescheid aus und bemägelte 41 Kurzgeschichten seien verbotene Werbung nach dem HWG. Das Oberlandgericht reduzierte die Anzahl der Geschichten auf nur noch 3. Somit gingen wir zum BVerfG, denn es kann nicht sein, das die Verlinkungspraxis im Internet unter Strafe gestellt wird. Die Therapeutin hat auf eine Unterseite einer Unterseite verlinkt und dort sind angeblich 3 von 336 Kurzdarstellungen verbotene Werbung - also 1% !! Und diese angebliche Werbung ist bis heute unbeanstandet und vom Synergetik Institut legitim. Wir machen damit innovative Forschung öffentlich. Die Regierung von Oberbayern verhindert damit alternative Forschung zur Krebsheilung. Und nun der Schock für uns: Das BVerfG hat die Klage zurückgewiesen, wg angeblichen Formfehlern (27. Juni 2007). Doch Dr. Kleine-Cosack ist Spezialist für Verfassungsbeschwerden und hat sogar darüber ein Handbuch geschrieben. Diese Art der Argumentation des BVerfG wird nur benutzt, wenn es um "unliebsame Themen" geht. Denn auffälligerweise ging es bei einer von den drei Geschichten um die "Neue Medizin" nach Dr. Hamer. Hat das BVerfG Angst davor, diese zu bewerten?

Vor 24 Jahren habe ich die Observationspraktiken des Bundeskriminalamtes vor den Bundesgerichtshof gebracht, der eine Revision meines Urteils durch das Landgericht Wiesbaden ablehnte, denn eine sehr kritische Situation war somit eingetreten: Hätte der BGH die 10 Praktiken des BKA "abgesegnet", hätten wir in Folge den perfekten Überwachungsstaat gehabt. Hätte der BGH mir Recht gegeben, diese Praktiken durch eine Titelstory des Spiegels, ARD Panorama, Kinofilm und Aufklärung in der taz mit Recht zu veröffentlichen und somit vor einem Überwachungsstaat in Folge der RAF-Gegenreaktionen zu warnen, wäre das Ansehen der Bundesrepublik weltweit geschädigt worden, denn dann wäre die höchste Deutsche Polizei kriminell. In Folge hat dann der BGH das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht ausgerufen.

Wann gibt es ein Grundrecht auf Informationsfreiheit - auf Verlinkungsfreiheit - im Internet ?? Das BVerfG ist weiterhin gefragt.,

Mit der Verweigerung der Beurteilung durch das BVerfG ist eine Rechtsunsicherheit eingetreten, die wir so nicht hinnehmen können. Wir haben in Folge alle Regierungspräsidenten angeschrieben und sie um Rechtsauskunft gebeten, denn die Mitglieder des Berufsverbandes wollen Klarheit: Bringt eine Verlinkung auf Gesundheitsforschung.info auch bei ihnen ein schmerzhaftes Bußgeld?

Wer hat Lust sich mit dieser Domain www.gesundheitsforschung.info zu verlinken und den Rechtsweg erneut zu beschreiten?