Von: infocenter@synergetik.net (Bernd Joschko)
Betreff: Klärungsbereitschaft für Synergetik in München
Datum: 13. März 2004 20:47:49 MEZ
An: rgu-gdk@muenchen.de
Cc: netzwerk@synergetik-therapeuten.de
An
Landeshauptstadt München
Referat für Gesundheit und Umwelt
Herrn Oberverwaltungsinspektor Dobmeier
Bezug: Ihre Mail vom 10.03.2004
Vollzug des Heilpraktikergesetzes (HeilprG); geplante Untersagungsanordnungen
gegenüber im Stadtgebiet München tätigen
„Synergetik-Therapeuten/innen“ wegen unerlaubter Heilkundeausübung
Sehr geehrter Herr Dobmeier
Ich danke Ihnen für den Nachhilfeunterricht in Verwaltungskunde - tatsächlich
ist mir dieses Gebiet fremd, aber ich habe es jetzt verstanden. Ganz tief innen
weiß ich auch, daß sogar Dr. Hepp juristisch korrekt handelt. Selbst
wenn Sie, Herr Dobmeier, ein Verbot aussprechen würden, wäre dies
korrekt und begründbar. Viele Bürger könnten dies zwar inhaltlich
nicht nachvollziehen, aber das ist ein anderes Problem.
Wenn Sie ein Verbot aussprechen, hat es automatisch Konsequenzen, denn es ist
ja nicht Lösungsorientiert, wie man gut vergleichbar bei dem Vorgang von
Dr. Hepp aufzeigen kann. Er war allerdings nicht an Lösungen interessiert,
sonst hätte er den Kontakt mit mir aufgenommen. Frau Urhahn hat ihn im
Gespräch am 5. Januar 2004 extra auch noch mal aufgefordert, mit mir zu
sprechen, selbst ein Eilbrief an Dr. Hennighausen meinerseits mit der Bitte
um "Vermittlung in letzter Minute" konnte eine Eskalation nicht verhindern,
da er keine Gesprächsbereitschaft hatte. Da danke ich Ihnen von Herzen
für Ihre Bemühungen, sich auseinanderzusetzen und Klärungen im
Vorfeld zu suchen.
Allerdings setzen wir den Schwerpunkt der Auseinandersetzung auf §12 GG,
da das BVerfG in einem vergleichbaren Fall mit dem HP-Gesetz anführt: "
Wird der Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit in Gestalt eines Tätigkeitsverbots
nur mit mittelbaren Gefahren für die Volksgesundheit begründet, entfernen
sich Verbot und Schutzgut so weit voneinander (vgl. hierzu BVerfGE 85, 248 <261>),
dass bei der Abwägung besondere Sorgfalt geboten ist. Die Gefahren müssen
hinlänglich wahrscheinlich und die gewählten Mittel eindeutig erfolgversprechend
sein. Diesen Anforderungen genügt die angegriffene Entscheidung nicht."
Der wichtige Aspekt an diesem Goslarer Vorgang ist, die dadurch eingeleitete
juristische Klärung durch die Gerichte speziell zur Synergetik Therapie.
Da es sich um einen grundsätzlich neuen Sachverhalt handelt - Selbstheilung
durch Selbsterfahrung - ist höchstrichterliche Rechtssprechung höchstwahrscheinlich.
Mir soll's Recht sein, jede PR-Agentur wird neidisch werden, aber was machen
wir in der Zwischenzeit mit den 300 ausgebildeten Synergetik Therapeuten? Mit
den dadurch juristisch strafrechtlich ungeklärten Arbeitsplätzen?
Sie, Herr Dobmeier, sind nur für die Münchner zuständig, das
ist korrekt, aber Sie sind die Antwort auf meine praktische Fragestellung schuldig
geblieben. Ich fragte das Beispiel an: Was darf eine Synergetik Therapeutin
tun, wenn eine Brustkrebsklientin Selbsterfahrung haben will? So wie die Italienerin,
die zuerst in einer Münchner Synergetik-Praxis anrief. Sie haben die Abschaltung
der Adressliste der Brustkrebsstudie initiiert.
Es läuft doch logischerweise auf eine Neuauflage des Goslarer Beispiels
hinaus. Meine Motivation war dort sehr klar: Uwe Ibenthal soll arbeiten dürfen.
Sein Totalverbot vom Mai 2003 durch Dr. Hepp war inhaltlich Willkür. Wenn
Sie einem Synergetik Therapeuten ein Arbeitsverbot aussprechen, muß ich
mich logischerweise vor ihn stellen und sagen "bitte mir auch", denn
ich habe moralisch die Verpflichtung, eine Klärung herbeizuführen.
Da Sie oben schreiben "Untersagungsanordnung wg. unerlaubter Heilkundeausübung"
und die Tätigkeit des Synergetik Therapeuten generell mit Heilkundeausübung
gleichsetzen, bleibt mir nur eine Strafgerichtsklärung. Wer soll sonst
klären?
Die Verwaltungen scheinen generell nicht lösungsorientiert zu denken, denn
ich habe keine Genehmigungsstelle gefunden, die meine Synergetik Therapie bewertet.
(Ich tue seit Jahren alles in dieser Richtung). Sie schreiben selbst in Ihrer
ersten Mail, dass Sie keine Bewertung durchführen dürfen. Also werde
ich als logische einzige Konsequenz gezwungen, ein ausgesprochenes Verbot zu
brechen, damit es durch den dadurch eingeleiteten Straf-Gerichtsprozess bewertet
wird. Das war auch meine Absicht in Goslar. Sollte dort das OVG Lüneburg
das Akutverbot aufrecht erhalten, sammele ich Unterschriften von Bürgern
im Landkreis Goslar, die eine synergetische Innenweltreise als Selbsterfahrung
haben wollen und sich auf den § 2 GG stützen...usw. Analog in München
und überall. (Ich habe übrigens eine Synergetik-Praxis zum 1. April
04 im ehemaligen Osten angemietet - 25 Km von Goslar entfernt - und biete den
Klienten des Landkreises Goslar damit eine Ausweichmöglichkeit. "Die
Freiheit liegt im Osten", früher war es mal umgedreht). Sollte das
OVG den Beschluß aufheben, und die Bezirksregierung das als Orientierung
nehmen und zeitnah entscheiden, die synergetische Arbeit nicht automatisch generell
als Heilkundetätigkeit anzusehen, kann man Einzelregelungen treffen, bezüglich
der Zusammenarbeit mit Ärzten und Uwe Ibenthal könnte arbeiten. Wir
würden uns zurückziehen. Analog in München. Inhaltlich - so will
es der Gesetzgeber - fällt unsere Tätigkeit unter das Lebensbewältigungshilfegesetz.
Sollte die bayerische Initiative durchkommen, wäre eine klare Rechtsgrundlage
da. Ich würde es begrüßen.
Das Regierungspräsidium Darmstadt bescheinigte mir die "ordentliche
Berufsausbildung" durch mein Institut, wie Sie wissen. Es hat aber selbst
angeregt, eine juristisch eindeutige Klärung herbeizuführen und Dr.
Schulz vom Gesundheitsamt Wetzlar mitbeauftragt. Der "schwarze Peter"
liegt dort. Dr. Schulz freut sich über meine jetzigen Aktivitäten,
denn dadurch wird automatisch eine gerichtliche Klärung erzwungen. (Brief
vom 3.Juli 2003 "Wir bitten um Mitteilung, ob Sie hinsichtlich des Bescheides
des Landkreis Goslar eine gerichtliche Klärung anstreben." Ich bejahte.
Es hat nur folgende "Gefährlichkeit":
1) Unsere Klienten sind sehr selbstverantwortlich, denn dies ist eine unabdingbare
Eigenschaft für Selbstheilung durch Selbsterfahrung. Die Klienten müssen
selbst "aufräumen" wollen. Wir können dies nicht für
sie tun, daher ist der Vorgang auch ausschliesslich eine eigene Leistung. Manchmal
bekommen wir Klienten von Ärzten geschickt, bei den wenigsten funktioniert
die Selbstheilung, weil die Klienten von uns eine Heilung erwarten. Und das
geht dann nicht oder sie lernen den Unterschied zwischen Selbstheilung und Heilung
durch Tätigkeiten von Heilbefugten wie Arzt oder Hp erst dadurch kennen.
Es ist allerdings immer sehr schwierig. Von daher dürfen und wollen wir
keine Heilpraktiker sein, denn wir würden nach der Eindruckstheorie des
BVerfG ein Heilversprechen assoziieren. Und ehrlich gesagt, die Klienten wollen
sehr viel wissen - wie sie ihre Medikamente reduzieren, ob...usw. Ich verweise
immer alle Fragen auf Heilpraktiker oder Arzt und gebe diese Grundhaltung auch
meinen Schülern mit. Wir sind mit den heilerischen Anforderung der Klienten
überfordert. Daher dürfen wir auch nicht den HP Schein haben und diesen
Eindruck erwecken. Wir haben immer eine Zusammenarbeit mit Ärzten. Klienten
ohne ärztliche Betreuung gibt es praktisch nicht, denn der Arzt wird ja
eh bezahlt. Sollte es trotzdem sein, verweisen wir - wie gesagt - immer auf
die nichtvorhandene medizinische Kompetenz und empfehlen den Hausarzt.
2) Die Synergetik Therapie Methode funktioniert sehr gut. Das aktuelle Beispiel
der Frau aus Italien zeigt dies auch wieder gut auf. Ihre Brustwarze kam nach
der 4. Sessions wieder zum Vorschein und die Synergetik Therapeutin Rita Schreiber
fragte gestern den hochkompetenten Fachmann Prof. Jakesz, der ihr mitteilte,
dies würde nur bei positiver Tumorveränderungen passieren. Also, wieder
die Frage an Sie: Heilen wir jetzt? Hier im Institut hat seit Jahren - entgegen
Ihrer Vermutung - keine Therapeutin einen HP-Schein. Vor 6 Jahren gab es einen
Versuch zweier Synergetik Therapeuten für ein halbes Jahr als Zweigstelle
eine Heilpraktikerpraxis im Institut zu führen. Sie wurde nicht angenommen,
obwohl der HP Guido Korbach seit 25 Jahren sehr erfolgreich eine Praxis führt.
Vor 11 Jahren baute ich eine Arztpraxis für einen Schulmediziner mit Kassenabrechung
mit hohem finanziellem Aufwand an das Institut an, die Praxis wurde nach 2 Jahren
eingestellt und steht bis heute leer. Kein Bedarf der Klienten von Synergetik
Therapeuten.
O. Univ. Prof. Dr. Raimund Jakesz ist Brustkrebsspezialist und im Vorstand der
Klinischen Abteilung für Allgemeinchirurgie im AKH in Wien. Er hält
weltweit Vorträge über Brustkrebs und nach eigenen gestrigen Aussagen
nimmt die Methode der Synergetik Therapie immer größeren Raum bei
seinen Empfehlungen während der Vorträge ein.
Wir sehen gemeinsam folgendes Problem: Wenn die Methode der Synergetik Therapie
zur Selbstheilung bei Brustkrebs zu schnell bekannt wird, gibt es massive "Probleme
innerhalb des Gesundheitswesens", denn 48.000 Fälle pro Jahr stehen
allein in Deutschland an. Sollten Sie in München ein Verbot aussprechen,
müßte ich einen Präzidenzfall in München schaffen und ihn
über den Strafprozessweg klären und es gäbe eine zu schnelle
Öffentlichkeitswirkung. Wir beide, Prof Jakesz und ich, halten aber nur
einen kleinen Teil der Bevölkerung für bereit, eigene Hintergründe
für Krankheiten zu sehen und diese zu verändern. Der andere Teil der
Bevölkerung würde eine Heilung im üblichen Sinne haben wollen
und da gibt es z.Zt. halt oftmals nur den OP-Weg, wie mir Prof. Jakesz erläuterte.
Er selbst hat nach eigenen Angaben 7.000 OP's durchgeführt. Prof. Jakesz
meinte gestern zu meiner Lebensgefährtin Rita Schreiber, er würde
gerne jederzeit eine positive Stellungsnahme aus seiner Position heraus abgeben,
- auch für die Gerichtsebene - als er von dem drohenden Tätigkeitsverbot
auch in München hörte.
Gerne gebe ich Ihnen bei Interesse die Tel.Nr. der betroffenen Italienerin und
von Prof. Jakesz weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Joschko - Begründer der Synergetik Therapie, die immer mehr Arbeitsplätze
schafft :-)