Heilpraktikerverband kämpft gegen Geistheiler

In Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Geistheilern gibt es nun eine „Sonderausgabe Deutschland April 2004“ der Verbandszeitschrift der Freien Heilpraktiker, die das Urteil der Verfassungsrichter scharf kritisiert.

Pikant dabei, dass die Freien Heilpraktiker ja von den Verfassungsrichtlinien angehört wurden und in dieser Anhörung vom Verband eine bessere schulmedizinische Ausbildung und verschärfte Zulassung gefordert wurde. Was die Richter zu der Schlussfolgerung veranlasste, dass eigentlich Geistheiler von den Richtung Schmalspurärzten abdampfenden Heilpraktikern doch zu weit entfernt seien, um nicht einen eigenen gewerberechtlichen Status erhalten zu müssen. Dass nun FH-Vorsitzender Bernd R. Schmidt die Gewerbeämter auffordert, den Zugang erheblich zu erschweren, zeugt auch nicht von besonderer Einsichtigkeit.

Bernd R. Schmidt und der Verband Freie Heilpraktiker sind der Reikiszene dadurch bekanntgeworden, dass sie das berühmte „Koblenzer Urteil“ erreichten, das Reiki der Eindruckstheorie des Heilens zuordnete und das nach wie vor Gültigkeit hat und auch ein Grund dafür ist, warum das Geistheilerurteil nicht auf Reiki angewandt werden kann.

Und auch jetzt ist die Kampagne des Herrn Schmidt durchaus ernst zu nehmen. In den letzten Wochen haben sich Ermittlungsverfahren und Hausdurchsuchungen bei Reiki-Ausübenden gehäuft, die im Vertrauen auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der Desinformation durch Reiki-Kreise an einen „einfachen Weg“ der Legalisierung geglaubt haben. Insbesondere DGH und Reiki-Magazin haben in verkürzten und unkritischen Darstellungen so getan, als reiche es auch, wenn durch ein paar Formalien, die der Klient unterschreibt, die Gefahr aus der Welt ist. Und wenn Reiki-Magazin dies auch als Kurzmeldung bringt und dann schreibt: Näheres gibt es in der Juni-Ausgabe, dann ist das unverantwortlicher grober Unfug. Denn bis zum Juni werden dutzende Ermittlungsverfahren laufen.

Ausdrücklich davor gewarnt werden muss auch davor, beispielsweise die Formulare der Internetpräsenz Reikiradius herunterzuladen oder sich auf Aussagen in anderen Foren (z.B. Reikiland u. a. ) zu verlassen. Wer danach handelt, setzt sich der Gefahr der Rechtsverfolgung aus. Eine Berufung auf das Geistheiler-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist dann zwecklos.

Warum das so ist, nochmals in Kürze:

Das Geistheiler-Urteil bezieht sich ausschließlich auf Geistheiler, die als solche gewerblich tätig sind. Dies setzt eine Gewerbeanmeldung als „Geistheiler“ voraus. Gewerbeanmeldungen als „Seminarveranstalter“, „Wellness-Berater“ oder ähnliches erfüllen diese Voraussetzungen nicht.

Dem Kunden muss klar sein, dass er sich an einen Geistheiler wendet, der keine Heilmethoden anwendet, sondern nur spirituell heilt. Reiki ist jedoch nach der Eindrucktheorie eine Heilmethode und daher ist schon der Begriff „Reiki“ in einer werblichen Ankündigung kontraproduktiv.

Der DGH, die DGAM und die AGBP haben jeweils Modelle entwickelt, mit denen eine Reiki-Ausübung unterhalb der Heilpraktiker-Zulassung möglich ist. Im Do-it-yourself-Verfahren – allenfalls mit einem heruntergeladenen Formular – geht gar nichts. Höchstens schief.

Denn die Diskussionen um das Verfassungsgerichtsurteil und die Reaktionen der Heilpraktiker-Verbände haben dazu geführt, dass die Behörden nun verstärkt aktiv werden. Nach der nun eindeutigen Rechtslage werden sie das Recht nun auch umsetzen. Die Zeit des „darüber Hinwegsehens“ ist vorbei. Die Aktionen der Staatsanwaltschaften und der Gewerbe- bzw. Gesundheitsbehörden rollen jetzt an und die Vorbereitungen für Abmahnaktionen – auch durch Heilpraktikerverbände – laufen auf Hochtouren.

Aus: Wendezeit Nr. 4/04 (Juli-August 2004)