Bernd Joschko am 26. Aug.05: "Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof rügt unsere Informationspflicht, die wir sehr ausführlich betreiben. Sogar die erste Sitzung ist extra als "Probesitzung" gekennzeichnet. Gerne nehmen wir auch noch den Hinweis auf: Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker - doch die haben eh kaum Ahnung...


Ausserdem setzt sich der VGH über das Bundesdatenschutzgesetz hinweg: Mit Schreiben vom 18.8 05 schreibt die Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde: "...Eine gerichtliche Entscheidung ist keine solche Rechtsvorschrift...Eine gesetzliche Grundlage für die Datenübermittlungen von Ihrem Mitglied an die zuständigen Behörden im Rahmen der Zugänglichmachung der Klientenerklärungen auf Verlangen sehen wir nicht."

Offentsichtlich wird hier wieder das Grundgesetz verachtet, denn selbst private und gesunde Menschen, die diese spirituelle Leistung selbst bezahlen, können jetzt nicht mehr in ihrer Innenwelt surfen, wenn sie die Erklärung nicht freiwillig unterschreiben. Doch wer will schon seine Adresse bei der Behörde sehen? Wir sind doch hier nicht bei der Stasi... Also, weiterhin sind die Grundrechte der freien Entfaltung der Persönlichkeit in Bayern massiv eingeschränkt... peinlich! Wie sagten die Richter Dr. Albrecht, Richter Pollocek, Richter Abel so ehrlich über den Beschluss vom OVG Lüneburg: "Der Senat vermag daher der gegenteiligen Einschätzung für einen vergleichbaren Fall im Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2004 (Az.: 8 ME 41/04 und 42/04) nicht zu folgen."
Bald mehr...Doch lesen Sie selbst:

Kommentar vom August 2005 von Bernd Joschko: Der wichtigste Vorwurf an den VGH lautet: Sie haben nur nach dem Risiko geschaut - obwohl dies nur in Ihrer Fantasie existiert und nur Argumente gegen die Anwendung der Synergetik Therapie gesucht und kein einziges Argument für uns gefunden und noch nicht einmal den riesigen Nutzen bewertet, den der Verbraucher von dieser Dienstleistung hat und dessen (spirituellen) Grundrechte mißachtet, dabei sagt sogar Prof. Kurth bei jeder Arzneimittelprüfung, daß es wichtig ist, auch den Nutzen zu sehen und nicht nur nach dem Risiko zu schauen: Gerade bei Krebs fällt dieser Vergleich stark zu ungunsten der Chemo aus.

Vielleicht sterben die Menschen ja wegen der Chemo oder überleben trotz Chemo? Und Sie wollen krebskranken Menschen in Bayern verbieten, sich die wichtige intime Dienstleistung der Synergetik Therapie von einem Synergetik Therapeuten zu holen? Und was machen sie jetzt mit dem § 12 des GG, der das Recht auf Berufsausübung auch für Synergetik Therapeuten festgestellt hat? So haben jedenfalls Ihre Kollegen in Lüneburg entschieden. Sie erwähnen den Berufsstatus noch nicht einmal. Wenn alle Synergetik Therapeuten - ihrer Meinung nach - mit ihrer Tätigkeit unter das HP-Gesetz fallen, ist der Beruf zu 90% aufgelöst, denn nur 10 % sind auch Ärzte Heilpraktiker und Psychotherapeuten.

Ich halte Ihren Beschluss für ein glattes Fehlurteil und werde bis zum BVerfG gehen - eine Praxis habe ich ja schon in München angemeldet.

_____________

Stellungsnahme von Bernd Joschko zum Bayerischen VGH Beschluss vom 5. Juli 2005 zur Synergetik Therapie.

Zuerst folgendes: Der Beschluss entspricht nicht dem Grundgesetz und wird an vielen Stellen nur mit Hypothesen gestützt, die alle falsch sind. Das Argumentieren ist linear und wird der Wichtigkeit der Synergetik Therapie nicht gerecht. Menschen wollen gesund werden - sie haben ein Recht auf Selbstheilung. Ihr Beschluss geht an dieser Wirklichkeit vorbei und wirft noch mehr Probleme auf. Machen Sie sich doch bitte selbst ein persönliches Bild, bevor Sie vom Schreibtisch aus Urteile fällen. Ich werde den Beschluss weiter unter ausführlich kommentieren und für die Menschen in Bayern klarstellen.

 

Sehr geehrte Verwaltungsfachleute und Richter in Bayern:

Die Innenwelt von Menschen ist etwas sehr intimes - privates. Sie fällt nicht unter das Heilpraktikergesetz - auch wenn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dies offentsichtlich so will. Hören Sie selbst. Ist diese Innenweltreise eine "Psychotherapie" oder ein "spirituelles Erlebnis"? Die Synergetik Therapie steht den religiösen Riten näher als dem Heilen nach dem Heilpraktikergesetz - das BVerfG achtet auf das Grundgesetz und dieses sollte auch in Bayern nicht missachtet werden.
Heilung ist immer eine "innerliche Heilung" - und diese ist sehr privater Natur. Soviel Respekt muß sein.

Klicken Sie hier und Sie können Session lesen, so wie viele 100 andere unter www.gesundheitsforschung.info

 

 

Metastasen - dein Freund und Helfer (170)
Die 55-jährige Klientin leidet an Brustkrebs auf der linken Seite - ein massiver Mutter-Kind-Konflikt, wie sich sofort in der Probesitzung zeigt. Zwei Wochen vor Beginn der Synergetik Therapie wurden zu dem Metatstasen im Knochensystem diagnostiziert. Die Frau macht insgesamt 4 Einzelsitzungen, in denen sie mutig und eindrucksvoll den Weg ihrer Selbstheilung geht. Eine lange zurückliegende Totgeburt, die immer noch massiv im Inneren der Frau arbeitet, kann als tiefster Hintergrund der Erkrankung aufgedeckt werden.

Hier ist ein weiterer Ausschnitt aus einer Innenweltreise dieser Klientin. Leider nahm ihr Arzt ihr alle Hoffnung durch den Diagnoseschock, sie würde eh bald sterben. Diese Verhalten ist oftmals tödlich - wir bearbeiten in der Innenwelt immer auch diesen Diagnoseschock, damit die Klienten überleben. Auch muß die Frage gestellt werden, vielleicht sterben die Menschen nicht an Krebs, sondern an den Therapiemassnahmen bei Krebs? Immer mehr Mneschen sehen dies so...

Also wird doch die Frage erlaubt sein: Wer ist gefährlich? Die Synergetik Therapie oder die weitverbreitete Unachtsamkeit so mancher in seelischen Angelegenheiten unerfahrene Ärzte?

 

 

 

2. Beispiel: Diagnoseschock

Die Gehirnbilder waren am Ende aufgelöst und wirken so nicht mehr als eine sich selbst erfüllende Prophezeihung (neuronaler Schock). Für alle Anhänger der "Neuen Medizin" nach Dr. Hamer wird sicher deutlich, daß wenn der DHS aufgelöst ist - also das Ereignis nicht mehr neuronal vorhanden ist - es auch keine "Herzinfaktkrise" mehr gibt.

Mit "Synergetischem Heilen" ist der Klient immer auf der sicheren Seite. Daher haben wir seit 17 Jahren keine Zwischenfälle und von daher geht auch von der Synergetik Therapie keine Gefahr aus - im Widerspruch zur Hypothese des Bayerischen VGH in München vom 5. Juli 2005.

Beide Beispiele zeigen eindeutig auf, dass es sich bei Innenweltreisen um reine private Selbsterfahrung handelt und wir sehr weit weg sind von "Hypnosetherapie" bzw "Suggestionen" oder anderen unwirksamen oder gering wirksamen psychotherapeutischen Methoden. Die Arbeit von Synergetik Therapeuten ist gesellschaftlich gesehen sehr wertvoll und wird selbstverständlich von den einzelnen Klienten selbst bezahlt. Jeder Klient befindet sich selbstverständlich ebenfall auch immer in ärztlicher Behandlung. Beide arbeiten wertvoll zusammen. Das Recht auf Selbstheilung wird auch der Bayerische VGH nicht verbieten können. 95% der Synergetik Therapeuten sind kein Arzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeut und es gilt § 12 des Grundgesetzes - Freiheit der Berufsausübung - so wie das OVG in Niedersachen korrekt unwiderruflich feststellte. Wenn dieses Grundrecht in Bayern missachtet wird, gehen wir zum BVerfG. Es ist nicht in Ordnung, wenn nun Bürger aus Bayern ihre Adresse beim Referat für Gesundheit und Umwelt abliefern müssen, wenn sie eine "Innenweltreise" buchen wollen - die DDR läßt grüßen?

 

 


3. Beispiel Asthma: Diese Einzelsitzung wurde von üblicherweise 90 min auf 49 min gekürzt - es fehlen die Pausen und die Musik... 33 MB mp3 Datei. Dies ist eine typische "Spontanheilung" wie wir sie fast täglich erleben...

Eine Klientin öffnet die Tür und erlebt sich im Mutterleib. Sie bekommt mit, dass sie abgetrieben werden soll. Sie geht mit ihrer Mutter und anschli. mit ihrer Familie in Kontakt und löst die Familienverstrickungen. Das Surfen geschieht nahezu leicht und ohne Anweisungen - ihr Asthma löst sich auf und die Klientin bekommt noch klare Therapieanweisungen - alles geschieht ohne das Zutun des Therapeuten und ohne Suggetionen. Sie hat sich selbst geheilt...

An die Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Dr. Albrecht, Richter Polloczek und Richter Abel vom 21. Senat - Ist dieses synergetische Heilen nicht dichter an den "religiösen Riten", so wie das Bundesverfassungsgericht und das OVG von Niedersachsen meint, als an dem Heilen durch Symptombekämpfung nach dem HP-Gesetz? Auch Psychotherapeuten können so nicht heilen, sie müssen sich innerhalb ihrer "Schulen" bewegen oder das abrechnen, was die Krankenkassen akzeptieren. Wieso hat diese Klientin nicht die Freiheit bei mir ihr Asthma aufzulösen? Das müssen Sie der Bevölkerung von Bayern aber präzise erklären oder sie werden nicht mehr ernst genommen und verlieren immer mehr Ihre Autorität... Soll ich sie nach Hause schicken will sie Asthma hat? Und wenn sie es mir nicht sagt? Daher dürfen auch keine gesunden Menschen in Bayern in ihrer Innenwelt surfen... obwohl sie es selbst bezahlen wollen... soweit ist es mit der Freiheit in Bayern...

Bernd Joschko 7. August 2005