Brief an Pascal Rath - Bezirksregierung Braunschweig

Sehr geehrter Herr Dr. Hepp - Gesundheitsamtsleiter-Stellvertreter Goslar
Sehr geehrter Herr Pascal Rath - Bezirksregierung Braunschweig - I Z: 3I0I 00 2 4l - 108.2


Leider haben Sie auf meinen Brief vom 14. Juni 03 nicht reagiert, indem ich ein persönliches Info-Gespräch zur Klärung direkt vor Ort angeboten habe. Hier nochmal kurz der Sachverhalt:
Sie, H. Dr. Hepp, als Gesundheitsamtsleiter-Stellvertreter von Goslar haben Uwe Ibenthal die weitere Ausübung seines Berufs als Synergetik Therapeut mit Brief vom 18. Mai 03 untersagt.
„Hiermit untersage ich Ihnen ab sofort die Ausübung der Synergetik Therapie, da sie eine Ausübung der Heilkunde darstellt und Sie nicht eine entsprechende Erlaubnis gem. §1 (1) des  Heilpraktikergesetzes (HeilprG) in der zurzeit geltenden Fassung haben.“

Ich, als Begründer dieser Methode, stelle fest: Die Nutzung der Dienstleistung eines Synergetik-Therapeuten ist jedem Menschen zugänglich und unterliegt nicht der staatlichen Genehmigung. Ebenso ist das Recht auf die freie Wahl der Berufsausübung im GG garantiert - dies gilt nicht nur für staatlich anerkannte Berufe, wie Sie fälschlicherweise meinen. Die Berufsausbildung zum Synergetik Therapeuten wurde staatlich überprüft (Regierungs-präsidium Darmstadt) und rückwirkend bis 1996 bescheinigt, daß das Synergetik Therapie Institut „ordendlich auf einen Beruf vorbereitet“. Synergetik Therapeuten dürfen keine Tätigkeit nach dem HP-Gesetz tun, dies steht sogar in ihrem Ausbildungsvertrag. Von einem Synergetik Therapeuten geht keine Gefahr für die Volksgesundheit aus - sondern das Gegenteil. Es ist in den letzten 15 Jahren kein einziger Fall der Schädigung vorgekommen.
Sie geben als Begründung des Berufsverbotes an: "Zusammenfassend wird festgestellt, dass die von Ihnen beschriebenen aktiven Handlungen gefahrgeneigte Eingriffe in den seelischen Zustand der Klienten darstellen. Es sind ferner fachliche Kenntnisse des Therapeuten vor Beginn der Therapie wie auch bei deren Durchführung erforderlich. Ohne diese Kenntnisse und Fähigkeiten besteht eine Gefährdung der Klienten.“

Diese Formulierungen enspringen offenbar einem intelligenzfreien Zustand der Beurteilungsfähigkeit, da die Synergetik Therapeuten als einzige Therapeuten in der Innenweltarbeit ausgebildet worden sind. Es sind gerade die Spezialisten der Innenwelt.

Der Vergleich mit der medizinischen Hypnose, den Sie ziehen, ist willkürlich und unsachlich, es läßt sich eher eine methodische Verbindung zwischen der Dianetik der Scientologen und der medizinischen Hypnose herstellen, denn beide arbeiten mit Suggestionen und Desensibiliierung. Die Synergetik Therapie verwahrt sich massiv gegen jegliche suggestive Beeinflussung und erlaubt nur den Effekt der Selbstorganisation der Energiebilder. Unsere Klienten verwehren sich gegen übliche therapeutische Beeinflussungen.

Der betroffene Synergetik Therapeut Uwe Ibenthal hat mir mitgeteilt, das auch die aktuelle positive Stellungsnahme des Österreichischen Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen vom 4. Juni 2003 die Einschätzung durch Sie, Herr Pascal Rath, als Widerspruchsstelle der Bezierksregierung in Braunschweig leider nicht veränderte. In diesem sachlich orientierten Gutachten hat der Fachmann Dr. Pawlowsky, Mitglied des Psychotherapiebeirates (Klinische und Gesundheitspsychologie, Personenzentrierte Psychotherapie, Psychoanalyse, Supervision, Coaching) in Wien, festgestellt, „Es ist korrekt, Synergetik Therapie nicht als Psychotherapie anzusehen“.

Damit ist es auch sachlich nicht in Ordnung, die Synergetik Therapie mit anderen Psychotherapien zu vergleichen, so wie Goslar es tut. „Sondern das die Anwendung der Synergetik Therapie "völlig einer gelungenen Psychotherapiesequenz entspricht, aber ebenso einem hilfreichen Trauerprozess, also die Bedeutung konstruktiver Bewältigung von emotional bedeutsamen Erlebnissen hat....Es wird - dies sei anerkannt - versucht , jede inhaltliche Steuerung von Seiten des Therapeuten zu vermeiden.“

Es gibt auch keine Feststellung einer Gesundheitsgefährdung und auch von daher kein Berufsverbot in Österreich. Die Synergetik Therapie „positioniert sich als Technik zwischen Rebirthing, Kinesiologie und NLP“.
Damit ist folgende Aussage des Gesundheitsamts Goslar sachlich falsch und durch nichts aufrecht zu erhalten:

„Unter Würdigung der gesamten Sach- und Rechtslage ist daher aus amtsärztlicher Sicht die Synergetik Therapie Ausübung der Heilkunde und damit eindeutig nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) in der zurzeit geltenden Fassung erlaubnispflichtig.
Diese Rechtsauffassung wird auch von der Bezirksregierung Braunschweig und von meinem zuständigen Ministerium des Landes Niedersachsen in Hannover bestätigt“


Ich biete hiermit noch einmal kurzfristig ein Kärungsgespräch an, da Sie in Deutschland das einzigste Gesundheitsamt sind (seit 15 Jahren!) , das ein Berufsverbot ausgesprochen hat.
Sie, Herr Pascal Rath, von der Bezierksregierung Braunschweig schrieben dem Betroffenen Uwe Ibenthal am 31.07.2003: folgendes:

„...lhr Widerspruch ist zulässig aber unbegründet, Die Untersagung der Ausübung der Synergetik-Therapie durch Sie ist zu Recht erfolgt.
Die Ausübung der Synergetik-Therapie ist erlaubnispflichtig gem. 5 1 Abs. 1 und 2 HeilprG, da es sich bei dieser Tätigkeit um Heilkunde im Sinne dieser Vorschrift handelt.
Die Gesundheit ist allgemein anerkannt ein hohes Schutzgut, dessen Verletzung oder wahrscheinliche Verletzung die öffentliche Sicherheit immer gefährdet. Ein Einschreiten des Staates zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit, auch präventiv ist daher immer gerechtfertigt. Sinn und Zweck des 5 1 Abs. 1 und 2 HeilprG ist der Schutz des Patienten vor gesundheitsschädlichen Eingriffen durch fachlich nicht ausreichend ausgebildetes Personal.

..Als erforderliche Gefahrenabwehrmaßnahme kam nur eine Untersagung der weiteren Ausübung der Synergetik-Therapie in Betracht. Mildere, gleich geeignete Gefahrenabwehrmaßnahmen sind nicht ersichtlich. Auch eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Untersagungsverfügung des Landkreises Goslar fällt zu lhren Lasten aus, da die Gesundheit der von lhnen zu behandelnden Patienten und Patientinnen als gefährdetes Rechtsgut, sowie das staatliche - Interesse am Unterbleiben von Straftaten, lhrem Interesse an der Ausübung einer nicht erlaubten Tätigkeit deutlich überwiegt. Die genannten Gefahren für die öffentliche Sicherheit gehen von der von lhnen vorgenommen Tätigkeit als Synergetik-Therapeut aus, so dass die erforderliche Untersagung gegen Sie als Verursacher zu richten war.“


Dem möchte ich massiv widersprechen, da Sie - Herr Pascal Rath - fundamentale Rechte des Grundgesetzes sowohl den Synergetik Therapeuten, als auch den Klienten gegenüber, mit Füßen treten. Das kann nicht hingenommen werden.

In einem aktuellen Artikel der anerkannten wissenschaftlichen Zeitschrift raum&zeit Nr. 125 (22. Jahrgang) beschreibt die Münchner Gymnasiallehrerin (Sozialkunde, Ethik) und Synergetik Therapeutin Brigitte Molnar in einem 7-seitigen Beitrag „Schätze aus dem Unbewussten“ einen Vergleich zwischen der Traumarbeit eines malaysischen Volkes (Senoi) und in der modernen Synergetik-Therapie. Diesen Fachaufsatz lege ich Ihnen zur Kenntnisnahme bei, denn er zeigt die gemeinsamen angewendeten Techniken auf, und stellt somit die synergetische Selbsterfahrungsarbeit als ein kulturelles und spirituelles Grundrecht da. Dieser Hinweis auf die Kulturarbeit der Senoi steht in jedem Infozettel zur Synergetik Therapie und wird von den Klienten vorher zur Kenntnisnahme unterschrieben.

Ich wiederhole mein Informationsangebot, die mittlerweile 12 Ärzte in meiner Ausbildung zur Synergetik Therapie sachlich inhaltlich und auch gemäß der von Ihnen „vermuteten Gefahrenlage“ zu befragen.

Sollten Sie weiterhin nicht gesprächsbereit sein und die Arbeit von Synergetik Therapeuten weiter verbieten, muß ich leider die Bevölkerung informieren. Ich sehe dann Ihr amtliches Wirken als Gefahr für die Grundrechte GG und auch die Volksgesundheit an. Ebenso ist die Ausübung der Gewerbefreiheit des freien Marktes nicht mehr gewährleistet - die Klienten haben ein Recht auf diese Dienstleistung - die sie schliesslich selbst bezahlen wollen - und werden es selbstverständlich einfordern. Ausserdem ist der Verdacht nicht mehr zu unterdrücken, dass Sie innovative Erneuerungen auf dem alternativen Gesundheits- und Wellnessmarkt absichtlich unterdrücken und sich somit der aktiven Unterdrückung von wichtigen Informationen schuldig machen, sowie des Machtmißbrauchs im Amt.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Joschko