Brief an Pascal Rath - Bezirksregierung Braunschweig
Sehr geehrter Herr Dr. Hepp - Gesundheitsamtsleiter-Stellvertreter
Goslar
Sehr geehrter Herr Pascal Rath - Bezirksregierung Braunschweig
- I Z: 3I0I 00 2 4l - 108.2
Leider haben Sie auf meinen Brief vom 14. Juni 03 nicht reagiert, indem ich
ein persönliches Info-Gespräch zur Klärung direkt vor Ort angeboten
habe. Hier nochmal kurz der Sachverhalt:
Sie, H. Dr. Hepp, als Gesundheitsamtsleiter-Stellvertreter von Goslar haben
Uwe Ibenthal die weitere Ausübung seines Berufs als Synergetik Therapeut
mit Brief vom 18. Mai 03 untersagt.
„Hiermit untersage ich Ihnen ab sofort die Ausübung
der Synergetik Therapie, da sie eine Ausübung der Heilkunde darstellt und
Sie nicht eine entsprechende Erlaubnis gem. §1 (1) des Heilpraktikergesetzes
(HeilprG) in der zurzeit geltenden Fassung haben.“
Ich, als Begründer dieser Methode, stelle fest: Die Nutzung der Dienstleistung
eines Synergetik-Therapeuten ist jedem Menschen zugänglich und unterliegt
nicht der staatlichen Genehmigung. Ebenso ist das Recht auf die freie Wahl der
Berufsausübung im GG garantiert - dies gilt nicht nur für staatlich
anerkannte Berufe, wie Sie fälschlicherweise meinen. Die Berufsausbildung
zum Synergetik Therapeuten wurde staatlich überprüft (Regierungs-präsidium
Darmstadt) und rückwirkend bis 1996 bescheinigt, daß das Synergetik
Therapie Institut „ordendlich auf einen Beruf vorbereitet“. Synergetik
Therapeuten dürfen keine Tätigkeit nach dem HP-Gesetz tun, dies steht
sogar in ihrem Ausbildungsvertrag. Von einem Synergetik Therapeuten geht keine
Gefahr für die Volksgesundheit aus - sondern das Gegenteil. Es ist in den
letzten 15 Jahren kein einziger Fall der Schädigung vorgekommen.
Sie geben als Begründung des Berufsverbotes an: "Zusammenfassend
wird festgestellt, dass die von Ihnen beschriebenen aktiven Handlungen gefahrgeneigte
Eingriffe in den seelischen Zustand der Klienten darstellen. Es sind ferner
fachliche Kenntnisse des Therapeuten vor Beginn der Therapie wie auch bei deren
Durchführung erforderlich. Ohne diese Kenntnisse und Fähigkeiten besteht
eine Gefährdung der Klienten.“
Diese Formulierungen enspringen offenbar einem intelligenzfreien Zustand der
Beurteilungsfähigkeit, da die Synergetik Therapeuten als einzige Therapeuten
in der Innenweltarbeit ausgebildet worden sind. Es sind gerade die Spezialisten
der Innenwelt.
Der Vergleich mit der medizinischen Hypnose, den Sie ziehen, ist willkürlich
und unsachlich, es läßt sich eher eine methodische Verbindung zwischen
der Dianetik der Scientologen und der medizinischen Hypnose herstellen, denn
beide arbeiten mit Suggestionen und Desensibiliierung. Die Synergetik Therapie
verwahrt sich massiv gegen jegliche suggestive Beeinflussung und erlaubt nur
den Effekt der Selbstorganisation der Energiebilder. Unsere Klienten verwehren
sich gegen übliche therapeutische Beeinflussungen.
Der betroffene Synergetik Therapeut Uwe Ibenthal hat mir mitgeteilt, das auch
die aktuelle positive Stellungsnahme des Österreichischen Bundesministeriums
für Gesundheit und Frauen vom 4. Juni 2003 die Einschätzung durch
Sie, Herr Pascal Rath, als Widerspruchsstelle der Bezierksregierung in Braunschweig
leider nicht veränderte. In diesem sachlich orientierten Gutachten hat
der Fachmann Dr. Pawlowsky, Mitglied des Psychotherapiebeirates (Klinische und
Gesundheitspsychologie, Personenzentrierte Psychotherapie, Psychoanalyse, Supervision,
Coaching) in Wien, festgestellt, „Es ist korrekt, Synergetik Therapie
nicht als Psychotherapie anzusehen“.
Damit ist es auch sachlich nicht in Ordnung, die Synergetik Therapie mit anderen
Psychotherapien zu vergleichen, so wie Goslar es tut. „Sondern
das die Anwendung der Synergetik Therapie "völlig einer gelungenen
Psychotherapiesequenz entspricht, aber ebenso einem hilfreichen Trauerprozess,
also die Bedeutung konstruktiver Bewältigung von emotional bedeutsamen
Erlebnissen hat....Es wird - dies sei anerkannt - versucht , jede inhaltliche
Steuerung von Seiten des Therapeuten zu vermeiden.“
Es gibt auch keine Feststellung einer Gesundheitsgefährdung und auch von
daher kein Berufsverbot in Österreich. Die Synergetik Therapie „positioniert
sich als Technik zwischen Rebirthing, Kinesiologie und NLP“.
Damit ist folgende Aussage des Gesundheitsamts Goslar sachlich falsch und durch
nichts aufrecht zu erhalten:
„Unter Würdigung der gesamten Sach- und Rechtslage
ist daher aus amtsärztlicher Sicht die Synergetik Therapie Ausübung
der Heilkunde und damit eindeutig nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) in
der zurzeit geltenden Fassung erlaubnispflichtig.
Diese Rechtsauffassung wird auch von der Bezirksregierung Braunschweig und von
meinem zuständigen Ministerium des Landes Niedersachsen in Hannover bestätigt“
Ich biete hiermit noch einmal kurzfristig ein Kärungsgespräch an,
da Sie in Deutschland das einzigste Gesundheitsamt sind (seit 15 Jahren!) ,
das ein Berufsverbot ausgesprochen hat.
Sie, Herr Pascal Rath, von der Bezierksregierung Braunschweig schrieben dem
Betroffenen Uwe Ibenthal am 31.07.2003: folgendes:
„...lhr Widerspruch ist zulässig aber unbegründet,
Die Untersagung der Ausübung der Synergetik-Therapie durch Sie ist zu Recht
erfolgt.
Die Ausübung der Synergetik-Therapie ist erlaubnispflichtig gem. 5 1 Abs.
1 und 2 HeilprG, da es sich bei dieser Tätigkeit um Heilkunde im Sinne
dieser Vorschrift handelt.
Die Gesundheit ist allgemein anerkannt ein hohes Schutzgut, dessen Verletzung
oder wahrscheinliche Verletzung die öffentliche Sicherheit immer gefährdet.
Ein Einschreiten des Staates zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit,
auch präventiv ist daher immer gerechtfertigt. Sinn und Zweck des 5 1 Abs.
1 und 2 HeilprG ist der Schutz des Patienten vor gesundheitsschädlichen
Eingriffen durch fachlich nicht ausreichend ausgebildetes Personal.
..Als erforderliche Gefahrenabwehrmaßnahme kam nur eine Untersagung der
weiteren Ausübung der Synergetik-Therapie in Betracht. Mildere, gleich
geeignete Gefahrenabwehrmaßnahmen sind nicht ersichtlich. Auch eine Prüfung
der Verhältnismäßigkeit der Untersagungsverfügung des Landkreises
Goslar fällt zu lhren Lasten aus, da die Gesundheit der von lhnen zu behandelnden
Patienten und Patientinnen als gefährdetes Rechtsgut, sowie das staatliche
- Interesse am Unterbleiben von Straftaten, lhrem Interesse an der Ausübung
einer nicht erlaubten Tätigkeit deutlich überwiegt. Die genannten
Gefahren für die öffentliche Sicherheit gehen von der von lhnen vorgenommen
Tätigkeit als Synergetik-Therapeut aus, so dass die erforderliche Untersagung
gegen Sie als Verursacher zu richten war.“
Dem möchte ich massiv widersprechen, da Sie - Herr Pascal Rath - fundamentale
Rechte des Grundgesetzes sowohl den Synergetik Therapeuten, als auch den Klienten
gegenüber, mit Füßen treten. Das kann nicht hingenommen werden.
In einem aktuellen Artikel der anerkannten wissenschaftlichen Zeitschrift raum&zeit
Nr. 125 (22. Jahrgang) beschreibt die Münchner Gymnasiallehrerin
(Sozialkunde, Ethik) und Synergetik Therapeutin Brigitte Molnar in einem 7-seitigen
Beitrag „Schätze aus dem Unbewussten“ einen Vergleich zwischen
der Traumarbeit eines malaysischen Volkes (Senoi) und in der modernen Synergetik-Therapie.
Diesen Fachaufsatz lege ich Ihnen zur Kenntnisnahme bei, denn er zeigt die gemeinsamen
angewendeten Techniken auf, und stellt somit die synergetische Selbsterfahrungsarbeit
als ein kulturelles und spirituelles Grundrecht da. Dieser Hinweis auf die Kulturarbeit
der Senoi steht in jedem Infozettel zur Synergetik Therapie und wird von den
Klienten vorher zur Kenntnisnahme unterschrieben.
Ich wiederhole mein Informationsangebot, die mittlerweile 12 Ärzte in meiner
Ausbildung zur Synergetik Therapie sachlich inhaltlich und auch gemäß
der von Ihnen „vermuteten Gefahrenlage“ zu befragen.
Sollten Sie weiterhin nicht gesprächsbereit sein und die Arbeit von Synergetik
Therapeuten weiter verbieten, muß ich leider die Bevölkerung informieren.
Ich sehe dann Ihr amtliches Wirken als Gefahr für die Grundrechte GG und
auch die Volksgesundheit an. Ebenso ist die Ausübung der Gewerbefreiheit
des freien Marktes nicht mehr gewährleistet - die Klienten haben ein Recht
auf diese Dienstleistung - die sie schliesslich selbst bezahlen wollen - und
werden es selbstverständlich einfordern. Ausserdem ist der Verdacht nicht
mehr zu unterdrücken, dass Sie innovative Erneuerungen auf dem alternativen
Gesundheits- und Wellnessmarkt absichtlich unterdrücken und sich somit
der aktiven Unterdrückung von wichtigen Informationen schuldig machen,
sowie des Machtmißbrauchs im Amt.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Joschko