Was schreibt die Presse? - Welche wichtigen Informationen werden weggelassen und warum?

Nach der Einstellung des Strafverfahren wg. Heilpraktikergesetz stellt der Süd-Kurier die Sachlage folgendermaßen dar (8. Juli 06)
und nutzt weiterhin die "Sektenecke" , obwohl es darum geht, das die Staatsanwaltschaft keinen konkreten Vorwurf nachweisen konnte und somit unschuldige Bürger "kriminalisiert".

 

 

 

08.07.2006 05:45
900 Euro Buße und offene Fragen
Überraschendes Ende im Ravensburger "Heiler-Prozess" - Angeklagter wird nicht verurteilt

Überraschendes Ende im Ravensburger "Heiler"- Prozess: Gegen Zahlung einer Geldbuße von 900 Euro an die Bewährungshilfe hat die 6. Kleine Strafkammer des Landgerichts Ravensburg das Verfahren gegen einen 58-jährigen Mann aus Kressbronn eingestellt.

Ravensburg/Kressbronn
VON WALTER RUNDEL

Ravensburg/Kressbronn - Unbeantwortet blieb die Frage, ob es sich bei der vom Angeklagten angewandten Synergetik-Therapie um einen Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz handelt. Diese Frage, meinte ein Jurist, sei wie der berühmte "schwarze Peter" weitergereicht worden. Am ersten Prozesstag hatte die Staatsanwaltschaft dem früheren Krankenpfleger noch vorgeworfen, ohne Erlaubnis eine Art ärztliche Behandlung bei mindestens 16 "Klienten" angewandt und dafür 75 Euro pro Stunde abgerechnet zu haben, ohne im Besitz des notwendigen Heilpraktikerscheins zu sein. Gestern nun verständigten sich Staatsanwalt Jörg Bogenrieder und die Verteidiger Hansjörg Elbs (Dresden) und Hubert Waizenegger (Ravensburg) in mehreren Verhandlungspausen auf die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße. Dabei blieb offen, ob der Vorwurf der möglichen Beihilfe zu versuchtem Betrug oder die Frage der Verjährung für dieses Ende entscheidend waren. Elbs hatte zu Beginn der gestrigen Verhandlung eine fehlende Begründung der Anklage moniert und erklärt: "Ich weiß nicht, was ihm vorgeworfen wird." Gewissermaßen zur optischen Unterstützung dieser Aussage hatte sich der 58-jährige Angeklagte neben der Anklagebank wie ein unbeteiligter Beobachter platziert und auch gestern keinerlei Angaben zur Person oder Sache gemacht. Umsonst angereist waren auch zwei Gutachter, die dem Gericht hätten helfen sollen, die umstrittene Synergetik-Therapie danach zu beurteilen, ob und inwieweit sie unter das Heilpraktiker-Gesetz falle und eine entsprechende Prüfung voraussetze.

Die von einem früheren Fahnder des Bundeskriminalamts entwickelte "ganzheitliche Heilmethode zur gezielten Krankheitsauslösung" und "Innovation im Gesundheitswesen" hat sich in Verwaltungsgerichtsprozessen bisher erfolgreich als "High-Tech-Heilmethode" ohne Heilpraktikersegen durchgesetzt. In Einzelsitzungen werden die "Klienten" nach entsprechender Entspannungsmusik "über Stufen zum Gang in ihre Seelenlandschaft geführt" und Wege "zur Selbstheilung" freigelegt.

Ein Jurist gestern als Zeuge meinte: "Das war für mich alles nicht nachvollziehbar." Klar indes war, was eine Ausbildung zum Therapeuten oder Profiler der "sektenartigen Gemeinschaft", wie Staatsanwalt Bogenrieder am ersten Prozesstag meinte, kostet. Rund 11000 Euro plus Vollpension werden berechnet, "die Sie schon nach sechs Monaten durch Anwendung der Methode wieder zurückverdienen können", verspricht die Werbung im Internet.

 

Das Synergetik Institut weist darauf hin, das die Berufsausbildung über einen Zeitraum von 3 Jahren geht, tatsächlich etwa 11.000 Euro kostet, und somit dringend gewünschte Arbeitsplätze schafft. Etwa 100 Synergetik Therapeuten und Profiler arbeiten mit Urkunde in Deutschland. Der Berufsstatus wurde vom OVG Lüneburg anerkannt. www.synergetik-ausbildung.de Die Klienten sind sehr zufrieden! (Bernd Joschko)

 

Was der SÜDKURIER nicht meldet, sind die nichtvorhandenen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Synergetik Therapie ist an sich nicht strafbar, der Synergetik Therapeut hat sich nichts zu Schulden kommen lassen.

Hier die kritischen Fragen des RA Elbs an den Staatsanwalt und Richter: Hier klicken