Das Regierungspräsidum (RP) Darmstadt

"beschäftigt" sich seit dem Jahre 2000 mit der Einordnung und Abgrenzung der Synergetik Therapie - doch bis heute gibt es keine klare Abgrenzung. (11 Jahre !!!) Stattdessen versucht das RP (Dezernat II/24 Justiziarin Garmin-Flach, Dr. Beile und der Abteilungsleiter Christian Dornblüth) ) heute die komplette Methode unter den großen HP zu stellen, weil wir damit ja alle Krankheiten erreichen können, wie das BVerwG richtig feststellte. (Selbstheilung erreicht alle Krankheiten! - so wie Sport für alle gesund ist).

Rundverfügung vom April 2011

Damit wäre erstmalig etwa 90% aller Synergetik Therapeuten und Synergetik Profiler unter ein Berufsverbot gestellt - bzw. innere Selbsterfahrung und Innenweltreisen dürften nur noch von Ärzten und Heilpraktikern angeboten werden. Verrückte Welt. Wir lassen dies jetzt wieder höchstrichterlich klären. Das BVerwG erwarftet uns schon dazu, wie es uns mitteilte.

Wir leben in einem Rechtsstaat und wir fordern Rechtsklarheit. Der sog. "graue Markt" extistiert aus einer Willkürhaltung der Behörden, und nicht weil es Menschen gibt, die heilen wollen und ihre Grenze nicht kennen. Es darf nicht sein, das ständig der Staatsanwalt kommen kann und somit Dauerangst" verbreitet einst wie die Stasi im Osten.