Salzgitter hält sich nicht an die Grundgesetze. BVerfG hatte extra 2004 "Spirituelles Heilen" vom HP-Schein freigestellt.
- BVerfG 2004 pdf
Stadt Salzgitter
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Gesundheit (Gesundheitsamt)
Informationen für die Erteilung einer Erlaubnis nach dem
Heilpraktikergesetz
Stand: 20. Oktober 2009
Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig
vorgenommene Tätigkeit zur
Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden
bei
Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird.
Auf die Art der angewandten Heil- und Behandlungsmethode kommt es dabei nicht
an. z.B.
Blutegeltherapie, Sauerstofftherapie, Pendeln, Psychotherapie
und Reiki, sind Ausübung der
Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes. Das Gesetz macht dabei keinen
Unterschied, ob
es sich bei den Krankheiten und Leiden um rein körperliche oder aber um
solche auch oder ausschließlich
seelischer Natur handelt.
Es ist auch nicht wichtig, ob "richtige" Diagnosen medizinischer Art
gestellt oder entsprechende
Ratschläge erteilt werden. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit oder
Methode auf Heilung oder
Linderung von Krankheiten, Schmerzen und Leiden abzielt bzw. beim Behandelten
dieser Eindruck
erweckt wird. Ausübung der Heilkunde liegt also auch vor, wenn von körperlichen
Schmerz- oder Leidenszuständen mit vermeintlichen oder vorgetäuschten
übersinnlichen Kräften
geheilt werden soll.
HP-MERKBLATT - pdf von Salzgitter