Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz
Schleswig-Holstein
Aktenzeichen: LD4-71.02/05.24
Ansprechpartner: Herr Gundermann
Datum: 29. September 2005-11-10
Anwendbarkeit von § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB auf Synergetik Therapeutinnen
und Therapeuten
Ihr Schreiben vom 14.09.2005-11-10
Sehr geehrte Frau Eymann,
Herr Dr. Weichert hat mich gebeten, Ihr o. g. Schreiben zu beantworten. Sie
legen darin dar, welche Probleme sich daraus ergeben, dass nach einer Entscheidung
des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes der § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht
auf Ihre Berufsgruppe zur Anwendung kommen soll.
Ihre Besorgnisse im Hinblick auf die Geheimnisse der bei den Synergetik-Therapeutinnen
und Therapeuten in Behandlung befindlichen Personen sind für mich durchaus
nachvollziehbar. Leider muss ich Ihnen allerdings mitteilen, dass das Unabhängige
Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein im Rahmen seiner ihm gesetzlich
zugewiesenen Aufgaben keine Möglichkeit sieht, im vorliegenden Fall für
Sie tätig zu werden. Weder besteht ein räumlicher Bezug zum Land Schleswig-Holstein,
noch kann von hier aus eine Entscheidung eines Bayerischen Obergerichts in Frage
gestellt werden.
Es tut mir leid, Ihnen in dieser Sache nicht weiterhelfen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Lukas Gundermann