Ein Artikel von MEDICUS-Consult (Auszüge):

Wird der Heilpraktiker zum “Schmalspur-Arzt” ?

Bis 1939 wurde die nichtärztliche Heilkunde nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung ausgeübt. Reste dieses Denkens finden wir auch heute noch darin, beispielsweise daß der Schönheitspfleger (Kosmetiker) noch immer ein der Gewerbeordnung unterliegendes handwerksähnliches Gewerbe ist. Ähnliches gilt auch für den Leichenbestatter. 1939 schufen dann die Nationalsozialisten das Heilpraktikergesetz, vorallem um jüdischen Ärzten, denen sie die Approbation entzogen, den Zugang zum Heilen zu erschweren.

Nach dem Krieg wurde das Heilpraktikergesetz relativ liberal gehandhabt und die ordnungsbehörliche Zulassung als Heilpraktiker beschränkte sich darauf, den Anwärter zu überprüfen, ob er sich an die Behandlungsverbote für bestimmte Krankheiten (Zahnheilkunde, Geburtshilfe, Geschlechtskrankheiten, Seuchen u.a.) halten würde und sie vor allem erkennen kann. Noch 1957 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß bei der fachlichen Überprüfung der Heilpraktiker zur Zulassung nur das überprüft werden dürfe, was Schaden für die Volksgesundheit abwendet.

Was allerdings der Volksgesundheit schadet, bestimmt die Schulmedizin. Und der ist der Heilpraktiker ein Dorn im Auge, so daß deren Meinung auf den Punkt zu bringen ist, daß eigentlich der Heilpraktiker selbst der Volksgesundheit schadet. Wobei - läßt man die letzten 50 Jahre Revue passieren - alle volksmedizinischen Innovationen entweder von der Pharmaindustrie oder von den Heilpraktikern kamen. Ohne Heilpraktiker gäbe es keine Akupunktur, keine Homöopathie, keine Neuraltherapie, keine Ganzheitsmedizin und vor allem keine Kraftfeldtherapie. Unsere Erkenntnisse des Immunsystems sind weitgehend von Heilpraktikern geschaffen worden.

Viele dieser alternativen Methoden sind heute schulmedizinischer Standard, nachdem sie jahrelang bekämpft wurden. Auf der anderen Seite haben natürlich auch die Heilpraktiker traditionell-medizinische Hilfsmittel angenommen. Natürlich bekommt er seine Erkenntnisse nicht nur aus seinem Feeling und der Iris-Diagnose, sondern auch von den Blutwerten und den Ultraschall-Untersuchungen.

Nur: Damit kann mehr sehr leicht auf die bequeme Bahn geraten, das Gespür für das Problem, das unbeweisbar aus dem Inneren kommt, durch einen Computerausdruck der Blutwerte zu ersetzen. Und so sind heute rund 80% aller Heilpraktiker nicht mehr Heiler aus Berufung und aus dem Gespür, sondern Schmalspur-Ärzte mit Bestellpraxis.
Wenn heute in Niedersachsen Langzeitarbeitslose in einem Lehrgang zum Heilpraktiker umgeschult werden, dann ist das mit Sicherheit gut für die Arbeitslosenstatistik, weniger gut für das Heilpraktiker-Image. Ein gerütteltes Maß an Mitschuld tragen hier die Heilpraktiker- Verbände, die unter dem Deckmantel der "Qualitäts-Steigerung" Aus- und Fortbildungen für Hinz und Kunz forcieren. Wer darüber diskutiert, ob man Akupunktur in 600, 900 oder 1200 Stunden lernen könne, sollte es bleiben lassen. Wer sein Gefühl und für die Begabung hierfür nicht in kurzer Zeit realisieren kann, sollte sich anderen Verfahren zuwenden.

Wir haben die Erfahrung gemacht, daß viele ihre heilerische Gabe allein durch die notwendige Vorbereitung zur staatlichen Überprüfung einbüßen, wenn sie mit schulmedizinischen Flachheiten vollgepfropft werden. Insofern achten wir sehr genau, dem Aspiranten den Unterschied zwischen der Aufgabe als Heilpraktiker und den Erfordernissen der Überprüfungsvorbereitung klarzumachen. Insofern ist die Aussage WIR BILDEN ZUM HEILPRAKTIKER AUS, grottenfalsch.
Die Vorbereitung zur Prüfung ist heute lupenrein schulmedizinisch. Sie umfaßt die Bereiche Anatomie, Physologie, Pathologie, Infektionslehre, Gesetzeskunde, Notfallmedizin, Untersuchungsmethoden, Hygienie und neuerdings auch Pflanzenkunde, Gynäkologie, Urologie.

Die Befürworter dieser umfassenden schulmedizinischen Ausbildung argumentieren damit, daß der Bewerber diagnosefest sein muß, um erkennen zu können, welche Krankheiten er nicht behandeln darf. Und vorallem muß er wissen, wann er den schulmedizinischen Weg verläßt und sich auf ein brüchiges Eis der alternativen Medizin begibt.

Und da kommen wir zum Problem, das auch Ärzte haben: Nämlich daß sie in juristischen Zwängen gefangen sind. Kommt ein operierter Krebspatient zum Arzt, wird der ihm Chemotherapie verordnen. Auch wenn er selbst überzeugt ist, daß er damit nicht heilt, sondern das Immunsystem zerstört. Verschreibt er Chemotherapie, geht er kein rechtliches Risiko ein. Denn das ist eben schulmedizinischer Standard und niemand wird ihm einen Vorwurf machen können, wenn der Patient schwächelt und stirbt.
Verschreibt er nicht Chemotherapie, sondern stärkt das Immunsystem, wird der Patient möglicherweise noch Jahrzehnte leben. Wenn nicht, dann hat eben der Arzt einen Fachfehler gemacht und kann in Schwierigkeiten kommen.

Und so ist es nicht verwunderlich, daß sich auch viele Heilpraktiker in die bequeme Sicherheit eines schulmedizinischen Rahmens flüchten und unter Verzicht auf alternativmedizinische Experimente lieber ruhig schlafen und dann eben nicht Heilpraktiker sondern Schmalspurarzt sind.
Nach der Heilpraktiker-Zulassung das Praxisschild an die Tür zu nageln, ist noch kein Garantieschein für einen wirschaftlichen Erfolg als Heilpraktiker. Einen Akupunktur-Kurs bei einem Chinesen mit SEHR GUT absolviert zu haben, ist noch kein Grund, daß die Patienten die Tür einrennen.

Und so gibt es viele Heilpraktiker, die sehr viel Geld verdienen und noch mehr Heilpraktiker, die sich das Rauchen nicht aus Gründen der Gesundheit abgewohnt haben, sondern wegen Geldmangels. Dabei sind diejenigen, denen es schlecht geht, nicht die schlechtesten. Heilpraktiker und denen es gut geht, nicht unbedingt die Leuchten.
Heilpraktikern sind die Töpfe der gesetzlichen Krankenkassen verschlossen und Krankschreiben können sie auch nicht. Insofern sind sie auf Patienten angewiesen, die gesund werden wollen und dafür auch noch Geld zu zahlen bereit sind.

Der Heilpraktiker hat in der allgemeinen Auffassung ein ausgezeichnetes Image als Heiler - ein besseres als der schuldmedizinisch orientierte Arzt. Diesem Anspruch muß er aber auch gerecht werden. Bessere - möglichst ganzheitliche - Diagnosen und wirksamere Therapien. Dies erreicht der Heilpraktiker nicht damit, daß er wissens- und technikmäßig mit den Ärzten zu konkurrieren versucht, denn dabei muß er zwangsläufig unterliegen. Die Gnade und die Gabe des Heilens kann man nicht lernen aber sehr leicht VER-lernen, nämlich durch schulmedizinische Selbsterklärungen kaputt machen.

Der fehlende Mut zu alternativen Heilmethoden ist einer der Hauptgründe für das wirtschaftliche unbefriedigende Abschneiden vieler Heilpraktiker. MEDICUS-Consult ist die betriebswirtschaftliche Anlauf-, Beratungs- und Betreuungsstelle auch für Heilpraktiker und wir sind immer wieder überrascht, wie schnell Heilpraktiker vergessen, was sie sind, nämlich Heiler und nicht Bewahrer einer (schulmedizinischen) Heilkunde. So wie der Arzt eben ein Medikament verschreibt, so sind viele Heilpraktiker heute ohne viel Nachdenken bereit, einfach routinemäßig Akupunkturnadeln zu setzen oder ein h omöopathisches Medikament zu verordnen.
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Es gibt aber auch falsche Wege. Beispielsweise das Träumen vieler Heilpraktiker davon, daß die Krankenkassen die Behandlung bezahlen. Soweit private Kassen dies tun, hat sich gezeigt, daß damit die Stärken des Heilpraktikers kontraproduktiv beeinflußt werden. Das positive Image der Heilpraktiker ist auch damit begründet, daß er einen Patientenkreis bekommt, der gesundheits- und behandlungsbewußt ist und dafür bezahlt. Geht das auf Krankenschein, wird vieles kaputtgemacht.
....Der Heilpraktiker hat seine gesundheitspolitische Berechtigung und er hat auch gute wirtschaftliche Prognosen. Wenn er engagierter Alternativmediziner oder noch besser motivierter Heiler sein will und nicht ein Schmalspurarzt, der nur deshalb Heilpraktiker wurde, weil der numerus clausus nicht zum Medizinstudium reichte,

Synergetik Therapeuten arbeiten nicht mit Symptomen und können auch daher keine Fehler machen. Allein die Zugehörigkeit zu einem Beruf, der offiziell heilen darf, vermeidet nicht unbedingt gefahren und massive Fehler. Der Ansatz der Symptomauflösung ist grundsätzlich ungefährlicher und Selbstheilung wird nicht von anderen Berufen angeboten.

 


Schreckliche Irrtümer der Medizin -

Nicht nur Einzelfälle, sondern System JEDE DRITTE ARZT-DIAGNOSE IST FALSCH !
Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Empirische Medizin. Daß es nicht an der Unfähigkeit der Ärzte liegt, sondern an den Zwängen eines schulmedizinischen Systems möge an folgenden Beispielen, die vom IEM uns zugeleitet worden sind, erläutern:

Je mehr die Arbeit des Instituts für Empirische Medizin in die Breite und ins Detail geht, desto mehr kristallisiert sich heraus, daß die Irrtümer der Medizin nicht Einzelfälle sind, sondern System haben. Denn die Medizin hat sich dazu entwickelt, Symptome zu diagnostizieren und nicht Krankheiten und diese einfach wegzutherapieren, ohne die Krankheit wirklich zu erkennen oder anzutasten. Bedauerlicherweise ist auch die Alternative Medizin in diese Falle getappt, vor allem die Heilpraktiker.
Hier zwei ganz typische Beispiele, die deshalb besonders eindrucksvoll sind, weil sie sich tagtäglich wiederholen und auf dem Friedhof enden können.


Beispiel 1: Ein 50-jähriger Mann kommt zum Arzt, weil er sich verbraucht fühlt. Morgendliche Antriebsschwäche, Anfälle von Schwarzwerden vor den Augen, verminderte körperliche Leistungsfähigkeit. Der Mann ist selbständiger Handwerker, arbeitet fast rund um die Uhr, hat 95 Kilo bei einer Größe von 1,75 und raucht etwa 30 Zigaretten täglich. Der Arzt ist ein gründlicher Arzt, er tippt nicht auf das Naheliegende, nämlich Kreislaufprobleme. Nein, er macht einen ausführlichen Check mit Blutuntersuchung und allem drum und dran. Dabei gibt es nichts auffälliges, also Kreislauf. Der Patient bekommt ein Herzmedikament und ein Diätprogramm zum Abnehmen. Dazu die Empfehlung, weniger zu Rauchen und weniger zu arbeiten. Der Mann speckt 15 Kilo ab, an seinem Zustand ändert sich nichts. Er geht zum Heilpraktiker. Wieder erwischt er einen gründlichen, der auch eine Blutuntersuchung macht und dann das schwache Herz mit Akupunktur und Hoömopathie behandelt. An einem heißen Sommertag bricht der Mann zusammen. Der erwartete Herzinfarkt scheint da zu sein. Im Krankenhaus diagnostiziert man dann ein hervorragendes Herz, keinen Infarkt aber abenteuerlich hohe Zuckerwerte. Der Mann ist schlicht und einfach unbehandeltet Diabetiker. Warum haben weder Arzt noch Heilpraktiker in den Blutwerten Zucker gefunden? Ganz einfach, weil es üblich ist, die Blutentnahme nüchtern durchzuführen. Und wenn man abends wenig ißt, ist der Überzucker in der Nacht abgebaut worden und in den Nüchternblutwerten gibt es keinen Zucker...

Der Mann ist jetzt auf Tabletten eingestellt, hält eine Zuckerfrei -Diät und seine Herzbeschwerden. sind wie weggeblasen.

 



Beispiel 2: Eine 60-jährige Frau leidet an höllischen Schmerzen im Hüftgelenk. Zeitweise kann sie weder gehen noch sitzen oder liegen. Sie läuft beim Heilpraktiker auf. Der schließt zunächst durch entsprechende Untersuchungen Rheuma aus und empfiehlt ergänzende ärtzliche Untersuchungen beim Neurologen und Orthopäden. Zwischenzeitlich behandelt er die Schmerzen mit Akupunktur und Neuraltherapie. Weder Neurologe noch Orthopäde können signifikantes feststellen, die Behandlungen bringen keinen durchschlagenden Erfolg. Als die Schmerzen wieder unerträglich werden, schreibt die Hausärztin einen Stapel neuerlicher Überweisungen aus und behandelt mit einem Schmerzmittel in Tablettenform. Bei der Untersuchung durch einen Internisten (aufgrund der Überweisung der Ärztin) stellt dieser einen bedrohlich niedrigen Blutdruck fest und verschreibt Kreislaufmittel. Dazu die üblichen Empfehlungen: Abnehmen, mehr Sport, weniger Rauchen...

In den nächsten Tagen wird das Blutdruckverhalten dramatisch. Schließlich muß eines Abends der Notarzt gerufen werden. Er gibt eine kreislaufstärkende Spritze und fährt wieder. Einziger Kommentar: Wir haben Kreislaufwetter. Nächsten Morgen schleppt sie ihr Mann mit letzter Kraft zum Heilpraktiker. Der diagnostiziert Entzündungen, Blutungen und Teerstuhl. Die Frau wird ins Krankhaus gebracht, wo sich die Diagnose bestätigt: Sie hat akute Magenblutungen, hervorgerufen durch die Schmerzmittel (fast alle Schmerzmittel dürfen bei einem zu Magenblutungen neigenden Magen nicht genommen werden - die Frau litt früher an Magenentzündungen, die Hausärztin hatte dies bei der Aufnahme der Krankengeschichte verschlafen). Durch diese Magenblutungen rann das Blut in den Darm und daher der dramatisch absinkende Blutdruck. Sowohl Internist als auch Notarzt haben dies nicht erkannt und durch Mittel zur Kreislaufstärkung dies auch noch beschleunigt.

Damit könnte die Geschichte zu Ende sein, ist sie aber nicht, denn die Schmerzen am Hüftgelenk ließen sich auch dadurch nicht beeindrucken, es war weiter die Hölle. Obwohl das Beratungsangebot des Institus für Empirische Medizin noch nicht öffentlich ist, kam sie durch den Heilpraktiker in einen Testdurchlauf. Sie erhielt die Empfehlung auf eine Ergänzung durch drei Tabletten Magnesium täglich. Nach drei Tagen berichtete sie begeistert über eine deutliche Besserung der Schmerzen. Nach einer Woche jedoch die Hiobsbotschaft: Die Schmerzen waren wieder da. Wieder erfolgte ein Durchlauf der Patientendaten durch die Computer des Instituts und siehe da: Wieder war es der Internist, der einen schrecklichen Fehler machte: Zur Blutbildung nach dem Blutverlust hatte er ein Eisenpräparat verschrieben. Nun darf Magnesium nicht gleichzeitig mit Eisen eingenommen werden, zwischen den Einnahmen müssen mindestens 4 Stunden liegen, da sich diese beiden Präparate gegenseitig “auffressen”. Nachdem die Patientin das Eisenpräparat abgesezt hatte, ging es aufwärts. Bei einer Weiterverwendung des Magnesiumpräparats sind die Schmerzen des Hüftgelenks wie weggeblasen.

**** Ende Zitat IEM ****

 


Da es im Erstgespräch keine Diagnose, keine Therapievorschläge und keinen Behandlungsplan geben kann, ist auch der Kostenrahmen weder abseh- noch diskutierbar. Es ist ein durchgängiges Problem der Heilpraktiker, ein meist etwas beschädigtes Verhältnis zur Honorierung ihrer Tätigkeit zu haben. Der Heilpraktiker muß verinnerlichen, daß wir in der medizinischen Versorgung der Bevölkerung ein Mehrklassen-System haben und daß der Heilpraktiker in einer Klasse tätig ist, die von seinen Kunden bewußt gewählt wird, weil man in dieser Gesundheit kaufen kann. Hier die Begriffe 'Kunden' und 'kaufen' zu verwenden, mag für viele Heilpraktiker ungewohnt sein und ein ungutes Gefühl auslösen.

Alle Versuche, sich hier um die Realitäten herumzumogeln und um den heißen Brei herumzureden führen vom Heilpraktiker-Selbstverständnis hin zum 'billigen Schmalspur- Arzt“. Zunächst einmal die gesetzlichen Grundlagen. Der 'Behandlungsvertrag' des Heilpraktikers (aber auch des Arztes) gehört in der rechtlichen Einordnung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Dienstvertrag. Zum Unterschied zum Werkvertrag, bei dem es bezüglich der Vergütung auf einen Erfolg ankommt, haben wir beim Dienstvertrag eine Trennung zwischen (ordnungsgemäß geleisteten) Diensten und Vergütung. Im Behandlungsvertrag, der ein Dienstvertrag ist, sagt der Heilpraktiker die Leistung der Dienste (Behandlung) zu, der Patient die vereinbarte Vergütung. (§ 611 Absatz 1)

Für den Behandlungsvertrag gibt es keine gesetzlichen Formvorschriften. Er entsteht durch sogenanntes 'schlüssiges Verhalten' wenn sich der Patient in die Behandlung begibt. Nach dem juristischen Selbstverständnis kommt es zu einem Vertrag durch schlüssiges Verhalten dann, wenn sich die Vertragsparteien über die wesentlichen Eckwerte des Vertrages geeinigt haben und sie willens sind, diesen Vertrag zu erfüllen.