Ein Artikel von MEDICUS-Consult (Auszüge):
Wird der Heilpraktiker zum “Schmalspur-Arzt” ?
Bis 1939 wurde die nichtärztliche Heilkunde nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung
ausgeübt. Reste dieses Denkens finden wir auch heute noch darin, beispielsweise
daß der Schönheitspfleger (Kosmetiker) noch immer ein der Gewerbeordnung
unterliegendes handwerksähnliches Gewerbe ist. Ähnliches gilt auch
für den Leichenbestatter. 1939 schufen dann die Nationalsozialisten das
Heilpraktikergesetz, vorallem um jüdischen Ärzten, denen sie die Approbation
entzogen, den Zugang zum Heilen zu erschweren.
Nach dem Krieg wurde das Heilpraktikergesetz relativ liberal gehandhabt und
die ordnungsbehörliche Zulassung als Heilpraktiker beschränkte sich
darauf, den Anwärter zu überprüfen, ob er sich an die Behandlungsverbote
für bestimmte Krankheiten (Zahnheilkunde, Geburtshilfe, Geschlechtskrankheiten,
Seuchen u.a.) halten würde und sie vor allem erkennen kann. Noch 1957 hat
das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß bei der fachlichen Überprüfung
der Heilpraktiker zur Zulassung nur das überprüft werden dürfe,
was Schaden für die Volksgesundheit abwendet.
Was allerdings der Volksgesundheit schadet, bestimmt die Schulmedizin. Und der
ist der Heilpraktiker ein Dorn im Auge, so daß deren Meinung auf den Punkt
zu bringen ist, daß eigentlich der Heilpraktiker selbst der Volksgesundheit
schadet. Wobei - läßt man die letzten 50 Jahre Revue passieren -
alle volksmedizinischen Innovationen entweder von der Pharmaindustrie oder von
den Heilpraktikern kamen. Ohne Heilpraktiker gäbe es keine Akupunktur,
keine Homöopathie, keine Neuraltherapie, keine Ganzheitsmedizin und vor
allem keine Kraftfeldtherapie. Unsere Erkenntnisse des Immunsystems sind weitgehend
von Heilpraktikern geschaffen worden.
Viele dieser alternativen Methoden sind heute schulmedizinischer Standard, nachdem
sie jahrelang bekämpft wurden. Auf der anderen Seite haben natürlich
auch die Heilpraktiker traditionell-medizinische Hilfsmittel angenommen. Natürlich
bekommt er seine Erkenntnisse nicht nur aus seinem Feeling und der Iris-Diagnose,
sondern auch von den Blutwerten und den Ultraschall-Untersuchungen.
Nur: Damit kann mehr sehr leicht auf die bequeme Bahn geraten, das Gespür
für das Problem, das unbeweisbar aus dem Inneren kommt, durch einen Computerausdruck
der Blutwerte zu ersetzen. Und so sind heute rund 80% aller Heilpraktiker nicht
mehr Heiler aus Berufung und aus dem Gespür, sondern Schmalspur-Ärzte
mit Bestellpraxis.
Wenn heute in Niedersachsen Langzeitarbeitslose in einem Lehrgang zum Heilpraktiker
umgeschult werden, dann ist das mit Sicherheit gut für die Arbeitslosenstatistik,
weniger gut für das Heilpraktiker-Image. Ein gerütteltes Maß
an Mitschuld tragen hier die Heilpraktiker- Verbände, die unter dem Deckmantel
der "Qualitäts-Steigerung" Aus- und Fortbildungen für Hinz
und Kunz forcieren. Wer darüber diskutiert, ob man Akupunktur in 600, 900
oder 1200 Stunden lernen könne, sollte es bleiben lassen. Wer sein Gefühl
und für die Begabung hierfür nicht in kurzer Zeit realisieren kann,
sollte sich anderen Verfahren zuwenden.
Wir haben die Erfahrung gemacht, daß viele ihre heilerische Gabe allein
durch die notwendige Vorbereitung zur staatlichen Überprüfung einbüßen,
wenn sie mit schulmedizinischen Flachheiten vollgepfropft werden. Insofern achten
wir sehr genau, dem Aspiranten den Unterschied zwischen der Aufgabe als Heilpraktiker
und den Erfordernissen der Überprüfungsvorbereitung klarzumachen.
Insofern ist die Aussage WIR BILDEN ZUM HEILPRAKTIKER AUS, grottenfalsch.
Die Vorbereitung zur Prüfung ist heute lupenrein schulmedizinisch. Sie
umfaßt die Bereiche Anatomie, Physologie, Pathologie, Infektionslehre,
Gesetzeskunde, Notfallmedizin, Untersuchungsmethoden, Hygienie und neuerdings
auch Pflanzenkunde, Gynäkologie, Urologie.
Die Befürworter dieser umfassenden schulmedizinischen Ausbildung argumentieren
damit, daß der Bewerber diagnosefest sein muß, um erkennen zu können,
welche Krankheiten er nicht behandeln darf. Und vorallem muß er wissen,
wann er den schulmedizinischen Weg verläßt und sich auf ein brüchiges
Eis der alternativen Medizin begibt.
Und da kommen wir zum Problem, das auch Ärzte haben: Nämlich daß
sie in juristischen Zwängen gefangen sind. Kommt ein operierter Krebspatient
zum Arzt, wird der ihm Chemotherapie verordnen. Auch wenn er selbst überzeugt
ist, daß er damit nicht heilt, sondern das Immunsystem zerstört.
Verschreibt er Chemotherapie, geht er kein rechtliches Risiko ein. Denn das
ist eben schulmedizinischer Standard und niemand wird ihm einen Vorwurf machen
können, wenn der Patient schwächelt und stirbt.
Verschreibt er nicht Chemotherapie, sondern stärkt das Immunsystem, wird
der Patient möglicherweise noch Jahrzehnte leben. Wenn nicht, dann hat
eben der Arzt einen Fachfehler gemacht und kann in Schwierigkeiten kommen.
Und so ist es nicht verwunderlich, daß sich auch viele Heilpraktiker in
die bequeme Sicherheit eines schulmedizinischen Rahmens flüchten und unter
Verzicht auf alternativmedizinische Experimente lieber ruhig schlafen und dann
eben nicht Heilpraktiker sondern Schmalspurarzt sind.
Nach der Heilpraktiker-Zulassung das Praxisschild an die Tür zu nageln,
ist noch kein Garantieschein für einen wirschaftlichen Erfolg als Heilpraktiker.
Einen Akupunktur-Kurs bei einem Chinesen mit SEHR GUT absolviert zu haben, ist
noch kein Grund, daß die Patienten die Tür einrennen.
Und so gibt es viele Heilpraktiker, die sehr viel Geld verdienen und noch mehr
Heilpraktiker, die sich das Rauchen nicht aus Gründen der Gesundheit abgewohnt
haben, sondern wegen Geldmangels. Dabei sind diejenigen, denen es schlecht geht,
nicht die schlechtesten. Heilpraktiker und denen es gut geht, nicht unbedingt
die Leuchten.
Heilpraktikern sind die Töpfe der gesetzlichen Krankenkassen verschlossen
und Krankschreiben können sie auch nicht. Insofern sind sie auf Patienten
angewiesen, die gesund werden wollen und dafür auch noch Geld zu zahlen
bereit sind.
Der Heilpraktiker hat in der allgemeinen Auffassung ein ausgezeichnetes Image
als Heiler - ein besseres als der schuldmedizinisch orientierte Arzt. Diesem
Anspruch muß er aber auch gerecht werden. Bessere - möglichst ganzheitliche
- Diagnosen und wirksamere Therapien. Dies erreicht der Heilpraktiker nicht
damit, daß er wissens- und technikmäßig mit den Ärzten
zu konkurrieren versucht, denn dabei muß er zwangsläufig unterliegen.
Die Gnade und die Gabe des Heilens kann man nicht lernen aber sehr leicht VER-lernen,
nämlich durch schulmedizinische Selbsterklärungen kaputt machen.
Der fehlende Mut zu alternativen Heilmethoden ist einer der Hauptgründe
für das wirtschaftliche unbefriedigende Abschneiden vieler Heilpraktiker.
MEDICUS-Consult ist die betriebswirtschaftliche Anlauf-, Beratungs- und Betreuungsstelle
auch für Heilpraktiker und wir sind immer wieder überrascht, wie schnell
Heilpraktiker vergessen, was sie sind, nämlich Heiler und nicht Bewahrer
einer (schulmedizinischen) Heilkunde. So wie der Arzt eben ein Medikament verschreibt,
so sind viele Heilpraktiker heute ohne viel Nachdenken bereit, einfach routinemäßig
Akupunkturnadeln zu setzen oder ein h omöopathisches Medikament zu verordnen.
....
Es gibt aber auch falsche Wege. Beispielsweise das Träumen vieler Heilpraktiker
davon, daß die Krankenkassen die Behandlung bezahlen. Soweit private Kassen
dies tun, hat sich gezeigt, daß damit die Stärken des Heilpraktikers
kontraproduktiv beeinflußt werden. Das positive Image der Heilpraktiker
ist auch damit begründet, daß er einen Patientenkreis bekommt, der
gesundheits- und behandlungsbewußt ist und dafür bezahlt. Geht das
auf Krankenschein, wird vieles kaputtgemacht.
....Der Heilpraktiker hat seine gesundheitspolitische Berechtigung und er hat
auch gute wirtschaftliche Prognosen. Wenn er engagierter Alternativmediziner
oder noch besser motivierter Heiler sein will und nicht ein Schmalspurarzt,
der nur deshalb Heilpraktiker wurde, weil der numerus clausus nicht zum Medizinstudium
reichte,
Synergetik Therapeuten arbeiten nicht mit Symptomen und können auch daher keine Fehler machen. Allein die Zugehörigkeit zu einem Beruf, der offiziell heilen darf, vermeidet nicht unbedingt gefahren und massive Fehler. Der Ansatz der Symptomauflösung ist grundsätzlich ungefährlicher und Selbstheilung wird nicht von anderen Berufen angeboten.
Schreckliche Irrtümer der
Medizin -
Nicht nur Einzelfälle, sondern System JEDE DRITTE ARZT-DIAGNOSE
IST FALSCH !
Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Empirische Medizin. Daß
es nicht an der Unfähigkeit der Ärzte liegt, sondern an den Zwängen
eines schulmedizinischen Systems möge an folgenden Beispielen, die vom
IEM uns zugeleitet worden sind, erläutern:
Je mehr die Arbeit des Instituts für Empirische Medizin in die Breite und
ins Detail geht, desto mehr kristallisiert sich heraus, daß die Irrtümer
der Medizin nicht Einzelfälle sind, sondern System haben. Denn die Medizin
hat sich dazu entwickelt, Symptome zu diagnostizieren und nicht Krankheiten
und diese einfach wegzutherapieren, ohne die Krankheit wirklich zu erkennen
oder anzutasten. Bedauerlicherweise ist auch die Alternative Medizin in diese
Falle getappt, vor allem die Heilpraktiker.
Hier zwei ganz typische Beispiele, die deshalb besonders eindrucksvoll sind,
weil sie sich tagtäglich wiederholen und auf dem Friedhof enden können.
Beispiel 1: Ein 50-jähriger Mann kommt zum Arzt, weil er sich verbraucht
fühlt. Morgendliche Antriebsschwäche, Anfälle von Schwarzwerden
vor den Augen, verminderte körperliche Leistungsfähigkeit. Der Mann
ist selbständiger Handwerker, arbeitet fast rund um die Uhr, hat 95 Kilo
bei einer Größe von 1,75 und raucht etwa 30 Zigaretten täglich.
Der Arzt ist ein gründlicher Arzt, er tippt nicht auf das Naheliegende,
nämlich Kreislaufprobleme. Nein, er macht einen ausführlichen Check
mit Blutuntersuchung und allem drum und dran. Dabei gibt es nichts auffälliges,
also Kreislauf. Der Patient bekommt ein Herzmedikament und ein Diätprogramm
zum Abnehmen. Dazu die Empfehlung, weniger zu Rauchen und weniger zu arbeiten.
Der Mann speckt 15 Kilo ab, an seinem Zustand ändert sich nichts. Er geht
zum Heilpraktiker. Wieder erwischt er einen gründlichen, der auch eine
Blutuntersuchung macht und dann das schwache Herz mit Akupunktur und Hoömopathie
behandelt. An einem heißen Sommertag bricht der Mann zusammen. Der erwartete
Herzinfarkt scheint da zu sein. Im Krankenhaus diagnostiziert man dann ein hervorragendes
Herz, keinen Infarkt aber abenteuerlich hohe Zuckerwerte. Der Mann ist schlicht
und einfach unbehandeltet Diabetiker. Warum haben weder Arzt noch Heilpraktiker
in den Blutwerten Zucker gefunden? Ganz einfach, weil es üblich ist, die
Blutentnahme nüchtern durchzuführen. Und wenn man abends wenig ißt,
ist der Überzucker in der Nacht abgebaut worden und in den Nüchternblutwerten
gibt es keinen Zucker...
Der Mann ist jetzt auf Tabletten eingestellt, hält eine Zuckerfrei -Diät
und seine Herzbeschwerden. sind wie weggeblasen.
Beispiel 2: Eine 60-jährige Frau leidet an höllischen Schmerzen im
Hüftgelenk. Zeitweise kann sie weder gehen noch sitzen oder liegen. Sie
läuft beim Heilpraktiker auf. Der schließt zunächst durch entsprechende
Untersuchungen Rheuma aus und empfiehlt ergänzende ärtzliche Untersuchungen
beim Neurologen und Orthopäden. Zwischenzeitlich behandelt er die Schmerzen
mit Akupunktur und Neuraltherapie. Weder Neurologe noch Orthopäde können
signifikantes feststellen, die Behandlungen bringen keinen durchschlagenden
Erfolg. Als die Schmerzen wieder unerträglich werden, schreibt die Hausärztin
einen Stapel neuerlicher Überweisungen aus und behandelt mit einem Schmerzmittel
in Tablettenform. Bei der Untersuchung durch einen Internisten (aufgrund der
Überweisung der Ärztin) stellt dieser einen bedrohlich niedrigen Blutdruck
fest und verschreibt Kreislaufmittel. Dazu die üblichen Empfehlungen: Abnehmen,
mehr Sport, weniger Rauchen...
In den nächsten Tagen wird das Blutdruckverhalten dramatisch. Schließlich
muß eines Abends der Notarzt gerufen werden. Er gibt eine kreislaufstärkende
Spritze und fährt wieder. Einziger Kommentar: Wir haben Kreislaufwetter.
Nächsten Morgen schleppt sie ihr Mann mit letzter Kraft zum Heilpraktiker.
Der diagnostiziert Entzündungen, Blutungen und Teerstuhl. Die Frau wird
ins Krankhaus gebracht, wo sich die Diagnose bestätigt: Sie hat akute Magenblutungen,
hervorgerufen durch die Schmerzmittel (fast alle Schmerzmittel dürfen bei
einem zu Magenblutungen neigenden Magen nicht genommen werden - die Frau litt
früher an Magenentzündungen, die Hausärztin hatte dies bei der
Aufnahme der Krankengeschichte verschlafen). Durch diese Magenblutungen rann
das Blut in den Darm und daher der dramatisch absinkende Blutdruck. Sowohl Internist
als auch Notarzt haben dies nicht erkannt und durch Mittel zur Kreislaufstärkung
dies auch noch beschleunigt.
Damit könnte die Geschichte zu Ende sein, ist sie aber nicht, denn die
Schmerzen am Hüftgelenk ließen sich auch dadurch nicht beeindrucken,
es war weiter die Hölle. Obwohl das Beratungsangebot des Institus für
Empirische Medizin noch nicht öffentlich ist, kam sie durch den Heilpraktiker
in einen Testdurchlauf. Sie erhielt die Empfehlung auf eine Ergänzung durch
drei Tabletten Magnesium täglich. Nach drei Tagen berichtete sie begeistert
über eine deutliche Besserung der Schmerzen. Nach einer Woche jedoch die
Hiobsbotschaft: Die Schmerzen waren wieder da. Wieder erfolgte ein Durchlauf
der Patientendaten durch die Computer des Instituts und siehe da: Wieder war
es der Internist, der einen schrecklichen Fehler machte: Zur Blutbildung nach
dem Blutverlust hatte er ein Eisenpräparat verschrieben. Nun darf Magnesium
nicht gleichzeitig mit Eisen eingenommen werden, zwischen den Einnahmen müssen
mindestens 4 Stunden liegen, da sich diese beiden Präparate gegenseitig
“auffressen”. Nachdem die Patientin das Eisenpräparat abgesezt
hatte, ging es aufwärts. Bei einer Weiterverwendung des Magnesiumpräparats
sind die Schmerzen des Hüftgelenks wie weggeblasen.
**** Ende Zitat IEM ****
Da es im Erstgespräch keine Diagnose, keine Therapievorschläge und
keinen Behandlungsplan geben kann, ist auch der Kostenrahmen weder abseh- noch
diskutierbar. Es ist ein durchgängiges Problem der Heilpraktiker, ein meist
etwas beschädigtes Verhältnis zur Honorierung ihrer Tätigkeit
zu haben. Der Heilpraktiker muß verinnerlichen, daß wir in der medizinischen
Versorgung der Bevölkerung ein Mehrklassen-System haben und daß der
Heilpraktiker in einer Klasse tätig ist, die von seinen Kunden bewußt
gewählt wird, weil man in dieser Gesundheit kaufen kann. Hier die Begriffe
'Kunden' und 'kaufen' zu verwenden, mag für viele Heilpraktiker ungewohnt
sein und ein ungutes Gefühl auslösen.
Alle Versuche, sich hier um die Realitäten herumzumogeln und um den heißen
Brei herumzureden führen vom Heilpraktiker-Selbstverständnis hin zum
'billigen Schmalspur- Arzt“. Zunächst einmal die gesetzlichen Grundlagen.
Der 'Behandlungsvertrag' des Heilpraktikers (aber auch des Arztes) gehört
in der rechtlichen Einordnung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Dienstvertrag.
Zum Unterschied zum Werkvertrag, bei dem es bezüglich der Vergütung
auf einen Erfolg ankommt, haben wir beim Dienstvertrag eine Trennung zwischen
(ordnungsgemäß geleisteten) Diensten und Vergütung. Im Behandlungsvertrag,
der ein Dienstvertrag ist, sagt der Heilpraktiker die Leistung der Dienste (Behandlung)
zu, der Patient die vereinbarte Vergütung. (§ 611 Absatz 1)
Für den Behandlungsvertrag gibt es keine gesetzlichen Formvorschriften.
Er entsteht durch sogenanntes 'schlüssiges Verhalten' wenn sich der Patient
in die Behandlung begibt. Nach dem juristischen Selbstverständnis kommt
es zu einem Vertrag durch schlüssiges Verhalten dann, wenn sich die Vertragsparteien
über die wesentlichen Eckwerte des Vertrages geeinigt haben und sie willens
sind, diesen Vertrag zu erfüllen.