Wir fordern eine wissenschaftliche Überprüfung der Synergetik Therapie um das angebliche Gefährdungspotential zu ergründen und die Wirksamkeit im Vergleich mit üblichen schulmedizinischen Methoden festzustellen.

Lesen Sie auch die Fachpsychologische Stellungsnahme von Dr. Andritzky - Hier klicken

Wenn Gesundheitsämter und Staatsanwälte Bedenken gegen neue Therapieformen haben, so darf man den neuen Beruf der Synergetik Therapeut/innen nicht kriminalisieren, denn sie sind Träger neuer innovativer Ideen, so wie es in der freien Wirtschaft üblich ist. Der Beruf der Synergetik Therapeuten ist im GG Art. 12 geschützt und vom OVG Lüneburg bestätigt. Ebenso wurde vom OVG Lüneburg und dem VGH Bayern der vorläufige Rechtsschutz ausgesprochen. So ist es nicht ok, wenn Staatsanwalt Bogenrieder einen Synergetik Therapeuten vor das Landgericht zerrt (7 Jahre später) um einen Freispruch des Amtsgerichts Tettnang zu kippen. Alle Klienten waren positiv von den selbst erlebten Innenweltreisen begeistert und diese wurden von ihnen auch selbst bezahlt.

Die bionische Heilmethode sollte von Wissenschaftler beurteilt werden, nicht von fachfremden Ärzten, denn Synergetik Therapie ist keine medizinische Methode. Sie wurde von einem Physikingenieur entwickelt und funktioniert nach den Prinzip der Evolutionsbionik. Bernd Joschko hat die Wissenschaft der Psychbionik begründet.

Wir fördern die Volksgesundheit und erfüllen ein Bedürfnis nach Hilfe bei den Klienten. Sogar bei Menschen mit Krebs gibt es positive Ergenisse.

Seit vielen Jahrzehnten forscht die etablierte Medizin mit höchstem Material- und Kostenaufwand an der Entschlüsselung dessen, was bis zum heutigen Tage als "Geißel der Menschheit" bezeichnet wird; dem Krebs. Leider ohne durchschlagenden Erfolg! Im besten Falle ist es möglich, Symptome zu lindern, was von namhaften Personen im Medizinbetrieb auch unverblümt zugegeben wird.

Aus diesem Grund wäre es die dringlichste Aufgabe der klinischen Forschung, potentielle Methoden, neue Erkenntnisse und Entdeckungen hinsichtlich der Krebsforschung nach bestem Wissen und Gewissen zu prüfen - und zwar in klinischen Studien. Leider scheint dieses Mittel den bereits etablierten Methoden, die seit 30 Jahren praktisch keine signifikante Verbesserung außerhalb statistischer Verschlüsselung aufweisen können, vorbehalten zu sein.
Solange keine ordentliche Studie im Rahmen naturwissenschaftlicher Forschungskriterien zu revolutionären Erkenntnissen durchgeführt werden, muss es dem Patienten (der Finanzier dieses Gesundheitssystems ist) - was praktisch jeder von uns ist - wie eine gewollte Zensur erscheinen. Es kommt noch hinzu, dass ungeprüfte Erkenntnisse als falsch und gar gefährlich abgetan werden!

Der Patient hat ein Selbstbestimmungsrecht. In der neuesten Rechtssprechung zum Thema Kunstfehler wird betont, daß der Patient umfassend aufgeklärt werden muß. Das Arzt-Patienten -Verhaltnis müsse folgende Charakteristika aufweisen:

- "Unumstritten müsse sein, "daß ärztliche Heileingriffe grundsätzlich der Einwilligung des Patienten bedürfen, um rechtmäßig zu sein".

- Diese Einwilligung könne "nur wirksam erteilt werden, wenn der Patient über den Verlauf des Eingriffs, seine Erfolgsaussichten, seine Risiken" aufgeklärt worden sei.

- Zur Aufklärung gehöre der Hinweis auf "mögliche Behandlungsalternativen mit wesentlich anderen Belastungen, Chancen und Gefahren".
"Nur so", stellten die Bundesrichter fest, könnten das "Selbstbestimmungsrecht" des mündigen Patienten und "sein Recht auf körperliche Unversehrtheit gewahrt werden - ein deutlicher Hinweis auf die von der Verfassung garantierten Grundrechte.

Der Hinweis auf auf alternative Therapiemethoden ist demnach Pflicht. Nur so kann das Recht des Patienten auf körperliche Unversehrheit gewahrt werden.

Informieren Sie sich selbst über die juristische Vorgehensweise bei alternativen Therapiemethoden.
Aktuell wird ein Synergetik Therapeut vor dem Landgericht Ravensburg vom Staatsanwalt Bogenrieder angeklagt - trotz Freispruch vom Amtsgericht Tenttnang vom Dez. 2004. Er hat Druck vom RP Tübingen bekommen.

Achtung: Am 2. Verhandlungstag platzte die Anklage und der Vorwurf der Heilung nach dem Heilpraktikergesetz wird vom Staatsanwalt und Richter fallengelassen und der Prozess eingestellt. Hier klicken

Ladung zum Termin zur Berufungsverhandlung am:

Donnerstag, 22. Juni 2006 10:30 Uhr Saal unbekannt, s. Aushang
mit Fortsetzungstermin am:
Donnerstag, 29. Juni 2006 09:00 Uhr Saal unbekannt, (abgesagt)
Freitag, 07. Juli 2006 09:00 Uhr Saal unbekannt, s. Aushang
Freitag, 14. Juli 2006 09:00 Uhr Saal unbekannt. s. Aushang

im Gerichtsgebäude Marienplatz 7


Sehr geehrter Herr xxxx
Sie werden zur Hauptverhandlung über die eingelegte Berufung eingeladen.
Berufung hat eingelegt: die Staatsanwaltschaft. Kommen Sie bitte rechtzeitig.
Sollten Sie die Reisekosten nicht aufbringen können, erhalten Sie auf Antrag von hier
(in Einzelfällen auch vom Amtsgericht Ihres Aufenthaltsorts) einen Reiseentschädigung.

Geladen sind: zum Termin am:_________
als Sachverständiger: Dr. med. Peter Oertel, xxxx, 22.06.2006, 10:30 Uhr 72072 Tübingen
als Sachverständiger: Dr. med. M. Karavirt, xxxx, 22.06.2006, 10:30 Uhr 88045 Friedrichshafen
als Zeuge: Dr. Bernhard Kiß, xxxxx, 22.06.2006, 13:45 Uhr 88045 Friedrichshafen
als Zeugin: Heidrun Breitmeier-Steiner, xxx, 22.06.2006, 14:10 Uhr xxxx
als Zeugin: Veronika Heiß, xxxxx 22.06.2006, 14:40 Uhr xxxxx
als Zeugin: Rita Bernhard, xxxxx , 22.06.2006, 15:00 Uhr xxxx
als Zeugin: Veronika Schleginski, xxxxx, 22.06.2006, 15:30 Uhr xxxx
als Zeugin: Gabriele Thormann, xxxx 22.06.2006, 16:00 Uhr xxxx
als Sachverständiger: Dr. med. Peter Oertel, xxxxx, 29.06.2006, 09:00 Uhr 72072 Tübingen
als Sachverständiger: Dr. med. M. Karavirt, xxxxx, 29.06.2006, 09:00 Uhr 88045 Friedrichshafen
als Zeugin: Cordula Kießling, xxxxx 29.06.2006, 09:00 Uhr xxxxx
als Sachverständiger: Dr. med. Peter Oertel, xxxx, 07.07.2006, 09:00 Uhr 72072 Tübingen
als Sachverständiger: Dr. med. M. Karavirt, xxxx, 07.07.2006, 09:00 Uhr 88045 Friedrichshafen
als Sachverständiger: Dr. med. Peter Oertel, xxxx, 14.07.2006, 09:00 Uhr 72072 Tübingen
als Sachverständiger: Dr. med. M. Karavirt, xxxxx, 14,07,2006, 09:00 Uhr 88045 Friedrichshafen

Sie können dem Gericht die Ladung weiterer Zeugen und Sachverständiger und die Herbeischaffung anderer Beweismittel unter Angabe der Tatsachen, über die Beweis erhoben werden soll, beantragen.
Sie müssen die Namen und Anschriften der Zeugen und Sachverständigen unverzüglich dem Gericht mitteilen. Zeugen und Sachverständige, deren Vernehmung Sie wünschen, können Sie auch zur Hauptverhandlung mitbringen; zu Ihrer Vernehmung ist das Gericht aber nur verpflichtet, wenn zuvor einem entsprechenden Beweisantrag stattgegeben wurde.

Mit freundlichen Grüßen

..................................................................................................

 

Die Presse verschweigt absichtlich, z.B. daß alle Synergetik Therapeuten in Deutschland den vorläufigen Rechtsschutz haben - von 2. Oberverwaltungsgerichten! Der Zeitungsleser wird dumm gehalten.

Nur zwei Möglichkeiten werdem dem Zeitungsleser suggeriert - aber beide stimmen nicht. Synergetik Therapeuten sind keine Heilpraktiker und auch keine Schwindler - sondern ein neuer innovativer Beruf seit 18 Jahren !! Aber die Zeitungen sind selten auf dem neusten Stand :-((... - oder absichtlich? Warum?? Warum wohl !

Der Bay. Verwaltungsgerichtshof hat die Synergetik als "Methode der Selbsterkenntnis, Selbstveränderung und darauf beruhenden Selbstheilung..., die sich von einer psychiatrischen, psychotherapeutischen oder von Heilpraktikern durchgeführten psychischen Behandlung nicht grundsätzlich, sondern nur graduell unterscheidet. ... als eine Art homöopathieähnliches psychotherapeutisches Verfahren" - definiert.

Also liebe Leser des Süd-Kuriers: Nix mit "Schwindler" - Sie werden "verarscht".

 

Hier die Presse vom 8. Juli 2006: Auf das Bild klicken

08.07.2006 05:45
900 Euro Buße und offene Fragen
Überraschendes Ende im Ravensburger "Heiler-Prozess" - Angeklagter
wird nicht verurteilt

Überraschendes Ende im Ravensburger "Heiler"- Prozess: Gegen Zahlung
einer Geldbuße von 900 Euro an die Bewährungshilfe hat die 6. Kleine
Strafkammer des Landgerichts Ravensburg das Verfahren gegen einen
58-jährigen Mann aus Kressbronn eingestellt.



Ravensburg/Kressbronn
VON WALTER RUNDEL

Ravensburg/Kressbronn - Unbeantwortet blieb die Frage, ob es sich bei
der vom Angeklagten angewandten Synergetik-Therapie um einen Verstoß gegen
das Heilpraktikergesetz handelt. Diese Frage, meinte ein Jurist, sei wie der
berühmte "schwarze Peter" weitergereicht worden.
Am ersten Prozesstag hatte die Staatsanwaltschaft dem früheren
Krankenpfleger noch vorgeworfen, ohne Erlaubnis eine Art ärztliche
Behandlung bei mindestens 16 "Klienten" angewandt und dafür 75 Euro pro
Stunde abgerechnet zu haben, ohne im Besitz des notwendigen
Heilpraktikerscheins zu sein. Gestern nun verständigten sich Staatsanwalt
Jörg Bogenrieder und die Verteidiger Hansjörg Elbs (Dresden) und Hubert
Waizenegger (Ravensburg) in mehreren Verhandlungspausen auf die Einstellung
des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße. Dabei blieb offen, ob der
Vorwurf der möglichen Beihilfe zu versuchtem Betrug oder die Frage der
Verjährung für dieses Ende entscheidend waren.

Elbs hatte zu Beginn der gestrigen Verhandlung eine fehlende
Begründung der Anklage moniert und erklärt: "Ich weiß nicht, was ihm
vorgeworfen wird." Gewissermaßen zur optischen Unterstützung dieser Aussage
hatte sich der 58-jährige Angeklagte neben der Anklagebank wie ein
unbeteiligter Beobachter platziert und auch gestern keinerlei Angaben zur
Person oder Sache gemacht. Umsonst angereist waren auch zwei Gutachter, die
dem Gericht hätten helfen sollen, die umstrittene Synergetik-Therapie danach
zu beurteilen, ob und inwieweit sie unter das Heilpraktiker-Gesetz falle und
eine entsprechende Prüfung voraussetze.

Die von einem früheren Fahnder des Bundeskriminalamts entwickelte
"ganzheitliche Heilmethode zur gezielten Krankheitsauslösung" und
"Innovation im Gesundheitswesen" hat sich in Verwaltungsgerichtsprozessen
bisher erfolgreich als "High-Tech-Heilmethode" ohne Heilpraktikersegen
durchgesetzt. In Einzelsitzungen werden die "Klienten" nach entsprechender
Entspannungsmusik "über Stufen zum Gang in ihre Seelenlandschaft geführt"
und Wege "zur Selbstheilung" freigelegt.

Ein Jurist gestern als Zeuge meinte: "Das war für mich alles nicht
nachvollziehbar." Klar indes war, was eine Ausbildung zum Therapeuten oder
Profiler der "sektenartigen Gemeinschaft", wie Staatsanwalt Bogenrieder am
ersten Prozesstag meinte, kostet. Rund 11000 Euro plus Vollpension werden
berechnet, "die Sie schon nach sechs Monaten durch Anwendung der Methode
wieder zurückverdienen können", verspricht die Werbung im Internet.

Hier die Presse in der Übersicht