Nur aus Neid und Habgier, also wirtschaftlichen Vorteilen, sollten die Mitglieder der Union Deutscher Heilpraktiker keine Abmahnungen senden

Betreff: Ihr Schreiben von Gestern, den 23. Januar 2007

Sehr geehrter Herr RA Talib

Selbstverständlich werde ich die von Ihren geforderte Verzichtserklärung auf meine Rechte nicht unterschreiben, denn dafür sind ja Gerichte da, um Recht zu sprechen. Sie verletzen mit Ihren Forderungen klar das Grundgesetz von Deutschland – dies sollten Sie allerdings selbst erkennen können, denn Sie verfügen über genügend juristische Kenntnisse. Ansonsten hat mein Anwalt schon Widerspruch beim Landgericht gegen die einstweilige Verfügung eingelegt.

Ich halte Ihr Vorgehen – bzw. das Vorgehen Ihrer Auftraggeberin, der Präsidentin Monika Gerhardus, (Waldstr. 21, 61137 Schöneck) der Union Deutscher Heilpraktiker für moralisch sehr niedrig, da sie nur auf wirtschaftliche Vorteile gegenüber krebskranken Menschen ausgerichtet ist. Daher möchte ich nicht nur innerhalb der Heilpraktiker eine Wertediskussion auslösen und habe zu diesem Zweck schon 160 von ihren angeblich 472 hessischen Mitgliedern angeschrieben und eine persönliche Einladung zur Begutachtung unserer synergetischen Arbeit ausgesprochen.
Meines Wissens nach wird von den Heilpraktikern keine Konfliklösungen bei krebskranken Menschen, bzw. deren seelischen Befindlichkeitslagen professionell angeboten. Nach meinem Wissenstand hat nicht nur Dr. Hamer mit seinen Erkenntnissen schon vor über 10 Jahren mitgeteilt, dass seelische Konflikte zu Krebs führen können und wenn nur mit Symptombekämpfungsmitteln bei Krebs gearbeitet wird, wäre das „unterlassene Hilfeleistung“. Dr. Hamer behaupetet sogar, dass täglich 1000 Krebskranke an der Chemo sterben.

Sie sehen, der medizinischen Heilung muß dringend eine spirituelle Komponente hinzugefügt werden, dies tun wir mit unseren von mir begründeten Berufen.

Und nur aus Neid und Habgier, also wirtschaftlichen Vorteilen, sollten die Mitglieder der Union Deutscher Heilpraktiker keine Abmahnungen senden, denn dies kommt bei den betroffenen Krebskranken nicht gut an und verdirbt das Ansehen der Heilpraktiker als Gesamtberuf. Dies scheint der Präsidentin Monika Gerhardus nicht bewusst zu sein. Daher veröffentliche ich gerne diesen moralischen Wertekonflikt im Internet unter www.heilpraktikergesetz.de und verfolge die Grundrechte unseres Berufses selbstverständlich bis zum BverfG – allein schon wg. der PR.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Joschko

Ich gehe davon aus, dass die Präsidentin Monika Gerhardus eine Entschuldigung abgibt und die Klage nicht weiter verfolgt. Und das die „internet Abmahnwelle“ von Ihnen gestoppt wird, denn das Recht auf Informationsfreiheit haben alle Krebskranken.

 

In Kürze:

- Schreiben des RA Matthias Talib vom 12. Dez.2006 und 23. Januar 2007 an das Synergetik Institut GbR - Bernd Joschko

- Einstweilige Verfügung des Landgerichts Limburg vom 29. 12. 2006 - Geschäfts-Nr. 5 O 63/06

- Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung vom 23. Dezember 2006 durch die Union Deutscher Heilpraktiker e.V. Bundesverband vertr. d.d. Präsidentin Monika Gerhardus, Waldstr. 24, 61137 Schöneck