Synergetik Therapeutinnen der Brustkrebsstudie wurden angeschrieben.

Eine Teilnehmerin mailte:
Nein ich habe keine Internetseite und mache keine Werbung. Ich habe die Berufsausbildung auch noch nicht abgeschlossen und benutze keinen Therapeuten-Titel. Es geht lediglich um die Internet-Seiten (Brustkrebsstudie). Ich arbeite auch nicht beruflich damit (ich darf z. Zt nicht nebenbei arbeiten).

Folgenden Brief habe ich erhalten:

Hier der Brief des Verwaltungsoberinspektor Dobmeier vom Referat für Gesundheit und Umwelt Landeshauptstadt München vom 2.3.04

Vollzug des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz - HeilprG): ANHÖRUNG wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde (Verstoß gegen § 1 HeilprG)

Sehr geehrte Frau...

"wir haben dem Internet (siehe Anlage) entnommen, dass Sie im Stadtgebiet von München gewerblich bzw. beruflich als "Synergetik-Therapeutin" tätig sind. Es ist nach diesen Informationen zumindest nicht ausgeschlossen, dass Sie die Durchführung der ST aktuell anbieten oder dies in Kürze tun werden.
Gemäß § 1 HeilprG ist für die Ausübung der Heilkunden, ohne als Arzt bestallt zu sein, eine Erlaubnis erforderlich.

Ausübung der Heilkunde ist nach genannter Vorschrift jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten. Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

Diese Definition ist nach ständiger Rechtsprechung erfüllt, wenn die Tätigkeit nach allgemeiner Auffassung ärztliche bzw. medizinische (heilkundliche) Fachkenntnisse voraussetzt, sei es im Hinblick auf das Ziel, die Art oder Methoden der Tätigkeit oder für die Feststellung, ob im Einzelfall eine Behandlung überhaupt begonnen werden darf.

Erlaubnispflichtig sind aber auch solche Verrichtungen, die für sich gesehen keine medizinischen Fachkenntnisse voraussetzen, wenn sie Gesundheitsgefährdungen mittelbar dadurch zur Folge haben können, dass rechtzeitiges Erkennen ernster Leider, das ärztliches Wissen voraussetzt (Differentialdiagnostik), verzögert werden kann und die Wahrscheinlichkeit einer solchen Gefährund nicht nur geringfügig ist.

"S.Therapeuten" berufen sich auf eine (angeblich wissenschaftliche) Lehre, die dazu dienen soll, Hintergrundstrukturen von Krankheitssymptomen in neuronalen Netzen aufzufinden und zu verändern. Das soll angeblich in Selbsthilfe des Patienten geschehen. Die Aufgaben des Therapeuten iwürden sich dabei darauf beschränken den Patienten zu unterstützen und zu leiten ("ihn auf einer Innenweltreise zu begleiten").

Den veröffentlichten Beschreibungen entnehmen wird, dass eine Tiefenentspannung bei den Klienten durchgeführt wird.
Die Klienten werden dabei durch Handlungen des Therapeuten wie Abspielen einer Musik, insbesondere auch durch Vorlesen eines Entspannungstextes mit den Methoden der Suggestion in einen Zustand der Entspannung versetzt. Hierei werden technische Abläufe eingesetzt, wie etwa das Rückwärtszählen und das Suggerieren eines Herabsteigens in die eigene Seele sowie eines Öffnens von Türen und auch weitere Interventionen, die zum einen den Abläufen einer medizhinischen Hypnose entsprechen und zum andere weitere suggestive Einflussnahmen auf den seelischen Zustand des Patienten darstellen. Es kann also keine Rede davon sein, dass bei der Synergetik kein Eingreifen des Therapeuten erfolgt und die Klienten den Prozess allein bewirken.

Nach allgemeinem ärztlichen Wissen unterliegen die Hypnose, aber auch die sonstigen psychotherapeutischen Maßnahmen, die in Form einer Suggestion vorgenommen werden, sogenannten Kontraindikationen und sollen bei bestimmten Krankheitsbildern nicht angewendet werden, da es sonst ganz akut zu schwersten psychischen Veränderungen und Krisensituationen kommen kann.

Selbst körperliche Erkrankungen wie zum Beispiel Asthma oder Diabetes mellitus können unter seelischen Belastung zu akut bedrohlichen Notfälle führen.
Es ist zwingend erforderlich, dass derjenige, der derartige Maßnahmen durchführn will, zunächst einmal feststellen muss, ob die Methode für den jeweiligen Klienten evtl. Ausschlussgründe, also Kontraindikationen bietet.

Sofern doch unerwartet plötziche Krisensituationen auftauschen, muss eine ausreichende Kompetenz vorliegen, um diesen Krisen begegnen zu können und eine Gefährdung der Klienten abzuwenden.

Lt den Veröffentlichungen des Begründers der ST, Herrn Bernd Joschko, sollen 17% der Klienten körperlich krank und 26% psychisch krank sein, so dass hier ein unvertretbar hohes Risiko besteht, welches ohne Prüfund der Kenntnisse und Fähigkeiten des Therapeuten nicht hingenommen werden kann.

Es sind ferner sowohl ärztliche Fachkenntnisse des Therapeuten vor Beginn der Therapie wie auch bei deren Durchführung erforderlich. Ohne diese Kenntnisse und Fähigkeiten besteht eine Gefährdung der Klienten und zwar in physischer und psychischer Hinsicht.

Nach der von den Gerichten entwickelten sog. Eindruckstheorie ist für die Erfüllung des Tatbestandes "Ausübung der Heilkunden" auch das subjektive Empfinden des "Kunden" maßgeblich. Die ST ist nach den bekannnten Veröffentlichen geeignet den Eindruck zu erwecken, dass mit den angewandten Methoden nahezu jeder Krankheit (bis hin zu Krebs, Aids, MS, Suizidalität uv.m.)geheilt werden kann, und zwar gefahrlos.

Dadurch entsteht der Eindruck, dass der Besuch eines Arztes oder anderer medizinisch Kundiger nicht mehr notwendig ist.
Dem steht auch nicht entgegen, dass üblicherweise darauf hingewiesen wird, dass ein "ST über keine medizinische Qualifikation verfügt und der Klient die alleinige Verantwortung trägt, da der gegenteilige Gesamteindruck klar überwiegt.

Unter Würdigung der gesamten Sach- und Rechtslage ist daher die "ST" Ausübung der Heilkunden und damit nach dem HP Gesetzt  erlaubnispflichtig.

Sie sind nach unserer Kenntnis nicht im Besitz dieser Erlaubnis oder einer Approbation als Ärztin; Sie erfüllen damit mit einiger Wahrscheinlichkeit den Straftatbestand des § 5 HeilprG. Wir beabsichtigen daher, demnächst gegen Sie eine (kostenpflichtige:ca. 200 Euro) Anordnung zu erlassen, in der Ihnen die Ausübung der ST ohne HP-Erlaubnis oder ärztliche Approbation, sowie die Werbung für von Ihnen durchgeführte ST durch Medien aller Art untersagt wird. Dies umfasst auch, sofern vorhanden, Ihre Internetseiten, sowie darin enthaltene Links zu anderen Seiten, welche für eine Durchführung der ST durch sie werben.

Wir rücken damit von der in unserem Schreiben vom April 2003 vertreten Auffassung ab, welche aufgrund neuerer uns zur Kenntnis gelangter Informationen nicht mehr zu halten ist.
Gemäß Art 28 Abs. 1 des Bayerischen  Verwaltungsverfahrensgesetztes erhalten sie hiermit vor Erlass einer Anordnung Gelegenheit, sich bis zum 02.04.2004 zu äußern.

Dobmeier
Verwaltungsoberinspektor"

 

 

Der Text ist in sehr weiten Bereichen identisch mit den Formulierungen des Dr. Hepp vom Gesundheitsamt Goslar, der ein Totalverbot gegen den Begründer der Synergetik Therapie Bernd Joschko und gegen die Berufsverbandsvorsitzende Sylke Urhahn am 5. Januar 2004 ausgesprochen hatte. Beide hatten in Goslar eine Praxis für Synergetik Therapie eröffnet, da sie die Rechtmäßigkeit von synergetischen Innenweltreisen juristisch überprüfen lassen wollen, denn Dr. Hepp hatte im März 2003 dem Synergetik Therapeuten Uwe Ibenthal - wohnhaft im Landkreis Goslar - diese Tätigkeit untersagt.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig bestätigte dieses Verbot am 13. Februar 2004. Die akute Gefahr wurde aufrechterhalten, da unter den gesunden Klienten sich auch Kranke befinden könnten und der Therapeut ohne HP-Schein dies ja nicht feststellen kann.

Hier mehr darüber...