Brief des Bundesministerium für Gesundheit und Frauen

Frau Mxxxx Mxxxxx
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GZ: 21.137/1-I/B/6/03 Wien, 4. 6. 2003


Sehr geehrte Frau Mxxxxxxx

Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen dankt für Ihr Schreiben vom 5.2.2003, in welchem Sie um eine Stellungnahme zur Synergetik-Therapie in Bezug auf Psychotherapie ersuchen. Im Hinblick auf diese Frage darf Folgendes festgehalten werden:

Bei der Synergetik-Therapie handelt es sich in Österreich um kein geregeltes Berufsbild. Vorweg darf angemerkt werden, dass die Verwendung des Begriffs „Therapie“ die Behandlung kranker Menschen suggeriert. Es ist widersprüchlich, dass im beigelegten Schreiben bemerkt werd „... und sie hat nicht zum Ziel bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern“ und dennoch die Bezeichnung „Synergetik-Therapie“ gewählt wurde.

Eine Durchsicht der Unterlagen legt die Vermutung nahe, dass die Zielgruppe der „Synergetik-Therapie“ insbesondere Personen mit krankheitswertigen Beschwerdebildern sein könnten. Es darf dringlich darauf hingewiesen werden, dass – wenn diese Vermutung richtig ist – die „Synergetik-Therapie“ in den Verhebaltsbereich des Ärztegesetzes (§ 3 Abs. 4. leg.cit) eingreifen würde. Die Durchführung einer sogenannten „Synergetik-Therapie“ muss dann als eine den Ärzten vorbehaltene Tätigkeit aus dem Bereich der Medizin angesehen werden, wenn unter der Durchführung einer „Synergetik-Therapie“ eine Tätigkeit mit kranken Menschen (zu therapeutischen Zwecken) oder auch im diagnostischen Sinn verstanden wird. Sofern also im Kontext mit einer Krankheit diagnostische bzw. therapeutische Versrechen und Heilmaßnahmen gesetzt werden, wird das im Gesundheitswesen weitgehend aufrechte Vorbehaltsprinzip medizinisch-ärztlicher Berufstätigkeiten aus Gründen der Qualitätssicherung und des Schutzgedankens für Patienten als unverzichtbar angesehen.

Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass die Verwendung der Bezeichnungen „Synergetik-Therapie“ und „Synergetik-Therapeut“ in Konflikt mit dem Bezeichnungsschutz das Psychotherapiegesetzes steht. Gemäß § 13 Abs. 3 leg.cit ist jede Bezeichnung, die geneigt ist, die Berechtigung der selbstständigen Ausübung der Psychotherapie vorzutäuschen, untersagt. Die dazu erforderliche Beurteilung ist im Gesamtkontext, d.h. unter Miteinbeziehung der hinter der Bezeichnung stehenden Tätigkeit, vorzunehmen. Dabei kommt es nicht darauf an, dass die zur Vortäuschung geeignete Bezeichnung der Wortteil „Psycho“ o.ä. enthält, weil die Zusatzbezeichnung gemäß _ 13 Abs. 1 leg.cit., die die methodenspezifische Ausrichtung des Psychotherapeuten angibt, wie z.B. Systemische Familientherapie oder Autogenes Training, ebenfalls vom Bezeichnungsschutz des § 13 Abs. 3 leg.cit erfasst ist.

Im Hinblick auf die Fragestellung von Berührungspunkten der Synergetik-Therapie zur Psychotherapie und Ihren Methoden wurde Herr Dr. Gerhard Pawlowsky, als Mitglied des Psychotherapiebeirates, mit den von Ihnen eingegangenen Unterlagen befasst. Seine sehr umfassende Stellungnahme zu den aus dem Papier hervorgehenden Informationen wir Ihnen als Beilage übermittelt.
Abschließend sei erwähnt, dass „Synergetik-Therapie“ als Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit“ von Gesunden im Sinne der Gewerbeordnung nicht unter den ärztlichen Vorbehaltsbereich fallen würde. Die Bezeichnung „Therapie“ müsste aber entfallen und durch eine andere ersetzt werden.

Zur Beurteilung aus gewerberechtlicher Sicht im Hinblick auf das Gewerbe des Lebens- und Sozialberaters bzw. verwandter Gewerbe wird auf die führende Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (Tel.: 01/711 00) hingewiesen.

Mit freundlichen Grüßen
Für die Bundesministerin:
KIEREIN

Mag. Ulrike Steiger, Abteilung I/B/6
Radetzkystraße 2, 1030 Wien, Telefon: +43-1/71100-4148, Fax: +43- 1/718 718 3
URL: http://www.bmgh.gv.at, E-Mail: ulrike.steiger@bmgf.gv.at, DVR: 2109254

 

 

 

Gutachten

Abschrift Gutachten des Dr. Gerhard Pawlowsky – Mitglied des Psychotherapiebeirates
Dr. Gerhard Pawlowsky
Klinische und Gesundheitspsychologie
Personenzentrierte Psychotherapie
Psychoanalyse, Supervision, Coaching
A- 1050 WIEN, CASTELLIGASSE 5
B- T/F 01/5451397, gerhard.pawlowsky@utanet.at

Erste Einschätzung zur Synergetik Therapie,
im Zusammenhang mit der voraussichtlichen Installierung einer solchen Praxis,

Brief von Mxxxx Mxxxxr, yyyy, an das BMSG; vom 5.2.2003
1) Es liegen an Unterlagen vor:
a. der Anfragebrief vom 5.2.2003, weiters
b. Ethikrichtlinien des Berufsverbandes für Synergetik Therapeuten (Stand Juni 2002),
c. Eine Kurzbeschreibung des Gewerbes bzw. der selbständigen Tätigkeit „Praxis für Synergetik Therapie“, verfasst von „Bernd Joschko – Begründer der Synergetik Therapie“, ohne Datum, und
d. ein Blatt über „Aufgaben und Tätigkeiten“ sowie „Abgrenzung zu benachbarten Gewerben und Tätigkeiten“, ohne Datum, vmtl. verfasst von der Fragestellerin.

2) Mit ihrem Schreiben
* teilt Frau Mxxxx ihre Absicht der Eröffnung einer „Praxis für Synergetik Therapie“ mit,
* hält fest, dass die Wirtschaftskammer NÖ mit Fax vom 15.1.2003 bestätigt hat, dass Synergetik-Therapie keinem Gewerbe entspricht, auch keine Beratertätigkeit im Sinne der Lebens- und Sozialberatung ausübt (Unterlagen 1a und 1d); und
* ersucht das BMSG um eine Stellungnahme zum Verhältnis der Synergetik-Therapie zur Psychotherapie.

3) Bei der Einschätzung der Synergetik-Therapie fällt zunächst auf, dass viel Aufwand dafür aufgebracht wird, sich von anderen, vielleicht benachbarten, methodischen Zugängen zum Menschen abzugrenzen; in allen vorgelegten Unterlagen ist die Rede davon. Es wird mehr mitgeteilt, dass Synergetik Therapie
* nicht unter das Heilpraktikergesetz in Deutschland fällt (Unterlagen 1b & 1c),
* keine medizinischen Krankheitsbilder behandelt, keine Diagnosen stellt, keine Heilungsversprechen abgibt, insgesamt keine Heilmethode ist (Unterlagen 1c & 1d),
* kein Gewerbe darstellt (Unterlagen 1a & 1d),
* keine Beratertätigkeit wie die Lebens- und Sozialberater ausübt (Unterlage 1d),
* keine Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit mit Hilfe von Substanzen oder Resonanzprozessen, kinesiologischer oder anderer körerberührender Methoden ist (Ebda), sowie auch
* keine Psychotherapie darstellt, weil sie keine bewusste und geplante Behandlung psychosozialer etc. Verhaltensstörungen und Leidenszustände etc beabsichtigt bzw. durchführt (ebda).

4) Man kann sich fragen, was denn nun Synergetik Therapie ist? Die Mitteilungen dazu sind nicht sehr umfänglich.

* Die Methode, „eine neue ganzheitliche Therapieform“ (Unterlage 1c) wurde, so wird mitgeteilt, 1988 von Bernd Joschko gegründet, und „1993 in Deutschland vom zuständigen Gesundheitsamt anerkannt.“ (ebda) Sie wird „auf dem freien Markt als „Lebenshilfe“ angeboten; …“ (ebda).

* „Ziel der Synergetik Therapie ist, die Individualität und Handlungskompetenz des Einzelnen zu fördern. … Die Synergetik Therapie ist keinem Weltbild verpflichtet. Sie kann mit jedem Weltbild arbeiten und zielt auch nicht darauf ab es zu verändern.“ (Unterlage 1b)

* Wie wird das erreicht? Der Synergetik Therapeut – besser wäre wohl: Synergetik-Begleiter – „darf dem Klienten weder Weg noch Ziel vorgeben, ist aber bestrebt, den Klienten bei seiner Selbstheilung synergetisch zu unterstützen.“ (ebda) An anderer Stelle: „Die Synergetik Therapeutin ist in der Lage, Menschen bei ihrer Arbeit zur Selbstheilung zu unterstützen.“ (Unterlage 1c) oder: „Die Synergetik Therapie ist eine Anleitung zur Selbstheilung.“ (ebda) In der Form des „Synergetischen Mentaltrainings“ ist es auch „für Führungskräfte bestens geeignet.“ (ebda)

* Was Geschieht beim Klienten? Die „Basis“ der Arbeit des Synergetik Therapeuten „ist die Selbsterfahrung des Klienten mit seinen inneren Bildern in Form von freilaufenden synergetischen Innenweltreisen.“ (Unterlage 1b) „Der Klient schaut nach innen und nimmt die dabei auftauchende Innenwelt mit allen Sinnen wahr. Diese Innenweltreise ist ein freilaufender synergetischer Prozess, sodass alle assoziativ zusammenhängenden Informationen als innere Energiebilder, begleitet von Gefühlen, Körperreaktionen und unter Einbeziehung der bewussten Wahrnehmung durch den reflektierenden Verstand erlebt werden. Der Klient erlebt seine eigene individuelle Innenwelt und kann darin enthaltenen unverarbeitete Erlebnisse und Konflikte durch innere Konfrontation neu gestalten. Diese ändert durch Selbstorganisation seine innere Informationsstruktur, die wiederum z.B. den Hintergrund von seinen Krankheiten repräsentiert.“ (Unterlade 1c) Die Schritte des Therapeuten / Begleiters sind: „ …, Tiefenentspannung, individuelle Begleitung des Klienten auf seiner Innenweltreise, Anwendung des Basishandwerkszeugs für Synergetik-Therapie, Erforschung der Innenwelt des/der Klient/In (Mustererkennung), …“ (Unterlage 1d)

* „Der naturwissenschaftliche Hintergrund der Methode der Synergetik Therapie ist die von Hermann Haken definierte Synergetik: Die Lehre vom Zusammenwirken von Kräften.“ (Unterlage 1c) „Der Grundgedanke ist die Annahme der Fähigkeit des Gehirns zur Selbstorganisation von Informationen, sodass durch Synergetik TherapeutIn begleitete und induzierte Therapieprozesse durch Selbstorganisationsprozesse im Gehirn gleichzeitig auch Selbstheilungsprozesse bis auf die Körperebene auslösen.“ (ebda) Später: „Die „Therapieprozesse im Gehirn laufen nach naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten ab, … Der Klient bzw. Klientin wird nicht durch den Synergetik Therapeuten beeinflusst.“ (ebda)


5) Bewertung
Es ergeben sich einerseits klare Abgrenzungen, aber damit auch offene Fragen:

* Es ist korrekt, Synergetik Therapie nicht als Psychotherapie anzusehen.
Die Synergetik Therapie verfügt nicht über ein eigenes Weltbild, sie strebt auch kein Menschenbild in der Ausbildung an. Es fehlen absichtsvoll Überlegungen zur Persönlichkeitsentwicklung, zur Ätiologie von Pathologie etc. Nach herkömmlichen Verständnis definiert das Synergetik Therapie als Technik, nicht als (psychotherapeutische) Methode.

* Eine wissenschaftlich fundierte Theorie über die selbstgesteuerte Organisation von Informationen im menschlichen Gehirn liegt gegenwärtig nicht vor. Es gibt Denkmodelle zur Organisation der Informationen, die über das Auge aufgenommen werden; es gibt weiters ausgedehnte Überlegungen zur entwicklungsneurologisch und –psychologisch unterschiedlichen Speicherung von Eindrücken, doch liegt keine stringente Theorie zur Selbstorganisation von Verarbeitungsprozessen im Gehirn vor, die Income und Outcome klar zuordnen könnte. Die Darstellung geht deshalb korrekt von einer „Annahme der Fähigkeit des Gehirns“ aus; allerdings beruht das Therapie-Konstrukt dadurch auf unbewiesene Annahmen. So bleibt es unsicher, was durch „Tiefenentspannung“ oder „Begleitung“ induziert, also hervorgerufen, ausgelöst wird.

* Vor allem unbewiesen ist – wegen des wirtschaftlichen, beinahe schon inflationären, Gebrauchs des Wortes „Synergie“ – die in der Bezeichnung nahe gelegte gedankliche Verbindung, dass durch den beschriebenen Vorgang „Synergien“ eingespart werden, das Leben also im Gefolge „besser“ selbstgesteuerter Organisation und Verarbeitung im Gehirn leichter wird. Der Gedanke schwankt zwischen Verkaufsbewusstsein und naivem Naturglaube: Wenn man das Gehirn nur gut arbeiten lässt, wird es leichter. Die psychotherapeutische und soziologische Forschung zur Ätiologie der schweren Pathologien, Psychosen, Borderline-Erkrankungen und narzisstischen Störungen lehrt das Gegenteil.

* Die Synergetik Therapie hat keine Ambition, mit schwer beeinträchtigten Personen zu arbeiten. Der Synergetik Therapeut versteht sich als Anleiter, Begleiter, man könnte sagen: als Katalysator. Sofern die Klienten autonome Personen sind, und sofern Synergetik Therapie als Technik verstanden wird, ist eine Vorstellung über Krankheitsentstehung oder über Persönlichkeitsentwicklung nicht erforderlich. Der Klient ist zwar in einem verletzlichen, einem „nicht heilen „ Zustand (sonst könnte man nicht von Selbstheilung sprechen), und er ist dem – über Ausbildung nicht professionalisierten – jeweiligen Welt- und Menschenbild des Synergetik Therapeuten ausgesetzt; doch kann man davon ausgehen, dass der autonome Klient den Prozess mitgestaltet, im Bedarfsfall auch beenden kann. Es ist festzuhalten, dass die gegebenen Beschreibung – optimale – Prozesse im Klienten völlig einer gelungenen Psychotherapiesequenz entspricht, aber ebenso einem hilfreichen Trauerprozess, also die Bedeutung konstruktiver Bewältigung von emotional bedeutsamen Erlebnissen hat.

* Aber die Synergetik Therapie ist auch eine auf den Menschen einwirkende Technik, die die Besserung des Klienten zum Ziel hat. Es ist eine Illusion, anzunehmen, dass „der Klient … nicht durch den Synergetik Therapeuten beeinflusst“ wird. Sofern die Kommunikation über Sprache, Mimik, Gestik etc. geht, ist natürlich die „Anleitung“ zur Tiefenentspannung, die „individuelle Begleitung … auf der Innenweltreise“ oder die Erforschung der Innenwelt“ oder die „Mustererkennung“ auch Interaktion und somit Beeinflussung des Klienten. Es wird – das sei anerkannt – versucht, jede inhaltliche Steuerung von Seiten des Therapeuten zu vermeiden. Aber der Ausweg, kein Menschenbild zu vertreten, und damit den Klienten vor Beeinflussung zu schützen, geht nicht auf; es setzt ihn dem unreflektierten Menschenbild des Therapeuten noch mehr aus. Ein anderer Weg sei wiederum anerkannt: Die Anbindung der Technik an eine ethische Haltung für den Umgang mit dem Klienten und mit Kollegen etc. in der schriftlichen Fassung von „Ethikrichtlinien“ scheint dagegen korrekt und sorgsam angelegt.

* Die Synergetik Therapie sieht ihren Arbeitsbereich von der Begleitung belasteter, aber psychisch gesunder Menschen bis zum Führungskräftetraining. Die Synergetik Therapie positioniert sich damit – sieht man von der konkreten Ausformung der Vorgangsweise ab – als Technik zwischen Rebirthing, Kinesiologie und Neurolinguistischem Programmieren.

6) Zur Terminologie
Das größte Problem dabei ist wohl die Verwendung des Begriffs „Therapie“ in der Bezeichnung. Zum einen scheint mir die Verwendung des Terminus „Therapie“ in der Berufsbezeichnung in Österreich ohne jegliche gesetzlich gedeckte und einschlägige Ausbildung (Medizin, Psychotherapie, etc.) rechtlich sehr fragwürdig. Zum anderen wird damit doch der Gedanke an Heilung, Behandlung, Besserung etc. nahe gelegt, und somit, wenn auch nicht notwendigerweise in der Absicht der Täuschung, doch zur Möglichkeit des Missverständnisses, der Täuschung beigetragen. Eine andere Nomenklatur wäre hilfreich; der Synergetik-Begleiter vielleicht oder der Synergetiker.

handschriftliche Unterschrift
Dr. Gerhard Pawlowsky m.p,
2003-03-19