Selbstheilung durch Selbsterfahrung - eine neue Methode seit 1988 - bis heute der Willkür der Justiz und den Behörden ausgeliefert.
Selbsterfahrung macht bewusster und trägt somit zu einem
ganzheitlich zu beschreibenden Heilungsprozess bei. Doch Heilen ist in Deutschland
verboten. Nur Fachleute dürfen dies: Ärzte, Heilpraktiker und Psychotherapeuten
und seit 2004 durch einen Machtspruch des BVerfG auch die Geistheiler (Rituale
und Händeauflegen).
Wie kann man die Synergetik Methode der Selbstheilung darstellen, erklären
und anwenden, ohne mit dem Heilpraktikergesetz in Kollision zu kommen? Also,
ist das Anbieten von Innenweltreisen strafbar? Die Anwender der Methode haben
sich von Anfang an Synergetik Therapeutinnen und Synergetik Therapeut genannt
und sich einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung zugelegt. Die Definitionen
wurden in dieser Anfangsphase mit den zuständigen Stellen abgesprochen:
IHK (Herrn Kreck) des LDK,
dem Gesundheitsamt GA Wetzlar (Dr. Schulz) und vom RP Darmstadt wurde eine ordnungsgemäße
Ausbildung bescheinigt und so nach Rücksprache vom Bundesfinanzministerium
eine MWSt-Befreiung für diese Berufsausbilung ausgesprochen. Sogar das
Arbeitsamt vergab eine Berufskennnummer.
Doch dann gabs es immer mehr Probleme und Widerstand von Behörden, weil auch kranke Menschen von dieser neuen Denkrichtung profitieren wollten. Wird Selbstheilung automatisch zu einer Heilmethode, nur weil man damit Heilerfolge erzielen kann? Immerhin ist aktive Selbstheilung auch eine eigene Leistung. Heilung geschieht nicht von aussen induziert oder durch Bekämpfung der Symptome, sondern durch "inneres Aufräumen" - also durch selbsterschaffene "innere Ruhe" - innere Ausgeglichenheit oder wie wir es heute nennen, durch "neuronale Freiheit".
Diese Arbeit kann niemand übergestülpt werden, sondern wird in Einzelsessions von 2 Stunden durch aktive Mitarbeit in der Innenwelt des Klienten durchgeführt. Diese selbstverantwortliche Selbstheilungsarbeit läuft oftmals auch über Jahre oder mit einer Sessionsanzahl von 10 - 50 Sessions, die alle selbst bezahlt werden müssen. Dazu braucht es eine hohe persönliche Motivation, ähnlich dem Abitur, das auch nicht jeder erreicht. Warum sollte diese Arbeit gefährlich sein? Die Antwort ist verplüffend einfach: Weil sie effektiver ist als die übliche Schul- und Komplementärmedizin. Von der Methode selbst geht keine Gefahr aus, stelle auch der BVerwG abschließend fest, sondern nur durch die Existenz der Methode geht eine Gefahr aus, weil sie sich in "Konkurrenz" zur Schulmedizin sieht.
Und
die Schulmedizin duldet keine Konkurrenz - das mußten wir schnell lernen.
Denn sie hat - wie früher die Religion: "Den wahren Glauben"
- die richtige Herangehensweise. Doch gerade bei den "unheilbaren Krankheiten"
wie Krebs ist die Erfolgsrate sehr klein oder die Todesrate sehr hoch. Liegt
dies an den Therapiemethoden Chemo und Bestrahlung? Alleine diese Fragestellung
wird als ketzerisch empfunden. Die Schulmedizin ist bis heute in ihrem Denkansatz
der Bekämpfung der Symptome steckengeblieben. Doch auch dies hat nun das
BVerwG korrigiert. Die Synergetik Profiler dürfen ihr eigenes Berufsselbstverständnis
behalten, das besagt:
„Die Methode präsentiert sich als etwas grundsätzlich
Neues im Gesundheitswesen, als die „vierte Kraft“ im Gesundheitswesen
neben Ärzten, Heilpraktikern und Psychotherapeuten sowie als höchste
Stufe der Heilung – auf unterster Stufe steht danach die Schulmedizin
mit einer bloßen Symptombekämpfung oder –unterdrückung.“
Abzustellen ist hier (wie bereits oben zur unmittelbaren Gefährdung ausgeführt) auf den Empfängerhorizont der Zielgruppe des Klägers. Entgegen der von V. in seinem Gutachten vertretenen Auffassung ist hier nicht entsprechend offenbar neuerer wettbewerbsrechtlicher Rechtsprechung auf den aufgeklärten, die Tragweite seiner Handlungen vollständig überblickenden „Kunden“ abzustellen, sondern auf Personen, die - wie insbesondere bei Brustkrebs - unter einer sehr schweren Erkrankung leiden und sich dementsprechend regelmäßig in einer Lebenskrise befinden dürften.
Genau
diese Positionierung war den Behörden von Anfang an ein Dorn im Auge, denn
die Schulmedizin kennt keine Konkurrenz. Als sich im Jahre 1999 das Landratsamt
Bodenseekreis mit der "Unerlaubten Ausübung der Heilkunde: Synergetik
Therapie" beschäftigen mußte, bekam der Synergetik Therapeut
eine klare Auflage: "Danach würde es sich bei Ihrer Tätigkeit
dann nicht um Heilkundeausübung im Sinne des Heilpraktikergesetzes handeln,
wenn Sie Ihre Tätigkeit als zusätzliche Behandlungsform zur ärztlichen
(bzw. psychotherapeutischen oder heilpraktischen) Tätigkeit und nicht als
Alternative hierzu sehen und ihre Patienten darüber auch aufklären
und zwar schriftlich vor jeder Behandlung" - Original-Schreiben
vom 30.Nov. 1999
Doch wie sollen wir die Klienten dazu anhalten, "dass eine ärztliche, psychotherapeutische oder heilpraktische Behandlung nicht ohne vorherige Besprechung mit den Behandlern abzubrechen ist". Viele Klienten hatten Angst vor ihren Arzt - fast alle hatten eh Schwierigkeiten aus ihrem Umfeld einen eigenen Weg ohne eine Chemo und Bestrahlung zu gehen. Viele wurde zu Hause vom Krankenhaus antelefoniert und massiv unter Druck gesetzt usw...
Das Verwaltungsgericht lebte 2006 in einer eigenen Welt mit eigenen Vorstellungen über die Welt. Das sieht man daran, das es im Urteil schreibt: "..hingegen vermag er (Der Kläger Bernd Joschko) nicht darzulegen, warum ein gesunder Mensch ohne gesundheitliche Beschwerden ihn berufsbedingt aufsuchen sollte." Ja, warum suchen Menschen einen Synergetik Therpeuten auf? Warum haben 90% aller Sessions nichts mit Krankheit, sondern mit Selbsterfahrung zu tun? Auch das Landgericht Frankfurt stelle 2010 erstaut fest, das sehr viele Menschen die Synergetik Therapeutin aufsuchten, obwohl sie nicht krank waren. So sprachen auch der Landgerichtspräsident einheitlich mit der Staatsanwaltschaft die Synergetik Therapeutin in 22 Fällen frei.Doch wo genau verläuft nun die Grenze zwischen erlaubnispflichtig und frei? Dies beurteilt nun der BGH in Karlsruhe - endlich!!
Das Verwaltungsgericht sah auch unsere Aussagen zur Schulmedizin als gefährlich an. "Soweit der Kläger vorträgt, dass die Klienten durch ein Merkblatt vor Beginn der Sitzung darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass der Synergetik-Therapeut über keine medizinische Qualifikation verfüge und keine Heilungsversprechen abgebe, steht dies der Annahme der mittelbaren Gefährdung nicht entgegen. Abzustellen ist auf das dem Gericht vorliegende Merkblatt (Blatt 94 der Gerichtsakte 5 B 7/04 und 5 B 13/04), da - wie bereits ausgeführt - im Rahmen der vorliegenden Anfechtungsklage auf den Zeitpunkt der letzten Entscheidung der Behörde abzustellen ist. Bereits dieses Merkblatt ist aber in sich widersprüchlich, wenn in dem Zusammenhang, dass der Synergetik-Therapeut über keine medizinische Qualifikation verfügt, ausgeführt wird, dass man „über die hohe Wirksamkeit dieser ganzheitlichen Methode bei anderen Klienten mit ähnlichen Symptomen informiere und Hintergrundauflösung statt Bekämpfung empfehle“. Allein durch die Empfehlung auf Hintergrundauflösung statt Bekämpfung im Zusammenhang mit der drastischen Schilderung von beispielsweise chemotherapeutischen Methoden bei Brustkrebs (z.B. Beiheft Brustkrebs) ergibt sich die Gefahr, dass der Patient bzw. Klient eben nicht, wie dem Wortlaut nach empfohlen, weiterhin neben der Synergetik-Therapie mit einem Arzt zusammenarbeitet."
Wie gesagt, das VG lebt in einer anderen Welt, auch wenn es im Namen des Volkes urteilt, denn jeder Klient befindet sich in ärztlicher Behandlung, will aber nicht unbedingt die schulmedizinischen Methoden Chemo und Bestrahlung bei Krebs, weil die Erfolgsquote so niedrig ist. Und jeder darf ja über sein Leben selbst entscheiden.
Bei der Anwendung der Synergetik Therapie gab es 20 Jahre keine
auffälligen Schwierigkeiten - obwohl tausende von Sessions von Hunderten
von Synergetik Therapeuten angeboten wurden. Das Argument des VG ist dagegen
ist allerdings unschlagbar:
"Letztlich bleibt es bei der Annahme, dass die Tatsache, dass keine Gefahren
aufgetreten sind, nicht nachweisbar ist. Im Rahmen der Gefahrenabwehr hat die
Gefahrenabwehrbehörde eine tatsachengestützte Prognose dahingehend
zu treffen, ob die Gefahr eintritt. Auf eine solche tatsachengestützte
Prognose hat sie nach den obigen Ausführungen zu Recht ihre Untersagungsverfügung
gestützt."
Also gibts nur die Hypothese der Gefahr - die Tatsache von 20 Jahre Arbeit ohne Schwierigkeiten ist nicht beweisbar - merkwürdige Welt. Dieses Argument wurde allerdings auch vom BVerwG übernommen. Damit ist Prinzipiell eine "Ungefährlichkeit" nicht beweisbar - das klingt sehr nach Willkür!
Der Anbieter ist immer vom Abnehmer abhängig - und die kranken Menschen sind "einfältig" und "manipulierbar" - von wem eigentlich?? Zitat aus dem VG Urteil:
"Abzustellen ist hier (wie bereits oben zur unmittelbaren Gefährdung ausgeführt) auf den Empfängerhorizont der Zielgruppe des Klägers. Entgegen der von V. in seinem Gutachten vertretenen Auffassung ist hier nicht entsprechend offenbar neuerer wettbewerbsrechtlicher Rechtsprechung auf den aufgeklärten, die Tragweite seiner Handlungen vollständig überblickenden „Kunden“ abzustellen, sondern auf Personen, die - wie insbesondere bei Brustkrebs - unter einer sehr schweren Erkrankung leiden und sich dementsprechend regelmäßig in einer Lebenskrise befinden dürften."
Doch wie soll ein Arzt mit Menschen umgehen, die in einer Lebenskrise stecken?? Er hat das nicht gelernt und durchschnittlich nur 3-5 Minuten Zeit und wird standartmäßig die Chemo empfehlen, doch die will nicht jeder. Gibts denn nichts ausser der Schulmedizin mit der niedrigen Erfolgsrate? Doch da gibts seit 2004 noch die Geistheiler. Das VG Braunschweig schreibt dazu:
Er (Bernd Joschko) erweckt daher
eine über die vom Geistheiler geweckte Erwartung hinausgehende, nicht religiöse
Hoffnung auf Heilung auf naturwissenschaftlicher Grundlage. Deshalb bedarf es
nicht allein einer hinreichenden Aufklärung durch den Behandelnden sowie
einer entsprechenden gewerberechtlichen Überwachung durch die Behörden
sondern der Ablegung einer "Kenntnisprüfung auf der Grundlage des
Heilpraktikergesetzes“ (vgl. BVerfG, aaO.).
Also, wer Heilung anbieten will, muß Medizin können, denn nur die Mediziner verstehen was von Heilung? Das kommt einem Innovationsverbot gleich... Wir erinnern uns: Die Schellackplatte wurde von der Kassette abgelöst, dann kam die CD - jetzt der Digitalplayer. Jedesmal ein Quantensprung der Technik... und die Medizin bekämpft immer noch die Symptome mit "Ver-Bestrahlung" und "Chemo"... Das VG Braunschweig weiter in seinem Innovationsverbot:
"Auch Tätigkeiten, die für sich gesehen
ärztliche Fachkenntnisse nicht voraussetzen, fallen unter die Erlaubnispflicht,
wenn sie nennenswerte Gesundheitsgefährdungen zur Folge haben können.
Dazu zählen auch mittelbare Gefährdungen, wenn durch die Behandlung
ein frühzeitiges Erkennen ernster Leiden verzögert wird und die Wahrscheinlichkeit
einer solchen Gefährdung nicht nur geringfügig ist. Eine solche Gefahr
besteht dann, wenn die in Rede stehende Heilbehandlung als eine die ärztliche
Berufsausübung ersetzende Tätigkeit erscheint".
Also, im Klartext: Alles was
sich besser wie Schulmedizin ausgibt, ist gefährlich. Stimmt, gefährlich
für das bestehende System. Fortschritt war immer gefährlich...
OK, dann müssen die Kranken
sich selbst in "Selbstheilung" ausbilden. Sie müssen lernen,
sich selbst zu heilen, denn nur die Besten überleben. Wer sich der "Chemo"
hingibt und sein Leben oder sein "Innenleben" nicht ändert, hat
wenig Chancen zu überleben. Jeder sein eigener Therapeut. Das BVerwG hat
zwar die Sichtweise der Synergetik Profiler akzeptiert, fordert aber Grundkenntnisse
der Medizin. Damit ist der Beruf zu 90% nicht mehr für kranke Menschen
erreichbar.
Aber wie sollen sich die Synergetik
Therapeuten und Synergetik Profiler den suchenden Kranken gegenüber verhalten?
Wegschicken? Wo ist die Grenze zur Krankheit? Wie geht man mit einer Lebenskrise
um, wenn man Brustkrebs hat? Die Ärzte haben dafür keine Zeit....
Die meißten Synergetik Therapeuten und Profiler wollen nicht mehr mit
kranken Menschen arbeiten und den HP-Schein machen, aber die Kranken sind besonders
auf der Suche nach neuen Wegen. Die Fragen nach der Abgrenzung bleiben weiterhin
von den Gesundheitsämtern seit 2000 unbeantwortet und sind aktuell wie
eh und je!! Das BVerwG hat leider nichts dazu gesagt. Es hat nur den Synergetik
Profiler zum Heilberuf erklärt, wenn er seinen Dienst dem Kranken anbietet.
Wenn er sein Angebot aber nur für gesunde Menschen anbietet, greift das
HP-Gesetz als verfassungsgemäße Einschränkung der Berufsfreiheit
nicht mehr. Die Synergetik Therapeuten nennen sich jetzt Synergetik Coach -
auch der Berufsverband änderte den Namen und so sind sie für die meißten
suchenden Kranken unsichtbar geworden.
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Schon seit 2000 versuchten wir
eine Klärung und das Regierungspräsidium Darmstadt beschäftigte
sich 2000 mit dem neuen Beruf. Doch bis heute (März 2011)gibt es keine
klare Antwort - ausser einer nichtssagenden "Rundverfügung",
die sich nur auf das BVerwG-Urteil 2010 bezieht, statt zur Grenzziehung klare
Aussagen zu machen. - Hier eine Synergetik Therapeutin, die sich im Jahre 2000
schon Synergetik Trainerin nannte - hier ihre Selbstdarstellung - aktuell wie
heute. Oben die ersten beiden Felder ihre Schreiben an das Gesundheitsamt Dr.
Vollbrecht.
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Die letzten beiden Schreiben widersprechen sich vollkommen. Dr.
Vollbrecht genehmigte am 12. Juli 2001 einer anderen Synergetik Therapeutin
unter Auflage eines speziellen Infoblattes mit der "Unterwerfung unter
die Schulmedizin" die Tätigkeit der Synergetik Methode und wiederruft
am 12. November 2001 diese Bescheid. Erst danach werden "Gutachten"
erstellt. Wie denken diese Gutachter? Sprechen sie mit dem Begründer Bernd
Joschko? Nein... Hier ein paar "Gutachten" + Antworten:
Hier ein Gutachten von Dr. Simon vom 28.2.2002 zur Synergetic
Therapie (Auffällig ist, das der Begriff Synergetik noch nicht einmal richtig
geschrieben wird...). Warum haben Beamte des Gesundheitsamtes so häufig
Feindbilder? Dr. Simon schreibt an Dr. Vollbrecht: Ich bitte Sie, meine Argumentation
einmal sehr kritisch auf ihre Belastbarkeit hin zu prüfen, vielleicht finden
Sie noch einen Hebel. Das (bisherige) Ergebnis ist sicher unbefriedigend."
Alle wollen die Methode verhindern oder verbieten - Warum wohl?
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Warum haben wir uns denn überhaupt
Therapeut/in genannt? Weil der Begriff frei verwendbar ist und im besten Sinne
"Begleiter zum Höchsten hin" bedeutet. Das mußte auch Dr.
Kurth vom Gesundheitsamt Aaachen lernen...
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Nachdem das Gesundheitsamt Aachen vom Verbot in Goslar durch Dr. Hepp informierte wurde, spach es 2004 auch sofort ein Verbot aus - Seilschaften halten zusammen... Allerdings wurde das Verbot nicht durchgesetzt, weil uns das OVG Lüneburg vorläufigen Rechtsschutz gab und das Sofortverbot aufhob. |
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Die erste Hausdurchsuchung erfolgte schon im Jahre 2000. Die
Polizei fuhr vor das Haus - alle Nachbarn schauten zu. Der Synergetik Therapeut
kam aus der DDR und wunderte sich über die "brutalen Methoden"
hier im Westen, nur weil man anders denkt. Er dachte, hier gäbs eine "Stasifreie-Zone",
sein Arbeitgeber, das Krankenhaus war mit seiner Sichtweise von Krankheit und
Gesundheit nicht einverstanden - 4 Jahre später wurde er vom Amtsgericht
freigesprochen - doch die Staatsanwaltschaft zerrte ihn noch vor das Landgericht,
aber auch hier wurde das Verfahren eingestellt. Warum darf man nicht anders
denken, als die Schulmedizin? Die doch nur Symtome bekämpft? Erst das BVerwG
erlaubt eine neue Sichtweise der Krankheitsauflösung durch das Urteil im
Aug. 2010 zum Synergetik Profiler.
Hier ein paar Schriftstücke an den
Staatsanwalt Bogenrieder...
Wir hatten Dr.Schulz immer wieder
informiert und zu Info-Veranstaltungen eingeladen. Auch viele begeisterte Klienten
schrieben Dr. Hepp nach Goslar, die wir auf www.infocenter-goslar.de
veröffentlichten. Dr. Schulz informierte sich nie vor Ort, obwohl es
ihm ein Mitarbeiter aus seinem Amt dringend schon 1995 (!!) anriet. Auch bewunderte
Dr. Schulz 2007 mit großem Respekt Dr. Hepp's "konsequente Haltung".
Hier die Schreiben dazu:
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