REGIERUNG VON OBERBAYERN
Aktenzeichen: 209.3 – 2677 – 2/2004

Ansprechpartner/in: Frau SteinHeilmittelwerbegesetz (HWG);
Bußgeldbescheid der Regierung von Oberbayern gegen Frau Bxxx Mxxx

Sehr geehrter Herr Joschko,
zu Ihrem Schreiben vom 29.06.2005 ist folgendes anzumerken:
Wir werden inhaltlich vorerst aus zwei Gründen nicht darauf eingehen.
Zum einen sind Sie nicht Beteiligter des Verwaltungsverfahrens, weil sich der Bußgeldbescheid gegen Frau Molnar und nicht gegen Sie richtet. Sofern Sie Frau Mxxx vertreten wollen, bitten wir um Vorlage einer Vollmacht. Es sei hier jedoch darauf hingewiesen, dass Frau Molnar bereits von einem Rechtsanwalt in dieser Sache vertreten wird.
Zum anderen erstaunt uns der Tonfall Ihres Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

Stein
Oberregierungsrätin