Diese Intervention unternahm die Präsidentin der Union Deutscher Heilpraktiker Monika Gerhardus um Menschen mit anderen Sichtweisen von Krankheit und Gesundheit zum Nachteil von Krebskranken zu behindern.

Bernd Joschko bekam diese Mail im Nov. 06 von einem Gesundheitsportalbetreiber. Inzwischen hat Bernd Joschko ebenfalls eine Abmahnung bekommen und beide haben sich vor dem Landgericht Limburg am 19. März 11.45 getroffen. Bernd Joschko teile klar dem Richter mit, daß seine Informationsseite im Internet einen Infocharakter hätte, der jedem Krebskranken zugänglich sein sollte. Er beruft sich auf Art.12 GG und ist bereit, bis zum europäischen Gerichtshof zu gehen. Sein Anwalt Dr. Kleine-Cosak teile dem Richter ebenfalls mit, der er vor kurzem vor dem europäischen Gerichtshof die Werbefreiheit für Ärzte durchgesetzt hätte. Der Richter war beeindruckt. Frau Monika Gerhardus sagte die ganze Zeit keit Wort.

Hier ihre Abmahnung an das Gesundheitsportal:

Wichtige Info für Teilnehmer unseres Portals, die mit Therapiemethoden "ganzheitliche oder biologische Krebstherapie" werben.

 

Sehr geehrter Herr Joschko,

einige unserer Teilnehmer haben gestern Anrufe von der Heilpraktikerin Monika Gerhardus vom Vorstand der Union Deutscher Heilpraktiker erhalten, bei der sie die Entfernung des Hinweise auf ganzheitliche oder biologische Krebstherapie fordert - und zwar unter Androhung einer kostenpflichtigen Abmahnung. Außerdem wurde von ihr die Verwendung von Begriffen und Therapiemethoden bemängelt, die ihrer Ansicht nach nicht erläutert und für den Laien nicht verständlich seien.
Davon abgesehen, dass wir es befremdlich finden, dass Heilpraktiker ihren Kollegen/innen mit Abmahnungen drohen haben wir auf diese Anrufe direkt reagiert und uns auch mit Frau Gerhardus in Verbindung gesetzt. Wir haben sie auch gebeten, solche Dinge in Zukunft möglichst direkt mit uns zu besprechen, da wir natürlich im Interesse unserer Teilnehmer alles Mögliche tun, um den Vorschriften Genüge zu tun.

Der erste Punkt bezüglich der Hinweise auf ganzheitliche oder biologische Krebstherapie ist sicherlich gemäß HWG (Heilmittelwerbegesetz) begründbar und wir haben heute sämtliche Einträge der folgenden Methoden aus den Seiten unserer Teilnehmer entfernt:
Krebstherapie
Biologische Krebstherapie
Ganzheitliche Krebstherapie
Simonton-Methode
Psychoonkologie

Desweiteren haben wir die Beschreibungsseite "Ganzheitliche Krebstherapie" komplett gelöscht. Bitte prüfen Sie noch selbst, ob in Ihren persönlichen Profilen oder Therapiebeschreibungen noch Hinweise auf Krebstherapien vorhanden sind, die wir noch löschen müssen.

Beim zweiten Punkt stimmen wir zwar grundsätzlich zu, dass eine Beschreibung der Therapiemethoden notwendig und auch sinnvoll ist. In unserem Portal ist dies auch der Fall, indem jede Therapiemethode mit einem Link auf die entsprechende Erläuterung versehen ist. Dies scheint der Union Deutscher Heilpraktiker aber nicht auszureichen, weil angeblich nicht davon ausgegangen werden kann, dass jeder Besucher weiß, wie man einen Link anklickt. Hier haben wir eine konträre Meinung, weil zum Grundwissen jedes Internet-Benutzers das Klicken auf Hyperlinks gehört, weil er sonst gar nicht dahin käme, wo er die Methoden finden kann. Wir haben unseren Anwalt gebeten, den Sachverhalt zu prüfen. Zusätzlich werden wir auf allen Seiten noch den Hinweis anbringen, dass man die Beschreibung im Therapielexikon findet oder direkt auf den Methodennamen klicken kann, um die Beschreibung zu lesen. Im übrigen haben wir festgestellt, dass auch einige Landesverbände der UDH ebenfalls Therapiemethoden bei den Adressbereichen aufführen - und zwar ohne Beschreibung oder Link dorthin. Auch viele andere Heilpraktikerverbände arbeiten genauso.

In der Satzung der der Union Deutscher Heilpraktiker steht bei "Aufgaben der UNION" der Satz "für ein gutes Verhältnis der Heilpraktiker untereinander und zu den übrigen Berufen des Gesundheitswesens zu sorgen". Das können wir uneingeschränkt unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

.... Einen Tag später folgte ein "Kniefall vor Frau Gerhardus" - lesen Sie selbst :-)

24. November 2006 17:13:00 MEZ
Informationen für Therapeuten.de-Teilnehmer: Ergänzung zum Rundbrief vom 23.11.06


Sehr geehrter Herr Joschko,

wir haben Sie gestern über die Löschung der Methodenbeschreibung "Ganzheitliche und biologische Krebstherapie" und über die Anrufe einer Vertreterin des UDH-Bundesverbandes informiert. Hierzu noch eine Ergänzung:

1. Gesetzliche Grundlage: Heilmittelwerbegesetz (HWG)
Viele Teilnehmer baten uns, ihnen die gesetzliche Grundlage für die Streichung der Methodenbeschreibung "Ganzheitliche und biologische Krebstherapie" mitzuteilen. Deshalb hier der Auszug aus dem Gesetz:
§ 12
(1) Außerhalb der Fachkreise darf sich die Werbung für Arzneimittel und Medizinprodukte nicht auf die Erkennung, Verhütung, Beseitigung oder Linderung der in Abschnitt A der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführten Krankheiten oder Leiden bei Menschen beziehen, die Werbung für Arzneimittel außerdem nicht auf die Erkennung, Verhütung, Beseitigung oder Linderung der in Abschnitt B dieser Anlage aufgeführten Krankheiten oder Leiden beim Tier. Abschnitt A Nummer 2 der Anlage findet keine Anwendung auf die Werbung für Medizinprodukte.
Anlage zu § 12
Krankheiten und Leiden, auf die sich die Werbung gemäß §12 nicht beziehen darf

A. Krankheiten und Leiden beim Menschen
1. Nach dem Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) meldepflichtige Krankheiten oder durch meldepflichtige Krankheitserreger verursachte Infektionen,
2. bösartige Neubildungen,
3. Suchtkrankheiten, ausgenommen Nikotinabhängigkeit,
4. krankhafte Komplikationen der Schwangerschaft, der Entbindung und des Wochenbetts
Die Inhalte dieses Paragraphs wurden von uns nicht korrekt beurteilt und wir haben die entsprechenden Verweise deshalb sofort entfernt, als wir dank der Anrufe von Frau Gerhardus vom UDH-Bundesverbands davon Kenntnis erhalten haben.
2. UDH-Bundesverband
Es lag nicht in unserer Absicht, in unserem gestrigen Teilnehmer-Rundbrief den UDH-Bundesverband oder seine Vertreterin Frau Gerhardus anzugreifen oder unsere Teilnehmer sogar gegen sie aufzuhetzen. Wenn dieser Eindruck entstanden ist, dann entschuldigen wir uns dafür.

Wir haben mittlerweile verstanden, das die Anrufe aus der Sicht von Frau Gerhardus als kollegiales und vorsichtiges Vorgehen gedacht war. Andere außer der UDH wären möglicherweise nicht so kollegial vorgegangen, sondern hätten sofort abgemahnt.

Wir haben ein ehrliches Interesse daran, kooperativ mit dem UDH-Bundesverband zusammen zu arbeiten, um mögliche Kritikpunkte in Zukunft direkt und einvernehmlich zu lösen.
Mit freundlichen Grüßen

 

PS. Ich habe ein ehrliches Interesse daran, den Krebskranken auch andere Sichtweisen der Heilung nahezubringen, damit sich jeder für seinen eigenen Weg entscheiden kann. Wenn Krebskranken keine seelischen Hilfen gegeben werden, sehe ich dies als unterlassene Hilfeleistung an. Die nächste Generation nach uns, wir darüber zu entscheiden haben. Und das Heilpraktiker ihre eigene "Konkurrenz" aus "Futterneid" - also wirtschaftlichem Nachteil - abmahnen, entlarvt die moralische Kompetenz der Heilpraktiker der deutschen Union.

Bernd Joschko