Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Aktenzeichen: DSB/4 – 177 – 156
Datum: 26.09.2005
Datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Synergetiktherapie
Ihr Schreiben vom 10.08.2005
Sehr geehrte Frau Eymann,
Herr Vetter hat mich beauftragt Ihnen zu antworten. Wir haben Ihre Anfrage auch
vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz übermittelt bekommen. Bei
näherer Prüfung ergab sich Folgendes:
Wie Sie schildern, ist zur Zeit in Bayern ein Gerichtsverfahren anhängig,
das die Frage der Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz betrifft. Im Verfahren
des einstweiligen Rechtsschutzes sei die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs
gegen die Untersagung der Tätigkeit wieder hergestellt worden; allerdings
ist vom Gericht die Auflage erteilt worden, Namen und Anschrift der Klienten auf
Anfrage an die Landeshauptstadt München und/oder die Regierung von Oberbayern
zu übermitteln.
Leider kann ich zu den von Ihnen angeschnittenen Fragen nicht Stellung nehmen,
da meine Zuständigkeit nicht gegeben ist.
1. Nach Art. 30 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) kontrolliert der
Landesbeauftragte für den Datenschutz bei bayerischen öffentlichen Stellen
die Einhaltung dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz.
Nicht-öffentliche Stellen n Bayern ist die Regierung von Mittelfranken. Wie
ich der Internetseite www.heilpraktikergesetz.de entnehmen konnte, haben Sie sich
mit Schreiben vom 10.08.2005 auch an die Regierung von Mittelfranken gewandt.
2. Meine Kontrollkompetenz ist jedoch noch in einer weiteren Richtung begrenzt:
Nach Art. 2 Abs. 6 BayDSG kann der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Gerichte nur kontrollieren, soweit sie in Verwaltungsangelegenheiten tätig
werden. Im vorliegenden Fall wurde die Auflage jedoch von Gerichten im Rahmen
eines gerichtlichen Verfahrens ausgesprochen. Es unterliegt daher nicht meiner
Kontrollkompetenz zu beurteilen, ob diese Auflage datenschutzkonform ist oder
nicht.
Ich bedauere, Ihnen angesichts der mir vom Gesetzgeber auferlegten Beschränkungen
meiner Kontrollbefugnis keine weitergehenden Auskünfte erteilen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Dr. Bauer
Regierungsdirektor