BEZEICHNUNG 'HEILPRAKTIKER' ERFORDERLICH !

Der Heilpraktiker als einzig legale Möglichkeit, die Heilkunde ohne ärztliche Bestallung legal auszuüben, hat sich in den letzten Jahrzehnten enorm verbreitert. Vom Wurzelsepp über den Verfechter der TCM bis zum Geistheiler ist im Heilpraktikerbegriff alles enthalten, einschließlich der beschränkten Zulassungen, beispielsweise auf dem Gebiet Psychotherapie

Immer häufiger kommt es zu Beanstandungen, weil Heilpraktiker ihre Praxis nicht in Einklang mit den gesetzlichen Gegebenheiten bezeichnen und die erforderliche Berufsbezeichnung Heilpraktiker nicht geführt wird.

Die rechtlich unverbindliche Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) gestattete die Bezeichnung 'Naturheilpraxis'. Diese auch heute noch vielfach übliche Bezeichnung ändert aber nichts daran, daß der Heilpraktiker zwingend die Bezeichnung Heilpraktiker mit seinem bürgerlichen Namen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen zu führen hat. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine Praxisgemeinschaft mit einem Phantasienamen (GbR-Modell) oder um eine Partnerschafts-Gesellschaft (nach dem Partnerschaftsgesetz) handelt oder in einer Gemeinschaftspraxis ein Werbename geführt wird.

Dies verschärft sich heute dadurch, daß der Begriff 'Naturheilpraxis' nicht mehr unbedingt in der allgemeinen Verkehrsauffassung dem Heilpraktiker zugeordnet wird, sondern daß auch Ärzte diesen Begriff verstärkt führen (können). Denn auch der Wortbestandteil 'Praxis' ist ebensowenig wie 'Natur' oder 'Naturheil...' typisch für den Heilpraktiker.
Eine besondere Problematik ergibt sich auch bei den auf Psychotherapie eingeschränkten Heilpraktikern. Die Gesundheitsminister der Länder haben sich daher auf folgende möglichen Berufsbezeichnungen geeinigt:

- psychotherapeutischer Heilpraktiker
- Heilpraktiker (Psychotherapie)
- Heilpraktiker (eingeschränkt für den Bereich Psychotherapie)


Alle anderen Bezeichnungen werden daher von den Gesundheitsämtern beanstandet und von der Staatsanwaltschaft aufgrund des Verstoßes gegen das HPG verfolgt.
Dies ist auch dann der Fall, wenn die Zulassungsurkunde eine andere Bezeichnung aufweist oder sich die betroffenen Heilpraktiker mit dem Gesundheitsamt auf eine andere Bezeichnung geeinigt haben.


Der Heilpraktiker für Psychotherapie

Sie sind Kollegen und trotzdem etwas im Abseits: Die Inhaber der 'Kleinen Zulassung'. Seit 1993 gibt es die eingeschränkte Heilpraktiker-Zulassung auf dem Gebiet der Psychotherapie. Damit wurde dem Rechnung getragen, daß viele psychologische Berater in Ausübung ihrer Tätigkeit mit der Heildefinition des Heilpraktikergesetzes kollidierten. Da die grundsätzliche Zweiteilung der Heilberufe in Ärzte und Heilpraktiker nicht angetastet werden sollte, wurde die eingeschränkte Heilpraktiker-Zulassung eingeführt. Diese Personen waren Heilpraktiker im Sinne des HPG und hatten diese Berufsbezeichnung zu führen. Dabei war die Kennzeichnung der Einschränkung durch die Erweiterung der Berufsbezeichnung Heilpraktiker auf Heilpraktiker für Psychotherapie üblich.

Die Sachlage veränderte sich 1998 mit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes, das einen neuen Approbationsbereich des 'Psychologischen Psychotherapeuten' schuf. Hierbei ist zu beachten, daß die Zweiteilung der Heilberufe unangetastet blieb, also kein neuer Heilberuf geschaffen wurde. Diese 'Psychologischen Psychotherapeuten' sind also im Sinne des HPG 'bestallt' und daher im Sinngehalt den Ärzten zuzuordnen, was durch das Gesetz mit einer weitgehenden Gleichstellung auch beabsichtigt war und geschehen ist.

Obwohl das Psychotherapeutengesetz die Berufsbezeichnung 'Psychologischer Psychotherapeut' vorsieht, schützt sie hierfür in § 1 Absatz 1 Satz 4 auch die Bezeichnung Psychotherapeut. Dabei ist festzuhalten, daß die Bezeichnung Psychotherapie nicht geschützt ist. Daß dies kein redaktioneller Fehler ist, ergibt sich aus § 1 Abs. 3, der hier festlegt, daß die Ausübung der Psychotherapie (global) dann unter das Psychotherapeutengesetz fällt, wenn wissenschaftlich anerkannte Methoden angewandt werden (was nicht ausschließt, daß auch der Heilpraktiker Psychotherapie ausüben und wissenschaftliche Methoden anwenden kann).

Die Bezeichnung Heilpraktiker für Psychotherapie ist deshalb auch weiterhin nicht zu beanstanden. Allerdings hat bei manchen Gesundheitsämtern die alleingestellte Berufsbezeichnung Heilpraktiker mit dem nachgestellten Sachgebiet 'Psychotherapie' zu Beanstandungen geführt. Zu Unrecht.

Nicht geführt dürfen allerdings andere Zusatzbezeichnungen zum Begriff Heilpraktiker, z.B. Heilpraktiker (PT). Dies würde nämlich auf eine Titelerweiterung hinauslaufen.
Die PT-Heilpraktiker führen ein Schattendasein. Sie sind einerseits von den Töpfen der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen und konnten sich andererseits noch nicht wie die Heilpraktiker allgemein, entsprechend profilieren. Ihr einziger Vorteil gegenüber den Psychotherapeuten sind die hier fehlenden langen Wartezeiten bis zur Behandlung,