Landesbeauftragter für den Datenschutz Freie Hansestadt Bremen
Aktenzeichen: 98-020.05/3#21
Datum: Bremerhaven, 16.09.2005
Ihr Schreiben vom 14. September 2005
Sehr geehrte Frau Eymann,
es ist nicht zu erkennen, dass Ihre Anfrage einen Vorgang aus dem Land Bremen
betrifft. Dies ist aber das durch Gesetz begrenzte Aufgabengebiet. Allgemeine
Rechtsauskünfte könnten darüber hinaus in Konflikt mit dem Rechtsberatungsgesetz
kommen. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass der Landesbeauftragte
für den Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen Ihnen daher keine Stellungnahme
zukommen lassen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Conley