Landesbeauftragter für den Datenschutz Freie Hansestadt Bremen


Aktenzeichen: 98-020.05/3#21

Datum: Bremerhaven, 16.09.2005

Ihr Schreiben vom 14. September 2005

Sehr geehrte Frau Eymann,
es ist nicht zu erkennen, dass Ihre Anfrage einen Vorgang aus dem Land Bremen betrifft. Dies ist aber das durch Gesetz begrenzte Aufgabengebiet. Allgemeine Rechtsauskünfte könnten darüber hinaus in Konflikt mit dem Rechtsberatungsgesetz kommen. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen Ihnen daher keine Stellungnahme zukommen lassen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Conley