Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden AOLG

Der Berufsverband der Synergetik Profiler hatte angefagt.

So schreibt der Vorsitzende am 20.12.2010 bezüglich der Auslegung des BVerwG Urteil zur Selbstheilung nach der Methode Bernd Joschko, der Arbeitsgruppe "Berufe des Gesundheitswesens" der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden AOLG:

"Die Frage, ob im Einzelfall Ausübung der Heilkunde im Sinne des § 1 Abs. 2 des Heilpraktikergesetzes vorliegt, muss vom Behandler selbst geprüft werden, da auch der Behandler das Risiko trägt, sich möglicherweise wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde strafbar zu machen. Dieses kann nicht generell beantwortet werden, sondern unterliegt primär der Würdigung durch die örtlich zuständige Behörde im Einzelfall."

"Soweit Profiler auch außerhalb der Ausübung der Heilkunde, etwa im Bereich des Coaching, der Verbesserung und Steigerung von Lebensqualität oder der Beziehungsklärung tätig sind, muss der Profiler selbst prüfen, ob eine entsprechende Tätigkeit im jeweiligen Einzelfall die Grenze zur erlaubnispflichtigen Ausübung der Heilkunde überschreitet."