Eine gute Nachricht:

Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 22.03.05 entschieden, dass die Kosten für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Heilmethoden
der besodereren Therapierichtungen, insbesondere der anthroposophischen Medizin, erstattet werden dürfen. Ein jahrelanger Rechtsstreit der Securvita-BKK gegen das Bundesversicherungsamt, das per Verpflichtungsanordnung versuchte, die Erstattungspraxis für die besonderen Therapien und die Anthroposophische Medizin zu unterbinden, ist damit zu Ende gegangen.

Die neue Rechtslage ist für Mitglieder aller Krankenkassen von Bedeutung, da das Gericht in seinem Urteil auf den Bewertungsspielraum der Kassen im Bezug auf anerkannte besondere Theraphierichtungen hingewiesen hat. Zu diesen besonderen Therapierichtungen gehören auch Heileurythmie, Rhythmische Massage, Kunsttherapie.

Das Gericht macht in dem Urteil außerdem deutlich, dass die anthroposophische Medizin wie auch die Homöopathie eigenständige und zugelassene Therapierichtungen sind. Allerdings wird anerkannt, dass beide im deutschen Gesundheitssystem nicht durchgängig den angemessenen Stellenwert erfahren.

Zudem gab es in der Sommerpause ein EU-Urteil, dass anerkannte alternative Heilverfahren nicht benachteiligt werden dürfen.

Beide Gerichtsurteile stellen eine neue Chance dar, als Klient die Verantwortung für Gesundheit selbst zu übernehmen und selbst zu entscheiden, welchen medizinischen Weg er gehen will. Sprechen sie mit ihren Krankenkasse, und sorgen sie dafür, dass EU-Recht umgesetzt wird, dass alternative Heilmethoden den ihnen angemessen Stellenwert innerhalb unseres Gesundheitssystem bekommen.