Praxis für Synergetik Therapie
Die erste Praxis für Synergetik Therapie wurde im Juni 1993 von Rita Schreiber eröffnet und sowohl vom Amtsleiter des Gesundheitsamts des Lahn-Dill-Kreises als auch von der Industrie und Handelskammer (IHK) anerkannt.
Bisher gibt es 3 Gesundheitsämter von 370 in Deutschland die rechtliche oder behördliche Einschränkungen als Gefahrenabwehr für diesen neuen Beruf machen. Er unterliegt nicht dem Heilpraktiker-Gesetz. Wir lassen diese Anordnungen gerichtlich klären. Im Falle des Gesundheitsamtes Goslar sind wir z.Zt. (29.April 2004) beim OVG Lüneburg und erwarten eine Entscheidung - die Bezirksregierung Braunschweig hat erwartungsgemäß abgelehnt, so daß Prof. Rohlfing in unserem Auftrag Klage gegen den Landkreis Goslar erhoben hat.
Die Staatsanwaltschaft am Landgericht Limburg stellte unter dem Aktenzeichen 24JS1746/95 vom 31.4.1995 fest, daß diese Berufsausübung nicht unter das Heilpraktiker-Gesetz fällt.
Synergetik Therapeuten fallen unter das neue Lebenshilfegesetz und haben sich seit dem 23. Juni 2002 in einem Berufsverband zusammengeschlossen.
Wir stehen in keiner Verbindung zu irgendwelchen Organisationen, Verbänden, Glaubensrichtungen oder Sekten und unterstützen immer die Selbstverantwortung, Selbstbestimmung und Freiheit des Einzelnen sowie das Recht auf Selbstheilung.
Das OVG Lüneburg hat am 27. Mai 2004 zu unseren Gunsten entschieden. Wir freuen uns sehr, da damit der erste ganzheitliche Beruf als Innovation im Gesundheitswesen etabliert wurde. Er unterliegt nicht dem HP-Gesetz. Die Synergetik Therapie stellt somit für den Synergetik Therapeuten eine anerkannte ganzheitliche Heilmethode dar. Ebenso kann der Synergetik Profiler konkret mit Krankheitsbilder arbeiten und unterliegt auch nicht der HP-Prüfung.
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Informationen zu den Synergetik Therapie Einzelsitzungen
Synergetik Therapie ist Anleitung zur Selbstheilung in Tiefenentspannung. Es geht in jeder Einzelsitzung darum, die innere Energie-struktur in einem freilaufenden Prozeß aufzuspüren und die assoziativ verknüpften Bilder - neuronale Matrix - und Erlebnisse mit dem Bewußtsein zu konfrontieren. Nach den evolutionären Gesetzen der Synergetik und der Chaostheorie wird dadurch ein Selbsorganisationsprozeß in Gang gesetzt. Dies hat nach den Erkenntnissen der Psychoneuroimmunologie direkt neuronale Rückwirkungen, trägt zur Stärkung des Immunsystems bei (Resilienzerhöhung) und setzt Selbstheilungsprozesse auf der Körperebene in Gang. Die Bearbeitung der inneren Bilder erfolgt unter Begleitung und Anleitung, findet jedoch in absoluter Eigenverantwortung des Klienten statt. Die primäre Arbeitsebene ist die Organisation von Information auf der neuronalen Ebene und nicht die Wertung des Inhalts. Wir führen keine zielorientierte Lebensberatung durch.
1. Probesitzung
Die Probesitzung dient dem Klienten
zum Kennenlernen der Methode. Zugleich kann der Therapeut sich einen Überblick
verschaffen über die Innenwelt des Klienten, über seine Wahrnehmungsfähigkeit
dieser inneren Welt, sowie über das Potential seiner ungelösten Konflikte
und das Ausmaß seiner Vermeidungshaltung.
Erst nach der Probesitzung entscheidet sich der Klient als eigenverantwortlicher
Mensch, durch seine nun eigene Erfahrung und bewußt für einen synergetischen
Selbstheilungsprozeß unter Begleitung eines Synergetik Therapeuten.
Der Klient behält immer die
volle Verantwortung für sich, für sein Verhalten, sowie für seine
Entscheidungen. Er nimmt die Anregungen des Synergetik Therapeuten lediglich
als Möglichkeit, eigene Erfahrungen zu machen - Selbsterfahrung. Der Klient
kann jederzeit Einspruch gegen diese Anregungen erheben oder die Therapie abbrechen.
Er geht mit diesem Vertrag keine weiteren Verpflichtungen ein. Der Klient weiß,
daß er sich über seine medizinische und psychotherapeutische Versorgung
selbst informieren muß. Er trägt dafür ausschließlich
die eigene Verantwortung. Es wird darauf hingewiesen, daß er sich mit
dem Arzt seines Vertrauens beraten soll. Wir begrüßen diese Zusammenarbeit.
Wir geben gerne in kooperativer Zusammenarbeit alle wissenswerten Informationen
in Absprache an diesen weiter.
Der Klient erhält (Rückseite)
die Ethikrichtlinien des Berufsverbandes der Synergetik-Therapeutinnen und
-Therapeuten. BVST
2. Vereinbarung
zur Unterstützung und Begleitung eines synergetischen Selbstheilungsprozesses
1. Der Klient hat in einer
vorangegangenen Probesitzung die Herangehensweise der Synergetik Therapie kennengelernt
und sich über folgende Punkte informiert:
2. Im Zusammenhang mit der Synergetik
Therapie werden keine Diagnosen oder Therapien im medizinischen Sinne durchgeführt
oder Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes praktiziert. Synergetik Therapie
ist keine Psychotherapie.
Der Klient weiß, daß
ein Synergetik Therapeut über keine medizinische Qualifikation verfügt.
Deshalb entsteht bei ihm auch nicht der Eindruck, durch einen Mediziner oder
im medizinischen Sinne beraten zu werden. Mit dieser Therapievereinbarung wird
darüberhinaus keine Entscheidung getroffen, ob und in welchem Umfang medizinische
oder psychotherapeutische Versorgung vom Klienten in Anspruch genommen werden
soll und muß. Der Klient trägt für diese Entscheidung die alleinige
Verantwortung.
Der Synergetik Therapeut gibt
kein Heilungsversprechen ab.
3. Eine Sitzung dauert 2-3
Stunden. Das Honorar beträgt E 150,-
4. Der Klient ist ausreichend
darüber informiert worden, daß alle Einzelsitzungen auf Kassette
aufgezeichnet und zu Dokumen-tations-, sowie Ausbildungszwecken verwendet werden
können - unter Wahrung der persönlichen Daten. Angaben, die Rück-schlüsse
auf die Person geben könnten, werden sinngemäß verändert.
Der Klient bekommt eine Kopie der Aufzeichnung zur freien Verwendung. Das Urheberrecht
der Dokumentation des synergetischen Selbstheilungsverlaufes, als gemeinsamer,
kreativer Prozeß besitzen beide: Therapeut und Klient. Die Hauptaufgabe
des Synergetik Therapie Institutes stellt die Erforschung von Selbstheilungsprozessen
dar, sowie die Veröffentlichung dieser Forschungsergebnisse zur Unterstützung
von anderen, die auch diesen Selbstheilungsweg gehen wollen. Auf die Aufzeichnung
von Einzelsitzungen kann beiderseitig verzichtet werden.
5. Blockpreise gelten nur
bei Inanspruchnahme der vereinbarten Sitzungsanzahl. Der Klient kann jederzeit
seine Sitzungen beenden. Er/sie ist nicht an eine bestimmte Anzahl gebunden
und zahlt nur die tatsächlich erhaltenen Sitzungen zum Einzelpreis.
Ich habe alle Informationen detailliert durchgelesen und auftauchende Fragen
mit
meinem/r Therapeuten/in abgeklärt. Ich trage die volle Verantwortung für
mich selbst.
Ich habe alle Informationen detailliert durchgelesen und auftauchende Fragen mit meinem/r Therapeuten/in abgeklärt. Ich trage die volle Verantwortung für mich selbst.
Vereinbarung einer Probesitzung
bzw. zwischen ______________________________________ |
Name: __________________________________ Adresse: __________________________________ __________________________________ Tel./Fax: __________________________________ E-mail: ____________________________ |
Ethikrichtlinien
des Berufsverbandes für Synergetik Therapeutinnen und Therapeuten BVST
(23.06.02)
Präambel
Jeder Synergetik Therapeut unterliegt
den Ethikrichtlinien des Berufsverbandes für Synergetik Therapeuten. Die
Ehtikrichtlinien sind Bestandteil des Ausbildungsvertrag des Synergetik Therapie
Instituts. Damit wird verantwortungsvolle Leistungserbringung und Qualitätssicherung
zum Wohle des Klienten gewährleistet.
Ziel der Synergetik Therapie ist,
die Individualität und Handlungskompetenz des Einzelnen zu fördern
(gemäß GG der Bundesrepublik Deutschland). Die Synergetik Therapie
ist keinem Weltbild verpflichtet. Sie kann mit jedem Weltbild arbeiten und zielt
auch nicht darauf ab es zu verändern. In diesem Sinn gibt sie auch keine
beratende Lebenshilfe. Der Synergetik Therapeut versteht sich gemäß
der direkten Wortbedeutung des Begriffes Therapeut als "Begleiter zum Höchsten"
hin. Er darf dem Klienten weder Weg noch Ziel vorgeben, ist aber bestrebt, den
Klienten bei seiner Selbstheilung synergetisch zu unterstützen. Basis seiner
Arbeit ist die Selbsterfahrung des Klienten mit seinen inneren Bildern in Form
von freilaufenden synergetischen Innenweltreisen.
Selbstheilung ist ein selbstverantwortlicher
aktiver Prozeß um gesund zu werden gemäß der Gesundheitsdefinition
der WH0: "... der Zustand völligen körperlichen, geistigen, seelischen
und sozialen Wohlbefindes". In diesem Kontext ist die Arbeit des Synergetik
Therapeuten nicht die Bekämpfung von Krankheitssymptomen, sonder die Hintergrundbearbeitung
von Informationsstrukturen des Klienten in seinen neuronalen Energiebildern
1. Funktion der
Ethikrichtlinen
Die Ethikrichtlinien klären
die Regelung von Konflikten und die Beziehung zwischen
a) Synergetik Therapeut und Klienten,
b) Synergetik Therapeut und Berufskollegen,
c) und Synergetik Therapeut und Öffentlichkeit.
2. Inhalte der
Ethikrichtlinen
2.1 Rechtliche Grundlage
Die Synergetik Therapie als Anleitung zur Selbstheilung fällt nicht unter
das Heilpraktikergesetz. Der Synergetik Therapeut, stellt keine Diagnosen, gibt
kein Heilungsversprechen ab, arbeitet nicht mit medizinischen Krankheitsbildern,
behandelt und heilt nicht und hat alle Maßnahmen zu unterlassen, die diesen
Eindruck erwecken könnten. Der Synergetik Therapeut verpflichtet sich,
Gesundheitsämtern und Behörden Auskunft zu geben über Inhalt
und Verständnis der Synergetik Therapie. Ferner informiert er jeden Klienten
über seine berufliche
Qualifikation, ungefähre Dauer der Sitzung und Preiskonstellation. Jeder
Klient hat das Recht, jederzeit die Therapie ohne Angabe von Gründen abzubrechen.
Im voraus bezahlte Sitzungen sind zurückzuerstatten. Urheberrecht für
Aufzeichnung der Sitzung haben Klient und Synergetik Therapeut. Auf Wunsch wird
auf die Aufzeichnung verzichtet. Ein einfacher Vertrag mit allen relevanten
Angaben ist dem
Klienten vorzulegen und eine Kopie der Ethikrichtlinien ist ihm auszuhändigen.
Das Synergetik Therapie Institut ist bereit, Mißverständnisse zum
Inhalt und wissenschaftlichen Hintergrund der Synergetik Therapie Gesundheitsämtern
und Behörden darzulegen und Synergetik Therapeuten bei der Zusammenarbeit
mit behördlichen Instanzen und Klienten zu unterstützen
2.2 Verhältnis Synergetik
Therapeut zu Klienten/Berufskollegen
Der Synergetik Therapeut verpflichtet sich,
a) die Würde und Persönlichkeit des Klienten zu achten und zu respektieren.
b) zur Gleichbehandlung aller Personen ungeachtet ihres Geschlechts, ethnischen
Ursprungs oder nationaler Zugehörigkeit.
c) zur Toleranz gegenüber anderen Lebens- und Weltanschauungen, politischen
oder religiösen Überzeugungen.
d) Informationen über Klienten bzw. Inhalte aus Synergetik Einzelsitzungen
vertraulich zu behandeln.
e) sich mit Berufskollegen auszutauschen und Klienten ggf. an Kollegen zu vermitteln.
2.3 Tätigkeitsverständnis
Synergetik Therapeuten sind sich der Verantwortung ihres Berufsstandes bewußt
und verpflichten sich,
a) sich regelmäßig fortzubilden und an den Weiterbildungsveranstaltungen
des Synergetik Therapie Instituts teilzunehmen (oder geeignete Seminare, die
der Berufsverband anerkannt hat).
b) andere ganzheitliche Therapiemethoden zu achten und ihren Berufskollegen
mit Respekt und Aufrichtigkeit zu begegnen.
c) Die Freiheit, Eigenverantwortlichkeit, Handlungskompetenz und Selbstheilung
des Einzelnen soweit wie möglich zu fördern und zu erhalten.
d) Klienten darauf aufmerksam zu machen, daß die Synergetik Therapie keinen
Arzt, Psychotherapeuten oder Heilpraktiker ersetzt und daß, der Klient
sich während der Therapie weiterhin mit seinem Arzt des Vertrauens beraten
sollte. Die Zusammenarbeit ist erwünscht und wichtig).
3. Verstöße
gegen die Ethikrichtlinien
Bei Verstoß gegen die Ethikrichtlichen wird versucht, zunächst den
Konflikt intern zwischen den Betroffenen zu regeln. Danach wird eine Versammlung
des Berufsverbandes einberufen und ggf. der Ausschluß vom Berufsverband
für Synergetik Therapeuten beschlossen.