Erneute Anfrage nach dem Beschluss des VG Münchens von Bernd Joschko an das Referat für Gesundheit und Umwelt in München Synergetik Sessions zu geben.

Synergetik Institut - Bernd Joschko + Rita Schreiber GbR
Amselweg 1
35649 Bischoffen

An Landeshauptstadt München
Referat für Gesundheit und Umwelt,
Dachauerstr. 90
80335 München

Datum. Fr. 17. September 2004

z.Hd. Herrn Dobmeier bzw. Verwaltungsoberamtsrat Müller
Bezug: Synergetik – Tätigkeitsverbot - Ihr Schreiben vom 2. Juli 2004

Sehr geehrter Herr Müller

Die neue Entwicklung durch den Beschluss des VG München vom 8. September 2004 (M16 SE 04.2831) veranlasst mich, nunmehr eine Tätigkeit in München aufzunehmen.
Ihrem Wunsch entsprechend habe ich bisher gewartet. Eine Gefahr wird vom VG nicht mehr gesehen, die ein Akutverbot rechtfertigt.

Den Zusatz halte ich nicht für gerechtfertigt, da ein Bewußtseinszustand vorgeschrieben wird und dies ist nicht tragbar – Orwell’sche Definition – damit würde das eigene Denken vorgeschrieben.
„ Mir ist bewusst, dass...“
Stattdessen werde ich den Zusatz verwenden:
Dem Bayerischen Verwaltungsgericht München bzw. dem Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München ist folgende Informations wichtig, die ich hiermit weitergebe:
„Es ist nicht auszuschliessen, dass die beim Einsatz der Synergetik-Therapie angewandten Maßnahmen im Einzelfall zu schwerwiegenden gesundheitlichen Störungen führen könnten“. (nicht können !!)
Ausserdem wurde Prof.Dr.Rohlfing gebeten beim OVG Einspruch zu erheben, da dass VG nur eine vermutete Gefahr sieht und wir können nicht auf den Bewusstseinszustand des VG einwirken.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Joschko und Rita Schreiber