Erneute Anfrage nach dem Beschluss des VG Münchens
von Bernd Joschko an das Referat für Gesundheit und Umwelt in München
Synergetik Sessions zu geben.
Synergetik Institut - Bernd Joschko + Rita Schreiber GbR
Amselweg 1
35649 Bischoffen
An Landeshauptstadt München
Referat für Gesundheit und Umwelt,
Dachauerstr. 90
80335 München
Datum. Fr. 17. September 2004
z.Hd. Herrn Dobmeier bzw. Verwaltungsoberamtsrat Müller
Bezug: Synergetik – Tätigkeitsverbot - Ihr Schreiben vom 2. Juli 2004
Sehr geehrter Herr Müller
Die neue Entwicklung durch den Beschluss des VG München vom 8. September
2004 (M16 SE 04.2831) veranlasst mich, nunmehr eine Tätigkeit in München
aufzunehmen.
Ihrem Wunsch entsprechend habe ich bisher gewartet. Eine Gefahr wird vom VG nicht
mehr gesehen, die ein Akutverbot rechtfertigt.
Den Zusatz halte ich nicht für gerechtfertigt, da ein Bewußtseinszustand
vorgeschrieben wird und dies ist nicht tragbar – Orwell’sche Definition
– damit würde das eigene Denken vorgeschrieben.
„ Mir ist bewusst, dass...“
Stattdessen werde ich den Zusatz verwenden:
Dem Bayerischen Verwaltungsgericht München bzw. dem Referat für Gesundheit
und Umwelt der Landeshauptstadt München ist folgende Informations wichtig,
die ich hiermit weitergebe:
„Es ist nicht auszuschliessen, dass die beim Einsatz der Synergetik-Therapie
angewandten Maßnahmen im Einzelfall zu schwerwiegenden gesundheitlichen
Störungen führen könnten“. (nicht können !!)
Ausserdem wurde Prof.Dr.Rohlfing gebeten beim OVG Einspruch zu erheben, da dass
VG nur eine vermutete Gefahr sieht und wir können nicht auf den Bewusstseinszustand
des VG einwirken.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Joschko und Rita Schreiber