Bernd Joschko und Rita Schreiber
Synergetik Therapie Institut
35649 Bischoffen ....den, 28. Juni 2004

Ihr Schreiben vom 22.6.2004

Betreff: Synergetik als „ganzheitliche Heilmethode“ + Synergetische Innenweltreisen



Sehr geehrter Herr Müller
Vielen Dank für Ihren Brief, der am 26. Juni – an meinem Geburtstag – ankam. Leider kann ich ihn nicht als Geschenk oder Bereicherung ansehen. Er enthält aber einen Schlüsselsatz, der unsere unterschiedlichen Denkrichtungen aufzeigt, wenn Sie schreiben: „dass sich Patientenschutz in Deutschland nach wie vor hauptsächlich über eine Beherrschung der westlichen Schulmedizin definiert, daran können wir nichts ändern“.

An dieser Aussage wird folgendes deutlich:

1. Ich bin an diesem Patientenschutz nicht interessiert, sondern mehr an den Patientenrechten!
Z.B. an dem Recht des Patienten auf Selbsterfahrung und in Folge eine mögliche Selbstheilung und dieses Recht vergaß H. Dobmeier mit seinem Erlaß.
2. Das Recht eines jeden Menschen auf Selbsterfahrung (GG §4) durch synergetische Innenweltreisen wird durch den Erlaß von H. Dobmeier absolut unmöglich gemacht und das ist nicht in Ordnung.
3. Wir bekommen massive Definitionsprobleme, die ich oder die Verbraucher nicht klären können. Beispiele: Ab wann gilt ein Mensch als krank? Wer beurteilt dies? Dürfen kranke Menschen von Selbsterfahrung durch Synergetik ausgeschlossen werden? usw....
4. Wie könnte Zusammenarbeit zwischen dem schulmedizinisch ausgebildetem Personal und freiberuflich arbeitenden Synergetik Therapeuten organisiert und abgerechnet werden?
5. Lassen sich die Verbraucher dies überhaupt gefallen? Was sagen die Kassen dazu?
6. Ich habe ein Recht nach GG §12 , dies hat Herr Dobmeier weggenommen!
Das wissen Sie sicher alles – H. Dobmeier hat unendliche Probleme produziert und keines ist gelöst. Selbst wenn ich den kleinen Heilpraktikerschein hätte, dürfte ich wieder nicht z.B. mit Brustkrebsklientinnen arbeiten, denn dies sind körperliche Krankheiten. Ich werde mit meiner Aussenseitermeinung logischerweise nie von Anfang an die Mehrheit hinter mir haben....usw.

Dr. Hepp von Goslar, Kollege von H. Dobmeier, hat erst vor kurzem wieder einen NLP-Fachmann mit HP-Schein abgemahnt, weil Krebs keine psychische Krankheit sei, selbst H. Dobmeier vertritt diese Meinung (im Internet gefundene Aussage von ihm)
Ich will kein Heilpraktiker sein, denn diese haben eine andere Denkrichtung. Die Verbraucher werden getäuscht, wenn Synergetik Therapeuten Heilpraktiker sind, denn viele Verbraucher wollen Symptombehandlung statt Selbsterfahrung ..usw.
So geht es nicht.

Es ist ganz einfach!

Ich, als Ingenieur habe ein Produkt entwickelt, welches gesellschaftlich dringend gewünscht ist und auch viele Arbeitsplätze schafft: Den Synergetik Therapeuten.
Ich habe vor 12 Jahren eine Markteinführung angefangen und immer wieder Qualitätskontrollen durchgeführt. Das Produkt wurde schlieslich staatlich überprüft (Bescheinigung vom zuständigen Regierungspräsidenten zur Mehrwertsteuerbefreiung) und flächenweit eingeführt. Nur Goslar weigerte sich und in Folge dann München – Herr Dobmeier – und Aachen.
Beim Gesundheitsamt Goslar wurde ich vorstellig und habe in Folge einen OVG Beschluss erreicht, dass meine Interessen zu berücksichtigen sind. Dies muß jetzt H. Dobmeier in München auch tun. Das ist alles.

Grundgesetze gelten auch in Bayern.

Herr Dr. Hepp konnte sich noch auf „Unwissenheit“ berufen, denn es gab dazu noch kein Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 2. März 04 und mein OVG Beschluss vom 27. Mai 04. Das bayerische OVG kann nicht zu einer anderen Einschätzung meiner Rechte kommen, da das OVG Lüneburg dreimal das aktuelle BVerfG-Urteil zitiert.

Also, fassen wir zusammen. Ich werde in München Synergetik anbieten, denn Herr Dobmeier kann mir kein Akutverbot geben. Damit zeige ich auf, dass die Willkür auch in München beendet ist. Denn Sie haben recht, wenn sie sagen, dass eine endgültige Klärung Jahre dauern kann, daher hätte ich jahrelang einen wirtschaftlichen Schaden.

Durch die PR Zeitungsaktion (z.B. siehe Anlage, Lebens(t)räume) habe ich einige Verbraucher gefunden, die bereit wären, ihr Recht - bei mir in München eine Synergetik Sitzung zu nehmen - einzuklagen.

Sie wissen sicher, dass 80% aller Sitzungen nichts mit Krankheiten zu tun haben, mein Anteil liegt bei 50 %. So würde ich eine juristische Klärung herbeiführen, indem unterschiedliche Verbraucher mit unterschiedlichen Motivationen von mir diese Dienstleistung wollen (synergetische Innenweltreisen).

Nocheinmal, ich heile nicht, sondern die vom Verbraucher erlebte Selbsterfahrung heilt. Da sind wir die einzigen absoluten Experten, besser wie jeder sog. Fachmann der Schulmedizin. Daher auch keine Gefahr. Ich kann Selbsterfahrung nicht von Selbstheilung trennen - nicht auseinanderdividieren. Das OVG Lüneburg sieht auch keinen Anlaß dazu und hat mir den Berufsstatus gegeben (unanfechtbar).

Der Synergetik Therapeut ist kein Arzthelfer, da er ganz anders denkt und handelt. Kaum ein Schulmediziner kann dies nachvollziehen, daher gäbe es keine direkte Kooperationen und die Synergetik Therapeuten wären arbeitslos. Es gibt nur ein Beispiel, wo ein Institutsleiter für homöopatische Medizin zwei Synergetik Therapeutinnen selbstständig parallel und frei arbeiten lässt. Er hat ebenfalls die Synergetik Ausbildung bei mir absolviert, daher ist er aufgeschlossen. Es gibt auch einige Ärzte, die ihren Patienten die Synergetik Therapie empfehlen (und vielleicht auch nachfragen und überwachen?? – das ist der freie Weg des Verbrauchers).

Der Schlüssel liegt in der Selbstverantwortung des Verbrauchers, des Patienten – dass muß H. Dobmeier lernen zu akzeptieren. Die höchste Rechtsprechung in Deutschland hat diesen Maßstab. So wird auch von mir für die Umsetzung meiner Innovation des Synergetik Therapeuten dieser Maßstab von Ihnen eingefordert.

Ich möchte abschliessend wissen
, ob ich und Rita Schreiber (und somit allen anderen Synergetik Therapeuten mit Berufsstatus) nun in München frei arbeiten können – ohne Sofortverbot!!! Gerne akzeptiere ich ein Gerichtsverfahren, aber kein Sofortverbot und keine 15.000 Euro von Herrn Dobmeier.

Ich finde Ihre Idee aber gut, den Staatsanwalt einzuschalten, denn er muß sich auf Tatsachen stützen. Ausserdem bin ich in guter Gesellschaft, denn Herr Fliege (ARD) und Herr Hellinger (Familienstellen) haben ebensfalls ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft laufen gehabt wg Hp Tätigkeit ohne Schein und die Verfahren wurden eingestellt, nachdem ein Rechtsgutachten auf Kosten der Steuerzahler gemacht wurde.

Ein ernsthaftes wirtschaftliches Interesse besteht meinerseits, da ich sonst aus München keine Auszubildenden mehr bekomme, aber auch ein ernsthaftes Interesse an der Einhaltung der Grundgesetze in Bayern besteht meinerseits.
Wie Sie sicher wissen, habe ich schon vor 20 Jahren
die Rasterfahndungsmaßnahmen des BKA vor den BGH gebracht – mein Gewissen war und ist immer der Maßstab aller meiner individuellen Handlungen.


Mit freundlichen Grüßen

Bernd Joschko und Rita Schreiber

PS. Vielleicht sollten Sie einfach den Herrn Dobmeier versetzen, anstatt einzigartige PR durch das erneut von Herrn Dobmeier gegen mich auszusprechende Berufsverbot zu riskieren. Dr. Hepp wird sicher auch bald versetzt – Schadensersatz gegen ihn impliziert der OVG Beschluss in „nicht unerheblichem Maße“.

 

Kopie an Dr. Schultz, LDK