Bernd Joschko und Rita Schreiber
Synergetik Therapie Institut
35649 Bischoffen ....den, 28. Juni 2004
Ihr Schreiben vom 22.6.2004
Betreff: Synergetik als „ganzheitliche Heilmethode“ + Synergetische
Innenweltreisen
Sehr geehrter Herr Müller
Vielen Dank für Ihren Brief, der am 26. Juni – an meinem Geburtstag
– ankam. Leider kann ich ihn nicht als Geschenk oder Bereicherung ansehen.
Er enthält aber einen Schlüsselsatz, der unsere unterschiedlichen
Denkrichtungen aufzeigt, wenn Sie schreiben: „dass sich Patientenschutz
in Deutschland nach wie vor hauptsächlich über eine Beherrschung der
westlichen Schulmedizin definiert, daran können wir nichts ändern“.
An dieser Aussage wird folgendes deutlich:
1. Ich bin an diesem Patientenschutz nicht interessiert, sondern mehr an den
Patientenrechten!
Z.B. an dem Recht des Patienten auf Selbsterfahrung und in Folge eine mögliche
Selbstheilung und dieses Recht vergaß H. Dobmeier mit seinem Erlaß.
2. Das Recht eines jeden Menschen auf Selbsterfahrung (GG §4) durch synergetische
Innenweltreisen wird durch den Erlaß von H. Dobmeier absolut unmöglich
gemacht und das ist nicht in Ordnung.
3. Wir bekommen massive Definitionsprobleme, die ich oder die Verbraucher nicht
klären können. Beispiele: Ab wann gilt ein Mensch als krank? Wer beurteilt
dies? Dürfen kranke Menschen von Selbsterfahrung durch Synergetik ausgeschlossen
werden? usw....
4. Wie könnte Zusammenarbeit zwischen dem schulmedizinisch ausgebildetem
Personal und freiberuflich arbeitenden Synergetik Therapeuten organisiert und
abgerechnet werden?
5. Lassen sich die Verbraucher dies überhaupt gefallen? Was sagen die Kassen
dazu?
6. Ich habe ein Recht nach GG §12 , dies hat Herr Dobmeier weggenommen!
Das wissen Sie sicher alles – H. Dobmeier hat unendliche Probleme produziert
und keines ist gelöst. Selbst wenn ich den kleinen Heilpraktikerschein
hätte, dürfte ich wieder nicht z.B. mit Brustkrebsklientinnen arbeiten,
denn dies sind körperliche Krankheiten. Ich werde mit meiner Aussenseitermeinung
logischerweise nie von Anfang an die Mehrheit hinter mir haben....usw.
Dr. Hepp von Goslar, Kollege von H. Dobmeier, hat erst vor kurzem wieder einen
NLP-Fachmann mit HP-Schein abgemahnt, weil Krebs keine psychische Krankheit
sei, selbst H. Dobmeier vertritt diese Meinung (im Internet gefundene Aussage
von ihm)
Ich will kein Heilpraktiker sein, denn diese haben eine andere Denkrichtung.
Die Verbraucher werden getäuscht, wenn Synergetik Therapeuten Heilpraktiker
sind, denn viele Verbraucher wollen Symptombehandlung statt Selbsterfahrung
..usw.
So geht es nicht.
Es ist ganz einfach!
Ich, als Ingenieur habe ein Produkt entwickelt, welches gesellschaftlich dringend
gewünscht ist und auch viele Arbeitsplätze schafft: Den Synergetik
Therapeuten.
Ich habe vor 12 Jahren eine Markteinführung angefangen und immer wieder
Qualitätskontrollen durchgeführt. Das Produkt wurde schlieslich staatlich
überprüft (Bescheinigung vom zuständigen Regierungspräsidenten
zur Mehrwertsteuerbefreiung) und flächenweit eingeführt. Nur Goslar
weigerte sich und in Folge dann München – Herr Dobmeier – und
Aachen.
Beim Gesundheitsamt Goslar wurde ich vorstellig und habe in Folge einen OVG
Beschluss erreicht, dass meine Interessen zu berücksichtigen sind. Dies
muß jetzt H. Dobmeier in München auch tun. Das ist alles.
Grundgesetze gelten auch in Bayern.
Herr Dr. Hepp konnte sich noch auf „Unwissenheit“ berufen, denn
es gab dazu noch kein Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 2. März 04 und
mein OVG Beschluss vom 27. Mai 04. Das bayerische OVG kann nicht zu einer anderen
Einschätzung meiner Rechte kommen, da das OVG Lüneburg dreimal das
aktuelle BVerfG-Urteil zitiert.
Also, fassen wir zusammen. Ich werde in München Synergetik anbieten, denn
Herr Dobmeier kann mir kein Akutverbot geben. Damit zeige ich auf, dass die
Willkür auch in München beendet ist. Denn Sie haben recht, wenn sie
sagen, dass eine endgültige Klärung Jahre dauern kann, daher hätte
ich jahrelang einen wirtschaftlichen Schaden.
Durch die PR Zeitungsaktion (z.B. siehe Anlage, Lebens(t)räume) habe ich
einige Verbraucher gefunden, die bereit wären, ihr Recht - bei mir in München
eine Synergetik Sitzung zu nehmen - einzuklagen.
Sie wissen sicher, dass 80% aller Sitzungen nichts mit Krankheiten zu tun haben,
mein Anteil liegt bei 50 %. So würde ich eine juristische Klärung
herbeiführen, indem unterschiedliche Verbraucher mit unterschiedlichen
Motivationen von mir diese Dienstleistung wollen (synergetische Innenweltreisen).
Nocheinmal, ich heile nicht, sondern die vom Verbraucher erlebte Selbsterfahrung
heilt. Da sind wir die einzigen absoluten Experten, besser wie jeder sog. Fachmann
der Schulmedizin. Daher auch keine Gefahr. Ich kann Selbsterfahrung nicht von
Selbstheilung trennen - nicht auseinanderdividieren. Das OVG Lüneburg sieht
auch keinen Anlaß dazu und hat mir den Berufsstatus gegeben (unanfechtbar).
Der Synergetik Therapeut ist kein Arzthelfer, da er ganz anders denkt und handelt.
Kaum ein Schulmediziner kann dies nachvollziehen, daher gäbe es keine direkte
Kooperationen und die Synergetik Therapeuten wären arbeitslos. Es gibt
nur ein Beispiel, wo ein Institutsleiter für homöopatische Medizin
zwei Synergetik Therapeutinnen selbstständig parallel und frei arbeiten
lässt. Er hat ebenfalls die Synergetik Ausbildung bei mir absolviert, daher
ist er aufgeschlossen. Es gibt auch einige Ärzte, die ihren Patienten die
Synergetik Therapie empfehlen (und vielleicht auch nachfragen und überwachen??
– das ist der freie Weg des Verbrauchers).
Der Schlüssel liegt in der Selbstverantwortung des Verbrauchers, des Patienten
– dass muß H. Dobmeier lernen zu akzeptieren. Die höchste Rechtsprechung
in Deutschland hat diesen Maßstab. So wird auch von mir für die Umsetzung
meiner Innovation des Synergetik Therapeuten dieser Maßstab von Ihnen
eingefordert.
Ich möchte abschliessend wissen, ob ich und Rita Schreiber (und
somit allen anderen Synergetik Therapeuten mit Berufsstatus) nun in München
frei arbeiten können – ohne Sofortverbot!!! Gerne akzeptiere ich
ein Gerichtsverfahren, aber kein Sofortverbot und keine 15.000 Euro von Herrn
Dobmeier.
Ich finde Ihre Idee aber gut, den Staatsanwalt einzuschalten, denn er muß
sich auf Tatsachen stützen. Ausserdem bin ich in guter Gesellschaft, denn
Herr Fliege (ARD) und Herr Hellinger (Familienstellen) haben ebensfalls ein
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft laufen gehabt wg Hp Tätigkeit
ohne Schein und die Verfahren wurden eingestellt, nachdem ein Rechtsgutachten
auf Kosten der Steuerzahler gemacht wurde.
Ein ernsthaftes wirtschaftliches Interesse besteht meinerseits, da ich sonst
aus München keine Auszubildenden mehr bekomme, aber auch ein ernsthaftes
Interesse an der Einhaltung der Grundgesetze in Bayern besteht meinerseits.
Wie Sie sicher wissen, habe ich schon vor 20 Jahren
die Rasterfahndungsmaßnahmen des BKA vor den BGH gebracht – mein
Gewissen war und ist immer der Maßstab aller meiner individuellen Handlungen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Joschko und Rita Schreiber
PS. Vielleicht sollten Sie einfach den Herrn Dobmeier versetzen, anstatt einzigartige PR durch das erneut von Herrn Dobmeier gegen mich auszusprechende Berufsverbot zu riskieren. Dr. Hepp wird sicher auch bald versetzt – Schadensersatz gegen ihn impliziert der OVG Beschluss in „nicht unerheblichem Maße“.
Kopie an Dr. Schultz, LDK