Die Ärztekammer zelebriert ihre Macht

Veronika Widmer
Die Presse veröffentlichte am 2.12.2005 unter dem Titel: Ein Jahr Berufsverbot für Impfgegner, das einstweilige Urteil, das von der österreichischen Ärztekammer gegen den Arzt Dr. Loibner angestrengt wurde.

Mit der Aussage: Volksgesundheit geht vor Meinungsfreiheit, versuchte die Ärztekammer der Steiermark in Österreich ein Exempel zu statuieren.

Der Disziplinaranwalt der Ärztekammer für die Steiermark begründete seinen Antrag: „Wegen seines Bemühens, Impfungen zu verhindern, bringe er die Gesundheit der Bevölkerung in Gefahr." Obwohl nicht zu beweisen war, wie Dr. Loibner die Gesundheit der Bevölkerung in Gefahr bringt, wurde exemplarisch eine extrem hohe Strafe gefordert. Dr. Johann Loibner wurde zu einem Jahr Berufsverbot, bedingt auf drei Jahren verurteilt. Äußert sich Dr. Loibner in diesen drei Jahren impfkritisch, droht ihm ein entgültiges Berufsverbot.
Dr. Klaus Bielau, Arzt für Allgemeinmedizin, Homöopathie und Naturheilverfahren, kommentiert das Urteil: „Loibner gewann drei Prozesse, die unsere Ärztekammer gegen ihn anstrengte, einmal in der Höchstinstanz.“

Auch gegen dieses aktuelle Urteil wird Dr. Loibner sofortige Berufung einlegen. Notfalls gehe er, wie schon einmal, bis zum Verfassungsgerichtshof. Die höchstrichterliche Instanz würde dann die Frage klären, ob Wissenschaft und Therapie autonom bleiben, oder in Zukunft außermedizinische Gruppen bestimmen, was Ärzte zu tun haben.
Bleibt die Therapiefreiheit der Ärzte nicht autonom und erreicht die steirische Ärztekammer ihr Ziel, würden Ärzte zu Handlangern jedweder Lobbyisten werden.
Professor Diether Spork, Impfreferent der Ärztekammer für die Steiermark in Österreich, vertritt die Meinung, dass ein Arzt nach dem „Stand der Medizin“ handeln muss. Um seinen Ausführungen einen objektiven Anstrich zu geben, führt er aus: „Beispiel Tuberkulose: Sie wird heute nicht durch Impfen bekämpft, da es besser ist, sie früh zu erkennen und zu behandeln.“

Erinnern wir uns:
Mit einem Großversuch wollte die WHO den Streit der Mediziner beenden und die Wirksamkeit der BCG-Impfung (Tuberkuloseimpfung) nachweisen. Von 1968 bis 1971 wurde in Indien ein weiträumig angelegter Feldversuch durchgeführt. Ein großes Kollektiv von etwa 364000 Menschen wurde BCG geimpft, ein gleich großes blieb ungeimpft.
Laut einer offiziellen Erhebung von Dr. Hartinger wurde festgestellt, dass die anschließende Erkrankungshäufigkeit der Geimpften höher war als die der Ungeimpften. Die Impfschäden wurden verschwiegen.

Mit 27-jähriger Verspätung wurde die öffentliche Empfehlung der BCG-Impfung 1998 mit folgender Äußerung des Robert-Koch-Instituts zurückgezogen: „In Anbetracht der epidemiologischen Situation in Deutschland, der nicht sicher belegbaren Wirksamkeit der BCG-Impfung und der nicht selten schwerwiegenden, unerwünschten Arzneimittelwirkungen des BCG-Impfstoffes kann es die STIKO nicht mehr vertreten, diese Impfung zu empfehlen.“

Es wird also momentan keine Impfung gegen die Tuberkulose angeboten. Von daher ist es auch nicht erstaunlich, dass der Impfreferent der steirischen Ärztekammer die Tuberkuloseimpfung ablehnt.

Weiterführende Informationen hierzu finden sie in dem Buch: Impfen - eine Entscheidung, die Eltern treffen.
Weiter vertritt der Schulmediziner Professor Spork die Meinung: „Die Medizin könne dies nicht dulden.“ Gemeint ist eine impfablehnende Haltung eines Arztes, speziell die von Dr. Loibner.
Die Medizin kann also nicht dulden, dass ein Arzt umfassend aufklärt und es den Menschen erlaubt, individuelle Impfentscheidungen zu treffen. Damit widerspricht Professor Spork dem Urteil VI ZR 48/99 vom 15.02.2000 des Bundesgerichthofes in Karlsruhe, in dem klar ausgeführt ist:  „...daß sie (die Mutter) nunmehr eine eigenständige Entscheidung darüber treffen müsse, ob sie die Impfung durchführen lassen wolle oder nicht.“

Nach der Rechtsprechung des Senats muss der Arzt den Menschen auf „die Möglichkeit einer anderen Behandlung hinweisen, wenn ernsthafte Stimmen in der medizinischen Wissenschaft gewichtige Bedenken gegen eine zum Standard gehörende Behandlung und die damit verbundenen Gefahren äußern.“ (Urteil vom 27. September 1977 VI ZR 162/ 76 und vom 21. November 1995 ZR 329/94)

Ohne eine umfassende Aufklärung, auch über die Risiken der Impfungen, selbst wenn diese sehr selten sind, kann keine eigenständige Impfentscheidung getroffen werden, wie sie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verlangt.
Der Bundesgerichtshof bestätigt in seinem oben genannten Urteil: „daß die von der Mutter der Klägerin erteilte Einwilligung in die Impfung nur wirksam war, wenn sie zuvor über die damit verbundenen Risiken aufgeklärt worden war. Einer solchen Risikoaufklärung bedarf es auch bei einer freiwilligen Impfung, und zwar selbst dann, wenn diese öffentlich empfohlen ist.“ (BGHZ 126, 386; BGH, Urteil vom 15. Februar 1990 - III ZR100/88 - VersR 1990, 737 zu 3.; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. Januar 1959 - III ZR 213/57 - VersR 1959, 355).
Nun kann natürlich Professor Spork die deutsche höchstrichterliche Rechtsprechung als deutschen Umgang mit der Schulmedizin abtun, wenn sich nicht auch die höchstrichterliche Rechtsprechung in Österreich mit dem Impfproblem beschäftigt und offensichtlich auch zu einem Urteil gekommen wäre.

Der österreichische Richter Dr. Leo Popp, der sich mit der Frage ausführlich beschäftigte: Ob ein Arzt, der nicht impft und sich kritisch zu Impfungen äußert mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat, äußerte am 2.12.2005:

„Das in Österreich geltende Impfschadengesetz legt Rentenbeträge für gesundheitsschädigende, sogar für tödliche Folgen von Impfungen fest. Vor Impfschäden zu warnen, entspricht daher der österreichischen Rechtsordnung.

Die Disziplinarkommission der Steiermärkischen Ärztekammer ignoriert diesen Umstand völlig und missachtet das Grundrecht auf Freiheit der Meinungsäußerung. Der Verfassungsgerichtshof hat in Entscheidungen, mit denen er Urteile von Disziplinarkommissionen aufgehoben hat, wiederholt ausgesprochen, dass tiefgreifende Kritik gerade "Berufsgenossen" erlaubt ist, weil nur diese über das entsprechende Fachwissen verfügen. Man muss kein Hellseher sein, um voraussagen zu können, dass er (der Verfassungsgerichtshof) auch dieses Urteil (von Dr. Loibner) aufheben wird.“

Es wäre auch höchst eigenartig, wenn in Anbetracht der Welt-globalisierung die höchst richterliche Rechtsprechung im medizinisch rechtlichen Bereich innerhalb der EU unterschiedlich wäre.
Also widersprich Professor Spork nicht nur der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Deutschland, sondern auch der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Österreich, der er als österreichischer Bürger untersteht. Dabei will Professor Spork Fachmann über Impfen und Arztrecht sein.

Selbst wenn ein Arzt über die Risiken einer Impfung informieren und aufklären muss, selbst eine kritische und/oder ablehnende Überzeugung über Impfungen erlangt, verlangt die Österreichische Ärztekammer der Steiermark, dass er gegen seine Überzeugung nach dem dogmatischen Stand der Medizin informiert und handelt. Die Frage sei erlaubt: Was ist das für eine Standesorganisation?

Nur eine österreichische Absurdität?

Dass es im europäischen Raum bereits ein Berufsverbot für impfkritische und/oder impfablehnende Ärzte gegeben hätte, wäre für mich neu.
Allerdings gibt es auch in Deutschland Bestrebungen von Ärztekammern, speziell von der sächsischen Ärztekammer, welche die ihr angehörigen Ärzte zum Impfen zu verpflichtet.
Im Dezember 2003 wurden die sächsischen Ärzte von ihrer Standesorganisation schriftlich angehalten, die Behandlung von ungeimpften Kindern abzulehnen. Es wurde den Ärzten suggeriert, dass die Durchführung von Impfungen ihrer Verantwortung als Schulmediziner obliegt.

Dies zeigt deutlich, dass die Schulmedizin ihre Meinungen und Hypothesen und die dazugehörigen, nicht wissenschaftlich nachgewiesenen Therapien und Vorsorgemaßnahmen mit Zwang und Druck, mit der Androhung von Repressalien den Ärzten und mit Manipulation der Bevölkerung gegenüber, durchsetzen muss.
Die Ärztekammern stellen sich hiermit auf eine Stufe, die ihr nicht gebührt. Wir haben weder in Deutschland, noch in Österreich eine Impfpflicht. Die Ärztekammern versuchen sowohl die ihr angehörigen Ärzte, wie dadurch auch die Bevölkerung unter ein Diktat zu stellen, das in einer demokratischen Gemeinschaft unter der die Bevölkerung beider Länder leben, nicht geduldet werden darf.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in der Informationsbroschüre Nr. 6: Die Polioimpfung.

Professor Spork vertritt die Meinung, dass die Begründungen von Dr. Loibner nicht wissenschaftlich fassbar wären. Damit stellt er in den Raum, dass die Behauptungen der Schulmedizin bezüglich der Schutzwirkung der Impfungen wissenschaftlich fassbar sind? In Anbetracht der Tatsache:
Dass es keine empirischen wissenschaftlichen Daten zur Erkrankungserfassung von geimpften und ungeimpften Kindern gibt!
Dass es keine empirischen wissenschaftlichen Daten zum Erkrankungsverlauf von geimpften und ungeimpften Kindern gibt.
Dass die behaupteten Erreger, die von der Schulmedizin als Ursache der Erkrankungen ausgewiesen werden, nicht wissenschaftlich nachgewiesen sind!
Stellt sich die immer wieder kehrende Frage jetzt aufgrund eines derartigen Eingriffs in die Persönlichkeits- und Verantwortungsrechte eines Arztes erneut:
Warum stellt die Schulmedizin ihre Behauptungen, ihre Hypothesen und ihre Modelle bezüglich der Impfungen nicht endlich auf wissenschaftliche Beine?
Anstatt dessen zeigen derartige Verfahren, das die Schulmedizin ihre Macht in ihrem System zelebriert. Dass es der Schulmedizin an Wissenschaftlichkeit fehlt und sie ihre subtile Gewalt und Herrschaft darstellen muss. Wahre Wissenschaft hätte eine derartige Darstellung nicht nötig!

Weiterführende Hintergrundinformationen hierzu finden Sie in dem Buch: Impfen - Einfach und verständlich dargestellt, mit Berichten, Dokumentationen und Kommentare aus Österreich und Deutschland, in den Informationsbroschüren Nr. 4: Drei Jahre klein-klein-aktion, und Nr. 9: Impfungen & Lügen.
Wissenschaftlich fassbar hingegen sind nach den Angaben von Richter Popp und laut höchst richterlicher Rechtsprechung in Österreich tödliche und gesundheitsschädliche Folgen von Impfungen, welche geimpfte Menschen in die Frührente zwingen. Das weiß Professor Spork offensichtlich auch nicht?
Die Disziplinarkommission der steirischen Ärztekammer urteilt über Dr. Loibner, er habe „das Ansehen des Ärztestandes geschädigt,“ was die Ärztekammer nun mit einem bedingten einjährigen Berufsverbot für Dr. Loibner abstraft.

Dr. Loibner sagt dazu: Dass es an der Zeit ist, dass Ärzte ihre Positionen besser wahr nehmen und ihre Stellung in der Gesellschaft nicht billig preisgeben.
Durch unzählige Schreiben, Telefonate und Informationen unserer Leser wissen wir, dass es nicht wenige Ärzte gibt, die seit Jahren und Jahrzehnten eine impfkritische Haltung angenommen haben. Wir wissen aber auch, dass viele dieser Ärzte aus Angst vor ihrer Standesorganisation im Verborgenen handeln.
Wir denken, es wäre an der Zeit, dass diese Ärzte sich von dem Diktat der Ärztekammern frei machen, wissenschaftliche Nachweise fordern und ihrer Verantwortung entsprechend den Menschen gegenüber bewusst handeln.Die Bevölkerung vertraut ihren Ärzten nicht mehr.

Mangelndes Vertrauen in die Ärzte liegt auch an den wirtschaftorientierten Forderungen der Ärztekammern.

Die Bewusstseinsentwicklung in der Bevölkerung ist nicht mehr übersehbar. Zunehmend mehr Menschen gehen nicht mehr gläubig zum Arzt und zunehmend mehr Menschen lehnen Impfungen für sich und ihre Kinder ab. Deutlich erkennbar ist dies an dem Impfstatus der Kindergartenkinder, der allerdings nicht offiziell erhoben wird. Immer mehr Kindergärtnerinnen und Lehrerinnen berichten regional über ca. 50 % der Kindergarten- und Schulkinder, für die kein Impfpass vorgelegt wird.
Die Webseiten der Gesundheitsämter in Höchster und Neu-Ulm zeigen, wie die Zahlen der Erhebungen des Impfstaus von den Behörden geschönt werden muss, um impfbefürwortende Angaben zu erhalten. Der Impfstatus wird lediglich unter den geimpften Kindern erhoben.
Nähere Angaben hierzu erhalten Sie im Buch: Impfen - eine Entscheidung, die Eltern treffen.

Dr. Klaus Bielau kommentiert das von der Ärztekammer (ÄK) angestrengte vorläufige Urteil: „Ist ja voll peinlich, was sich der Disziplinaranwalt und die ÄK erlauben. Eine befreundete Juristin und Homöopathin mailte mir vor wenigen Minuten folgende Zeilen: ...Die Dummheit sitzt echt knochentief! (...)  Man kommt sich vor wie im Mittelalter. (...)  Meinungsfreiheit steht wohl nur auf dem Papier, - zurück zum Polizeistaat, oder wie? ...“

Dr. G. Stöckel aus Feldbach in Österreich schreibt am 2.12.05, dass sich die Ärztekammer wieder ihrer ureigensten und wichtigen Aufgabe besinnt hätte, die Bevölkerung vor medizinischen Außenseitern zu schützen und dadurch das Ansehen der Ärzteschaft gewahrt bleiben würde. Sie vertritt die strenge Trennung von Ärzten und Heilpraktikern. Letztere sollten alleine für die Alternativmedizin zuständig sein.

Zu den medizinischen Außenseiter-Therapien wird alles das gezählt, was nicht der Gerätemedizin und der industriellen Pharmazie, der Chirurgie u.s.w. angehört.
Dr. Stöckel will also den Stand der homöopathischen Ärzte und der Ärzte, die nach einem Naturheilverfahren praktizieren, abschaffen.

Es ist schwer vorstellbar, dass die Ärzte mit dieser strikten Trennung einverstanden wären, denn es ist aufgrund der momentanen Entwicklung in der Bevölkerung sehr gut vorstellbar, dass die dann übrig gebliebenden Schulmediziner bald keine Patienten mehr haben, die sich dafür hergeben, ihre teure Gerätemedizin zu bezahlen.
Für die Menschen und die Krankenkassen wäre das allerdings eine gute Einrichtung. Denn dann müsste die Bevölkerung über die angebotene medizinische Versorgung nachdenken und sich entscheiden. Durch eine derartige Trennung und ein angepasstes Krankenkassensystem würde sich auch das Gesundheitssystem automatisch reformieren.
Weiterführende Informationen hierzu finden sie in der Informationsbroschüre Nr. 8: Loyal & sicher?

Dr. Bielau vertritt zum Urteil im Fall Dr. Loibner die Meinung,  „...so schlimm ist es nicht, wie das nicht rechtskräftige Urteil 1. Instanz vermuten lässt. (... Die Funktionäre der Ärztekammer) versuchen es halt immer wieder. Über etwaige Finanzspritzen der Impfhersteller lässt sich nur spekulieren und das wollen wir ja doch nicht.“

Das klein-klein-verlags-Team wünscht Dr. Loibner den Mut, die Kraft und Energie, die er braucht, dass dieses Verfahren für ihn und die Menschen erfolgreich zu Ende gebracht werden wird.

Aus: Newsletter des klein-klein-verlags - unregelmäßig erscheinender Informationsdienst.



www. klein-klein-verlag.de