Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz
Schleswig-Holstein


Aktenzeichen: LD4-71.02/05.24
Ansprechpartner: Herr Gundermann
Datum: 29. September 2005-11-10

Anwendbarkeit von § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB auf Synergetik Therapeutinnen und Therapeuten
Ihr Schreiben vom 14.09.2005-11-10

Sehr geehrte Frau Eymann,
Herr Dr. Weichert hat mich gebeten, Ihr o. g. Schreiben zu beantworten. Sie legen darin dar, welche Probleme sich daraus ergeben, dass nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes der § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht auf Ihre Berufsgruppe zur Anwendung kommen soll.
Ihre Besorgnisse im Hinblick auf die Geheimnisse der bei den Synergetik-Therapeutinnen und Therapeuten in Behandlung befindlichen Personen sind für mich durchaus nachvollziehbar. Leider muss ich Ihnen allerdings mitteilen, dass das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein im Rahmen seiner ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben keine Möglichkeit sieht, im vorliegenden Fall für Sie tätig zu werden. Weder besteht ein räumlicher Bezug zum Land Schleswig-Holstein, noch kann von hier aus eine Entscheidung eines Bayerischen Obergerichts in Frage gestellt werden.
Es tut mir leid, Ihnen in dieser Sache nicht weiterhelfen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Lukas Gundermann