Nur aus Neid und Habgier, also wirtschaftlichen Vorteilen, sollten
die Mitglieder der Union Deutscher Heilpraktiker keine Abmahnungen senden
Betreff: Ihr Schreiben von Gestern, den 23. Januar 2007
Sehr geehrter Herr RA Talib
Selbstverständlich werde ich die von Ihren geforderte Verzichtserklärung
auf meine Rechte nicht unterschreiben, denn dafür sind ja Gerichte da,
um Recht zu sprechen. Sie verletzen mit Ihren Forderungen klar das Grundgesetz
von Deutschland – dies sollten Sie allerdings selbst erkennen können,
denn Sie verfügen über genügend juristische Kenntnisse. Ansonsten
hat mein Anwalt schon Widerspruch beim Landgericht gegen die einstweilige Verfügung
eingelegt.
Ich halte Ihr Vorgehen – bzw. das Vorgehen Ihrer Auftraggeberin, der Präsidentin
Monika Gerhardus, (Waldstr. 21, 61137 Schöneck) der Union
Deutscher Heilpraktiker für moralisch sehr niedrig, da sie nur
auf wirtschaftliche Vorteile gegenüber krebskranken Menschen ausgerichtet
ist. Daher möchte ich nicht nur innerhalb der Heilpraktiker eine Wertediskussion
auslösen und habe zu diesem Zweck schon 160 von ihren angeblich 472 hessischen
Mitgliedern angeschrieben und eine persönliche Einladung zur Begutachtung
unserer synergetischen Arbeit ausgesprochen.
Meines Wissens nach wird von den Heilpraktikern keine Konfliklösungen bei
krebskranken Menschen, bzw. deren seelischen Befindlichkeitslagen professionell
angeboten. Nach meinem Wissenstand hat nicht nur Dr. Hamer mit seinen Erkenntnissen
schon vor über 10 Jahren mitgeteilt, dass seelische Konflikte zu Krebs
führen können und wenn nur mit Symptombekämpfungsmitteln bei
Krebs gearbeitet wird, wäre das „unterlassene Hilfeleistung“.
Dr. Hamer behaupetet sogar, dass täglich 1000 Krebskranke an der Chemo
sterben.
Sie sehen, der medizinischen Heilung muß dringend eine spirituelle Komponente
hinzugefügt werden, dies tun wir mit unseren von mir begründeten Berufen.
Und nur aus Neid und Habgier, also wirtschaftlichen Vorteilen, sollten die Mitglieder
der Union Deutscher Heilpraktiker keine Abmahnungen senden, denn dies kommt
bei den betroffenen Krebskranken nicht gut an und verdirbt das Ansehen der Heilpraktiker
als Gesamtberuf. Dies scheint der Präsidentin Monika Gerhardus nicht bewusst
zu sein. Daher veröffentliche ich gerne diesen moralischen Wertekonflikt
im Internet unter www.heilpraktikergesetz.de und verfolge die Grundrechte unseres
Berufses selbstverständlich bis zum BverfG – allein schon wg. der
PR.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Joschko
Ich gehe davon aus, dass die Präsidentin Monika Gerhardus eine Entschuldigung abgibt und die Klage nicht weiter verfolgt. Und das die „internet Abmahnwelle“ von Ihnen gestoppt wird, denn das Recht auf Informationsfreiheit haben alle Krebskranken.
In Kürze:
- Schreiben des RA Matthias Talib vom 12. Dez.2006 und 23. Januar 2007 an das Synergetik Institut GbR - Bernd Joschko
- Einstweilige Verfügung des Landgerichts Limburg vom 29. 12. 2006 - Geschäfts-Nr. 5 O 63/06
- Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung vom 23. Dezember 2006 durch die Union Deutscher Heilpraktiker e.V. Bundesverband vertr. d.d. Präsidentin Monika Gerhardus, Waldstr. 24, 61137 Schöneck