Bernd Joschko: Offener Brief (Teil 1) "Ich bin geschockt über die Rechtsprechung!"

Die Verbraucher bekommen "Selbsterfahrung durch synergetische Innenweltreisen" weggenommen. Phantasiereisen als "Seelische Arbeit" für Kranke und Gesunde ist verboten. Auch wenn es der Verbraucher selbst zahlt!

Das komplette Urteil lesen Sie hier

Urtei vom 13. Februar 2004 Verwaltungsgericht Braunschweig 5. Kammer AZ. 5B7/04 und 5B13/04:

"...die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Antragsteller ist in dem o.a. Umfang nicht wiederherzustellen, da kein Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verbots der sog. Synergetik-Therapie bzw. des sog. Synergetik-Profiling (in Goslar) und der Aufforderung zur Entfernung des entsprechenden Hinweisschildes in Goslar bestehen."
..."In den angefochtenen Bescheiden ist dazu ausgeführt worden, dass im Hinblick auf die Methode der sog. Tiefenentspannung selbst medizinische Fähigkeiten erforderlich sind, da anderenfalls der Patient geschädigt werden könne. Dies wird im Hinblick auf Kontraindikationen, etwa bei psychischen Erkrankungen, nachvollziehbar dargelegt und durch die (knappe) Stellungsnahme von Prof. Dr. Dirk Revenstorf vom 27.06.2003 bestätigt"...
..."Die Untersagung der Ausübung der sog. Synergetik-Therapie bzw. des sog. Synergetik-Profling konnte ferner nicht auf einzelne Tätigkeitsbereiche bzw. einen bestimmten Personenkreis, etwa "gesunde Klienten", beschränkt werden, da eine Untersuchung des Gesundheitszustandes des Klienten bzw. Patienten vor dem sog. Therapiebeginn durch die Antragsteller gerade nicht erfolgt und mangels medizinischer Kenntnisse auch nicht erfolgen kann. Die Untersagung ist zudem Ermessensfehlerfrei, da ein Verstoß gegen §1 Abs.1 HPG jedenfalls im vorliegenden Fall nicht (länger) hingenommen werden konnte"...
"Der Nachweis, dass im Einzelfall Klienten bzw. Patienten der Antragsteller gefährdet sind bzw. werden, ist dazu nicht erforderlich."...


Rechtsanwalt Prof. Rohlfing hat sofort Widerspruch am Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingelegt.

Das Urteil sieht sehr nach willkür aus. Das Schreiben von Prof. Revenstorf (das als Gutachten eingesetzt wurde) ist vom 27.6.03, doch das erste Berufsverbot von Dr. Hepp an Uwe Ibenthal wurde schon im Mai 03 erteilt. In meinem Schreiben an Dr. Hepp vom 26. Mai 03 habe ich daraufhingewiesen, daß ich schon mit Schreiben vom 3. Februar 03 darauf hingewiesen habe, daß Uwe Ibenthal eine ordentliche Ausbildung als Synergetik Therapeut im Institut absolviert hat. Und ausserdem habe ich Dr. Hepp zum zweitenmal um ein klärendes Gespräch gebeten. Denn wir waren ja immer bereit, Einschränkungen freiwillig einzugehen, aber dazu bedarf es einer Gesprächsbereitschaft.

Die 5. Kammer am Verwaltungsgericht Braunschweig begründet die Bestätigung des Sofortverbot mit dem Hinweis. "Nach dem Selbstverständnis der Antragsteller von der sog. Synergetik Therapie besteht auch eine erhebliche Gefahr, dass die Behandelten die Anwendung gebotener medizinischer Heilmethoden unterlassen und/oder verzögern und auf eine solche notwendige medizinische Behandlung mangels Wissen und mangels Erkenntnis auch nicht von den sog. Synergetik Therapeuten bzw. -Profilern hingewiesen werden".

Tatsache ist, das wir auf die dringende Zusammenarbeit immer hinweisen, weil wir keine medizinische Ahnung haben und deshalb dürfen wir auch nicht als Heilpraktiker angesehen werden, denn dann denken ja alle, wir hätten Ahnung von medizinischen Heilverfahren. Wir fordern immer eine Zusammenarbeit. Dies zeigt auch schon das Türschild zum infoCenter - siehe links und unten).

Auch haben wir Schautafeln ins Schaufenster gestellt, auf der deutlich auf den Arzt hingewiesen wird.

Ich halte diese Argumentation für ungerecht und verweise nochmals auf meine 17 jährige Tätigkeit als Therapeut hin - mit bis zu 10.000 Einzelsitzungen ohne Beschwerde oder Gefahrenmomente. Ich habe das Recht meinen gewälten Beruf des Synergetik Profiler gemäß § 12 GG auszuüben. Dies wurde mir zu 100 % verwehrt.

Sie haben das von uns eingereichte 15. seitige Gutachten von Frau. Dr. Hamido überhaupt nicht erwähnt, aber das Gutachten von Prof. Revenstorf von 5 Zeilen zitiert und zur Basis ihrer Entscheidung gemacht!

Das Urteil zeigt weiter auf, egal wie wir uns nennen - ob Therapeut oder ob der Therapiebegriff überhaupt vorkommt - egal ob sich jemals jemand beschwert hat, egal wie qualifiziert der Synergetik Profiler ausgebildet wurde (ich habe 20 Jahre Erfahrung!!) - er stellt für die Volksgesundheit eine Gefahr dar, denn es könnte ein kranker Mensch Hilfe suchen und dies nicht äussern, sich nicht offenbaren. Ich darf noch nicht einmal in meiner Funktion als Ausbilder eine Sitzung geben, dann trifft mich das Ordnungsgeld von 5000 Euro. Ist das im Namen des Volkes? Ist das gerecht? Und das Bundeskriminalamt - mein letzter Arbeitgeber - durfte damals einfach Gesetze übertreten, ich habe alles der 5. Kammer mitgeteilt - schriftlich. Ich bin noch nicht mal gehört worden. Nicht von Dr. Hepp noch von Ihnen. Ich weiß, Sie müssen nicht, aber...Vor was haben Sie ANGST??

...morgen trifft es die Yogaleute...die Atemlehrer... w(d)ann wird die Anwendung von Fantasiereisen verboten, weil sie nachweislich Heilwirkung entfalten können....muß das Gesundheitswesen von wirkungsvollen Therapiemethoden der Selbstheilung geschützt werden? Mit dem Preis, das keine Innenweltreisen mehr durchgeführt werden könnten, die Synergetik Therapeuten nach einer aktuellen Umfrage bei 80% mit gesunden Menschen begleiten.?

Oben: Türbild zum infoCenter in Goslar - siehe unten

Selbstheilung bei medizinischen Krankheiten erfolgt immer in Begleitung des Arztes (die Menschen haben ihren Hausarzt) - Synergetik Therapeuten dürfen nicht den Eindruck vermitteln, sie wären ein Heilpraktiker oder hätten den Heilpraktikerschein, denn die Erfahrung zeigte, daß Klienten viele Fragen haben und immer mit diesen Fragen beim Heilpraktiker oder Arzt besser aufgehoben sind. Ausserdem senden Ärzte ihre Patienten schon seit vielen Jahren zu uns, da sie dieses Fähigkeiten der seelischen Betreuung und der aktiven Lebenshilfe nicht leisten können und auch nicht abrechnen können. KK zahlen das nicht.

Ich hatte vor 10 Jahren extra eine Arztpraxis an das Synergetik-Therapie Institut gebaut - denn ab 1993 wurde die Niederlassungsfreiheit aufgehoben. Die Arztpraxis mit dem Schulmediziner stand ewig leer und wurde nach 2 Jahren aufgegeben - kein Bedraf.

 


Ausserdem ist es der Normfall, das Klienten selbständig eine Praxis für Synergetik Therapie aufsuchen, die es schon über 60 mal in Deutschland gibt. Diese mündigen Bürger werden bevormundet - im Landkreis Goslar sogar die Synergetik Therapie vorenthalten. Auch dies widerspricht dem GG.

Lesen sie beispielsweise die begeisterten Aussagen einer Praxis für Synergetik Therapie von Pia.Diese Menschen haben ein Recht auf diese Selbsterfahrungen - sie zahlen auch selbst dafür.

Ausserdem ist jede Erstsitzung eine Probesitzung zum Kennenlernen und wird auch mit einem Merkblatt versehen und unterschrieben. Dies ist schon seit 10 Jahren so! Auch dieses Merkblatt ist bei den Gerichtsakten. Siehe links oder zum Lesen. - Hier klicken.

Ich biete aber als Erweiterung gerne an, daß wir eine Rubrik einführen, wo der Klient bestätigen muß, daß er in ärztlicher Betreuung ist (oder beim Heilpraktiker und/oder Psychotherapeut). Wenn gerichtlich erwünscht, sogar mit der Verpflichtung des Klienten, die Adresse seines Hausarztes anzugeben - im Extremfall auch die Auflage, dies zu kontrollieren von Seiten des Synergetik Therapeuten. Aber ob da noch alle Klienten mitspielen?

Laßt uns zusammen reden - deshalb bin ich gekommen. Das sollte Basis in einer Demokratie sein

Bernd Joschko