Bernd Joschko: Diese Seite "Heilpraktikergesetz.de" soll informieren, wie auf manchen Gesundheitsämtern gedacht wird, wie Gerichte argumentieren und inwieweit offensichtlich von einzelnen Beamten eine Identifizierung ausgeht, das bestehende Gesundheitssystem "konservativ" zu erhalten, statt innovativ sich weiterentwickeln zu lassen. Von der Medizin, wie sie zur Zeit angewendet wird, geht sogar eine Gefahr aus. Die Medizin ist nicht wissenschaftlich und braucht dringend "Konkurrenz in den Denkansätzen".


Gerne arbeite ich mit Ärzten zusammen, doch nicht kritiklos! Wozu habe ich kritisches Denken gelernt? Ich will gerne aktiv zur Verbesserung beitragen, denn ich erlebe immer wieder, daß gesunde Menschen durch "Fantasiereisen" wieder "fröhlich" werden und kranke Menschen durch die gleichen "Fantasiereisen" gesund werden. Darf man jetzt diese "Fantasiereisen" für kranke Menschen verbieten? Oder soll man diese "Fantasiereisen" generell verbieten? (Ein Bussgeldbescheid über 15.000 Euro zeigt erschreckend die Realität in der "Weltstadt" München...). Das Verwaltungsgericht in München hat dieses Verbot zu 3/4 wieder aufgehoben (8.Sept.04), doch der Bay.Verwaltungsgerichtshof sieht jetzt (5-7-05) eine generelle HP-Pflicht - entgegen dem OVG-Beschluss von Niedersachsen vom 27-Mai 04.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof definiert aktuell (5. Juli 05) die Synergetik Therapie folgendermaßen (Auszug):

"Dem Klienten wird versprochen, ihm zu helfen, sich selbst zu erkennen und was ihm seine Krankheit sagen will, damit er dadurch seine innere Wirklichkeit verändern und sich dadurch selbst heilen könne. Der Klient soll daher sein Vertrauen in diese auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende, ihm in den Therapiesitzungen beigebrachte Methode der Selbsterkenntnis, Selbstveränderung und darauf beruhenden Selbstheilung setzen, die sich von einer psychiatrischen, psychotherapeutischen oder von Heilpraktikern durchgeführten psychischen Behandlung nicht grundsätzlich, sondern nur graduell unterscheidet. Das Erscheinungsbild des Behandlers bei der Synergetik-Therapie unterscheidet sich daher nicht allzu weit von medizinischer Behandlung. Man könnte das Tätigwerden der Antragstellerin unwissenschaftlich auch als eine Art homöopathieähnliches psychotherapeutisches Verfahren bezeichnen, da es wie die echte Homöopathie auch auf die mit Hilfe des Behandlers durch gezielten äußeren Anstoß aktivierten Selbstheilungskräfte des Körpers abstellt und dem Klienten verspricht, ihn Instand zu setzen und zu helfen, diesen Selbstheilungsprozess in Gang zu setzen. Es fällt damit objektiv betrachtet unter den Bereich der Ausübung der Heilkunde nach §1 Abs. 2 HprG."

Fazit von Bernd Joschko:

Damit wird jede Art der Heilung durch Selbsterfahrung und Selbsterkenntnis in Bayern wieder unter das HP-Gesetz gestellt und somit strafbar. Der neue Beruf des Synergetik Therapeuten und Synergetik Profiler ist offentsichtlich in Bayern nicht erwünscht. Denn fällt die Tätigkeit des Synergetik Therapeuten unter das HP-Gesetz, muß dieser sich auch nach aussen wieder Heilpraktiker nennen. Dies widerspricht massiv den Beschlüssen des BVerfG vom 4.März 04 und 6. Juni 04 und dem OVG Lüneburg vom 27. Mai 04, der den Synergetik Therapeuten den Berufsstatus gemäß §12 GG unwiderruflich zugebilligt hat. Wir fordern die 3 Richter am VGH öffentlich auf, erneut darüber nachzudenken, ob Sie nicht wahrnehmen können, daß damit Grundrechte des Verbrauchers eingeschränkt werden. Was sagen die deutschen Datenschützer dazu? Ist es nicht peinlich, wenn sichtbar wird, daß ein Verbraucher in München seine Adresse beim Gesundheitsamt landet, wenn er in seiner Innenwelt herumsurfen will? Das trifft alle Menschen ohne Einschränkung ! Ich dachte immer, Richter hätten Respekt vor den Grundgesetzen! Bürger wollen nicht, daß ihre Adresse bei einem Amt landet - ohne Grund! Jetzt gehe ich nach Oberbayern und kläre es selbst.



Ich fasse zusammen:

Es ist so einfach und auch sicher für jeden zu verstehen: Wir machen Innenweltreisen als Selbsterfahrung für einen Kundenkreis von etwa 80% der gesund ist - also keine erkennbaren Krankheiten besitzt, aber auch kranke Menschen (20%) wollen diese Dienstleistung haben (sie bezahlen selbst dafür !), da sie dadurch gesund werden - nachweislich und auch unwidersprochen vom Bay.Verwaltungsgerichtshof ! Diese Daten sind bei den Gerichtsakten!
Einzige paradoxe Lösung wäre für Bayern, dass das höchste Verwaltungsgericht den kranken Menschen verbietet diese Dienstleistung der "synergetischen Innenweltreisen" nicht mehr nutzen zu können, anstatt allen gesunden Bürgern in Bayern diese "Erlebniswelt" zu verbieten und dadurch viele Grundrechte in Bayern mit Füßen zu treten.
Ich bin kein Psychotherapeut, sondern Physikingenieur. Mit meiner Methode können viele Kranke wieder gesund werden, einfach weil sie wieder lebendig werden. Wir trainieren "Lebenskompetenz" und "Synergetische Intelligenz" bzw."synergetisches Denken" und dies macht gesund - siehe unter www.gesundheitsforschung.info Ich habe das physikalische Prinzip der Selbstorganisations schon 1975 in meiner Ingenieurarbeit entdeckt. Siehe auch www.psychobionik.de

Die Technik der Synergetik Therapie ist mein "Geistiges Eigentum" - ich bin der Begründer. Das Prinzip "Selbstorganisation" wurde von mir schon 1975 in meiner Ingenieurarbeit entdeckt und in Selbsterfahrungstechniken innerhalb des eigenen Gehirns umgesetzt. Wissenschaftlich gesehen, nennt man das Psychobionik. Dies ist weltweit einzigartig. Richtig angewendet, löst dies viele Krankheiten auf, sogar oftmals Krebs. Dieses Prinzip wendet noch keine Berufsgruppe an, daher habe ich einen eigenen Beruf gegründet. Daher gehört die Synergetik Therapie auch nicht zu den Psychotherapien, denn dann wäre ich kein Fachmann und gefährlich. Dabei bin ich als Begründer - mit nunmehr 26 Jahre Erfahrung - tatsächlich der bestmögliche Fachmann auf diesem Gebiet. Wie soll ich da gefährlich sein? Es gab noch nie einen Zwischenfall ! Das soll einer erst mal nachmachen. Es ist nicht ehrlich vom Bayerischen VGH, meine Methode zur Psychotherapie zu erklären und dann, weil ich kein Psychtherapeut bin, die Ausübung der Methode als Gefahr darzustellen, da ich ja kein Fachmann bin. Dieser Trick ist schlichtweg falsch und bösartig. Den gleichen Trick versucht Frau Körner vom Gesundheitsamt Goslar ebenfalls vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig anzuwenden. Sie behauptet, meine Methode wäre eine Psychotherapie, jetzt holt sie einen Psychotherapiegutachter Prof. Scholz von der Uni Bonn, der die vielen alternativen Therapiemethoden nicht kennt, und der wird ohne Schwierigkeiten begutachten, dass ein Nichtfachmann natürlich eine Gefahr darstellt, weil er ja keine Psychotherapie kann. So einfach ist die Logik. Dabei erkläre ich den Verbrauchern, daß ich kein Arzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeut bin. Das bedeutet aber auch im Umkehrschluss mit zwingender Logik, das die Ärzte, Heilpraktiker und Psychotherapeuten auch keine Synergetik Therapeuten sind - oder sie machen eine Ausbildung bei mir (etwa 10%). Die Dienstleistung des Berufs der Synergetik Therapeuten wird privat bezahlt und hat Erlebniswert und ist daher nicht zu verbieten - auch wenn die Klienten dabei gesund werden. Sollen wir die kranken Menschen wegschicken? Was für eine Grundauffassung haben denn die bayerischen Richter?

Wenn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof diese Synergetik Therapie so falsch versteht, muß ich davon ausgehen, dass viele Bürger in Bayern mit ihrer vorhandenen Wahrnehmungsfähigkeit und Intelligenz ebenso zu falschen Schlussfolgerungen kommen und daher habe ich im Sinne der Herstellung von Öffentlichkeit und Informationspflicht mich schweren Herzens entschlossen, meine Innenweltreisen nicht nur schriftlich, sondern jetzt auch im Originalton zu veröffentlichen.
Überzeugen Sie sich selbst: Wir machen intensive Selbsterfahrung, die beste die es gibt. Wir sind die einzigen Experten auf diesem Gebiet der synergetischen Innenweltreisen, die auch bei kranken Menschen dazu führen können, dass diese wieder gesund werden. Wir können leider nichts dafür und empfinden dies auch ungerecht, gerade dadurch verboten zu werden, weil wir so "erfolgreich" sind. Und wie gesagt, in den 26 Jahren der Anwendung der synergetischen Innenweltreisen hat es keinen einzigen Fall gegeben, der medizinisch oder für die Volksgesundheit nachteilig gewesen wäre. Im Gegenteil, die Krankenkassen haben viel Geld eingespart, weil kranke Menschen auch kompetent Selbsterfahrung gemacht haben und sich somit selbst geheilt haben. Ist das so schwer zu verstehen?

In den Ethikrichtlinien (pdf-Datei), die jeder Auszubildende und Klient unterschreibt und Bestandteil der Satzung des Berufsverbandes BVST e.V. ist und dem Gericht vorliegt, heißt es unmissverständlich:

"Ziel der Synergetik Therapie ist, die Individualität und Handlungskompetenz des Einzelnen zu fördern (gemäß GG der Bundesrepublik Deutschland). Die Synergetik Therapie ist keinem Weltbild verpflichtet. Sie kann mit jedem Weltbild arbeiten und zielt auch nicht darauf ab es zu verändern. In diesem Sinn gibt sie auch keine beratende Lebenshilfe. Der Synergetik Therapeut versteht sich gemäß der direkten Wortbedeutung des Begriffes Therapeut als "Begleiter zum Höchsten" hin. Er darf dem Klienten weder Weg noch Ziel vorgeben, ist aber bestrebt, den Klienten bei seiner Selbstheilung synergetisch zu unterstützen. Basis seiner Arbeit ist die Selbsterfahrung des Klienten mit seinen inneren Bildern in Form von freilaufenden synergetischen Innenweltreisen.

Selbstheilung ist ein selbstverantwortlicher aktiver Prozeß um gesund zu werden gemäß der Gesundheitsdefinition der WH0: "... der Zustand völligen körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Wohlbefindes". In diesem Kontext ist die Arbeit des Synergetik Therapeuten nicht die Bekämpfung von Krankheitssymptomen, sondern die Hintergrundbearbeitung von Informationsstrukturen des Klienten in seinen neuronalen Energiebildern."

Wir bieten jedem Menschen an, sich unserer Dienstleistung zu bedienen, um diesen individuellen Prozess zum bewussten spirituellen Menschen zu meistern: Ziel ist die Erhöhung der Lebenskompetenz und der "Synergetischen Intelligenz". Selbstverständlich dürfen kranke Menschen nicht davon ausgeschlossen werden, sondern haben es "besonders nötig", da "Krankheit" ein Symptom ist, das die Entfernung von sich selbst anzeigt.

Frage: "Warum will der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dies verhindern? 80 % der Klienten der Synergetik Therapeuten sind normal gesund und 20 % sind krank, sie wollen ebenfalls an Körper und Seele gesunden: Was um Himmels Willen ist daran kriminell?" Und jeder kranke Mensch, der zu uns kommt, befindet sich sowieso in ärztlicher Behandlung. Die Menschen in Bayern sind doch nicht dumm...

Wir haben das Infoblatt für die Klienten noch einmal überarbeitet und direkt den Fragebogen angehängt:
4 Seiten - update Juli 2005 - pdf Datei 1,6MB

Wir haben die deutschen Datenschützer gefragt: Das kam dabei heraus - Hier klicken

Wir haben alle 510 Gesundheitsämter im September 2005 informiert, daß wir jetzt die beiden Berufe Synergetik Therapeut und Synergetik Profiler auseinanderrücken - Was diese antworteten: Bald hier mehr

 

Persönliche Erklärung von Bernd Joschko im August 2005: Die Technik der Synergetik Therapie ist mein geistiges Eigentum. Das verwendete Prinzip der Selbstorganisation wurde von mir schon 1975 in meiner Ingenieurarbeit für physikalische Technik beschrieben als die Selbstorganisationsfähigkeit physikalischer Gleichungen ("Mutationsmaschine") und die Selbstorganisationsfähigkeit der Psyche (Selbstorganisationsfähigkeit der Gehirnbilder) im November 1981 nachweislich auf 120 Seiten dokumentiert. Das Buch von Prof. Hermann Hakens "Erfolgsgeheimnisse der Natur" und somit die von ihm definierte Synergetik entdeckte ich in der Uni Giessen zum Herbstsemester 1982 im Philosophieseminar "Synergetik", das ich dort absolvierte. Der Begriff Synergetik Therapie wurde 1988 von mir definiert und die erste Berufsausbildung 1992 begonnen, die erste Praxis für Synergetik Therapie (unter Mithilfe der Begriffsfindung von der IHK) Mai 1993 von Rita Schreiber eröffnet.

Natürlich kann jeder dieses universelle Prinzip für sich nutzen, jedoch für eine professionelle Anwendung ist sehr viel Erfahrung notwendig. Daher steht mein Wissen jedem geeignetem Menschen zur Verfügung und kann über die Teilnahme an meinen Ausbildungsseminaren qualifiziert erworben werden.