Was schreibt die Presse? - Welche wichtigen Informationen werden weggelassen und warum?
![]() |
Nach der Einstellung des Strafverfahren wg.
Heilpraktikergesetz stellt der Süd-Kurier die Sachlage folgendermaßen
dar (8. Juli 06)
und nutzt weiterhin die "Sektenecke" , obwohl es darum geht, das die
Staatsanwaltschaft keinen konkreten Vorwurf nachweisen konnte und somit unschuldige
Bürger "kriminalisiert".
08.07.2006 05:45
900 Euro Buße und offene Fragen
Überraschendes Ende im Ravensburger "Heiler-Prozess"
- Angeklagter wird nicht verurteilt
Überraschendes Ende im Ravensburger "Heiler"-
Prozess: Gegen Zahlung einer Geldbuße von 900 Euro an die Bewährungshilfe
hat die 6. Kleine Strafkammer des Landgerichts Ravensburg das Verfahren gegen
einen 58-jährigen Mann aus Kressbronn eingestellt.
Ravensburg/Kressbronn
VON WALTER RUNDEL
Ravensburg/Kressbronn - Unbeantwortet blieb die Frage, ob es
sich bei der vom Angeklagten angewandten Synergetik-Therapie um einen Verstoß
gegen das Heilpraktikergesetz handelt. Diese Frage, meinte ein Jurist, sei wie
der berühmte "schwarze Peter" weitergereicht worden. Am ersten
Prozesstag hatte die Staatsanwaltschaft dem früheren Krankenpfleger noch
vorgeworfen, ohne Erlaubnis eine Art ärztliche Behandlung bei mindestens
16 "Klienten" angewandt und dafür 75 Euro pro Stunde abgerechnet
zu haben, ohne im Besitz des notwendigen Heilpraktikerscheins zu sein. Gestern
nun verständigten sich Staatsanwalt Jörg Bogenrieder und die Verteidiger
Hansjörg Elbs (Dresden) und Hubert Waizenegger (Ravensburg) in mehreren
Verhandlungspausen auf die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße.
Dabei blieb offen, ob der Vorwurf der möglichen Beihilfe zu versuchtem
Betrug oder die Frage der Verjährung für dieses Ende entscheidend
waren. Elbs hatte zu Beginn der gestrigen Verhandlung eine fehlende Begründung
der Anklage moniert und erklärt: "Ich weiß nicht, was ihm vorgeworfen
wird." Gewissermaßen zur optischen Unterstützung dieser Aussage
hatte sich der 58-jährige Angeklagte neben der Anklagebank wie ein unbeteiligter
Beobachter platziert und auch gestern keinerlei Angaben zur Person oder Sache
gemacht. Umsonst angereist waren auch zwei Gutachter, die dem Gericht hätten
helfen sollen, die umstrittene Synergetik-Therapie danach zu beurteilen, ob
und inwieweit sie unter das Heilpraktiker-Gesetz falle und eine entsprechende
Prüfung voraussetze.
Die von einem früheren Fahnder des Bundeskriminalamts entwickelte "ganzheitliche
Heilmethode zur gezielten Krankheitsauslösung" und "Innovation
im Gesundheitswesen" hat sich in Verwaltungsgerichtsprozessen bisher erfolgreich
als "High-Tech-Heilmethode" ohne Heilpraktikersegen durchgesetzt.
In Einzelsitzungen werden die "Klienten" nach entsprechender Entspannungsmusik
"über Stufen zum Gang in ihre Seelenlandschaft geführt"
und Wege "zur Selbstheilung" freigelegt.
Ein Jurist gestern als Zeuge meinte: "Das war für mich alles nicht
nachvollziehbar." Klar indes war, was eine Ausbildung zum Therapeuten oder
Profiler der "sektenartigen Gemeinschaft", wie Staatsanwalt Bogenrieder
am ersten Prozesstag meinte, kostet. Rund 11000 Euro plus Vollpension werden
berechnet, "die Sie schon nach sechs Monaten durch Anwendung der Methode
wieder zurückverdienen können", verspricht die Werbung im Internet.
Das Synergetik Institut weist darauf
hin, das die Berufsausbildung über einen Zeitraum von 3 Jahren geht, tatsächlich
etwa 11.000 Euro kostet, und somit dringend gewünschte Arbeitsplätze
schafft. Etwa 100 Synergetik Therapeuten und Profiler arbeiten mit Urkunde in
Deutschland. Der Berufsstatus wurde vom OVG Lüneburg anerkannt. www.synergetik-ausbildung.de
Die Klienten sind sehr zufrieden! (Bernd Joschko)
Was der SÜDKURIER nicht meldet, sind die nichtvorhandenen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Synergetik Therapie ist an sich nicht strafbar, der Synergetik Therapeut hat sich nichts zu Schulden kommen lassen.
Hier die kritischen Fragen des RA Elbs an den Staatsanwalt und Richter: Hier klicken