Synergetik Therapeutinnen der Brustkrebsstudie wurden angeschrieben.
Eine Teilnehmerin mailte:
Nein ich habe keine Internetseite und mache keine Werbung. Ich habe die
Berufsausbildung auch noch nicht abgeschlossen und benutze keinen Therapeuten-Titel.
Es geht lediglich um die Internet-Seiten (Brustkrebsstudie). Ich arbeite auch
nicht beruflich damit (ich darf z. Zt nicht nebenbei arbeiten).
Folgenden Brief habe ich erhalten:
Hier der Brief des Verwaltungsoberinspektor Dobmeier vom Referat für Gesundheit und Umwelt Landeshauptstadt München vom 2.3.04
Vollzug des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung
der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz - HeilprG): ANHÖRUNG
wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde (Verstoß gegen § 1
HeilprG)
Sehr geehrte Frau...
"wir haben dem Internet (siehe Anlage) entnommen, dass
Sie im Stadtgebiet von München gewerblich bzw. beruflich als "Synergetik-Therapeutin"
tätig sind. Es ist nach diesen Informationen zumindest nicht ausgeschlossen,
dass Sie die Durchführung der ST aktuell anbieten oder dies in Kürze
tun werden.
Gemäß § 1 HeilprG ist für die Ausübung der Heilkunden,
ohne als Arzt bestallt zu sein, eine Erlaubnis erforderlich.
Ausübung der Heilkunde ist nach genannter Vorschrift jede berufs- oder
gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung
oder Linderung von Krankheiten. Leiden oder Körperschäden bei Menschen,
auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
Diese Definition ist nach ständiger Rechtsprechung erfüllt, wenn die
Tätigkeit nach allgemeiner Auffassung ärztliche bzw. medizinische
(heilkundliche) Fachkenntnisse voraussetzt, sei es im Hinblick auf das Ziel,
die Art oder Methoden der Tätigkeit oder für die Feststellung, ob
im Einzelfall eine Behandlung überhaupt begonnen werden darf.
Erlaubnispflichtig sind aber auch solche Verrichtungen, die für sich gesehen
keine medizinischen Fachkenntnisse voraussetzen, wenn sie Gesundheitsgefährdungen
mittelbar dadurch zur Folge haben können, dass rechtzeitiges Erkennen ernster
Leider, das ärztliches Wissen voraussetzt (Differentialdiagnostik), verzögert
werden kann und die Wahrscheinlichkeit einer solchen Gefährund nicht nur
geringfügig ist.
"S.Therapeuten" berufen sich auf eine (angeblich wissenschaftliche)
Lehre, die dazu dienen soll, Hintergrundstrukturen von Krankheitssymptomen in
neuronalen Netzen aufzufinden und zu verändern. Das soll angeblich in Selbsthilfe
des Patienten geschehen. Die Aufgaben des Therapeuten iwürden sich dabei
darauf beschränken den Patienten zu unterstützen und zu leiten ("ihn
auf einer Innenweltreise zu begleiten").
Den veröffentlichten Beschreibungen entnehmen wird, dass eine Tiefenentspannung
bei den Klienten durchgeführt wird.
Die Klienten werden dabei durch Handlungen des Therapeuten wie Abspielen einer
Musik, insbesondere auch durch Vorlesen eines Entspannungstextes mit den Methoden
der Suggestion in einen Zustand der Entspannung versetzt. Hierei werden technische
Abläufe eingesetzt, wie etwa das Rückwärtszählen und das
Suggerieren eines Herabsteigens in die eigene Seele sowie eines Öffnens
von Türen und auch weitere Interventionen, die zum einen den Abläufen
einer medizhinischen Hypnose entsprechen und zum andere weitere suggestive Einflussnahmen
auf den seelischen Zustand des Patienten darstellen. Es kann also keine Rede
davon sein, dass bei der Synergetik kein Eingreifen des Therapeuten erfolgt
und die Klienten den Prozess allein bewirken.
Nach allgemeinem ärztlichen Wissen unterliegen die Hypnose, aber auch die
sonstigen psychotherapeutischen Maßnahmen, die in Form einer Suggestion
vorgenommen werden, sogenannten Kontraindikationen und sollen bei bestimmten
Krankheitsbildern nicht angewendet werden, da es sonst ganz akut zu schwersten
psychischen Veränderungen und Krisensituationen kommen kann.
Selbst körperliche Erkrankungen wie zum Beispiel Asthma oder Diabetes mellitus
können unter seelischen Belastung zu akut bedrohlichen Notfälle führen.
Es ist zwingend erforderlich, dass derjenige, der derartige Maßnahmen
durchführn will, zunächst einmal feststellen muss, ob die Methode
für den jeweiligen Klienten evtl. Ausschlussgründe, also Kontraindikationen
bietet.
Sofern doch unerwartet plötziche Krisensituationen auftauschen, muss eine
ausreichende Kompetenz vorliegen, um diesen Krisen begegnen zu können und
eine Gefährdung der Klienten abzuwenden.
Lt den Veröffentlichungen des Begründers der ST, Herrn Bernd Joschko,
sollen 17% der Klienten körperlich krank und 26% psychisch krank sein,
so dass hier ein unvertretbar hohes Risiko besteht, welches ohne Prüfund
der Kenntnisse und Fähigkeiten des Therapeuten nicht hingenommen werden
kann.
Es sind ferner sowohl ärztliche Fachkenntnisse des Therapeuten vor Beginn
der Therapie wie auch bei deren Durchführung erforderlich. Ohne diese Kenntnisse
und Fähigkeiten besteht eine Gefährdung der Klienten und zwar in physischer
und psychischer Hinsicht.
Nach der von den Gerichten entwickelten sog. Eindruckstheorie ist für die
Erfüllung des Tatbestandes "Ausübung der Heilkunden" auch
das subjektive Empfinden des "Kunden" maßgeblich. Die ST ist
nach den bekannnten Veröffentlichen geeignet den Eindruck zu erwecken,
dass mit den angewandten Methoden nahezu jeder Krankheit (bis hin zu Krebs,
Aids, MS, Suizidalität uv.m.)geheilt werden kann, und zwar gefahrlos.
Dadurch entsteht der Eindruck, dass der Besuch eines Arztes oder anderer medizinisch
Kundiger nicht mehr notwendig ist.
Dem steht auch nicht entgegen, dass üblicherweise darauf hingewiesen wird,
dass ein "ST über keine medizinische Qualifikation verfügt und
der Klient die alleinige Verantwortung trägt, da der gegenteilige Gesamteindruck
klar überwiegt.
Unter Würdigung der gesamten Sach- und Rechtslage ist daher die "ST"
Ausübung der Heilkunden und damit nach dem HP Gesetzt erlaubnispflichtig.
Sie sind nach unserer Kenntnis nicht im Besitz dieser Erlaubnis oder einer Approbation
als Ärztin; Sie erfüllen damit mit einiger Wahrscheinlichkeit den
Straftatbestand des § 5 HeilprG. Wir beabsichtigen daher, demnächst
gegen Sie eine (kostenpflichtige:ca. 200 Euro) Anordnung zu erlassen, in der
Ihnen die Ausübung der ST ohne HP-Erlaubnis oder ärztliche Approbation,
sowie die Werbung für von Ihnen durchgeführte ST durch Medien aller
Art untersagt wird. Dies umfasst auch, sofern vorhanden, Ihre Internetseiten,
sowie darin enthaltene Links zu anderen Seiten, welche für eine Durchführung
der ST durch sie werben.
Wir rücken damit von der in unserem Schreiben vom April 2003 vertreten
Auffassung ab, welche aufgrund neuerer uns zur Kenntnis gelangter Informationen
nicht mehr zu halten ist.
Gemäß Art 28 Abs. 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetztes
erhalten sie hiermit vor Erlass einer Anordnung Gelegenheit, sich bis zum 02.04.2004
zu äußern.
Dobmeier
Verwaltungsoberinspektor"
Der Text ist in sehr weiten Bereichen identisch mit den Formulierungen des Dr. Hepp vom Gesundheitsamt Goslar, der ein Totalverbot gegen den Begründer der Synergetik Therapie Bernd Joschko und gegen die Berufsverbandsvorsitzende Sylke Urhahn am 5. Januar 2004 ausgesprochen hatte. Beide hatten in Goslar eine Praxis für Synergetik Therapie eröffnet, da sie die Rechtmäßigkeit von synergetischen Innenweltreisen juristisch überprüfen lassen wollen, denn Dr. Hepp hatte im März 2003 dem Synergetik Therapeuten Uwe Ibenthal - wohnhaft im Landkreis Goslar - diese Tätigkeit untersagt.