Aktuell 6. Juni 2005: Die Regierung von Oberbayern
versucht durch Bußgeldbescheid die Informationsverbreitung über die
Erfolge der Synergetik-Therapie im Internet zu stoppen: Damit werden wieder
bewusst Grundrechte eingeschränkt. Richter Jung verhängt ein Bussgeld
von 500 Euro, wg. Verlinkung zu www.gesundheitsforschung.info:
Er verweigert die Annahme eines Gutachtens der Uni Erlangen-Nürnberg.
Wollen Sie mehr erfahren? Wir haben darüber eine DVD erstellt: "Gesundheitspioniere, Pharisäer und Schriftgelehrte" - 50 min - zu bestellen bei Synergetik Institut (kostenlos)
Bitte auf das Bild klicken -
eine kreativer Beitrag von Peter aus Berlin
Alle Patienten tragen ihren inneren Arzt in sich.Sie kommen zu uns, ohne diese Wahrheit zu kennen. Wir sind dann am erfolgreichsten, wenn wir dem Arzt, der in jedem Patienten steckt, eine Chance geben in Funktion zu treten." Albert Schweizer
Braucht der innere Heiler einen Heilpraktikerschein?
Ist Selbsterfahrung gefährlich?
Oberverwaltungsinspektor Florian Dobmeier vom Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München meint ja. Er gab am 8. April 2004 eine Anordnungan an die Synergetik Therapeutin Brigitte Molnar (Sie hat mittlerweile Gegenklage eingereicht - (Hier der Wortlaut als pdf-Datei ) wurde am 8.September 2004 vom Verwaltungsgericht München wieder aufgehoben: "Das Sofortverbot war nicht rechtens - ebenso wie bei Dr. Hepp in Goslar. Brigitte darf wieder arbeiten - schön, dass sie sich gewehrt hat und für ihre Grundrechte eingestanden ist. Damit wurde die Verletzung des Grundgesetzes von Deutschland durch das Referat für Gesundheit und Umwelt sichtbar." Bernd Joschko am 16.9.2004):
1.
Wir untersagen Ihnen ab sofort das berufsmäßige/gewerbliche Anbieten
und Durchführen der "Synergetik Therapie" nach Bernd Joschko
...
5. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die Nr.1 wird ein Zwangsgeld
in Höhe von 15.000 Euro, für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die
Nr.2 in Höhe von 10.000 Euro angeordnet.
6. Die vorstehende Nr.5 ist Kraft Gesetzes sofort vollziehbar
Lesen Sie den kompletten Text: Hier Klicken und meine Antwort: Hier Klicken
Wie konnte es dazu kommen? Lesen Sie die Vorgeschichte dazu:
Hier
Klicken
Wir suchen Klienten, die diese Leistung von uns wollen und die
sich auf das GG §2 berufen, dem Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit
und bereit sind, dieses Recht beim Referat für Gesundheit und Umwelt einzuklagen.
Dieser Aufruf wird in einer Seminarzeitung
mit einer Auflage als U4 30.000 fach verbreitet.
Hier noch einmal den Text zum besseren Lesen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit
uns auf. Die Münchner Synergetik-Praxen befindet sich in Schwabing. Hier
Klicken Dort halte ich am 20. Juni einen Vortrag - bitte anmelden bis zum
14. Juni 04: Brigitte Molnar (089 307 19 39) Praxis-Eröffnung
oder Bernd Joschko Tel. 06444-1359 - kamala@synergetik.net oder Rita Schreiber:
Tel. 06444-922833
Herr Dobmeier, am 16. März 2004 09:28 MEZ schrieben Sie mir in einer mail: "Da es sich nicht um meinen örtlichen Zuständigkeitsbereich handelt, nehme ich zu Ihren untenstehenden Mails keine Stellung mehr. Für meinen Zuständigkeitsbereich habe ich alles gesagt was zu sagen ist. Weitere Antworten wird es nicht geben."
Jetzt sind Sie wieder zuständig
und müssen sich äussern. Wir
haben seit 14. Mai 04 ein Gewerbe in München angemeldet (Lesen Sie unsere
offizielle Anfrage vom 22.Mai 2004 an das Münchner Amt). Sie können
sich nicht hinter den Paragraphen verstecken, hier geht es um Grundrechte. Diese
"Klärungshaltung" haben wir auch in der Synergetik Therapie Innenweltsitzungen,
vielleicht verstehen Sie jetzt besser den Selbsterfahrungscharakter. Dr. Hepp
vom Gesundheitsamt Goslar wollte auch nicht mit uns reden, also haben wir dort
ein infoCenter eröffnet. www.infoCenter-goslar.de.
Das wußten Sie doch alles. Sie wollten keine Auskunft über Frauen
mit Brustkrebs geben, also habe ich eine Zweigstelle meines Brustkrebsinstituts
nach München verlegt.
Hier lesen Sie den Brief vom 29.April 04 Praxis
für Synergetik Therapie von Rita Schreiber, der Leiterin der Brustkrebsstudie
an H. Dobmeier wg Verbot zum Nachteil von Brustkrebsklientinnen: Hier
Klicken
Herr Dobmeier, genau vor einem Jahr, am 9. Mai 2003, erschien ein Zeitungsartikel in der Münchner tz: "Ärzte sind die Todesursache Nummer 1" und dort wurde das Buch "Heilen verboten - töten erlaubt" besprochen. Kaum zu glauben und Sie verbieten auch noch Selbstheilung. Die Medizin durchläuft eine Transformation hin zur sanften Medizin - zur Selbstverantwortung...zur Ganzheitlichkeit. Und Sie verbieten uns? Unglaublich!
Die ZEIT warnt sogar schon vor Vorsorgeuntersuchungen und Sie halten "Vorsorgeuntersuchungen
in der eigenen Seele" also synergetische Innenweltreisen für gefährlich?
Da haben Sie sich nicht einzumischen!
Wege aus der Krise: Überall gute Ratschläge. Von der Schluckkultur zur Ganzheitsmedizin. Wir sind schon längst da...und haben konkrete Ergebnisse. Und 2 Gesundheitsämter sehen uns als akute Gefahr! Unglaublich! Gefahr für wen?
Brigitte
Molnar hatte im Oktober 2003 einen ausführlichen Artikel in der ganzheitlichen
Zeitschrift
raum&zeit über die Traumarbeit der Senoi im Vergleich zu den Innenweltreisen
in der Synergetik Therapie geschrieben. Auch Dr. Hepp kannte diesen Artikel.
Ich berufe mich extra auf diese Traumbewältigungsarbeit - siehe
Absichtserklärung - und den ausführlichen Infozettel, den jeder
Klient unterschreibt -
Hier Klicken - denn diese Arbeit dieser Ureinwohner kann man noch am besten
mit den Innenweltreisen vergleichen. Das ist das was wir tun...die Menschen
wieder in Kontakt bringen mit sich und der Umwelt. Dort gibt es fast keine Krankheiten...kein
Krebs. Wir könnten sehr viel von ihnen lernen. Doch Sie müssen nicht,
aber Sie sollten es allerdings nicht anderen Menschen verbieten, auf ihren eigenen
Wegen ihre eigene Gesundheit zu fördern. Dies sollten Sie fördern,
statt verbieten - das wäre Ihre Aufgabe. Sie sagten selbst, Sie hätten
keine Beurteilungskompetenz, sie folgten nur den Vorschriften. Kein Wunder,
dass ich Sie mit den DDR-Grenzern vergleiche...
Ihr Chef schrieb mir mit Datum vom 5.6.04: "Bei der derzeitigen Informationslage ist uns eine andere Einstufung der Synergetik Therapie als in unseren Anordnungen nachzulesen nicht möglich". Warum besorgen Sie sich nicht weitere Informationen? Oder ein Gutachten? Ein persönliches Gespräch habe ich Ihnen - so wie Dr. Hepp - mehrfach angeboten. Jetzt müssen wir die Gerichte bemühen und die Öffentlichkeit informieren, was so die "Staatsdiener" mit den Steuergeldern und dem deutschen Grundgesetz tun.
Mit freundlichen klärenden Grüßen - Bernd Joschko
Hier unsere offizielle Anfrage
vom 22. Mai 2004 nach dem Motto: Klagen statt jammern
an das Referat für Gesundheit und Umwelt - Dachauer Str. 90 - 80335 München
- Verwaltungsamtsrat Abriel und Verwaltungsoberinspektor Dobmeier. Hier
Klicken
Hier die Antwort vom Verwaltungsoberamtsrat Müller
vom 15. Juni 2004: Verwaltungen
sind konservativ!
"....Wie die Rechtswissenschaft (und –anwendung), so ist auch
jede sonstige Wissenschaft immer teilweise vorläufigen Charakters. Sollten
sich aus unkonventionellen Methoden einmal bahnbrechende Erfolge bei der Krebsbekämpfung
ergeben, so wäre uns auch dies nur recht. Jedoch kann eine solche Forschungsarbeit
nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen, muss gründlicher
Überprüfung standhalten können und letzten Endes müssen
ihre Annahmen überwiegend Akzeptanz finden. Als Verwaltung können
wir bis dahin nur eine konservative Haltung einnehmen."...
Dabei ist doch das Grundgesetz sehr eindeutig!
GG §12 ist sehr wichtig! Es ist nur eine Sache der Interessen-Abwägung
- Herr Dobmeier, Herr Dr. Hepp, Herr Abriel und Müller !!!
Wenn Sie lesen wollen, was ich
sofort - 19.6.04 - Herrn Verwaltungsoberamtsrat Müller zurück antwortete,
bitte hier klicken, denn
ich verwies auf den OVG Beschluss von Lüneburg, der den Synergetik Therapeuten
eindeutig den Berufsstatus zubilligt und die Interessenabwägung von den
Verwaltungen einfordert!!
Die Referatsgeschäftleitung - Herr Müller - antwortete diesmal sofort.
Der Brief traf an meinem Geburtstag - 26.6. - ein, war aber leider kein Geschenk:
"....Dass sich Patientenschutz in Deutschland nach wie vor hauptsächlich
über die Beherrschung der westlichen Schulmedizin definiert, daran können
wir nichts ändern....." Hier
lesen Sie den ganzen Brief von Referatsleiter Müller
und meine Antwort vom 28. Juni 2004: Grundrechte
gelten auch in Bayern. Dobmeiers Fehler erzeugt immer mehr Schwierigkeiten,
deshalb ist jetzt eine Korrektur und Neubestimmung angesagt. Soll Herr Dobmeier
versetzt werden? Die
Rechte des Verbrauchers sind wichtiger! Hier
Klicken.
Diese
Antwort kam am 2. Juli 2004 von dem Referatsleiter und Verwaltungsoberamtsrat
Müller: "Wir haben sozusagen "Ihrem Wunsch
gemäß" Anzeige bei der Staatsanwaltschaft München I wegen
Verstoßes gegen §5 Heilpraktikergesetz gegen Sie erstattet. Ihre
wiederholten Ankündigungen, die Synergetik Therapie demnächst persönlich
in München auszuüben, und die offenbar zur Vorbereitung bereits getätigte
Gewerbeanmeldung ließen uns keine andere Wahl; Sie selbst hatten dieses
Vorgehen ja auch in Ihrem Schreiben gutgeheißen. Es ist jedoch davon auszugehen,
dass die StAnw. sich an die abschließende verwaltungsgerichtliche Beurteilung
der Angelegenheit, welche noch einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte, halten
wird, und es demgemäß (sofern überhaupt) nicht unmittelbar
zur Anklageerhebung gegen Sie kommt...Die Probleme resultieren vielmehr aus
den gesetzlichen Vorgaben, die wir nun einmal zu vollziehen haben."
Verhindern Verwaltungen Innovationen
und die Schaffung von Arbeitsplätzen? Die DDR läßt grüßen....
Was muß man alles tun, um endlich Rechtssicherheit zu schaffen?!
Wäre es nicht traumhaft und verdammt wichtig, wenn Behörden und Bürger
zusammenarbeiten würden? Wenn der "alte Beamte" seinen Job für
die Bürger einsetzen würde, statt für einen imaginären starren
Staat und den Bürger als Gegner ansieht, den man vorsorglich bei der Staatanwaltschaft
anzeigen muß?
Am 8. September - 5 Monate nach
dem Sofortverbot von Dobmeier - hebt das bayerische Verwaltungsgericht München
diese Verfügung wieder auf. Das Sofortverbot ist nicht rechtens. Die 15.000
Euro Busgeld sind als Einnahme durch Strafe nicht möglich. Doch das VG
fordert von der Synergetik-Therapeutin einen Zusatz. Wir gehen auch damit in
Revision an das OVG, denn
Bewusstseinszustände kann man nicht vorschreiben (pdf-Datei).
Auch nicht in Bayern. Lesen
Sie hier.
Bernd Joschko schreibt am 16. September 2004 wiederum an Verwaltungsoberamtsrat Müller: Hier klicken
..... Die Geschichte geht weiter. Wir berichten darüber.
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Wider den Obrigkeitsstaat - Der
Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz.
Ein Bericht der Frankfurter Rundschau vom 5.April 2004.
Das
BVerfG (Bundesverfassungsgericht) sagt u.a. sehr klar am 2. März 2004:
...."hier notwendig strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung.
Vorliegend ist der Eingriff in die Berufswahlfreiheit nur mit mittelbaren Gefahren
für den zu schätzenden Gemeinwohlbelang der Gesundheit der Bevölkerung
begründet worden. Damit entfernen sich Verbot und Schutzgut so weit voneinander,
dass bei der Abwägung besondere Sorgfalt geboten ist (vgl. auch BVerfGE
85, 248 <261>; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, GewArch
2000, S. 418 <419>). In solchen Fällen muss die Maßnahme gerade
der Abwehr der konkreten, wenn, auch nur mittelbaren Gefahr dienen, damit der
Eingriff in die Berufswahlfreiheit nicht unverhältnismäßig erscheint.
Daran fehlt es hier.
Die Forderung an den Beschwerdeführer, eine Heilpraktikerprüfung abzulegen,
ist unangemessen, weil eine solche Prüfung mit der Tätigkeit, die
der Beschwerdeführer auszuüben beabsichtigt, kaum noch in einem erkennbaren
Zusammenhang steht. Die in der Heilpraktiker-Prüfung geforderten Kenntnisse
in Anatomie, Physiologie, Pathologie sowie in Diagnostik und Therapie kann er
sämtlich bei seiner Berufstätigkeit nicht verwerten."
Diesen obenstehenden Hinweis hat das BVerfG schon im sog.
Augenoptikerurteil mitgeteilt, denn der BGH hatte die Tätigkeit wg.HP-Gesetz
eingeschränkt (Das war nicht Rechtens entschied das BVerfG):
"Wird der Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit in Gestalt eines
Tätigkeitsverbots nur mit mittelbaren Gefahren für die Volksgesundheit
begründet, entfernen sich Verbot und Schutzgut so weit voneinander (vgl.
hierzu BVerfGE 85, 248 <261>), dass bei der Abwägung besondere Sorgfalt
geboten ist. Die Gefahren müssen hinlänglich wahrscheinlich und die
gewählten Mittel eindeutig erfolgversprechend sein. Diesen Anforderungen
genügt die angegriffene Entscheidung nicht.
......Allein die Möglichkeit, dass ein gebotener Arztbesuch
unterbleibt, kann nicht ausreichen, um eine mittelbare Gesundheitsgefährdung
zu begründen."
Grundgesetze - hier GG§12 - haben hohe Priorität
H. Dobmeier und Dr. Hepp - Sie sollten mehr Respekt davor haben. Ausserdem sollten
Sie auch mehr Respekt vor anderen Berufen wie den Synergetik Therapeuten haben,
denn grundsätzlich dürfen Berufe Werbung für sich machen. Auch
dazu gibt es Bundesverfassungsgerichtsurteile.
Also warum verbieten, Sie H. Dobmeier, unsere Internetauftritte? Die Menschen
sollen doch wissen, was sie bekommen. Das ist aktiver Verbraucherschutz.
Und die
Frau ORR Stein von der Regierung Oberbayern erteilt sogar ein Bussgeld
im Sommer 2005 - Jetzt gehen wir aber zum BVerfG.
Beispiel: BVerfG Lexetius.com/2002/3/4, Beschluss vom 18. 2. 2002 -
1 BvR 1644/ 01 Werbeverbote sind nur verfassungskonform, wenn sie dahingehend
ausgelegt werden können, dass nur berufswidrige Werbung unzulässig
ist; dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1985 entschieden (vgl. BVerfGE
71, 162 [174]) und 1992 wiederholt (vgl. BVerfGE 85, 248 [257]). Nicht berufswidrig
sind interessengerechte und sachangemessene Informationen (vgl.
BVerfGE 82, 18 [28
Bernd Joschko
Aktuelle Information: OVG Lüneburg entscheidet am 27. Mai 2004 zu unseren Gunsten und hebt Akutverbot für Bernd Joschko und Sylke Urhahn ohne Einschränkung auf. Der Beschluss ist unanfechtbar. Alle wichtigen Argumente wurden voll übernommen, das Recht auf freie Berufsausübung §12 GG voll anerkannt. Einige Argumente sind mit dem aktuellen Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 2.3.2004 (Heilergesetz) voll identisch. Damit ist der freie Beruf des Synergetik Therapeuten anerkannt. Wir bedanken uns beim OVG Lüneburg und gewinnen unser Vertrauen in die Justiz zurück. Hier klicken - Presseinformationen
Das VG München hebt das Sofortverbot am 8. September 2004 auf: Brigitte Molnar darf wieder arbeiten. Hier klicken.
Persönliche
Erklärung von Bernd Joschko im August 2005:
Die Technik der Synergetik Therapie ist mein geistiges Eigentum. Das verwendete
Prinzip der Selbstorganisation wurde von mir schon 1975 in meiner Ingenieurarbeit
für physikalische Technik beschrieben als die Selbstorganisationsfähigkeit
physikalischer Gleichungen ("Mutationsmaschine") und die Selbstorganisationsfähigkeit
der Psyche (Selbstorganisationsfähigkeit der Gehirnbilder) im November
1981 nachweislich auf 120 Seiten dokumentiert. Das Buch von Prof. Hermann Hakens
"Erfolgsgeheimnisse der Natur" und somit die von ihm definierte Synergetik
entdeckte ich in der Uni Giessen zum Herbstsemester 1982 im Philosophieseminar
"Synergetik", das ich dort absolvierte. Der Begriff Synergetik Therapie
wurde 1988 von mir definiert und die erste Berufsausbildung 1992 begonnen, die
erste Praxis für Synergetik Therapie (unter Mithilfe der Begriffsfindung
von der IHK) Mai 1993 von Rita Schreiber eröffnet.
Natürlich kann jeder dieses universelle Prinzip für sich nutzen, jedoch für eine professionelle Anwendung ist sehr viel Erfahrung notwendig. Daher steht mein Wissen jedem geeignetem Menschen zur Verfügung und kann über die Teilnahme an meinen Ausbildungsseminaren qualifiziert erworben werden.
Innenweltsurfen ist ein sehr persönliches Erlebnis. Der Klient braucht einen kompetenten Synergetik Therapeuten als Begleiter, da kaum ein Mensch seine Innenwelt kennt. Spirituelle Erlebnisse gehören nicht unter das HP-Gesetz, auch nicht bei kranken Menschen - dafür gibt es die GG. Auch die Richter am Bayerischen VGH müssen diese Grundrechte achten. Siehe www.heilpraktikergesetz.de Beispiele hören Sie unter www.neurowelt.de
Wir haben die Hinweise aus dem Urteil des bay. VGH vom 5. Juli 2005 beachtet und Veränderungen eingeführt. Gezielte Heilung mit der Synergetik Therapie als highTech Heilmethode bietet nun nur der Synergetik Profiler an: Wir nennen es bionisches Heilen - ein Berufsverband wurde am 11. Dez. 2005 gegründet - der BVSPro