Wir haben seit 2016 eine klare juristische Grenzziehung. Eine neue Psychotherapie ohne HP-Schein. Die Selbsterfahrungsmethode Synergetik-Therapie erschuf eine neue "Konfrontative Psychotherapie" - so der Bundesgerichtshof 2011. Sie ist weiterhin HP-Schein frei! Mit HP-Schein ist sie eine Heilmethode für Krankheiten - so das Bundesverwaltungsgericht 2010. Der Berufsverband und Bernd Joschko haben seit 1995 dafür gekämpft und etwa 150.000 € für diese Klärung investiert.

Alle Behörden haben massiv Widerstand geleistet und verweigerten eine Klärung. Sie sind nicht an einer Erneuerung und Verbesserung des Gesundheitssystems zum Vorteil der Menschen interessiert, sondern nur an der Erhaltung des Status Quo - der Macht der Pharmaindustrie und der Schulmedizin. Dafür wurde das HP-Gesetz missbraucht.

 

Bundesverwaltungsgericht

Sie wurde ebenfalls höchstrichterlich zu einer Heilkunde bzw. einer Psychotherapie auch für körperlichen Erkrankungen erklärt. - Siehe auch Heilberuf.de

In den letzten 21 Jahren haben wir 150.000 € in juristische Klärungsarbeit investiert (BVerwG, BGH, BVerfG, OLG München, OLG Frankfurt, Bay. VGH, OVG Lüneburg ...), damit wir eine klare Grenzziehung bekommen, denn gute Selbsterfahrung heilt. Heilen und Lindern von Krankheiten aber ist verboten. Sind wir deshalb alle so krank, weil nur die Schulmedizin heilen darf? Und es häufig nicht kann?
Neue Denkansätze kommen immer nur vom Rande der Gesellschaft. Doch langsam gibt es ein Umdenken im System. Richtungsweisend ist die Sichtweise des VG Oldenburg: "Für das freiheitliche Menschenbild des Grundgesetzes ist es selbstverständlich, dass der Bürger Heilung und/oder Linderung seiner Beschwerden nicht nur in der Schulmedizin suchen muss" (7 A 1324 vom 18.11.2008). Für eine aktive Selbstheilung wurde der Synergetik Profiler 2001 von Bernd Joschko entwickelt. Er braucht nach neuster Rechtsprechung (VG Da 2016) keinen HP-Schein, da er keine Krankheiten mehr behandelt, sondern nur kranke und gesunde Menschen nachhaltig und kompetent hilft, sich selbst zu heilen.

Endlich geklärt nach 21 Jahren: Aktuelle Rechtsprechung zur Selbstheilung mit der Synergetik Therapie - eine Übersicht - Hier klicken

Die Arbeit mit der Synergetik Therapie ist weiterhin HP-Schein frei und mit einem HP-Schein Psych wird sie zur Heilkunde für körperliche und psychische Krankheiten. Als Alternative zur Schulmedizin bearbeitet die Methode die Hintergründe von Krankheiten. Siehe auch Synergetik-Profiler

 

 

 

 

 

Die Grenzen zwischen medizinischer Heilung, aktiver “Selbsterfahrung”, synergetischer Selbstheilung, und Persönlichkeitsentwicklung Referat: August 2019 von Bernd Joschko

 

 

 

 

Selbstheilung durch Selbsterfahrung oder verbotene Heilbehandlung?

Ein Spannungsfeld zwischen den Anbietern und der Staatsanwaltschaft - Doch die Klienten der Synergetik sind seit Jahren begeistert:
" Super gute Methode und Therapie zur Selbsterkenntnis und Auflösung von psychischen und gesundheitlichen Problemen. Sollte unbedingt weiter möglich sein und endlich rechtlich anerkannt werden. Es ist sehr traurig und unverständlich, daß man diesen kompetenten Therapeuten seit Jahren juristische Probleme macht" - schulmedizinisch wurde sie von ihrem Mann der Arzt ist betreut. Lesen Sie weitere Stellungsnahmen der Klienten zum staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren, das am 6. Februar 2012 gegen den Begründer der Synergetik Methode eingestellt wurde.

Teil 1: Vorbemerkung zum besseren Verständnis der Problematik - klicken

 

 

 

 

 

MesseTurm Frankfurt

Rechts: Live-Sessions mit Bernd Joschko vom MesseTurm in Frankfurt, direkt ins Internet, damit die Staatsanwaltschaft Frankfurt, nachvollziehen kann, was bei Innenweltreisen passiert - Sommer 2010. Auch Menschen mit Krebs wollten nachschauten, warum sie Krebs bekamen.


Siehe MesseTurm.tv und hier gehts zu den Videos auf youtube

 

 

 

 

 

Wie man NEUES im Gesundheitswesen etabliert

Die Synergetik Methode erreicht als neue Psychotherapie auch körperliche Krankheiten, da sie einen ganzheitlichen Ansatz hat. Der Mensch ist ein "komplexes System - Körper Geist und Seele wirken immer zusammen! Die Sichtweise wurde vom BVerwG und BGH mitgetragen. Staatlich ausgebildete Psychotherapeuten können von solchen Beurteilungen nur träumen. Sie verbleiben bei der Bekämpfung von Krankheitssymptomen nur auf der psychischen Ebene und überlassen das Feld der körperlichen Erkrankungen weiterhin der Schulmedizin. Und diese sind nicht sehr erfolgreich, weil sie wiederum nur den Körper beachten.

Wenn Sie auch als Entwickler einer ganzheitlichen Methode diese als vollwertige Behandlungsmethode etablieren wollen und auch entsprechende Erfolge aufweisen können, verrate ich Ihnen den Weg zur Etablierung. Denn es gibt in Deutschland keine Bewertungsstelle, die neue Methoden ausserhalb der Universitätsmedizin bewertet, dies tun kann und würde. Die Gerichte müssen es aber. Ohne großen Aufwand gibt es jetzt einen neuen Weg dahin. - Weiter lesen - klicken

 

 

 

 

 

Behördenverweigerung

Behörden verweigern die Beurteilung von neuen Methoden und Innovationen.

Aktuell 2012: Schon 1995 ermittelte die Staatsanwaltschaft Wetzlar gegen mich wg. angeblichen Vergehens gegen das Heilpraktikergesetz. Das Verfahren wurde eingestellt mit der Begründung: Die Ausübung der Synergetik Therapie fällt nicht unter das HP-Gesetz. Letzten Sommer (2011) wurde eine Hausdurchsuchung in meinem Synergetik Institut durchgeführt. 61 Klienten wurden befragt, alle berichteten sehr positiv über meine Arbeit und das Ermittlungsverfahren wurde daraufhin am 6. Februar 2012 eingestellt. Ich verstoße nicht gegen das HP-Gesetz.

Schon am 3.7 2002 schrieb Dr. Schulz von meinem Gesundheitsamt LDK an das Regierungspräsidium Freiburg: “In der nächsten Stufe habe ich beim Regierungspräsidium Gießen juristischen Rat gesucht in Hinblick auf die Frage, wie ich Herrn Joschko zwingen könnte, die Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt abzulegen oder seine therapeutische Tätigkeit zu unterlassen (ihm die Ausbildungstätigkeit zu untersagen habe ich keine Möglichkeit gesehen).”
Bernd Joschko: Man kann mich nicht zwingen, denn in einem früheren Lebens war ich wohl mal ein Druide und die sind unbeugsam. Ich will für meine Auszubildenden herausfinden, wo genau die Grenze zum HP-Gesetz verläuft. Denn sehr viele leiden unter dieser Angst vor der Obrigkeit und machen nur deshalb den HP-Schein. Aber es gibt immer einen freien Bereich, ausserhalb dieses Gesetzes zum Schutz der "Volksgesundheit". Ich fordere Rechtsklarheit von den Behörden und Gerichten - doch diese verweigern, wo sie nur können! Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat und nicht in einem "Willkürstaat".

Lesen Sie meinen Brief an den Staatsanwalt vom 2. März 2012. - pdf - bitte klicken

Und hier die Anlage über eine alternative Sichtweise von ganzheitlichen Medizinern, die der Schulmedizin widerspricht, denn die Gesellschaft befindet sich im Umbruch - pdf - klicken 4 MB.

Ergänzend dazu meinen Brief an die Leitung des GA LDK Frau Dr. Heltweg vom 2. März 2012 - pdf - klicken

Hier meinen Brief an den Verwaltungsdirektor Strack-Schmalor vom Lahn-Dill-Kreis vom 8. April 2012 - pdf klicken

Hier meine Erklärung: "Ich habe nie Heilkunde nach dem HP-Gesetz durchgeführt und werde es auch nicht tun." - klicken

Hier mein Klienteninfo vom Feb. 2012 - damit diese sich umfassend zu Selbstheilung - Synergetik Therapie und der Psychobionik informieren können. pdf-klicken -



 

 

Selbsterfahrung macht gesünder - Ist diese "Heilung" strafbar ?

Und oftmals heilt sie auch. Ist sie daher automatisch strafbar? Linderung und Heilung von Krankheiten regelt das HP-Gesetz. Somit machen sich sofort alle Anbieter strafbar. Doch wie soll der Anbieter krank von gesund unterscheiden? Er hat ja keinen HP-Schein. Brauchen wir jetzt Alle einen? Eine staatliche Überprüfung für jeden, der ganzheitliche Methoden anbietet? Die Bundesstaatsanwältin bejahte dies vor dem BGH - doch die höchsten Strafrichter sprachen die Synergetik Therapeutin aus Frankfurt frei - allerdings nur in 22 Fällen, wo gesunde und kranke Menschen Innenweltreisen als Selbsterfahrung wollten. In 11 Fällen handelte es sich um Menschen mit Krankheiten, die Heilung suchten, dafür gabs eine Verurteilung. Dies ist die erste Grenzziehung des HP-Gesetzes bezüglich Selbsterfahrung und Heilung. Nur "Handauflegen" ist frei - meinten die Bundesrichter. Doch der Berufsverband ging mit der Revision im Nov. 2011 zum BVerfG.

Die Vorgeschichte:

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am 26. August 2010 den Synergetik Profiler und Synergetik Therapeut auch zum neuen Heilberuf gemäß Art. 12 GG erklärt. Er benötigt den kleinen HP-Schein, wenn er Heilkunde anbietet. Er hatte die Synergetik Therapie mit dem Katathymen Bilderleben verglichen und die Anwendung ist daher für manche Krankheitsbilder gefährlich. Also ist auch die Synergetik Therapie bei diesen Kranken gefährlich - merkwürdige Logik? Der Bundesgerichtshof in Kalsruhe hat am 22. Juni 2011 die Synergetik Therapie ebenfalls mit dem Katathymen Bielderleben verglichen und als "Provokative Psychotherapie" definiert. Sie ist dadurch die erste Psychotherapie für alle Krankheiten - auch bei Krebs. Mit dieser Eingliederung fällt sie allerdings auch unter das HP-Gesetz und es braucht für die Ausübung zur Krankheitsbehandlung für alle Krankheiten allerdings nur den kleinen HP-Schein. Ansonsten ist die Anwendung ausserhalb der Heilkunde selbstverständlich weiterhin HP-Schein frei. Die Grenzziehung hatte das Landgericht im Juni 2010 anhand von 22 Freisprüchen und 11 Verurteilungen erstmalig definiert. Der BGH bestätigte nun diese Entscheidung. Das BVerfG überprüft nun 2012 diese Grenze.

Ist jede Linderung oder Verbesserung der Gesundheit Heilung im Sinne des HP-Gesetzes? Ist der Staatsanwalt "Big Brother" - steht der Anbieter ständig mit einem Fuß im Gefängnis? Darf man krebskranken Menschen helfen, ohne sich starfbar zu machen? Oder ist Chemo und Bestrahlung für ALLE Kranke die einzige Therapiemethode? Das BVerfG muß nun urteilen!!


 


Das Gesundheitsamt des LDK war für mich - Bernd Joschko - zuständig und hat völlig versagt

Brief vom 13. Nov. 2011 von Bernd Joschko an die Leitung des Gesundheitsamtes LDK - Frau Dr. Heltweg - klicken
Dr. Heltweg will jede Art vom "Innenweltreisen" verbieten und ihr Amt hat sich noch nie (seit 19 Jahren!) vor Ort selbst informiert. Synergetische Selbsterfahrung soll komplett verboten werden. Die einzige Öffentlichkeit ist das internet. Daher hier die Veröffentlichung des Briefverkehrs. Das VG Gießen muß nun offensichtlich dem GA LDK das Grundgesetz erklären und ein endgültiges Urteil fällen. Peinlich ...
Aktuell: Die Staatsanwaltschaft Wetzlar war mit 5 Mann in der Zwischenzeit im Juni 2011 da, hat alle 61 Klienten eines Jahres des Synergetik Instituts angeschrieben und vernommen - alle waren sehr zufrieden - und die Ermittlungen am 6. Februar 2012 wieder eingestellt. Es wurde keine HP-Schein pflichtige Heilkunde angeboten oder durchgeführt, obwohl sich darunter 40 % kranke Menschen - auch mit Krebs - befanden. Es bestätigte somit praktisch die Rechtsauffasung des BGH zur Grenzziehung zwischen Heilkunde und "Selbsterfahrung", obwohl uns diese erst im Oktober 2011 schriftlich vorlag. Wir dürfen weiterarbeiten. Das GA Wetzlar hat allerdings bisher noch nicht reagiert - seit 20 Jahren erwarten wir eine Grenzziehung - sie kam bis heute nicht, trotz 2 facher Dienstaufsichtsbeschwerde an Landrat Schuster (LDK).

Hier mein Antwortschreiben an die Staatsanwaltschaft - klicken und an die Leitung des Gesundheitsamtes Frau Dr. Heltweg LDK vom 2. März 2012 - klicken

 

 

 



Das Bundesverwaltungsgericht folgt der Sichtweise von Bernd Joschko

Hintergrundbearbeitung von Krankheiten ist besser als Symptome bekämpfen!

Das Bundesverwaltungsgericht hat gesprochen. Ist die Synergetik Methode der Selbstheilung durch innere Selbsterfahrung bei kranken Menschen medizinische Heilung? "Ja" sagt das BVerwG am 26. August 2010.
Bernd Joschko bekam als Synergetik Profiler sein Berufsselbstverständnis zugestanden. Symptomauflösung ist höherwertig als Symptombekämpfung. Für die Ausübung dieser Heilkunde ist der kleine HP-Schein nötig.

Selbstheilung ist Heilung, wenn sie als Heilmethode für Krankheitsbilder angeboten wird und gehört unter das HP-Gesetz – so könnte man es auf eine Kurzformel reduzieren, was das Bundesverwaltungsgericht 2010 dem Begründer der Synergetik Methode Bernd Joschko attestiert hat. Der Synergetik Profiler wurde speziell darauf trainiert, 5– 8 Faktoren der Hintergrundstruktur von Krankheiten im Unterbewusstsein (Neurowelt) des Klienten mit der Technik des Innenweltsurfens® aufzuspüren und mit dem Prinzip der Selbstorganisation aufzulösen. Auch körperliche Symptome lösen sich auf, wie auch Prof. Rost in seinem Gutachten erläuterte. Das Berufsselbstverständnis sieht darin eine höherwertige Heilungsebene, als die einfache Ebene der Symptombekämpfung oder -unterdrückung durch die Schulmedizin.


 

 

Die Grenze der Heilkunde - Definition das BGH

Der Bundesgerichtshof – 2. Senat, am 22. Juni 2011 - teile in der mündlichen Urteilverkündung folgendes mit: (Ausschnitte - 4 von 10 min)

„Im Nahmen des Volkes... Wie die Hauptverhandlung ja schon gezeigt hat, geht es hier um die schwierige Abgrenzung zwischen der Qualifikation des § 5 HP-Gesetz als abstraktes, konkretes oder potentielles – also dazwischenstehendes - Gefährdungsdelikt. Die abstrakte Gefahr ist in § 5 HP-Gesetz ausgeführt – ist ja der Grund der gesetzlichen Regelung. Der Senat ist mit der ganz herrschenden Meinung, die ja wohl auch nicht ernsthaft letztlich bestritten wird, der Ansicht, dass eine konkrete Gefährdung im Sinne eines konkreten Gefährdungsdelikts nicht erforderlich ist, sondern dass es sich hier um ein sogenanntes potentielles Gefährdungdelikt handelt. ...

Das Landgericht hat jetzt versucht diese allgemeine Erkenntnis umzusetzen auf den konkreten Fall bei den hier angeklagten Fällen unterschiedlicher Patientengruppen und ist zu der Ansicht gekommen, dass in den Fällen, in denen eine, im weitesten Sinne, Krankheit genannte Situation der Patienten vorlag, eine potentielle Gefährdung anzunehmen sei – objektiv. Und in den Fällen, in denen eine solche Krankheit nicht festgestellt werden konnte – aus welchen Gründen auch immer – eine solche potentielle Gefahr nicht gegeben sei. Das ist jedenfalls plausibel und ist auch jedenfalls gut vertretbar. ...

Die Grenze ist natürlich da erreicht, wo keine Heilkunde betrieben wird.
Weiterlesen - klicken

 



 



Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden AOLG - Dez. 2010

Der Berufsverband der Synergetik Profiler hatte angefagt. So schreibt der Vorsitzende am 20.12.2010 bezüglich der Auslegung des BVerwG Urteil zur Selbstheilung nach der Synergetik-Methode Bernd Joschko, der Arbeitsgruppe "Berufe des Gesundheitswesens" der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden AOLG: "Die Frage, ob im Einzelfall Ausübung der Heilkunde im Sinne des § 1 Abs. 2 des Heilpraktikergesetzes vorliegt, muss vom Behandler selbst geprüft werden, da auch der Behandler das Risiko trägt, sich möglicherweise wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde strafbar zu machen. Dieses kann nicht generell beantwortet werden, sondern unterliegt primär der Würdigung durch die örtlich zuständige Behörde im Einzelfall."

"Soweit Profiler auch außerhalb der Ausübung der Heilkunde, etwa im Bereich des Coaching, der Verbesserung und Steigerung von Lebensqualität oder der Beziehungsklärung tätig sind, muss der Profiler selbst prüfen, ob eine entsprechende Tätigkeit im jeweiligen Einzelfall die Grenze zur erlaubnispflichtigen Ausübung der Heilkunde überschreitet." Hier klicken

 



Eine Behörde stellt sich quer - auf Anweisung vom Regierungspräsidium Darmstadt

Mit Datum vom 16. Februar 2012 erteilt Verwaltungsrat Gregor Fanroth vom Kreis Offenbach einer Synergetik Profilerin ein komplettes Berufsverbot, obwohl sie sich nur ausschließlich an gesunde Menschen wendet. Er verweist "auf eine Rundverfügung des für uns als vorgesetzte Dienststelle zuständigen Regierungspräsidiums Darmstadt". Das RP in Federführung von Frau Garmin Flach will mit allen Mittel die Verbreitung der Synergetik Methode verhindern, sie fordert sogar extra den großen HP-Schein, weil alle Krankheiten erreicht werden können. Dies hat noch nicht einmal das BVerwG verlangt. Damit ist erstmalig in Deutschland ein Berufsverbot ausgesprochen worden, wobei sich die angebotene Dienstleistung sich nur auf gesunde Menschen bezieht. Das BVerwG bezieht sich allerdings in seinem Urteil (2010) auf die Zeit 2004, wo wir extra kranke Menschen mit dieser Selbstheilungsmethode angesprochen haben, speziell Frauen mit Brustkrebs. Wir hatten ein paar Beispiele von Heilungen ohne OP, Chemo und Bestrahlung vorgelegt. Dies war auch die Grundlage zur Anerkennung der Synergetik Methode als Heilkunde - weil wir ja Erfolge - ausserhalb der schulmedizinischen Sichtweise - nachweisen konnten. Das Hauptargument bezieht sich auf einen Hinweis, wir könnten - ohne HP-Schein - keine kranken von gesunden Menschen unterscheiden. Dies kann offiziell niemand ohne HP-Schein und in logischer Folge müßten viele weiteren Methoden, die für beide Zielgruppen geeignet sind, auch unterbunden werden. Selbst die klare Grenzziehung des BGH wurde nicht berücksichtigt, weil es nicht um Strafverfolgung, sondern im Vorfeld um behauptete Gefahrenabwehr ginge.

Weiter lesen - klicken


Die Vorgeschichte:
Berufsverbot im Kreis Offenbach (11. März 2011)

Eine Synergetik Profilerin hatte dem Gesundheitsamt Kreis Offenbach geschrieben, sie würde nicht mit kranken Menschen arbeiten, sondern nur Innenweltreisen gesunden Menschen anbieten. Daraufhin bekam sie am 11. März 2011 von ihrem Gesundheitsamt Berufsverbot: "Die Ausübung der Synergetik-Methode wird Ihnen ab sofort untersagt." Hier der komplette Bescheid - klicken.

Jetzt gibt es wieder intelligenzfreie Zustände der Beurteilungsfähigkeit bei einzelnen Beamten, die das Urteil nicht lesen können. Damit ist erstmalig ein klares Berufsverbot ausgesprochen, ausserhalb der Heilkunde. Das Heilpraktikergesetz gilt allerdings nur für Kranke, nur für die Heilkunde. Selbsterfahrung für Gesunde zu verbieten entspricht Ereignisabläufe jenseits unseres Erwartungshorizontes.



Berufsverbot im Kreis Offenbach - Offenbach antwortet am 14.April 2011

Die Synergetik Profilerin E. hat dem Bescheid "Die Ausübung der Synergetik-Methode wird Ihnen ab sofort untersagt" widersprochen, der von Peter Lippmann am 11.März als komplettes Berufsverbot ausgestellt wurde (siehe oben). Das Berufsverbot ist natürlich "Unsinn" und entbehrt jeder Logig, da das HP-Gesetz nur für den Heilbereich gilt. So läßt sich auch beispielsweise NLP nicht verbieten, sondern es bedarf ebenfalls einer HP-Erlaubnis, wenn der NLP-Anwender diese Technik für eine Krankheitsheilung einsetzt. Auch hier existiert seit vielen Jahren die Frage der Abgrenzung. Und der Synergetik Profiler hat höchstrichterlich einen eigenen Berufsstatus nach Art. 12 GG bekommen. Peter Lippmann hat sich stattdessen in seiner Antwort hinter einem sog. Runderlaß aus dem RP-Darmstadt versteckt. Dabei bezieht sich dieser inhaltlich auf die Frage nach dem großen oder kleinen HP-Schein. Also Herr Lippmann: Thema vollkommen verfehlt - Sie wollen sich aus der Verantwortung schleichen, wie viele Gesundheitsämter auch. Ich (Bernd Joschko) warte auch schon 18 !! Jahre auf eine Klärung durch mein GA LDK. Doch wir leben in einem Rechtsstaat und da hat der Bürger ein Recht auf klare Auskunft. Diese wird ständig verweigert. Diese "Gaddafi-Struktur der Willkür" muß aufhören. Denn ständig kann der Staatsanwalt kommen - zu jedem, jederzeit. Auch die Justiziarin Garmin Flach vom RP verweigert eine klare Grenzdefinition, obwohl sich das RP Darmstadt schon im Jahre 2000 zum erstenmal damit beschäftigt hat. 11 Jahre warten, jetzt reichts - wir gehen vor Gericht. Was sagt der Berufsverband dazu?

Offenbach will die Verantwortung abschieben: "Die Verfügung des RP Darmstadt ist für uns als untere Verwaltungsbehörde bindend".Die Verfügung des RP Darmstadt ist für uns als untere Verwaltungsbehörde bindend. Doch was sagt der Vorsitzenden der AG „Berufe des Gesundheitswesens“ der Arbeitsgemeinschaft Oberster Landesgesundheitsbehörden (AOLG) vom 05. April 2011: „Die Zuständigkeit für die Durchführung des Heilpraktikergesetzes in den Ländern liegt bei den unteren Verwaltungsbehörden, d.h. bei den zuständigen Ordnungs- und Gesundheitsbehörden. Diese führen die Aufgabe eigenständig und eigenverantwortlich durch.... es müsste im Einzelfall geprüft werden, wie sich die Sachlage vor Ort konkret darstellt“


 




Willkür-Beispiele aus 2004 - Auch der Kreis Offenbach war schon dabei - Ein Synergetik Therapeut will Klarheit

Die „Synergetik-Therapie“ war u. a. Tagesordnungspunkt bei der Amtsärztedienstversammlung des Regierungspräsidiums Darmstadt.
Wir vertreten die Ansicht, dass es sich bei der von Ihnen beabsichtigten Therapie um eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde handelt und stellen Ihnen anheim, die amtsärztliche Heilpraktiker-Überprüfung abzulegen.

Schreiben von Norbert P. an das Kreisgesundheitsamt Offenbach:
"Ich möchte mich herzlich für Ihre Bemühungen bedanken, eine Bestimmung herbeizuführen.
Im Gegensatz vertreten wir die Ansicht, dass die Therapie nicht dem HP-Gesetz unterliegt, da kein Heilversprechen gegeben wird oder gar Heilung stattfindet. Damit entfällt die Notwendigkeit der Heilpraktiker-Überprüfung.
Das Wort „Therapie“ besagt noch nicht, dass eine Handlung im Bereich der Heilung bzw. ärztlichen Fachbereich stattfindet. Ein Therapeut ist ein „Begleiter“ im ursprünglichen Sinne.
Ich lege hiermit Widerspruch gegen die von Ihnen schriftlich gemachte Aussage ein und behalte mir weitere Schritte der Überprüfung vor".

Reaktion? Keine Antwort mehr.... Weitere 6 Willkür-Beispiele aus 2004

 

 

 

 

WILLKÜR durch Behörden - sie verweigern Klärungsbedarf zur Rechtslage

Selbstheilung durch Selbsterfahrung - eine neue Methode seit 1988 - bis heute der Willkür der Justiz und den Behörden ausgeliefert. Ein neuer Beruf zur Selbstheilung ist kaum in Deutschland durchsetzbar - die Behördern verweigern die Mithilfe und bilden Seilschaften dagegen. Hier lesen Sie zur eigenen Urteilsbildung original Dokumente.

Eine ausführliche Dokumentation mit Schriftstücken der Behörden - damit der Bürger lernt, wie manche Beamte denken. - Rechtssicherheit durch Aufklärung - Seilschaften gabs auch im Westen - Die Schulmedizin duldet keine Konkurrenz, speziell, wenn es um Krebs geht, soll jede Kranke der Schulmedizin zugeführt werden. Manchen Bürger erinnert das an totalitäre Systeme. Wehret den Anfängen. - Auch die Justiz denk schulmedizinisch, doch zeigt das Urteil des BVerwG von 2010 zur Synergetik Methode endlich ein Umdenken? Die Schulmedizin hat jetzt Konkurrenz bekommen.

Ein rechtlicher Werdegang der letzten 12 Jahre von Bernd Joschko - Klicken



 

 

 




Psychobionik ist "naturwissenschaftliches Heilen" und "neuronale Freiheit" klicken

Wir erforschen aktive Selbstheilung in der Innenwelt (Gehirngerechtes Lernen) für kranke und gesunde Menschen. Daher ist diese Arbeit immer ein Lernprozess und stützt sich auf Art. 5 GG. Wir heilen nicht, denn der Klient heilt sich selbst: Die aktive Veränderungsarbeit in der Neurowelt löst Symtome auf. Wir unterrichten ihn und schließen daher einen Ausbildungsvertrag mit ihm. Der Psychobioniker ist per Definition seit 2006 Forschungsberuf. Er arbeitet nicht mit neuronalen Krankheitsstrukturen wie der Synergetik Profiler, sondern mit Urbilder. Auch da gibt es Brustkrebsheilungen auf dem Weg in die "neuronale Freiheit" - sie lassen sich nicht vermeiden. Denn Forschung und Lehre ist gemäß GG frei!

Das OLG Frankfurt bestätigte 2007 unsere Marktführerschaft in der Erforschung von Selbstheilungsprozessen auch bei unheilbaren Krankheiten.

Weiter lesen - klicken

 


 

Willkür bei der HP-Schein Praxis bei verschiedenen Gesundheitsämtern in Deutschland: Beispiel Salzgitter

„Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird. Auf die Art der angewandten Heil- und Behandlungsmethode kommt es dabei nicht an. z.B. Blutegeltherapie, Sauerstofftherapie, Pendeln, Psychotherapie und Reiki, sind Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes. Das Gesetz macht dabei keinen Unterschied, ob es sich bei den Krankheiten und Leiden um rein körperliche oder aber um solche auch oder ausschließlich seelischer Natur handelt.“ – so das Gesundheitsamt Salzgitter am 20. Oktober 2009. Weiter lesen ...




 

 

Landgerichtsprozess gegen Synergetik Therapeutin

Der Staatsanwalt in Frankfurt klagte im Mai 2010 gegen eine 70 jährige Synergetik Therapeutin, die seit 10 Jahren ihre Synergetik-Praxis fehlerfrei führte, ohne das sich je ein Klient beschwert hätte. Wir haben gehört, das er vermutlich von der Union Deutscher Heilpraktiker angestachelt wurde. Ab 5. Mai fanden am Landgericht in Frankfurt die 6-tägige Verhandlungen statt. Es gab keine Beschwerde, sondern eine "verdachtsunabhängige Internetrecherche", die zu einer überraschenden Hausdurchsuchung führte. KOK Zehner hat den PC mitgenommen und den Mailverkehr von 120 Teilnehmer über 3 Jahre durchgelesen und auf 68 Seiten analysiert.

Das staatliche "Gütesiegel" HP-Schein stellt keine Qualifizierung dar... Es kann nicht sein, daß jeder mit HP-Schein "Innenweltreisen" zur Heilung anbieten darf, obwohl er keine weitere Qualitäts-Prüfung absolviert hat und somit die hochqualifizierte Ausbildung mit Prüfung vom Synergetik Institut nichts wert ist. Die Berichterstattung des HR und der Frankfurter Rundschau hatte sehr niedriges Niveau. Hier klicken ...
Die Erhöhung von Lebenskompetenz macht gesund - Hier eine Auswertung von 320 Fragebögen zur Synergetik Methode. Hier klicken

Der BGH hat nun am 22. Juni 2011 das Urteil des Landgerichts bestätigt. Von der Synergetik Therapie geht keine Gefahr aus. Die Synergetik Therapeutin braucht nur einen HP-Schein, wenn sie mit kranken Menschen arbeitet, die gesund werden wollen - sonst nicht.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld 14.000 Euro zur Einstellung des Verfahrens gefordert, die Summe, die Frau E. in den letzten Jahren durch ihre Arbeit eingenommen hatte. Der vorsitzende Richter schlug 7.000 € vor, doch Frau E. wollte im Auftrag ihres Berufsverbandes ein Urteil: Es gab 22 Freisprüche und 11 Verurteilungen. Dafür soll sie nun 3.500 € zahlen. Die Revision liegt nun seit Nov. 2011 beim BVerfG in Karlsruhe. Es hat eine bundesweite Bedeutung zu Klärung der Abgrenzung des HP-Gesetzes zur Selbsterfahrung, die für jeden frei ist. Auch für Krebskranke, die sich vielleicht eine Linderung oder sogar eine Spontanheilung wünschen? Denn dies ist bisher auch vom BGH weiterhin verboten. Nur Handauflegen ist frei - weil ungefährlich (für die Schulmedizin?).

 

 

 

 

 

 

Stasiekultur auch bei uns im Westen?

Beispiel: Schriftwechsel - Psychiatrisches Krankenhaus Herborn - Gesundheitsamt LDK von 1998 - klicken

Dr. Schulz und ihre Nachfolgerin Frau Dr. Heltweg haben in den Jahren 1993 bis heute (2011) keine Bewertung zur Arbeit des Synergetik Instituts und der Synergetik Therapie abgegeben. Sie haben bewusst - trotz vieler Anfragen unsererseits - die Rechtslage offengelassen, obwohl das Gesundheitsamt dafür zuständig ist. Aktuell (Herbst 2011) laufen daher drei Dienstaufsichtsbeschwerden gegen das GA an den Landrat Herrn Schuster. Die Abgrenzung im HP-Gesetz ist schwierig: Wo fängt Heilung und Linderung von Krankheiten an? Wie erkennt man einen kranken Menschen? Für die Antworten im Einzelfall ist immer das örtliche GA zuständig!

Sichtbar wurde, dass das etablierte Gesundheitswesen nur schulmedizinisch ausgerichtet ist, ganzheitliche Ansätze werden ignoriert oder sogar bekämpft.

Dr. Schulz hatte damals, wie in seinem Schreiben an Dr. Haedke vom 28. 1998 angekündigt, keine Anzeige bei der Staatsanaltschaft gestellt. Erst 13 Jahre später, im Juni 2011 machte die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung, obwohl keine Klientenbeschwerden vorlagen! Alle Klienten waren sehr zufrieden ...

Der Leiter des Psychiatrischen Krankenhaus spricht über uns von einer möglichen "arglistischen Täuschung" - offensichtlich hat er sich getäuscht, da das BVerwG (2010) und auch der BGH (2011) der Synergetik Therapie den Status einer "Psychotherapie" gegeben haben.

Das "etablierte System" ist immer innovationsfeindlich, weil es sich gegen "Erneuerungen" verteitigen muß - zum Nachteil der kranken Menschen.



 

 

Schulmediziner können nicht heilen - sie bekämpfen oft nur die Symptome

Ein paar Beispiele zum Nachdenken. Allgemein gilt: Rauchen erzeugt Lungenkrebs. So steht es auf den Zigarenttenschachteln. Doch nur 2% der Raucher bekommen Lungenkrebs. 90% der Lungenkrebspatienten haben geraucht - doch 10% haben nie geraucht. Offensichtlich ist "Rauchen" nur ein Faktor zur Entstehung von Lungenkrebs, denn der Mensch ist ein hochkomlexes Wesen. Unsere ehemaliger Bundeskanzler Helmut Schmidt als Dauerkettenraucher ist auch ein deutliches Beispiel, das der scheinbare logische Zusammenhang nicht stimmen kann, denn er raucht schon seit über 60 Jahre.

Wir brauchen ein neues Weltbild, das diese Zusammenhänge differenziert betrachtet. Dafür ist der neue Beruf des Synergetik Profilers entwickelt worden. Er analysiert in der Neurowelt des Gehirns des Klienten die Informationszusammenhänge und fand erstaunliche Zusammenhänge. Das Bundesverwaltungsgericht gab dieser neuen Sichtweise Raum in Form eines neuen Heilberufes. Der BGH bestätige diese Methode als Psychotherapie. Jeder Kranke kann sich demnach ein "Profiling" zu seiner Krankheit machen lassen, dies ist noch keine Heilkunde - bestätigte der BGH. Siehe auch Synergetik-profiler.de

Weiterlesen - bitte klicken


 


Heilkunde vom MesseTurm in Frankfurt ?

Bernd Joschko macht eine Innenweltreise mit einer Krebsklientin direkt vor den Augen der Frankfurter Staatsanwältin Beyerlein vom Frankfurter MesseTurm direkt ins Internet und kündigt diese "Provokation" vorher über seinen Rechtsanwalt Dr. Fischer von der Kanzlei "von Plottnitz" dem Landgericht und der Staatsanwaltschaft mit. Denn beide haben eine 71 jährige Synergetik Therapeutin angeklagt - wg Verdacht auf Vergehen nach dem HP-Gesetz und haben selbst noch nie eine Innenweltreise gesehen.

Hier der Brief - weiterlesen - klicken

Später wird der BGH die 22 Freisprüche bestätigen. Der beigezogene Gutachter hatte auch keine Ahnung von der Synergetik Methode und das Wort auch noch nie gehört. Wenn Laien sich mit der Wirklichkeit beschäftigen, ohne sie zu kennen...

 

 

 

 

Selbstheilung und neue Heilberufe sind in Deutschland offensichtlich nicht erwünscht

Wir hatten viele Schwierigkeiten. In den letzten 8 Jahren haben sich 11 Gerichte sehr intensiv mit der Synergetik nach Bernd Joschko auseinandergesetzt und wir haben bisher alle Hürden genommen.
Mittlerweile sind es 26 Verfahren geworden: Eine Übersicht.

Wir heilen naturwissenschaftlich. Wir sitzen zwischen den Stühlen. Auf der einen Seite gibt es die Medizin, auf der anderen Seite gibt es die Spirituelle Heilung. Wir heilen synergetisch bzw. psychobionisch. Die Basis ist die Psychobionik. Sie entspringt der Evolutionsbionik, die Bernd Joschko erstmalig 1975 erfolgreich in seiner Physik-Ingenieurarbeit anwendete. Medizinische Heilung bedeutet sehr häufig nur pragmatische Symptombekämpfung. Fast alle Krankheiten gelten als unheilbar, weil nur auf der Körperebene die Symptome bekämpft werden - doch diese sind immer ein Systemausdruck des ganzen Menschen.

Der Psychobioniker dagegen optimiert das neuronale "Krankheitsmuster" (die Informationsstruktur im Gehirn - die (Software"), daß in einem Profiling ähnlich der Rasterfahndung des BKA gefunden wird. Diese highTech Methode ist eine Innovation, hochwirksam und weltweit einzigartig (Neuronale Selbstorganisation durch Innenweltsurfen und Rückkoppelungen der Energiebilder). Sie ist nicht mit Hypnose oder ähnlichen med. Therapien vergleichbar und wird von mir seit 23 Jahren fehlerfrei ausgeführt.

Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht gesprochen. Siehe oben.

Lesen Sie den Artikel "10 Jahre Synergetik Profiler" als pdf-Datei

 

 

 

 

 

Klagen statt jammern



Wir haben den Leiter des Gesundheitsamt in Goslar Dr. Hepp verklagt, weil er die hochwirksame und völlig ungefährliche Methode der Synergetik nach Bernd Joschko "Selbstheilung mittels Synergetik Profilings" zu erzielen, verbieten wollte.
Das BVerwG erklärte im August 2010 die Synergetik-Methode zur Heilkunde.

Das OVG Lüneburg bewertet uns nicht als unwissenschaftliche "Geistheiler" - sondern billigt uns einen neu entdeckte wissenschaftliche Sichtweise zu, die aber der medizinischen widerspricht. Die alte Frage: Dreht sich die Erde um die Sonne oder die Sonne um die Erde wird jetzt endgültig vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geklärt. Schulmedizin kontra Naturwissenschaft. Weiter ...

 

 

 

 

Viele Beamte der Obrigkeit sind Pharmahörig

Spätestens jetzt zeigt das Phänomen der "Schweinegrippe" wie stark die Pharmaindustrie in den Köpfen der Entscheidungsträger regiert. Im Januar 2010 wird sich nun der Europarat mit der Frage beschäftigen, wie groß der Einfluss der Pharmaindustrie auf Wissenschaftler und staatliche Behörden bei den Kampagnen gegen Vogel- und Schweinegrippe in Wirklichkeit ist. Geplant sind dazu sogar eine Dringlichkeitsdebatte und ein Untersuchungsausschuss. Initiiert wurde beides von dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten und Mediziner Wolfgang Wodarg (SPD). Weiter ...

Angst vor der Obrigkeit hat tiefe Wurzeln ! Seit Jahrhunderten geht die Macht von "Oben" aus, doch haben "die da Oben" die beste Übersicht?

Wir fordern unsere Grundrechte: In einer Demokratie müssen neue innovativen Heilmethoden erlaubt sein. Heilen ist kein Privileg der Schul-Medizin mehr.

 

 

 

 

 

Wie alles begann: Zur Geschichte der Selbstheilung mit Synergetik - klicken

 

 

 


Verfassungsbeschwerde

 Informationsfreiheit zu alternativen Therapiemethoden im Internet in Gefahr

Wir haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 23. Mai 2007 Verfassungsbeschwerde eingereicht. Eine Synergetik Therapeutin bekam von der Regierung von Oberbayern ein Busgeldbescheid wg. Verlinkung auf eine Domain des Synergetik Institut: www.gesundheitsforschung.info. Dort lagern die Praxislizenzen der Auszubildenden (also auch ihre eigene Abschlussarbeit) und einige hundert Beispiele in Dokumentationsform - abgeschriebene Sessions als Wortprotokoll mit einer kleinen Zusammenfassung am Anfang. Das Amtsgericht stellte ein Bussgeldbescheid aus und bemägelte 41 Kurzgeschichten seien verbotene Werbung nach dem HWG. Das Oberlandgericht reduzierte die Anzahl der Geschichten auf nur noch 3. Somit gingen wir zum BVerfG, denn es kann nicht sein, das die Verlinkungspraxis im Internet unter Strafe gestellt wird. Die Therapeutin hat auf eine Unterseite einer Unterseite verlinkt und dort sind angeblich 3 von 336 Kurzdarstellungen verbotene Werbung - also 1% !! Und diese angebliche Werbung ist bis heute unbeanstandet und vom Synergetik Institut legitim. Wir machen damit innovative Forschung öffentlich. Die Regierung von Oberbayern verhindert damit alternative Forschung zur Krebsheilung. Und nun der Schock für uns: Das BVerfG hat die Klage zurückgewiesen, wg angeblichen Formfehlern (27. Juni 2007). Doch Dr. Kleine-Cosack ist Spezialist für Verfassungsbeschwerden und hat sogar darüber ein Handbuch geschrieben. Diese Art der Argumentation des BVerfG wird nur benutzt, wenn es um "unliebsame Themen" geht. Denn auffälligerweise ging es bei einer von den drei Geschichten um die "Neue Medizin" nach Dr. Hamer. Hat das BVerfG Angst davor, diese zu bewerten?

Vor 24 Jahren habe ich die Observationspraktiken des Bundeskriminalamtes vor den Bundesgerichtshof gebracht, der eine Revision meines Urteils durch das Landgericht Wiesbaden ablehnte, denn eine sehr kritische Situation war somit eingetreten: Hätte der BGH die 10 Praktiken des BKA "abgesegnet", hätten wir in Folge den perfekten Überwachungsstaat gehabt. Hätte der BGH mir Recht gegeben, diese Praktiken durch eine Titelstory des Spiegels, ARD Panorama, Kinofilm und Aufklärung in der taz mit Recht zu veröffentlichen und somit vor einem Überwachungsstaat in Folge der RAF-Gegenreaktionen zu warnen, wäre das Ansehen der Bundesrepublik weltweit geschädigt worden, denn dann wäre die höchste Deutsche Polizei kriminell. In Folge hat dann der BGH das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht ausgerufen.

Wann gibt es ein Grundrecht auf Informationsfreiheit - auf Verlinkungsfreiheit - im Internet ?? Das BVerfG ist weiterhin gefragt. (Jetzt im April 2011 hat HEISE gewonnen. Das BVerfG hat die Internetanbieter gestärkt - eine Verlinkung darf sein! Danke BVerfG).

Mit der Verweigerung der Beurteilung durch das BVerfG ist eine Rechtsunsicherheit eingetreten, die wir so nicht hinnehmen können. Wir haben in Folge alle Regierungspräsidenten angeschrieben und sie um Rechtsauskunft gebeten, denn die Mitglieder des Berufsverbandes wollen Klarheit: Bringt eine Verlinkung auf Gesundheitsforschung.info auch bei ihnen ein schmerzhaftes Bußgeld?

Wer hat Lust sich mit dieser Domain www.gesundheitsforschung.info zu verlinken und den Rechtsweg erneut zu beschreiten?


Heilpraktiker wollen Synergetik-Profiler werden.

Die Klienten und Azubis sind begeistert. Hat die Union Deutscher Heilpraktiker deshalb soviel Angst? Am 5. Sept.2007 ist Hauptverhandlung vor dem Landgericht Limburg. Wir sind "Marktführer" in der Erforschung der Selbstheilung/Spontanheilung - doch wir dürfen dies nicht im Internet sagen - so will es die Union Deutscher Heilpraktiker: Schulmedizinisches Denken versucht alternatives Denken zu unterdrücken.... doch wir haben uns nun durchgesetzt:

Wir haben uns am 19. Juli 2007 vor dem OLG Frankfurt erfolgreich gegen die Union Deutscher Heilpraktiker gewehrt

Wie alles angefangen hat:
Dez. 06
Bernd Joschko bekommt eine Abmahnung durch die Präsidentin Monika Gerhardus Union Deutscher Heilpraktiker e.V. vom 12. Dez. 06 aus "primitiven Beweggründen" Dez. 06 - Wertediskussion gefordert. Hier klicken Hier die einstweilige Verfügung des Landgerichts Limburg (ohne mündliche Verhandlung!) mit Androhung von 6 Monaten Haft, weil ich erwähne: "
Wir sind Marktführer bei der Erforschung von Selbstheilungsprozessen und der Anwendung dieses Know-hows bei unheilbaren Krankheiten und speziell der Krebsforschung.“ Allein das Wort Krebsforschung soll wohl der Pharmaindustrie vorbehalten bleiben? Wir erheben Einspruch und wollen zum BVerfG.

Frau Gerhardus mahnt auch andere Gesundheitsportale ab. Ein Betreiber schrieb mir: " ..jede Therapiemethode mit einem Link auf die entsprechende Erläuterung versehen ist. Dies scheint der Union Deutscher Heilpraktiker aber nicht auszureichen, weil angeblich nicht davon ausgegangen werden kann, dass jeder Besucher weiß, wie man einen Link anklickt. Hier haben wir eine konträre Meinung, weil zum Grundwissen jedes Internet-Benutzers das Klicken auf Hyperlinks gehört, weil er sonst gar nicht dahin käme, wo er die Methoden finden kann....
Frau Präsident Gerhardus will offentsichtlich den Informationsfluss im Internet unterbinden - ebenso wie die Regierung von Oberbayern. Bernd Joschko traf sich am 19. März 06 am Landgericht Limburg und teilte mit, er wolle bis zum europäischen Gerichtshof gehen, damit diese "unmoralischen und grundgesetzwidrigen Praktiken in Deutschland eingestellt werden.

 

 

 

 

 

Nur Medikamente als Fortschritt in der Medizin ?

Das Heilpraktikergesetz verhindert Innovationen und manche Gesundheitsämter und Verwaltungsgerichte nutzen es zur Unterdrückung von alternativen ganzheitlichen Therapiemethoden - und gleichzeitig wird das Gesundheitssystem immer unbezahlbarer. Weiter unten das Beispiel von Goslar und VG Braunschweig.

Dez. 2006 Fokus: "Die Angst der Politiker. Sie trauen sich bis heute nicht, der Bevölkerung eine bittere Wahrheit zu sagen: Kein Gesundheitssystem funktioniert ohne Rationierung. Immer ist das Geld knapper als der Bedarf, die Verwaltung des Mangels daher alltäglich. „Wir könnten leicht unser gesamtes Einkommen in die Gesundheitsfürsorge stecken“, meint etwa der Ökonom Stefan Felder von der Universität Magdeburg. „Aber wer will das schon.“
Vor allem der medizinische Fortschritt lässt die Ausgaben steigen. Zum einen werden „umso mehr Patienten behandelt, je ausgereifter die Verfahren sind“, ist Friedrich Breyer, Gesundheitsökonom an der Universität Konstanz, überzeugt. Zum anderen sind neue Behandlungen oft ausgesprochen teuer. Eine Jahresdosis des Brustkrebsmedikaments Herceptin etwa kostet rund 40 000 Euro und verhindert bei einer von 18 Patientinnen, dass der Tumor wiederkehrt. Eine erfolgreiche Behandlung kostet demnach 700 000 Euro, rechnet Claudia Wild vor, Leiterin des österreichischen Ludwig-Boltzmann-Instituts für Health Technologies. die Kosten für das künstliche Komplettherz Abiocor der US-Firma Abiomed summieren sich" auf 250 000 Dollar – und verlängern das Leben im Schnitt um sechs Monate.
Die Therapien wirken, keine Frage. Aber sind sie ihren Preis auch wert? ... Dazu ein Vergleich. 2006 kostete im Synergetik Institut die Sessionwoche nur 1450.- Euro bei Brustkrebs. www.therapieaufenthalt.de Schade, die Klienten müssen dies selbst zahlen.

Für eine Selbstheilung bei BRUSTKREBS ohne Chemo und Bestrahlung liegen einige Dokumentationen vor. In der Regel brauchen die Klientinnen zwischen 10 und 30 Sessions - also 20 bis 50 Zeitstunden mit einem Kostenaufwand von 2000 bis 8000 Euro. Also wesentlich günstiger wie eine medizinische Heilung. Der neue wissenschaftliche Heilberuf heißt Synergetik Profiler und das Bundesverwaltungsgericht hat ihn 2010 bestätigt. Er bracht jedoch einen HPP-Schein. Brustkrebsforschung.de

Wenn Sie nur Ihre Symptome bekämpfen lassen wollen, gehen Sie bitte zu einem Schulmediziner. Selbstheilung ist aktive Bewältigungsarbeit und wir schätzen den Marktbereich auf nur etwa 1 % der Bevölkerung. Sollten Sie allerdings eine Chemo"therapie" absolviert haben, reduzieren sich Ihre Selbstheilungschancen erheblich, weil die Innenwelt wesentlich schlechter arbeitet - das Gehirn ist "verklebt". Denken Sie daran: Es geht immer um Ihre Gesundheit. Sie sind selbstverantwortlich, ob Sie es wollen oder nicht! Und lassen Sie sich von einem Arzt Ihres Vertrauens betreuen - und seinen Sie sich bewusst, dieser Arzt muss ihnen eine Chemo empfehlen, ansonsten riskiert er seine Approbation. Teilen Sie ihm aber bitte genau mit, was Sie tun! Im Synergetik Institut, sowie beim Berufsverband erhalten Sie eine ausführliche Klienteninformationsschrift.

Grundlagenforschung zur Krebsheilung gibt es nicht. Wir haben nachgefragt. Spontanheilungen werden nicht untersucht und so kann sie auch keiner herstellen. Das Synergetik Institut hat sie untersucht, daher haben wir ein so gutes Niveau. Forschung zu Spontanheilung offiziell gibt es sie kaum

 

 

 

 

 

"Gesundheit auch für kranke Menschen" von Bernd Joschko

Bernd Joschko am 18. Juni 2009 vor dem OVG in Lüneburg. Er versuchte ein Recht auf "Selbstheilung" in Deutschland zu etablieren. Er wurde zum BVerwG nach Leipzig weitergereicht wg. bundesweiter Bedeutung. Dort wurde seine Methode im August 2010 zur Heilkunde erklärt.

Doch einige Gesundheitsämter stellen sich "dumm" - denn nun ist jede Arbeit mit "Innenweltreisen" der neuen Synergetik-Psychotherapie zuzurechnen. Auch die Arbeit mit gesunden Menschen zur Selbsterfahrung steht nun unter Strafandrohung - siehe GA LDK. Die höchsten Verwaltungsrichter haben keine Grenzziehung zwischen Selbsterfahrung und Heilung mit Selbsterfahrung definiert. Absichtlich? Weil das Thema zu komplex ist? Sie hatten die Synergetik Therapie mit dem Katathymen Bilderleben verglichen und diese Methode ist für mache Kranke gefährlich - also brauchte es auch für die Anwender der Synergetik Therapie "Grundkenntnisse der Medizin" - also den kleinen HP-Schein.

Der BGH zog erstmals am 22. Juni 2011 eine Grenze für die Anwender der Synergetik Therapie. Es kommt auf den Willen des Klienten an! Doch damit ist der Anbieter von synergetischer Therapie wiederum von seinem Kunden abhängig, wenn sich dieser Linderung oder Heilung von dieser Selbsterfahrung verspricht. So geht's nicht. Das BVerfG muß jetzt ein Machtwort sprechen ...


Heile Dich selbst - Wir haben gewonnen

Das HP-Gesetz verhindert neue Heilberufe + innovative Erneuerungen - Heilung ist viel zu wichtig um es wenigen Spezialisten - teilweise mit alten mechanistischen Weltsichten - zu überlassen. Das Leben + der Mensch sind ganzheitlich - echte Heilung auch.
Wir haben einen neuen Heilberuf geschaffen und wollen nichts mit dem HP-Gesetz zu tun haben, denn wir wollen uns nicht "Heilpraktiker" nennen müssen: Berufsrecht nach Art. 12 GG. Ausserdem ist die Verwechslung mit Heilpraktikern höher und so die Gefahr, einen Arzt nicht rechtzeitig aufzusuchen, größer (BVerfG). Wir sind weit genug vom med. Heilen entfernt und damit ist eine Verwechslung mit med. Heilen ausgeschlossen. Der Verbraucher entscheidet mit seinem Selbstbestimmungs-recht (BGH), welche Leistung er will. Einige wenige Behörden untere Gerichte und die Union Deutscher Heilpraktiker sollten endlich ihre Blockadehaltung für die Synergetik Therapie aufgeben. Sie repäsentieren die Arroganz der Schellackplatte über den mp3-Player: Innovation setzt sich immer durch.
Bernd Joschko Juli 06 Auf das Bild klicken

Das Heilpraktikergesetz - Sollte die Grenze nicht klar definiert werden?

Keiner weiß, wo Gesundheit aufhört und Krankheit anfängt. Niemand kennt die ERWARTUNGEN der kranken Menschen. Müssen daher Kranke ausgegrenzt werden, damit die Anbieter von Selbstheilungsmethoden straffrei bleiben und nicht ständig mit einer Hausdruchsuchung vom Staatsanwalt rechnen müssen? Was für einen Rechtsstaat wollen wir?

Das HP-Gesetz blockiert Arbeitsplätze, es kriminalisiert tausende ganzheitlich denkende motivierte Bürger und schädigt sogar die Volksgesundheit - statt sie zu schützen? Es sollte wenigstens reformiert werden!

 

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Heftige Klärungszeit: 2003 - 2007

Bernd Joschko spricht vor 3000 Zuhörer

Hier ein Vortrag von Bernd Joschko aus 2006 zur Synergetik Therapie vor 3.000 Zuhörer
auf dem Ascent Kongress mit Lothar Spät und Uri Geller in Karlsruhe

Video auf YOUTUBE - Klicken

Bernd Joschko: Was wollen wir? Mehr Selbstverantwortung + Eigenleistung

Wir kämpfen für eine klare Grenzziehung zum HP-Gesetz und für unsere neuen Heilberufe: Synergetik Therapeut und Synergetik Profiler! Wir geben neue Impulse in die Gesundheitsreform. Sie ist nicht nur eine finanzielle Reform, sondern muß inhaltlich qualifiziert werden! Wir haben vorläufigen Rechtsschutz 2004 vom OVG Lüneburg (pdf-Datei) und Bay.VGH (pdf-Datei)

23.Nov.06 VG Braunschweig - 5. Kammer - lehnt Klage gegen Landkreis Goslar ab. Physik-Ingenieur + Therapiemethodenbegründer Bernd Joschko muß Arzt, Psychotherapeut oder wenigstens Heilpraktiker sein, um seine eigene nunmehr 18jährige fehlerfreie Arbeit mit der highTech Heilmethode "Bionisches Heilen" als Synergetik Profiler fortsetzen zu dürfen. Potentielle Gefahren wurden nur vermutet - Kontraindikationen sind nicht bekannt. Richterin fand bundesweit keinen Gutachter! Kein Klient hat sich je beschwerd - Krebsheilung ist als Spontanheilung erwiesenermaßen mit der Synergetik Therapie gezielt möglich. Revision wurde zugelassen. Pressetext des VG - hier klicken pdf-Datei

Nov. 2006 - Sylke Urhahn steht stellvertretend für alle Synergetik Therapeut/innen als ehemalige Berufsverbandsvorsitzende vor dem VG Braunschweig und klagt Dr. Hepp vom Gesundheitsamt Goslar an. Lesen Sie ihren aktuellen Brief an den Richter

Okt. 2006 - Bernd Joschko fordert vom VG Braunschweig Rechtssicherheit und Klarheit für den Verbraucher, sowie eine Qualitätssicherung. Brief vom 28. Okt. 2006

 

 

 

 

Endlich hat das BVerfG ein neues Urteil gefällt - 6. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98 - und alternative - also neue - Therapieformen zugelassen: D.h. aber auch, daß seit 13 Jahren von den KK das Grundgesetz missachtet wird. Kommt jetzt eine neue Einsicht?

Die Krankenkassen stellen alternative Methoden gerne als Unfug dar! Ein Sprecher des Bundesverbandes der Allgemeinen Ortskrankenkassen sagte, um Scharlatanerie nicht Tür und Tor zu öffnen, müssten Regelungen dafür gefunden werden, wie künftig in diesen schwierigen Fällen zu verfahren sei. Normalerweise müssen die Kassen nur die ärztlichen Behandlungen übernehmen, die in einem Leistungskatalog aufgelistet sind. Welche das sind, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss, ein aus Krankenkassen und Ärzten zusammengesetztes Gremium. Neue Behandlungen werden nur dann anerkannt, wenn ihr therapeutischer Nutzen wissenschaftlich belegt ist.

Also im Klartext, wir wollen weiterhin "unter uns bleiben" und werden schon Wege finden, das Neue und Innovative auszuklammern.

Klienten, die sehr zufrieden mit der Leistung der Synergetik Therapie waren, haben schon vor 13 Jahren eine Absage von ihrer Krankenkasse bekommen. Diese sind nur für medizinische Leistung da - alternative Therapien wurden früher sogar als gefährlich diffamiert. Auch jetzt mußten wir die Erfahrung machen, daß 20 Klienten Anfang des Jahres 2006 ablehnende Bescheide ihrer Krankenkassen bekamen, obwohl wir uns auf das BVerfG Urteil vom Dez. 05 berufen hatten. BVSPro.de - In der Zwischenzeit hat das Bundessozialgericht klargestellt: "AZ: B 1 KR 12/04 R - Hier heißt es: „Versicherte können dagegen nicht alles von der GKV beanspruchen, was ihrer Ansicht nach oder objektiv der Behandlung einer Krankheit dient. Die gesetzlichen Krankenkassen sind auch nicht von Verfassung wegen gehalten, alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist....“. Damit haben sich die Mediziner vom Alleinvertretungsanspruch des Heilens verabschiedet. Somit muß es sogar Privatanbieter von Heilmethoden geben, denn kranke Menschen suchen danach.

Die Gesundheitsreform muss inhaltlich geführt werden, denn die Leistung der Schulmediziner muß sich dringend verbessern. Mehr Apparatemedizin ist nur der Verdienst der Ingenieure, nicht der Mediziner, diese sollten dringend ihre Wahrnehmung für Krankheit und Gesundheit verbessern. Ein aktuelles Beispiel - hier klicken

 

 

Aug. 2006 - Der vom Verwaltungsgericht Braunschweig bestellte Dr. Tomas Svoboda (Gründungspräsident 1982 Deutsche Gesellschaft für Hypnose) schreibt am 10. Aug. 06: "komme ich zu dem Ergebnis, dass ich Ihnen keine neuen Erkenntnisse vermitteln kann... Somit stelle ich fest, dass der von mir angedachte Aufwand nur unnötige Belastung der Staatskasse bedeuten würde und schicke Ihnen die mir anvertrauten Akten ohne Honoraransprüche unverändert und vollständig zurück". Sovoda geht offensichtlich davon aus, daß GA Goslar den Rechtsstreit verliert. Unglaublich: Dr. Svoboda verweist auf meine Vergangenheit und teilt dem Gericht mit, daß in Bernd Joschko OSHO drinsteckt: Siehe auch dhyan.de (Bald hier mehr)

Synergetik ist dynamisch - Herr Dr. Svoboda

Herr Dr. Svoboda: Selbsterfahrung ist das Gegenteil von Hypnose - sollten Sie mal kennenlernen, bevor Sie urteilen: Soviel Ehrlichkeit muß sein! Dr. Svoboda hatte Dr. Hepp vom GA Goslar ein Gefälligkeitsgutachten erstellt.

Siehe auch InfoCenter-Goslar.de

Synergetik Therapie ist dynamisch und arbeitet mit dem Prinzip "Selbstorganisation" und nicht mit "Hypnoseanweisungen" - wie Dr. Svoboda meint.

Juli 2006 - Neues Urteil vom 20.7.2006 des OVG Lüneburg zum HP-Gesetz: Vitametik-Beruf bleibt weiterhin HP-Schein frei: 5A 38/03
(In Kürze hier klicken)
Massive Rüge an die Gesundheitsämter: "Im Übrigen ist es ohnehin Aufgabe des Beklagten, vor Erlass der in seinem Ermessen stehenden Untersagungsverfügung die Sachlage hinreichend aufzuklären. Dazu gehört auch eine genaue Ermittlung des mit der "vitametischen" Tätigkeit verbundenen Gefahrenpotentials."
Diese Kritik ist überfällig, denn auch das GA Goslar sprach ein Verbot ohne gründliche Überprüfung vorschnell aus. Es fand noch nicht einmal ein Gespräch mit dem Begründer Bernd Joschko statt. Das vorschnelle Verbot der Synergetik Therapie in Goslar durch Dr. Hepp hat zu massivem wirtschaftlichen Schaden geführt, viele Synergetik Therapeut/innen haben daraufhin im Jahre 2004 ihre Berufsausbildung abgebrochen und auch die Berufsverbandsvorsitzende Sylke Urhahn mußte den Schaden privat tragen !!

Fazit der aktuellen Rechtssprechung (Juli 06): Heilen ist nicht mehr verboten in Deutschland, nur muß das Heilverfahren weit genug vom med. Heilen entfernt sein, (selbstverständlich) ungefährlich sein und der Klient muß darauf hingewiesen werden, daß der Therapeut oder Heiler kein Arzt oder Heilpraktiker ist (Formblatt verwenden) und der Arzt nicht ersetzt wird (Gleichzeitigkeit der Nutzung verschiedener Berufe im Rahmen des Selbstbestimmungsrechts des Patienten/Klienten.

Juni 2006 - Gutachter Dr. Andritzky: Faktisch sind (schwer) kranke Patienten längst in ärztlicher Behandlung, wenn sie zur Synergetik kommen ... Das Konstrukt einer Gefährdung durch unterlassene Inanspruchnahme der Schulmedizin ist daher nicht validierbar und damit auch nicht justiziabel. Ausschnitt Fachpsychologisches Stellungsnahme

Mai 2006 - Die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgericht zeigt auf, daß es neben der "staatlichen Gesundheitsversorgung" Privatanbieter von Gesundheit geben muß! AZ: B 1 KR 12/04 R - Hier heißt es: „Versicherte können dagegen nicht alles von der GKV beanspruchen, was ihrer Ansicht nach oder objektiv der Behandlung einer Krankheit dient. Die gesetzlichen Krankenkassen sind auch nicht von Verfassung wegen gehalten, alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist....“.

Feb. 2006 - VG Braunschweig findet keinen Gutachter, der sich mit der Synergetik Therapie auskennt: Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Niedersachsen und im Lande Bremen schreibt am 23. Feb. 06: "leider habe ich nicht wie erhofft in der MDK-Gemeinschaft einen Gutachter gefunden, der sich mit dem Thema "Synergetik-Therapie nach Bernd Joschko" so weit auskennt, um eine Begutachtung durchführen zu können".

Feb. 2006 - Charite Berlin - Prof. Dr. med. Dr.h.c. G. Henze, Klinikdirektor Pädiatrie m.S. Onkologie/Hämatologie, lehnt am 22.2.2006 ab, die Synergetik Therapie zu bewerten: "Ich bitte daher, einen anderen Gutachter damit zu beauftragen".

Feb. 2006 - Verbraucherzentrale Bundesverband schreibt am 23.2.06 an VG Braunschweig: "leider können wir zu der oben genannten neuen Therapie- bzw. Behandlungsform keine Aussagen machen, da uns keinerlei Erkenntnisse vorliegen"

 

 

Strafprozess vor einem Landgericht: 2006

Juni 2006 - Jetzt gehts um die Kernfrage: Darf nur die Schulmedizin heilen? Das Regierungspräsidium Tübingen - (Herr Kress) setzt den Staatsanwalt Bogenrieder (Landgericht Ravensburg) unter Druck. "Dieses Verfahren wird vielmehr auch vom bad.-württ. Sozialministerium mit sehr viel Aufmerksamkeit verfolgt".

Das Synergetik Institut meint, wir heilen bionisch ausserhalb des HP-Gesetzes und dürfen dies, denn wir sind weit genug vom med. Heilen entfernt (BVerfG 2. März 04) Der Prozess am Landgericht platzte am 2. Verhandlungstag und wurde kleinlaut vom Richter und Staatsanwalt eingestellt. RA Elbs stellte die richtigen Fragen

Synergetik-Therapie ist nicht erlaubnispflichtig und braucht somit bei einer Anklage einen konkreten Gefährdungsnachweis durch den Staatsanwalt - Rechtsanwalt Elbs stellt konkrete Fragen an Staatsanwalt Bogenrieder: Er stellte kleinlaut das Verfahren ein.

Heilpraktiker oder Schwindler? Presse informiert absichtlich falsch. Richter am Landgericht soll eine wissenschaftliche Überprüfung durchführen lassen - Bernd Joschko Juni 06

Hartnäckig: Staatsanwalt zerrt Synergetik Therapeut vor das Landgericht (22.Juni 06), denn er will Freispruch durch ein Amtsgerichts nicht hinnehmen (er hat Druck vom Regierungspräsidium Tübingen bekommen): Klienten sind jedoch sehr zufrieden mit den Innenweltreisen. Hier klicken HP-Vorwurf wird am 8.7.06 zurückgenommen.

Amtsgericht Tettnang sprach einen Synergetik Therapeuten frei: Synergetik Therapie fällt nicht unter das HP-Gesetz Dez.04




Wer nicht kämpft, hat schon verloren

2005 Synergetik Institut -
Für mehr Selbstverantwortung, alternative Methoden und Gesundheit im kranken Gesundheitssystem - Hier Klicken

Juni 2004 - Bundesverfassungsgericht zu strafrechtlicher Verfolgung beim HP-Gesetz am 3. Juni 2004: "Ferner fehlt es hier auch an der Erforderlichkeit der Erlaubnispflicht - und der damit zusammenhängenden Strafdrohung - zum Schutz der Gesundheit." BVerfG vom 2 BvR 1802/02 .... pdf-Datei

März 2004 - Bundesverfassungsgericht zu Heilerurteil - BvR 784/03 2: "Arzt und Heilpraktiker stehen einander im Behandlungsansatz viel näher als die Heiler. Wer einen Heilpraktiker aufsucht, wird den Arzt eher für entbehrlich halten, weil ein Teil der ärztlichen Funktion vom Heilpraktiker übernommen werden darf. Deshalb wird bei den Heilpraktikern das Vorliegen gewisser medizinischer Kenntnisse geprüft und für die Erteilung der Erlaubnis vorausgesetzt. Die Heilpraktikererlaubnis bestärkt den Patienten in gewisser Hinsicht in der Erwartung, sich in die Hände eines nach heilkundlichen Maßstäben Geprüften zu begeben." pdf-Datei

OVG Lüneburg hat am 27. Mai 04 den Synergetik Therapeute und Profiler Berufsstatus anerkannt (pdf-Datei) und beruft sich mehrfach auf das BVerfG vom 2. März 04 BvR 784/03 2. März 2004:

Revolutionäre Methode der Selbstheilung:
Synergetik Profiling:
Gerichtsurteil ermöglicht Durchbruch für einen neuen Beruf im Gesundheitswesen

11.Dez. 2005 Gründung des Berufsverbandes der Synergetik Profilerinnen und Profiler als innovativer HighTech Heilberuf - BVSPro

Rechtliche Aspekte bei Ausübung / Nutzung komplementärer Heilweisen Dr. Walter Andritzsky

 

 

Berufsverbot einer Synergetik Therapeutin in München

Synergetik Therapie Praxis: Schwabing 80796 München - Hier befindet sich auch das Privat-Institut für Synergetik und Profiling von Brigitte Molnar


Beschluss Verwaltungsgericht München ( AZ: M 16 SE 04.2831) 16. Sept. 2004 : Wenn man den Kostensatz liest, sagt der Alles: Die Kostenentscheidung bestimmt sich gemäß §...nach dem Maß des beiderseitigen Obsiegens und Unterliegens. Von daher gewinnen wir 3/4 und einviertel das Referat für Gesundheit und Umwelt in München. Also, man hat zur Gesichtswahrung auch dem Amt ein wenig Recht gegeben. Damit ist der Sofortvollzug unrechtens und somit aufgehoben.

 

M 16 SE 04.2831- Bayerisches Verwaltungsgericht München - In der Verwaltungsstreitsache Brigitte Molnar

Erneute Anfrage nach dem Beschluss des VG Münchens von Bernd Joschko an das Referat für Gesundheit und Umwelt in München Synergetik Sessions zu geben. 17-9-2004

Herr Dobmeier, jetzt müssen Sie mit uns reden. Probleme wollen gelöst werden. Sie sind seit dem 14. Mai für 2004 für unsere Tätigkeit in München zuständig. Hier unsere offizielle Anfrage

Antwort an Müller am 28. Juni 2004 - Ihr Schreiben vom 22.6.2004 - Betreff: Synergetik als „ganzheitliche Heilmethode“ + Synergetische Innenweltreisen

Aufruf

Berufsverbot Synergetik Therapeutin Molnar in München Referat 8 - 4 - 2004

Provokation: Eröffnung eines Brustkrebsinstitut - Inh. Bernd Joschko - Erforschung von Selbstheilungsprozessen durch Selbsterfahrung mittels synergetischer Innenweltreisen und Synergetik Profiling. Überprüfung der Neuen Medizin nach Dr. Hamer - Gegründet 21. März 2003 in 35649 Bischoffen - seit 14. Mai 2004 Zweigstelle in 80796 München - Schwabing

Was sagt Dr. Dalke über die Neue Medizin nach Dr. Hamer

Dobmeier 29 - 4 - 2004 Untersagung

29 - 4 - 2004 - Die Leiterin der Brustkrebsstudie - Rita Schreiber - schaltet sich ein. An Landeshauptstadt München

Schreiben vom 19. Juni 2004 an Verwaltungsoberamtsrat Müller.

Müller antwortet: 22.06.2004 - "Es ist nicht möglich, Ihnen über das bisher Dargestellte hinaus noch weiter im Einzelnen aufzuführen bzw. auseinander zu dividieren, warum bzw. ab wann die „Synergetiktherapie“ (S.) als Ausübung der Heilkunde gewertet werden muss."

Prof. Dr. Rohlfing widerspricht dem VG München

6. Juni 2005: Die Regierung von Oberbayern versucht durch Bußgeldbescheid die Informationsverbreitung über die Erfolge der Synergetik-Therapie im Internet zu stoppen: Richter Jung verhängt ein Bussgeld von 500 Euro, wg. Verlinkung zu www.gesundheitsforschung.info: Er verweigert die Annahme eines Gutachtens der Uni Erlangen-Nürnberg.

Frau Molnar - Synergetik Profilerin aus München - schreibt ein Buch zum Thema

 

 

 

Bay Verwaltungsgerichtshof

Neu! Aktuell vom 5. Juli 2005 Bayerischer VGH
Der Überwachungsstaat wird vom VGH in Bayern eingeführt, denn Klienten für Fantasiereisen müssen ihre Adressen beim Gesundheitsamt abliefern ... wir fragen jetzt die Datenschützer.

Was sagen die deutschen Datenschützer dazu? Der Berufsverband hat am 10.8.05 nachgefragt. Kein Interesse?!!

Regierung von Oberbayern verbietet weiterhin (19. Mai 2006) die Durchführung von Innenweltreisen (Synergetik Therapie nach Bernd Joschko) zu Heilzwecken und somit generell. Forschungsfreiheit wird ebenfalls nicht gewährt, denn: " Im übrigen handelt es sich vorliegend auch nicht um Forschung, sondern bereits um eine - wie der Name es bereits verdeutlicht - Therapie, also die Anwendung einer bereits erforschten Lehre zur Verfolgung des Ziel einer Heilung entsprechend behandelter Personen". Wir haben 12.000 Innenweltreisen (je 90 min) auf Tonbändern archiviert. Diese "neuronale Software" ist Forschung pur. Wir stellen Sie gerne einer Universität zur Verfügung.

Landesanwaltschaft Bayern will Synergetik Therapie unter HP-Gesetz stellen. Innenweltreisen erwecken den Eindruck der Heilung - und das darf nicht sein. Somit sind sie vollkommen zu verbieten. Scheinargumente der "Gefährlichkeit" werden behauptet, aber seit 18 Jahren nicht bewiesen (11.Nov. 2005) pdf-Datei

 

 

 


Die Regierung von Oberbayern

Regierung von Oberbayern Referat 209

Bussgeldbescheid der Regierung von Oberbayern:
Frau Stein will 500 Euro
wg. HWG

An Frau - Regierung von Oberbayern - 29 - 6 - 200510 - 6 - 2005

Berufsverband schreibt an Frau Stein 10 - 6 - 2005

Offener Brief an Frau Stein Regierung von Oberbayern 6 -6 -2005

Juni 2005: Die Regierung von Oberbayern versucht mit einem Bußgeldbescheid die Informationsverbreitung im Internet über die Erfolge mit der Synergetik Therapie zu stoppen. Lesen Sie aktuell diese Grundrechtsverletzung durch die ORR Frau Petra Stein in München und

das Kurzgutachten von Prof. Dr. Herrmann von der Uni Erlangen-Nürnberg

2005: Die Freiheit der Informationsverbreitung im Internet wird von der Regierung von Oberbayern durch Bussgeld bedroht.

Ein Beruf darf selbstverständlich für sich werben - soviel Freiheit muß sein (auch in München): Ein aktuellen BVerfG von 2002

Am 12. Sept. 05 verhängt Amtsrichter Jung ein Bussgeld von 500 Euro wg. Verlinkung zu www.gesundheitsforschung.info, er verweigert die Annahme des Gutachtens der Uni Erlangen-Nürnberg. Wir gehen zum Oberlandgericht. Wollen Sie mehr darüber erfahren? Dann bestellen Sie sich die DVD dazu: ein Sendefähiger Film von 50 min mit dem Titel: "Gesundheitspioniere, Pharisäer und Schriftgelehrte" zum Preis von 5 Euro. Hier klicken

Wollen Sie die neuste Rechtsprechung zum Thema Mithaftung bei Verlinkung erfahren - Hier klicken

Mittlerweile (Juni 06) hat Amtsrichter Jung den Betrag auf 50 Euro gesenkt! Wir werden bis zum BVerfG gehen!

Prof. Rohlfing erhebt im Okt.05 beim Oberlandgericht Bamberg Einspruch - Staatsanwaltschaft stimmt zu

Achtung Wichtig: Wer aus Bayern kommt und auf die Seite www.gesundheitsforschung.info verlinkt, um auf Innenweltreisen von kranken Menschen aufmerksam zu machen (336 Kurzfassungen Synergetik Sessions), macht sich strafbar - obwohl diese site keinen strafbaren Inhalt enthält oder rechtswidrig ist!
Das Oberlandesgericht Bamberg hat diesen Beschluss am 1. Juni 2006 erlassen (3 Ss OWI 1532/05).

Der Münchner Amtsrichter Jung reduziert sein Bussgeld nunmehr auf 200 Euro - wir erheben wiederum Einspruch (Nov. 2006) und gegen direkt zum BVerfG

Der Berufsverband BVST e.V. läßt ein Gutachten von der Uni Erlangen-Nürnberg anfertigen - Prof. Herrmann: "Die Synergetik-Methode kommt als genehmigungsfreie Berufsausübung in Betracht."

Kommentar von Bernd Joschko: Selbsterfahrung in Bayern bald unter Strafe? Nein, wir bitten jetzt
510 Gesundheitsämter in Deutschland um Stellungsnahme.
Die Anfrage incl. DVD erfolgte am 12. Okt. 05

Rechtsübersicht und Absichtserklärung an 510 Gesundheitsämter- pdf

 

 

 


Der Fall München und Dobmeier April 2004
(2006: Herr Dobmeier ist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem Amt)

München: H. Dobmeier vom Gesundheitsamt nötigt Synergetik Therapeutinnen sich aus einer Adressliste entfernen zu lassen. Wollen Sie mehr lesen, klicken Sie hier

Sehr geehrter Verwaltungsoberinspektor Dobmeier
Sehr geehrter Verwaltungsamtsrat Abriel

München: Untersagt Selbsterfahrung für Frauen mit Brustkrebs 15.03. 04

München H. Dobmeier will 15.000 Euro für eine synergetische Innenweltreise 8.04.04

Braucht "innerer-Heiler" einen HP-Schein? Referatsleitung München schaltet sich ein

Fantasiereisen auch in Aachen verboten

Klagen statt jammern: Damit die Willkür ein Ende hat

Bernd Joschko und Rita Schreiber - Datum: 22. Mai 2004

Sehr geehrter Verwaltungsoberinspektor Dobmeier + Verwaltungsamtsrat Abriel 22. Mai 2004

Referat für Gesundheit und Umwelt will weiterhin - 14.Juni 04 - die Synergetik Therapie verbieten, trotz OVG-Beschluss vom 27.Mai 04

Prof.Rohlfing erhebt Einspruch am 15.Juni 04 beim VG München und beruft sich mehrfach auf BVerfG-Beschluss vom 4.März 04

VG München hebt am 8.Sept.04 Berufsverbot gegen Synergetik Therapeutin auf

Prof.Rohlfing geht am 7. Okt.04 zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

Verwaltungsdirektorin Rauschenbach will weiterhin - 21.Okt. 04 - die Synergetik Therapie verbieten
und bezieht sich auf Dr.Hamer

Obrigkeitsstaat - Informationsfreiheitsgesetz - Frankfurter Rundschau, 5. April 2004 Nr. 81

Besucher Statistik: Stand Sommer 2007 - etwa 2000 - 2500 Besucher pro Tag surfen auf den Domains des Synergetik Institut

 

 

 

 


Der Fall Goslar + Dr. Hepp: Wie alles begann infoCenter-goslar.de


Was soll geändert werden und warum?
Oder: Wie alles begann...

Gesundheitsamt Goslar Dr.Hepp missachtet das Grundgesetz - Verwaltungsgericht Braunschweig ebenfalls - März.04 In welch einem Staat leben wir?

Landkreis Goslar will Synergetik Therapie weiterhin verbieten - April 04 - trotz BVerfG-Beschluss vom 4. März 2004

Verwaltungsgericht Braunschweig – 5. Kammer – am 13. Februar 2004 beschlossen :

OVG Lüneburg hebt Akutverbot am 27.Mai 04 ohne Einschränkung auf: Synergetik Therapeuten gewinnen
Hier gibts den Beschluss als pdf-Datei

Die Gutachterfrage beim VG Braunschweig

Dringende innovative Erneuerungen per Gericht eingefordert - Um was geht es? pdf-Datei 21 Seiten

Einleitung: www.infocenter-goslar.de

Eine Stellungsnahme des Berufsverbandes BVST zur Qualifikation des Gutachters für das VG Braunschweig vom Aug.05

12.Sept.05: Frau Körner vom Gesundheitsamt Goslar sieht "den päpstlichen Alleinvertretungsanspruch" der Schulmedizin gefährdet und Richter Jung aus München verbietet die Informationsverbreitung zur Synergetik-Forschung im Internet

 

 

 

 

Selbstheilung

Schizophren: Wie verrückt ist die Welt? oder Warum synergetisches Heilen ungefährlich ist - Juli 2005

Warum ist synergetisches Heilen erlaubt und fällt nicht unter das HP-Gesetz?

Wie sich die Interpretation des Heilpraktikergesetz änderte - seit 1997

Brauchen gesundheitsfördernde Berufe eine staatliche Anerkennung ? Und dürfen sie heilen?

Was meint das österreichische Bundesministerium für Gesundheit und Frauen zur Synergetik ? Heilen auch dort verboten?

Bundessozialgericht: Urteil vom 22.03.05 - Alternative Methoden

Bundesverfassungsgericht: Urteil 2. März 2004 1 BvR 784/03
GG Art. 12 sehr wichtig! Reaktionen auf BVerfG.Urteil

Vitametik ebenfalls ein eigenständiger Beruf: VG Lüneburg 9.Juni 04

Universität Trnavská bestätigt am 11. September 1998 die Neue Medizin nach Dr. Hamer

WEGE AUS DER KRISE DES GESUNDHEITSWESENS

HR 2: Dem inneren Heiler eine Chance geben Annäherung an das Geheimnis der Selbstheilungskräfte

Hier lesen Sie 5 synergetische Innenweltreisen, in denen der "innere Heiler" auftaucht

 

 

 

 



§§ Behördenwillkür

Der Staatsanwalt arbeitet mit "verdeckten Ermittlern" zusammen und "Menschen geben klein bei": DDR läßt grüßen?

Der Staatsanwalt: Hausdurchsuchung bei
1) Therapeut im Regierungsbezirk Tübingen

2) Freier Hypnosetherapeut

Urteile zum HP-Gesetz

HP-Prüfung als Gesinnungsprüfung! 2 Beispiele 21.4.04

Innovation: Ein Ort der Selbstheilung

100 Selbstheilungsbeispiele: Alles nur innerliche Stressentspannung





Kritik

Für mehr Toleranz der Weltbilder: Statt "Hassprediger "Gemeinsamkeiten finden

SPIEGEL Nr.33 2003 Erfundene Krankheiten

Ärztekammer demonstriert Macht:
Hat die Schulmedizin grundsätzlich Recht - so wie der Papst?

Schweizerische Verband für Natürliches Heilen (SVNH)

Dominik: Chemo oder Pillen? OVG Koblenz 2.4.04

Dienstaufsichtbeschwerde gegen die Journalistin Frau Beate Klein vom SWR-Mainz von den Eltern von Dominik

Heilen verboten - töten erlaubt


Vergleich: Schulmedizin / Neue-Medizin

Das URI-Spiel -Paradigmawechsel+Dr. Hamer pdf Okt.05

Gesundheitswesen"krank"

Vorsorge gefährlich?

Krankheit+Kriminalität - Max Horkheimer 2001 - pdf

"Psychiatrische Chirurgie" -Zurück zum Mittelalter?

Bürgermeister will keine "Geistheiler" - Hat die Mehrheit immer Recht? Wo soll das hinführen...

HP-Gesetz mal ganz anders

 


 

Bundessozialgericht

Endlich mehr Wettbewerb - BVerfG stärkt Alternativmethoden - KK müssen zahlen - 6. Dez. 2005 Erste gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für "Bionisches Heilen" (20.Dez.05) bei einer Brustkrebsklientin im Synergetik Institut

Überholt: Das Bundessozialgericht hat diese Erweiterung wieder eingeschränkt. AZ: B 1 KR 12/04 R - Hier heißt es: „Versicherte können dagegen nicht alles von der GKV beanspruchen, was ihrer Ansicht nach oder objektiv der Behandlung einer Krankheit dient. Die gesetzlichen Krankenkassen sind auch nicht von Verfassung wegen gehalten, alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist....“. Damit haben sich die Mediziner vom Alleinvertretungsanspruch des Heilens verabschiedet. Somit muß es sogar Privatanbieter von Heilmethoden geben, denn kranke Menschen suchen danach.


 

 

Wie alles begann - die Wiege der Synergetik Methode des Innenweltsurfens®

30 Jahre Synergetisches Therapiezentrum Kamala: 1982 - 2012

Ein Film von Bernd Joschko - 20 min

Mit Selbsterfahrungsgruppen 1979 fing alles an. Lebendigkeit und Freiheit von alten Vorstellungen war die neue Richtung. Meditation und ganzheitliche Gesundheit waren ebenfalls neue Begriffe. Immer mehr kranke Menschen suchten in alternativen Methoden ergänzungen zur Schulmedizin, die nur den Körper beachtet.

Bernd Joschko begründete seine Synergetik Methode und bildete einige Hundert Menschen darin aus. Berufsverbände wurden gegründet und Gerichtsprozesse folgten. Bis zur Anerkennung war es ein weiter Weg.

Dieser Weg war kreativ und keiner wusste genau, wohin er führte. Der Film bringt original Filmmaterial aus der Zeitspanne der letzten 30 Jahre.

 

 

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Berufsverband Psychobionik e.V.

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